Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht - Kontakt: Bad Zwischenahn icon---Email gelb / Tel.: 04403-94880 | Edewecht icon---Email gelb / Tel.: 04405-9856611

Aufgabenfeld C

Die verschiedenen Gremien am GZE

Hier finden Sie kurze Tätigkeitsbeschreibungen der verschiedenen Gremien am GZE sowie Verlinkungen auf die jeweiligen Seiten derselben, um genauere Informationen und die aktuellen Zusammensetzungen der Gremien zu erhalten.

Förderkreis:

Förderkreis für das Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht e.V.:

Der Förderkreis des Gymnasiums Bad Zwischenahn-Edewecht ist als gemeinnütziger Verein für die Unterstützung der Schule für die Bereiche geschaffen worden, für die eigene Mittel bzw. Mittel des Schulträgers nicht zur Verfügung stehen. Näheres und Aktuelles erfahren Sie auf den Seiten des Förderkreises.

zu den Seiten des Förderkreises

Gesamtkonferenz:

Gesamtkonferenz:

(Auszüge aus "Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) §§ 32- 49")

§ 34
Gesamtkonferenz

(1) In der Gesamtkonferenz wirken die an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten in pädagogischen Angelegenheiten zusammen.

(2) Die Gesamtkonferenz entscheidet, soweit nicht die Zuständigkeit einer Teilkonferenz oder einer Bildungsgangs- oder Fachgruppe gegeben ist, über

  • das Schulprogramm,
  • die Schulordnung,
  • die Geschäfts- und Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse,
  • den Vorschlag der Schule nach § 44 Abs. 3 sowie
  • Grundsätze für
    • Leistungsbewertung und Beurteilung und
    • Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung.

(3) Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet die Gesamtkonferenz über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule.

§ 36
Zusammensetzung und Verfahren der Konferenzen

(1) Mitglieder der Gesamtkonferenz sind

  1. mit Stimmrecht:
    1. die Schulleiterin oder der Schulleiter,
    2. die weiteren hauptamtlich oder hauptberuflich an der Schule tätigen Lehrkräfte,
    3. so viele Vertreterinnen oder Vertreter der anderen Lehrkräfte, wie vollbeschäftigte Lehrkräfte nötig wären, um den von den anderen Lehrkräften erteilten Unterricht zu übernehmen,
    4. die der Schule zur Ausbildung zugewiesenen Referendarinnen und Referendare, Anwärterinnen und Anwärter,
    5. die hauptamtlich oder hauptberuflich an der Schule tätigen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
    6. eine Vertreterin oder ein Vertreter der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einem unmittelbaren Dienstverhältnis zum Land stehen,
    7. eine Vertreterin oder ein Vertreter der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einem unmittelbaren Dienstverhältnis zum Schulträger stehen,
    8. in Gesamtkonferenzen mit
      - mehr als 70 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je 18,
      - 51 bis 70 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je 14,
      - 31 bis 50 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je zehn,
      - 11 bis 30 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je sechs,
      - bis zu 10 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je vier
      Vertreterinnen oder Vertreter der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler;
  2. beratend:
    1. die nicht stimmberechtigten Lehrkräfte,
    2. eine Vertreterin oder ein Vertreter des Schulträgers,
    3. je zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, sofern die Schule eine Berufsschule ist oder eine solche umfasst.

In Abendgymnasien, Kollegs und Fachschulen gehören der Gesamtkonferenz doppelt so viele Vertreterinnen oder Vertreter der Schülerinnen und Schüler als stimmberechtigte Mitglieder an, wie sich aus Satz 1 Nr.1 Buchst. h ergeben würde.

