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Schulverwaltungsblatt 10/2014 - Thema des Monats

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Dieser längere Beitrag besteht aus den folgenden Seiten:

2014 10 - Schulverwaltungsblatt ILE am GZE 1Förderung und Dokumentation der individuellen Lernentwicklung (ILE)

Die individuelle Förderung jeder Schülerin und jedes Schülers ist ein Ziel, das im Niedersächsischen Schulgesetz verankert ist (§ 54 (1) NSchG). Alle Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben, ihre Lern- und Entwicklungspotenziale bestmöglich zu entfalten.

Entsprechend enthalten die Grundsatzerlasse aller Schulformen für den Primarbereich und den Sekundarbereich I Aussagen zur individuellen Förderung und Differenzierung.

Als wesentliches Instrument zur Planung individuell angepasster Unterstützungsangebote dient dabei die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung (Doku ILE). Sie enthält Aussagen

  • zur Lernausgangslage,
  • zu den im Planungszeitraum angestrebten Zielen,
  • zu den Maßnahmen, mit deren Hilfe die Ziele erreicht werden sollen und
  • zur Beschreibung und Einschätzung des Fördererfolgs durch die Lehrkräfte sowie durch die Schülerin oder den Schüler.

2014 10 - Schulverwaltungsblatt ILE am GZE 2Ab dem Schuljahr 2006/2007 wurde die Doku ILE aufsteigend eingeführt, beginnend mit den Schuljahrgängen 1 und 5. Der flächendeckenden Einführung war eine einjährige Pilotphase vorausgegangen.

Schon vor dem Beginn der Pilotphase gab es eine lebhafte Diskussion darüber, ob es eine landesweite einheitliche Dokumentation geben solle. Basierend auf praktischen Erfahrungen fiel die Entscheidung, diese nicht vorzugeben. Die Frage wurde immer wieder aufgegriffen; der Verzicht auf die landesweite Einheitlichkeit wurde in den Folgejahren immer wieder bestätigt.

Ausschlaggebend war dabei, dass Beobachtung und Feststellung von Lernständen und Entwicklung, die Planung von individuellen Förderschritten, die Einbindung von Förderung in die schulischen Abläufe zur einzelnen Schule und zum jeweiligen Kollegium passen und sich dort weiterentwickeln müssen.

Nach fast zehn Jahren ILE lassen sich einerseits Vereinheitlichungen beobachten, z.B. dann, wenn sich Schulen einer Region miteinander abgestimmt haben. Zum anderen lässt sich feststellen, wie vielfältig Schulen individuelle Förderung gestalten.

Die Berichte aus Celle, Winsen und Bad Zwischenahn zeugen auf den folgenden Seiten von dieser Vielfältigkeit.

 

ILE-Multiplikatorinnen und -Multiplikatoren

Beratung und Unterstützung können die Schulen bei den Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für ILE erhalten.

2014 10 - Schulverwaltungsblatt ILE am GZE Muliplikatorenliste

 


Gut organisiert um drei tragende Säulen

ILE am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht

Das Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht (GZE) gehört mit ca. 1300 Schülerinnen und Schülern in den Jahrgängen 5 bis 12 sowie etwa 115 Lehrerinnen und Lehrern zu den größeren Gymnasien des Landes Niedersachsen. Das Förderkonzept der Schule ist über viele Jahre hinweg Schritt für Schritt aufgebaut, durchgeführt, evaluiert, modifiziert und kontinuierlich ergänzt worden.

Tragende Säulen der Förderung der individuellen Lernentwicklung am GZE sind der Übergang von der Grundschule, die Begabungsförderung und die Jahrgangsberatung für versetzungsgefährdete Schülerinnen und Schüler.

Übergang von der Grundschule

In einem vom GZE initiierten Arbeitskreis der Grundschulen und weiterführenden Schulen der Gemeinde Bad Zwischenahn ist ein Übergangsbogen entwickelt worden, der den weiterführenden Schulen mit der Übergabe der Schülerakten zugeht. Der Übergangsbogen kommt zusammen mit einer Kopie des letzten Grundschulzeugnisses sowie der Schullaufbahnempfehlung in den Ordner zur individuellen Lernentwicklung (ILE-Ordner).

