Aktuelles am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht (GZE)

Maskenpflicht im Unterricht bleibt bis 02.04.2022

Mit neuen Briefen an Eltern, Schülerinnen und Schüler der Sek. I und der Sek. II sowie an Lehrkräfte und Schulleitungen hat der nds. Kultusminister auf die heutige Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) auf Bundesebene reagiert. In Niedersachsen wird die Möglichkeit einer Übergangsregelung genutzt. D.h. bis zum 02.04.2022 bleibt es bei der Maskenpflicht (medizin. Maske) im Unterricht der Jahrgänge 5 bis 13. Der Exit-Plan behält bis zu den Osterferien seine Gültigkeit.

Anschließend wird weitgehend mit freiwilligen Maßnahmen und Empfehlungen gearbeitet werden müssen, etwas anderes lässt das IfSG leider nicht zu - angesichts der Infektionslage bedauerlicherweise. Es wird deshalb empfohlen - vor allem für die Zeit direkt nach den Osterferien -, im Sek I- und Sek II-Bereich auch weiterhin Masken zu tragen. Außerdem bleibt es dabei, dass direkt nach den Ferien sich alle Schülerinnen und Schüler täglich testen müssen.

Zum Schutz vor Infektionskrankheiten sollten die hier hinterlegten Basismaßnahmen zur Hygiene immer beachtet werden.

Alle aktuellen Briefe und Exit-Pläne finden Sie auch im nebenstehenden Kasten "Schule in Corona Zeiten - Informationen und Verfahrensweisen am GZE".