(2) Die Gesamtkonferenz kann allgemein beschließen, dass auch die beratenden Mitglieder stimmberechtigt sind.

zu den Seiten der Gesamtkonferenz am GZE

Personalrat:

Personalrat:

(Auszüge aus "Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG) in der Fassung vom 22. Januar 2007")

§ 59
Allgemeine Aufgaben des Personalrats

Der Personalrat hat folgende allgemeine Aufgaben:

  1. dafür zu sorgen, dass alle Beschäftigten der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede unterschiedliche Behandlung von Personen wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, sexuellen Identität, politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder nach Maßgabe der Nummer 5 wegen ihres Geschlechts unterbleibt,
  2. darauf zu achten, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Vereinbarungen nach § 81, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsvorschriften durchgeführt werden,
  3. darauf hinzuwirken, dass Maßnahmen durchgeführt werden, die der Dienststelle und ihren Beschäftigten dienen,
  4. Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und, soweit sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken,
  5. darauf zu achten, dass die der Gleichberechtigung von Frauen und Männern dienenden Maßnahmen, insbesondere aufgrund von Plänen zur Herstellung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, durchgeführt werden,
  6. die Eingliederung und berufliche Entwicklung jugendlicher Beschäftigter und Auszubildender, Schwerbehinderter, nicht ständig Beschäftigter und anderer schutzbedürftiger Beschäftigter zu fördern,
  7. die Eingliederung und berufliche Entwicklung ausländischer Beschäftigter und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Beschäftigten zu fördern,
  8. auf die Wahl der Schwerbehindertenvertretung hinzuwirken,
  9. mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Wahrung der Interessen der jugendlichen Beschäftigten und Auszubildenden eng zusammenzuarbeiten; er kann zu diesem Zweck Vorschläge und Stellungnahmen anfordern.

zu den Seiten der Personalrats am GZE

Schülervertretung:

Schülervertretung:

(Auszüge aus "Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vom 3. März 1998")

§ 74
Schülerrat

(1) 1 Die Klassenvertretungen bilden den Schülerrat der Schule. 2 Dieser wählt die Schülersprecherin oder den Schülersprecher und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter oder mehrere Stellvertreterinnen oder Stellvertreter aus seiner Mitte sowie die Vertreterinnen oder Vertreter in der Gesamtkonferenz, in den Teilkonferenzen, außer denen für organisatorische Bereiche, und in den entsprechenden Ausschüssen nach § 39 Abs. 1 oder 2.

(2) Wird eine Schule von mindestens zehn ausländischen Schülerinnen oder Schülern besucht und gehört von ihnen niemand dem Schülerrat an, so können die ausländischen Schülerinnen und Schüler aus ihrer Mitte ein zusätzliches Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied des Schülerrats wählen.

zu den Seiten der Schülervertretung am GZE

Schulelternrat:

Schulelternrat:

(Auszüge aus "Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vom 3. März 1998")

§ 90
Schulelternrat

(1) Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat. In der Berufsschule gehören auch die Vorsitzenden der Bereichselternschaften dem Schulelternrat an.

(2) Wird eine Schule von mindestens zehn ausländischen Schülerinnen oder Schülern besucht und gehört von deren Erziehungsberechtigten niemand dem Schulelternrat an, so können diese Erziehungsberechtigten aus ihrer Mitte ein zusätzliches Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied des Schulelternrats wählen.

(3) Der Schulelternrat wählt die Elternratsvorsitzende oder den Elternratsvorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter oder mehrere Stellvertreterinnen oder Stellvertreter aus seiner Mitte sowie die Vertreterinnen oder Vertreter und eine gleiche Anzahl von Stellvertreterinnen oder Stellvertretern in der Gesamtkonferenz, in den Teilkonferenzen, außer denen für organisatorische Bereiche, und in den entsprechenden Ausschüssen nach § 39 Abs. 1.