Zur Gestaltung der Zusammenarbeit mit den Grundschulen finden regelmäßig Dienstbesprechungen der Schulleiterinnen und Schulleiter des Schulstandorts statt. Die Fachkonferenzen der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik beider Schulformen kooperieren durch regelmäßigen fachlichen Austausch und durch die Beteiligung an Konferenzen. Gegenseitige Hospitationen werden angeregt, ermöglicht und zum Teil auch durchgeführt.

Im Fall des Übergangs von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf wird bereits um die Osterferien herum Kontakt zur abgebenden Grundschule aufgenommen. Die neue Klassenlehrkraft sowie die Koordinatorin für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf des Gymnasiums hospitieren im Unterricht der Grundschule, um die Schülerin bzw. den Schüler im Unterricht zu erleben und Übergabegespräche mit der abgebenden Klassenlehrkraft der der Grundschule sowie der Schulleitung zu führen.

Zudem findet vor Schuljahresbeginn ein ausführliches Gespräch mit den Eltern statt. Alle in der Klasse eingesetzten Lehrkräfte sowie ggf. die Eltern, die abgebenden Klassenlehrkraft der Grundschule, der mobile Dienst und die Schulbegleiterin / der Schulbegleiter der Schülerin / des Schülers kommen gleich zu Beginn des Schuljahres zu einer Dienstbesprechung zusammen zur Information sowie zur Beratung und Abstimmung von Maßnahmen.

Auf diese Weise wird der Übergang optimal vorbereitet. Die Schülerin / der Schüler wird kontinuierlich begleitet, und an die bis dahin erfolgte Förderung kann nahtlos angeknüpft werden.

Begabungsförderung

Vorschläge zur Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers in das Programm der Begabungsförderung kommen aus den Beratungen in den pädagogischen Dienstbesprechungen in der Mitte des Halbjahres sowie den Klassenkonferenzen am Ende des ersten Halbjahres und am Ende des Schuljahres. Beim Übergang von der 4. in die 5. Klasse werden darüber hinaus Schülerinnen und Schüler, die bereits in der Grundschule im Rahmen der Begabungsförderung besonders gefördert worden sind, gesondert in den Blick genommen und dem Programm zugeführt.

Wer aufgenommen wird, bekommt die Möglichkeit, aus mehreren Angeboten eines (oder auch mehrere) auszuwählen und daran teilzunehmen.

Ein Angebot der Begabungsförderung heißt "Bauen und Programmieren von Robotern". Es wendet sich an Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 6 bis 10 und findet einmal im Monat vierstündig am Freitagnachmittag statt: Kleine Gruppen von zwei bis drei Schülerinnen und Schülern bauen Roboter und programmieren sie am Computer mit dem Ziel, dass diese bestimmte Aufgaben ausführen. Im Vordergrund steht die selbstständige Lösungsfindung bei Anforderungen, die im Schwierigkeitgrad nach und nach steigen.

Zur Motivation der beteiligten Schülerinnen und Schüler trägt auch die Teilnahme an Wettbewerben bei, darunter der Intech-Cup der Universität Oldenburg und das German Open in Magdeburg, der deutschen Meisterschaft in dieser Disziplin.

Jahrgangsberatung für versetzungsgefährdete Schülerinnen und Schüler (Klassen 9 / 10)

Bei der Erörterung der individuellen Lernentwicklung in der ersten pädagogischen Dienstbesprechung oder in der Klassenkonferenz am Ende des 1. Halbjahres wird gegebenenfalls festgestellt, dass bei einer Schülerin oder einem Schüler die Nichtversetzung droht. Als Fördermaßnahme wird deshalb beschlossen, sie/ihn in das Programm der Jahrgangsberatung aufzunehmen. Bei den Jahrgangsberaterinnen und Jahrgangsberatern handelt es sich um speziell für diesen Bereich fortgebildete Lehrkräfte der Schule.

