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Klausuren und Klassenarbeiten

Konzept zur Erstellung und zur Korrektur von Klassenarbeiten und Klausuren

(in der Fassung vom 24.05.2011)

Das folgende Konzept berücksichtigt immanent die grundlegenden rechtlichen Regelungen und Erlasse:

  • Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen (16.12.2004)
  • Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung: Sozialkunde/Politik i.d.F. vom 17.11.2005, in Kraft gesetzt in Niedersachsen mit dem Abitur 2009
  • Kerncurricula für das Gymnasium 8-10 und die gymnasiale Oberstufe
  • Bundes-EPA (Kompetenzorientierung: Sach- und Analysekompetenz, Urteilskompetenz, Methodenkompetenz und Handlungskompetenz; Sachurteil, Werturteil).

A. Grundfeststellungen:

A. Grundfeststellungen:

  • schriftliche Arbeiten bilden einen Teilbereich der Leistungsbewertung
  • sie erwachsen aus dem Unterricht, sind im Schwierigkeitsgrad und Umfang dem Alter und dem Lernstand der Schülerinnen und Schüler angemessen
  • Leistungen im Unterricht werden in allen Kompetenzbereichen festgestellt
  • die Erziehungsberechtigten müssen Gelegenheit erhalten, in die korrigierte Arbeit Einblick zu nehmen
  • Aufbau, Bewertungsmaßstäbe und Bedeutung der schriftlichen Lernkontrollen für die Gesamtbewertung des Schülers müssen rechtzeitig bekannt gegeben werden
  • in der Sekundarstufe 1 (Klassen 8-10) wird eine Klassenarbeit pro Halbjahr geschrieben, diese geht mit 40% in die Bewertung ein.
  • die schriftliche Lernkontrolle wird in der Einführungsphase der Oberstufe (11. Jahrgang ab Schuljahr 2018/19) mit 40% bewertet, die Mitarbeit mit 60%.
  • In der Qualifikationsphase wird bei einer Klausur im Halbjahr die Mitarbeit mit 60 %, die Klausur mit 40% bewertet, bei zwei Klausuren pro Halbjahr geht die schriftliche Leistung zu 50% und die Mitarbeit ebenfalls mit 50% in die Bewertung ein.
  • Klassenarbeiten und Klausuren sind so anzulegen, dass sie auf die Anforderungen der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen vorbereiten.
  • Nach drei Jahren Politik-Wirtschaft (8-10) sollen die Schülerinnen und Schüler in der Lage sein, eine realistische Einschätzung vorzunehmen, was sie im Abitur im Fach Politik – Wirtschaft erwartet.

B. Aufgabenstellung:

B. Aufgabenstellung:

Sekundarstufe I (Jahrgänge 8 und 9)

  • Anzahl: je eine (1) schriftliche Lernkontrolle pro Halbjahr
  • Dauer: in der Regel 45 Minuten, in Jg. 9 ggf. auch länger (je nach Materialumfang)
  • die schriftliche Lernkontrolle bezieht sich auf einen überschaubaren Zeitraum
  • prinzipiell erfolgt die Aufgabenstellung materialgebunden
  • die Aufgabenstellung muss unter Verwendung der Operatoren erfolgen
  • eine Berücksichtigung aller drei Anforderungsbereiche (Reproduktion, Transfer, Beurteilung) muss erfolgen
  • eine Aufgabenanhäufung ist zu vermeiden
  • ein angemessener Rand (1/3 bzw. 1/2 Seite) muss von den Schülern eingehalten werden.

 

Sekundarstufe I (Jahrgang 10)

  • Anzahl: je eine (1) schriftliche Lernkontrolle pro Halbjahr
  • Dauer: 90 Minuten
  • die schriftliche Lernkontrolle bezieht sich auf einen überschaubaren Zeitraum
  • prinzipiell erfolgt die Aufgabenstellung materialgebunden
  • die Aufgabenstellung muss unter Verwendung der Operatoren erfolgen
  • eine Berücksichtigung aller drei Anforderungsbereiche (Reproduktion, Transfer, Beurteilung) muss erfolgen
  • eine Aufgabenanhäufung ist zu vermeiden
  • ein angemessener Rand (1/3 bzw. 1/2 Seite) muss von den Schülern eingehalten werden.