(4) Die Vorsitzende oder der Vorsitzende lädt den Schulelternrat mindestens zweimal im Jahr zu einer Sitzung ein. Eine Sitzung des Schulelternrats ist auch einzuberufen, wenn ein Fünftel der Mitglieder oder die Schulleitung es unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt.

zu den Seiten des Schulelternrats am GZE

Schulvorstand:

Schulvorstand:

(Auszüge aus: "Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vom 3. März 1998")

§ 38 a
Aufgaben des Schulvorstandes

(1) Im Schulvorstand wirken der Schulleiter oder die Schulleiterin mit Vertreterinnen oder Vertretern der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.

(2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulvorstand über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Umsetzung des Schulprogramms sowie den Stand der Verbesserungsmaßnahmen nach § 32 Abs. 3.

(3) Der Schulvorstand entscheidet über

  1. die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume,
  2. den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,
  3. die Beteiligung berufsbildender Schulen an Maßnahmen Dritter (§ 21 Abs. 3),
  4. Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung einer besonderen Organisation (§ 23),
  5. die Zusammenarbeit mit anderen Schulen (§ 25 Abs. 1),
  6. die Führung einer Eingangsstufe (§ 6 Abs. 4),
  7. die Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 45 Abs. 1 Satz 3), der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters (§ 52 Abs. 3 Satz 1) sowie anderer Beförderungsstellen (§ 52 Abs. 3 Satz 2),
  8. die Abgabe der Stellungnahmen zur Herstellung des Benehmens bei der Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 45 Abs. 2 Satz 1 und § 48 Abs. 2 Satz 1) und bei der Besetzung der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters (§ 52 Abs. 3 Satz 3),
  9. die Form, in der die Oberschule geführt wird (§ 10 a Abs. 2 Satz 1), und darüber, in welchen Fächern und Schuljahrgängen der Oberschule der Unterricht jahrgangsbezogen und in welchen er schulzweigspezifisch erteilt wird,
  10. die Ausgestaltung der Stundentafel,
  11. Schulpartnerschaften,
  12. die von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen (§ 107),
  13. Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulversuchen (§ 22),
  14. Vorschläge der berufsbildenden Schulen an den Schulträger für Anträge auf Genehmigung schulorganisatorischer Entscheidungen sowie
  15. Grundsätze für
    1. die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Grundschulen,
    2. die Durchführung von Projektwochen,
    3. die Werbung und das Sponsoring in der Schule und
    4. die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3.

(4) Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung. Will die Gesamtkonferenz von den Entwürfen des Schulvorstandes für das Schulprogramm oder für die Schulordnung abweichen, so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand herzustellen.

zu den Seiten des Schulvorstands des GZE

Steuergruppe:

Steuergruppe:

Kurzinfo über Tätigkeit einfügen!

zu den Seiten der Steuergruppe

Gesamtkonferenz

Logo Gesamtkonferenz
Die nächste Gesamtkonferenz findet am Mittwoch, den 29.05.2024, um 16.00 Uhr im Forum des GZE statt.

Sofern Sie Mitglied der Gesamtkonferenz sind und sich eingeloggt haben, finden Sie zeitnah das

Protokoll der vorherigen Gesamtkonferenz sowie die dazugehörigen Anhänge

unten zum Download bereit.

Sollten Sie das Login für den passwortgeschützten Bereich vergessen haben, wenden Sie Sich bitte an Herrn Schwinde.

 

 

 

 

 

Förderkreis

Allgemeines:

Allgemeines:

Der Förderkreis des Gymnasiums Bad Zwischenahn-Edewecht ist als gemeinnütziger Verein für die Unterstützung der Schule für die Bereiche geschaffen worden, für die eigene Mittel bzw. Mittel des Schulträgers nicht zur Verfügung stehen. Aktuelles:

Der Förderkreis unterstützt und ermöglicht besondere Aktivitäten und Projekte des Gymnasiums, damit die Erziehung und Bildung der Schülerinnen und Schüler am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht weiter profiliert werden kann.