Die Jahrgangsberatung erfolgt in vier Schritten:

  1. Gespräch der Jahrgangsberatung mit Schülerin / Schüler zur Ermittlung des Ist-Zustands
  2. Gespräch mit Schülerin / Schüler und Eltern zur Vereinbarung von Fördermaßnahmen und Zielen sowie Beratung über alternative Schullaufbahn
  3. Begleitung und individuelles Coaching
  4. Abschlussgespräch zur Überprüfung der Zielvereinbarung

Organisation des Bereichs "Individuelle Lernentwicklung" (ILE)

Am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht ist eine schulfachliche Koordinatorin unter anderem für die individuelle Lernentwicklung zuständig. Die Aufgaben, die diese ILE-Koordinatorin sowie alle anderen beteiligten Lehrkräfte im Prozess der Umsetzung des Konzepts der individuellen Lernentwicklung übernehmen, sind in einem Aufgabenkatalog verbindlich festgeschrieben. Eltern sowie Schülerinnen und Schüler des 5. Jahrgangs werden mit Schulbeginn am Gymnasium über das System informiert, das sie von nun an im Sekundarbereich begleiten wird.

Bis zu den Herbstferien werden im gesamten 5. Jahrgang Lernstandserhebungen in Deutsch und - erstmalig in diesem Schuljahr - in Mathematik durchgeführt, um frühzeitig Förderbedarf zu erkennen.

In der Mitte des ersten Schulhalbjahres werden die Schülerbögen zur individuellen Lernentwicklung von den Lehrkräften ausgefüllt. Sie sind die Beratungsgrundlage für die pädagogische Dienstbesprechung, in der die individuelle Lernentwicklung erörtert wird und Fördermaßnahmen beschlossen, festgehalten und gegebenenfalls in Förderpläne überführt werden. Es schließen sich Beratungssprechtage mit den Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten an.

Die Fördermaßnahmen beginnen unmittelbar danach in der Mitte des ersten Schulhalbjahres. Zum einen werden dabei temporäre Förderpläne eingesetzt, die im Rahmen des Fachunterrichts der gesamten Klasse von der einzelnen Schülerin / dem einzelnen Schüler individuell umgesetzt werden können. Zum anderen gibt es Fördermaßnahmen in Form der äußeren Differenzierung, wie zum Beispiel den Fach-Förderunterricht, das Förderangebot Deutsch als Bildungssprache und das Programm "Schüler helfen Schülern". Auch hier, so zum Beispiel im Fach-Förderunterricht, kommen wiederum gegebenenfalls temporäre Förderpläne zum Einsatz.

Im zweiten Halbjahr wiederholt sich der beschriebene Kreislauf aus Dokumentation und Fördermaßnahmen. Alle Maßnahmen enden mit dem Schuljahr.

Eine besondere Funktion bei der Umsetzung der individuellen Lernentwicklung und ihrer Dokumentation kommt der ILE-Beauftragten zu, Diese legt zu Beginn des neuen Schuljahres zunächst die neuen Ordner zur Dokumentation der individuellen Lernentwicklung mit den einzelnen Schülerbögen an. Sie passt den Zeitplan zur Umsetzung im Ablauf des Schuljahres den Gegebenheiten des neuen Schuljahres an, lädt zur Dienstbesprechung ein, führt diese durch und informiert die Erziehungsberechtigten des neuen 5. Jahrgangs im Rahmen eines Elternabends. Vor allem aber trägt sie Sorge, dass der Zeitplan im Ablauf des Schuljahres eingehalten wird und die Umsetzung auch tatsächlich erfolgt. Dazu wird z.B. des Kollegium jeweils zur Mitte des Schulhalbjahres zur Eintragung der individuellen Lernentwicklung in die einzelnen Schülerbögen aufgefordert. Der organisatorische Rahmen für die Durchführung der pädagogischen Dienstbesprechungen wird geschaffen, Klassenlehrkräften werden angeleitet, unterstützt, beraten, erinnert.


