Aktuelles am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht (GZE)

Neue Handreichung "Absonderung sowie Quarantäne- und Isolierungsdauern"

Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Niedersächsische Absonderungsverordnung ist jede COVID-19 krankheitsverdächtige Person, jede positiv getestete Person, jede Verdachtsperson und jede Kontaktperson unabhängig von einer Anordnung der zuständigen Behörde verpflichtet, sich unverzüglich in die eigene Wohnung, an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder in eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich dort abzusondern.

Schülerinnen und Schüler haben die Schulleitung über den Beginn und das Ende der Absonderung zu unterrichten. Die Pflicht zur Isolierung endet regelhaft nach 10 Tagen (ohne abschließenden Test). Die Dauer kann auf 7 Tage verkürzt werden, wenn zuvor 48 Stunden Symptomfreiheit (bei Infizierten) bestanden hat und frühestens am 7. Tag ein negativer PCR-Test oder zertifizierter Antigentest durchgeführt worden ist."
 

Die nds. Absonderungsverordnung sieht vor, dass jede mit einem Schnelltest (wie die von der Schule ausgegebenen Testkits), einem zertifizierten Antigentest oder einem PCR-Test positiv geteste Person eine Verdachtsperson ist und sich daher absondern muss. 

Die Handreichung "Absonderung sowie Quarantäne- und Isolierungsdauern" sowie zwei weitere Handlungsrahmen zur Versorgung der Schule mit Testkits und zur "Zusammenarbeit von Schule und Gesundheitsamt unter Omikron" sind in dem nebenstehenden Kasten "Schule in Corona-Zeiten - Informationen und Verfahren am GZE" einzusehen.