 

Qualifikationsphase (Jahrgänge 11 – 13)

  • der Aufbau der Klausuren entspricht den Anforderungen des Abiturs
    • Ergänzungskurs: eine Klausur pro Halbjahr (zweistündig)
    • Prüfungskurse: Jahrgang 11: drei (3) Klausuren pro Jahr
      • 12.1: 2 Kl. / 12.2: 1 Kl. (unter Abiturbedingungen)
  • Dauer: zwei bis sechs Stunden (90 Min. / 220 Min. / 270Min.)
  • prinzipiell erfolgt die Aufgabenstellung materialgebunden
  • eine Berücksichtigung aller drei Anforderungsbereiche muss erfolgen
  • die Schüler kennen die Bedeutung der jeweiligen Operatoren
  • eine Anhäufung verschiedener Operatoren in einer Aufgabe ist nicht zulässig
  • ein angemessener Rand (1/2 Seite) ist einzuhalten
  • eine Wertigkeit der jeweiligen Aufgaben ist vorzunehmen; der Schwerpunkt liegt auf dem Anforderungsbereich 2

C. Korrektur:

C. Korrektur

Jahrgänge 8 und 9

  1. Reine Häkchenkorrekturen sind unzulässig; es sollen wertende Qualifizierungen bei jedem wichtigen Antwortteil erfolgen
  2. Zu jeder Aufgabe wird ein kurzes Gutachten erstellt und am Ende der Klassenarbeit erfolgt ein zusammenfassendes Kurzgutachten
  3. Die grundlegende Gewichtung der Teilaufgaben muss den Schülern bekannt sein
  4. Eine umfassende Transparenz ist herzustellen: die Bewertung pro Aufgabe soll dabei klar ausgewiesen werden. Am Ende erfolgt eine eindeutige Zusammenfassung
  5. Für eine ausreichende Leistung müssen mindestens 45% der Gesamtleistung erbracht werden; der Transferbereich ist stärker zu gewichten
  6. Bei der Bewertung einzelner Aufgaben ist auch die sprachliche Qualität der Bearbeitung relevant
  7. Die Bewertung erfolgt mit der Notenbezeichnung und der dazugehörigen Notenziffer
  8. Die Vergabe von Zwischennoten als Endnoite ist nicht zulässig (Erlass Punkt 7)
  9. Bei der Rückgabe der Arbeit ist von der Fachlehrkraft die richtige Lösung der gestellten Aufgabe darzustellen oder mit der Klasse zu erarbeiten
  10. Die Fachlehrkraft entscheidet, ob von den Schülern eine Berichtigung anzufertigen ist
  11. Jahrgänge 8-10: Wenn mehr als 30% der Arbeiten mit „mangelhaft" oder „ungenügend" bewertet werden müssen, so wird die Arbeit nicht gewertet. Mit Zustimmung des Schulleiters darf von dieser Vorschrift abgewichen werden.

Einführungs- und Qualifikationsphase

  1. s. o. 1 – 9 (analog)
  2. Vorzüge und Mängel sind durch Randbemerkungen erkennbar
  3. Die Bewertungskommentare zu den Teilaufgaben und zur Gesamtbewertung ergeben sich aus den Randbemerkungen
  4. Punktabzüge bei sprachlichen Mängeln – s. Vorschriften zur sprachlichen Richtigkeit erfolgen ähnlich den Abiturvorschriften
  5. Wenn mehr als 50% der Arbeiten mit „mangelhaft" oder „ungenügend" bewertet werden müssen, so wird die Arbeit nicht gewertet (nur Qualifikationsphase). Mit Zustimmung des Schulleiters darf von dieser Vorschrift abgewichen werden

Luc (FKl Politik – Wirtschaft - Bad Zw’ahn, d. 01.10.2013)

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