Neue Türen öffnen durch die Jahrgangsberatung - ein Fallbeispiel

Nesrin (Name geändert), Schülerin mit Migrationshintergrund, kam im Laufe der 6. Klasse ans GZE. Aufgrund sprachlicher Defizite entstanden erhebliche inhaltliche Lücken im ersten Jahr, sodass sie die Klasse wiederholen musste. In den folgenden Jahrgängen schaffte sie mit überwiegend ausreichenden Leistungen und Dank individueller Förderung das jeweilige Klassenziel. Im 10. Jahrgang zeichnete sich jedoch bereits nach den ersten Klausuren ab, dass nicht nur die Versetzung sondern auch der Sekundarabschluss gefährdet war, sodass Nesrin (bereits 17 Jahre) in die Jahrgangsberatung aufgenommen wurde. Ein Wiederholen der Klasse oder ein Wechsel am Ende des Schuljahres zur Realschule erschienen aufgrund des Alters wenig sinnvoll.

Im ersten Lehrer-Schüler-Gespräch betonte Nesrin mehrfach, dass sie unbedingt das Abitur schaffen und zum beruflichen Gymnasium wechseln wolle, da sie dort "endlich einmal" unter Gleichaltrigen wäre und der Schulwechsel aufgrund der veränderten Stundentafel einen Neuanfang für sie bedeuten würde. Dies lehne die Mutter jedoch entschieden ab. Es zeigte sich außerdem, dass die Schülerin von ihrer Familie keine Unterstützung zu erwarten hatte.

Das anschließende Lehrer-Eltern-Schüler-Gespräch, an dem auch eine ältere Schwester als Dolmetscherin teilnahm, gestaltete sich sehr schwierig. Es zeigte sich schnell, dass die Mutter mit der Situation völlig überfordert war. Einseitige Schuldzuschreibungen sowohl von der Mutter als auch von der älteren Schwester ("Nesrin ist nur faul") waren die Folge. Zu Beginn des Gesprächs kam für Schwester und Mutter ein Wechsel auf ein berufliches Gymnasium überhaupt nicht in Frage. Wenn Nesrin das Abitur absolvieren wolle, dann nur auf diesem Gymnasium. Im folgenden Gesprächsverlauf wurden gemeinsam Maßnahmen, wie die Beschränkung des Medienkonsums sowie das regelmäßige Erstellen von Wochenarbeitsplänen, festgesetzt. Am Ende des Gesprächs schlossen Mutter und Schwester einen Wechsel zum beruflichen Gymnasium nicht mehr kategorisch aus, unter der Bedingung, dass Nesrin die Versetzung in die Sekundarstufe II schaffe.

Im nachfolgenden Betreuungszeitraum erwies sich dieses Zugeständnis als neue Perspektive und großer Motivationsschub. Um die nach wie vor ungünstigen Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Lernen zu verbessern, wurde mit der Schülerin vereinbart, dass sie zweimal in der Woche nach dem Unterricht freiwillig für zwei Stunden in der Schule bleibt, um dort ihre Hausaufgaben zu erledigen und sich ungestört auf Klassenarbeiten vorbereiten zu können. Ihre Anwesenheit musste sie sich von einer Lehrkraft bescheinigen lassen.

Durch die neue Strukturierung des Schulalltags, die Verbesserung der Rahmenbedingungen sowie die Verbindlichkeit der vereinbarten Maßnahmen stellten sich im Laufe des zweiten Halbjahres die schulischen Erfolge ein. Im abschließenden Lehrer-Eltern-Schüler-Gespräch wurden die zu Beginn der Beratung vereinbarten Maßnahmen überprüft. Nesrin schaffte zum Schuljahresende die Versetzung in die Sekundarstufe II, sodass die Mutter einem Schulwechsel schließlich zustimmte. Entscheidend für das Erreichen des Ziels war jedoch, dass sich für Nesrin nach dem ersten Lehrer-Eltern-Schüler-Gespräch mit dem möglichen Wechsel zum beruflichen Gymnasium mit veränderter Stundentafel eine neue Perspektive ergab, die sie zu mehr Leistungsbreitschaft motivierte.

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