Der Förderkreis unterstützt vielfältige Initiativen am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht durch

  1. zusätzliche außerplanmäßige Lehr- und Lernmittel,
  2. eigenverantwortliche Gruppentätigkeit (zum Beispiel Arbeitsgemeinschaften der Schüler),
  3. Veranstaltungen – auch kultureller Art – im Rahmen des Schulbetriebes und
  4. sonstige im Gemeininteresse der Schülerinnen und Schüler liegende Aufgaben.

Mitglieder-

versammlung

2024

Konkret konnten in den letzten Jahren Computer, iPads, Flex-Kameras für die Darstellung von Versuchsabläufen in Chemie und Biologie, Klettergerüste, Ruderboote, Stand-Up-Paddlings, Skiausrüstungen und E-Klaviere angeschafft werden. Zudem bezuschussten wir die individuelle Teilnahme an verschiedenen Klassen- und Kursfahrten. Als besondere Projekte wurden die Ausstattung der Schulbibliothek und das neue Ruderhaus mitfinanziert.

Durch Ihre Mitgliedschaft helfen Sie mit, diese wichtige Arbeit möglich zu machen.

Der Förderkreis verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Folglich können Mitgliederspenden in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Bei einem Regelbeitrag von 12,- EUR pro Jahr ist der Förderkreis auf einen breiten Mitgliederstamm angewiesen, um die dafür notwenigen Mittel aufbringen zu können.

Mitglied können alle werden, die sich dem Gymnasium verbunden fühlen. Ein Passwort für den internen Mitgliederbereich kann angefordert werden unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .

 

Kontakt:

Kontakt zum Förderkreis aufnehmen:

Förderkreis für das Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht e. V.
Humboldtstr. 1
26160 Bad Zwischenahn

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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Tessen von Kameke (Vorsitzender)

Leubner Ulrike 500px

Ulrike Leubner (Stellvertretende Vorsitzende)

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Andre Witzel (Rechnungsführer)

Satzung und Aufnahmeformular:

Auszug aus der Satzung:

§2
(1)Der Förderkreis stellt sich die Aufgabe, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit des Gymnasiums in Bad Zwischenahn zu unterstützen. Dabei ist es nicht beabsichtigt, in die Aufgaben des Schulträgers einzugreifen. Insbesondere will der Förderkreis
a) zusätzliche außerplanmäßige Lehr- und Lernmittel beschaffen,
b) die eigenverantwortliche Gruppentätigkeit (z. B. Arbeitsgemeinschaften der Schüler) fördern,
c) Veranstaltungen - auch kultureller Art - im Rahmen des Schulbetriebes fördern und
d) sonstige im Gemeininteresse der Schüler liegende Aufgaben fördern.
(2) Der Förderkreis verfolgt ausschließlich und unmittelbar die Förderung der Erziehung und damit gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24. 12.1953. (...)

§4
(1)Die zur Erreichung seiner Ziele und zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Mittel erwirbt der Förderkreis durch Beiträge, freiwillige Spenden und Zuwendungen aller Art.
(2)Jedes ordentliche Mitglied des Förderkreises verpflichtet sich zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrages. Die Höhe des Mindestbeitrages wird jährlich durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Der Beitrag ist jährlich im Voraus festzusetzen. Der Mindestbeitrag beträgt 12,00 EUR per anno. (...)

{access Förderkreis}

Mitgliederversammlung:

Einladungen und Protokolle der Mitgliederversammlung des Förderkreises:

Filename Size Date
An Adobe Acrobat file 2024_04_04 - Foerderkreis - Einladung zur Mitgliederversammlung 42.87 KB 2024-03-04 16:49:38
An Adobe Acrobat file 2024 Förderpreis Förderkreis GZE 1.37 MB 2024-01-30 12:38:07
An Adobe Acrobat file 2023_03_08 - Foerderkreis - Protokoll zur Mitgliederversammlung 222.13 KB 2023-09-05 11:31:24
An Adobe Acrobat file 2023_03_08 - Foerderkreis - Einladung zur Mitgliederversammlung 43.35 KB 2023-09-05 11:27:39
An Adobe Acrobat file 2022_05_17 - Foerderkreis - Protokoll zur Mitgliederversammlung 220.76 KB 2023-09-11 13:52:56
An Adobe Acrobat file 2022_05_17 - Foerderkreis - Einladung zur Mitgliederversammlung 43.48 KB 2022-04-21 20:50:39
An Adobe Acrobat file 2021_09_20 - Foerderkreis - Protokoll zur Mitgliederversammlung 1.23 MB 2023-09-11 13:41:14
An Adobe Acrobat file 2021_09_20 - Foerderkreis - Einladung zur Mitgliederversammlung 43.44 KB 2021-09-02 20:38:36
An Adobe Acrobat file 2021 sehr klein Förderpreis Förderkreis GZE Kopie 196.67 KB 2021-02-22 12:20:04
An Adobe Acrobat file 2021 klein Förderpreis Förderkreis GZE Kopie 443.6 KB 2021-02-22 12:00:22
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An Adobe Acrobat file 2018_10_22 - Foerderkreis - Einladung zur Mitgliederversammlung 35.06 KB 2019-03-01 22:02:13
An Adobe Acrobat file 2017_11_08 - Foerderkreis - Protokoll der Mitgliederversammlung 30.1 KB 2018-05-07 20:08:10
An Adobe Acrobat file 2017_11_08 - Foerderkreis - Einladung zur Mitgliederversammlung 51.03 KB 2019-03-01 22:03:05
An Adobe Acrobat file 2016_11_22 - Foerderkreis - Protokoll der Mitgliederversammlung 392.35 KB 2017-08-23 11:16:17
An Adobe Acrobat file 2016_11_22 - Foerderkreis - Einladung zur Mitgliederversammlung 57.13 KB 2019-03-01 22:04:17
An Adobe Acrobat file 20.03.14 Verschiebung Mitgliederversammlung Förderkreis des Gymnasiums Bad Zwischenahn 44.97 KB 2020-03-14 13:16:18
An Adobe Acrobat file 20.03.14 LY Verschiebung Mitgliederversammlung Förderkreis des Gymnasiums Bad Zwischenahn 45.52 KB 2020-03-14 13:25:36

Interner Bereich:

Interner Bereich:

Hier können zugriffsgeschützt Informationen eingestellt werden, die nur für Mitglieder des Förderkreises sichtbar sein sollen.

{/access}

Schulvorstand

Die nächste Schulvorstandssitzung findet am ??.??.2024, um 17.00 Uhr im Lehrerzimmer des GZE in Bad Zwischenahn statt.

Das Protokoll der letzten Schulvorstandssitzung vom 12.03.2024 ist im Download-Bereich eingestellt.

Aktuelles:

Aktuelles:

  • Das Protokoll der Schulvorstandssitzung vom 15.06.2021 liegt für Mitglieder des Schulvorstands im Downloadbereich einsehbar vor.
  • Die Kommunikationsliste (Stand: November 2021) liegt für Mitglieder des Schulvorstands im Downloadbereich einsehbar vor.

Service zum Erlass „Übertragung erweiterter Entscheidungsspielräume an "Eigenverantwortliche Schulen"

Ab sofort finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums neben dem verbindenden Haupterlass „Übertragung erweiterter Entscheidungsspielräume an "Eigenverantwortlichen Schulen" auch alle 20 plus 2 angesprochenen Erlasse, die teilweise oder ganz zur eigenen Gestaltung in die Hand der Schulen gegeben wurden. Diese 20 plus 2 Erlasse haben die derzeit gültige Textform vom Januar 2008. Im Text dieses Haupterlasses sind jeweils in den Überschriften der Einzelerlasse Links zur jeweiligen Volltextversion vorhanden.

http://www.mk.niedersachsen.de/master/C44955749_N44954963_L20_D0_I579.html

Zusammensetzung:

Die Zusammensetzung des gewählten Schulvorstandes:

Elternvertreter Schülervertreter Lehrervertreter
  1. Hartmut Behrens
  2. Edgar Maron
  3. Nadine Oetjen
  4. Stephen Walther

 

  1. Carla Lucas (10d)
  2. Fynn Freke (11e)
  3. Imke Reule (11a)
  4. Jasmin Gerdes (Jg. 12)
  1. Klaus Friedrich (Schulleiter)
  2. Renate Kilian
  3. Eilke Zeysing
  4. Julia Michel
  5. Christian Logemann
  6. Lisa Fresenborg
  7. Eike Kruse
  8. Andreas Wilmes

Stand: November 2021

 *= Nachrücker/in

Stand: September 2023

(jährliche Wahl)

Stand: Oktober 2023

 

Personalrat

Mitglieder des Personalrats für die Amtierungsperiode Mai 2020 - Mai 2024

1. Frau Schmitz (Vorsitzende/Doppelspitze)

2. Herr Grümer (Vorsitzender/Doppelspitze)

3. Frau Finsterhölzl

4. Herr Frerichs

5. Herr Smid

 

Schülervertretung

Aktuelles:

GZE Logo 150px1. Aktuelles

Wir freuen uns immer über Anregungen und haben ein offenes Ohr für die Schüler*innen.

So sind wir zu erreichen:

  • im persönlichen Gespräch
  • per IServ-Mail ( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! )
  • über die Briefkästen in Edewecht und Bad Zwischenahn

Aktuelles aus unserer Arbeit:

  1. Protokoll der SR-Sitzung am 18.06.2019 (pdf)
  2. Protokoll der SR-Sitzung am 28.01.2019 (pdf)
  3. Anregungen an den Schülerrat (pdf)
  4. Protokoll der SR-Sitzung am 25.11.2018 (pdf)

Zusammensetzung:

2. Zusammensetzung 2018/2019:

Nils Angelus Eny

Schülersprecher und Schulvorstandsmitglied:

Nils Kamphuis, Jg. 11

Jahrgangsstufensprecher 10-12 und Schulvorstandsmitglied:

Angelus Dreß, Jg. 11

Jahrgangsstufensprecher 5-9 in Edewecht:

Eny Klaßen, Jg. 9

Shawn Jannis Paul

Jahrgangsstufensprecher 5-9 in Bad Zwischenahn:

Shawn Rosenstengel, Jg. 9

Schulvorstandsmitglied:

Jannis Grundmann, Jg. 12

Schulvorstandsmitglied:

Paul Wilmes, Jg. 12

Formalia:

3. Formalia

Das sind die Schülerämter mit ihren Zuständigkeiten:

Unsere Geschäftsordnung:

 

Schülersprechergremiums für das Schuljahr 2016/2017 ist abgeschlossen.

Zum Schülersprecher wurde Noah Al-Shamery mit 48,33% der abgegebenen Stimmen gewählt (Tessa Hoffmann 19,97%, Moritz Cotte 31,71%).

Zur Jahrgangsstufensprecherin 10-12 wurde Gesa Berlage mit 66,67% der abgegebenen Stimmen gewählt (Tessa Hoffmann 33,33%)

Als Jahrgangsstufensprecher 5-9 in Bad Zwischenahn wurde Angelus Dreß bestätigt (78,29% Zustimmung)

Zur Jahrgangsstufensprecherin 5-9 in Edewecht wurde Theda Klostermann

Unesco Projektschule

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Begabtenförderung

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Umweltschule in Europa

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Tamiga nds Schulen MIT Afrika 100px

PraeventionsAG 100px

 Schulsanitaetsdienst 100px

Werder Lebenslang aktiv hoch 2D 100px

 Comenius Projekt 100px

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