Fortbildungsplanung ist auf die Realisierung des Schulprogramms ausgerichtet und gleichzeitig auch selbst ein zentrales Element des Schulprogramms. Das Schulprogramm enthält u. a. eine Beschreibung der Entwicklungsziele der Schule, die jeweils auf das Schuljahr bezogenen Arbeitspläne sowie Planungen zur Evaluation und Evaluationsergebnisse. Fortbildung stützt die Schulprogrammarbeit und trägt durch Personalentwicklung zur Umsetzung des Schulprogramms bei.
Ein Fortbildungskonzept integriert Fort- und Weiterbildung in die Entwicklungs- und Veränderungsprozesse der einzelnen Schule.
Fortbildungsplanung ist sowohl als kontinuierlicher Prozess des Aushandelns von aus dem Schulprogramm begründetem Bedarf und individueller Fortbildungsbedürfnisse zu verstehen als auch als ein Instrument zur Planung und Koordinierung schulischer Fortbildungsaktivitäten.
Fortbildungsplanung vertieft und entwickelt langfristig und systematisch die maßgeblichen Kompetenzen der Lehrerinnen und Lehrer für die Schule.
Fortbildungsplanung ist nicht Aufgabe für ein Schuljahr oder für eine begrenzte Zeitspanne, sondern sie ist eine Daueraufgabe, die systematisch in den schulischen Alltag eingeführt und verankert werden muss.
Das Qualifizierungskonzept unserer Schule ...
Zur Qualitätssicherung unserer Arbeit soll eine zielorientierte Bedarfsplanung die Unterrichtsqualität verbessern:
Nicht die Fortbildungsangebote verschiedener Anbieter, sondern der Bedarf der Fachkonferenzen bzw. der KollegInnen darin soll der Ausgangspunkt der Fortbildungsplanung sein. Dazu ist jede Fachkonferenz aufgerufen, entsprechende Bedarfe zu ermitteln und anzumelden. Die Bedarfsabfrage wird durch die Fachkonferenzleitung organisiert. Auch die Steuergruppe oder die Schulleitung oder einzelne Kolleg*innen können Bedarf anmelden.
Schulinterne Lehrerfortbildungen (SchiLf = Dienstveranstaltungen) sind für alle Lehrkräfte verpflichtend, für die die SchiLf konzipiert ist (Gesamt-SchiLf oder Teil-SchiLf). Darüber hinaus gibt es freiwillige Fortbildungsteilnahmen in angebotenen "Mini-SchiLf"-Veranstaltungen.
Die Teilnahme an externen Fortbildungen ist an die Genehmigung durch den Schulleiter gebunden. Er entscheidet unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
Der Schulleiter unterstützt die Fortbildungsbereitschaft des Kollegiums nach Kräften und erteilt Genehmigungen, sofern nicht dringende dienstliche Gründe einer Teilnahme entgegenstehen.
Die Teilnehmer*innen an einer Fortbildung berichten den entsprechenden schulischen Gremien. Die angesprochenen Gremien (z. B. die Fachschaften) diskutieren, wie die weiter gegebenen Kompetenzen allen zugänglich gemacht werden können (z. B. in einer Fachschafts-Teil-SchiLf).
Der Schule steht ein jährliches Basisbudget zur Finanzierung von Reisekosten (Klassen-, Studien- und Austauschfahrten, Fahrten zu Fortbildungen) und Fortbildungsmaßnahmen zur Verfügung. Aus diesem Budget müssen alle anfallenden Kosten für Kolleg*innen und Referent*innen beglichen werden. Reicht dieses Basisbudget zur Begleichung der gestellten Anträge auf Erstattung von Kosten nicht aus, wird eine Regelung zur Verteilung der begrenzten Mittel erarbeitet und den zuständigen Gremien vorgelegt.
Grundsätzlich werden aus den zur Verfügung stehenden Mitteln zunächst die Kosten für die Klassen- und Studienfahrten erstattet.
Grundsätzlich werden die Referentenkosten im Rahmen einer SchiLf vollständig erstattet. Kosten, die im Rahmen einer SchiLf für Kolleg*innen entstehen, können in der Regel nicht erstattet werden.
Die Erstattung von Reisekosten zu Fortbildungsveranstaltungen und eine anfallende Teilnahmegebühr sowie Unterbringungskosten ist gebunden an die Genehmigung der Teilnahme durch den Schulleiter.
Bei der Teilnahme mehrerer Kolleg*innen an derselben Fortbildung sind kostengünstige Fahrgemeinschaften zu bilden.
Referendaren wird in der Regel die vollständige Kostenübernahme zugesichert (Einzelfallklärung im Vorfeld).
Zu beachten ist, dass die Anträge auf Kostenerstattung mit Belegen spätestens nach vier Wochen über das Sekretariat beim zuständigen Koordinator einzureichen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass Fahrten- oder Fortbildungskosten von der Steuer abgesetzt werden können.
Grundsätzlich sehen sich die Fachkonferenzen selbst nach Fortbildungsmöglichkeiten um. Darüber hinaus können folgende Hilfen in Anspruch genommen werden:
Der Schulleiter weist auf besondere Fortbildungsveranstaltungen hin (Mitteilungsbuch, Ständer neben dem Mitteilungsbuch, E-Mail an vermutete Interessent*innen...). Vor allem aber die Qualifizierungs-/Fortbildungsbeauftragte informiert vermutete Interessent*innen und/oder die Fachkonferenzleitungen über Fortbildungsangebote.
Kolleg/innen, die von erfolgreichen Fortbildungen an anderen Schulen hören, informieren die Qualifizierungsbeauftragte.
Seit dem Schuljahr 2019/2020 werden am GZE – anknüpfend an die positiven Erfahrungen der seit September 2019 mittlerweile vier durchgeführten „Digi-SchiLf" – neue schulinterne Fortbildungsformate, die "Mini-SchiLfs" genannte werden, angeboten und durchgeführt.
„Mini-SchiLfs" sind zum einen Fortbildungen im „Klein-Format", die durch eigene Kolleg*innen oder ggf. auch externe Referent*innen für Teil- oder Gesamt-Fachgruppen durchgeführt werden können. Fachobleute können – auch auf Anregung ihrer Fachgruppenmitglieder – hierzu Wünsche und Realisierungsvorschläge zu Themen aller Art (digital und „analog") angeben und solche „Mini-SchiLfs" beantragen oder ggf. auch in Fach-Dienstbesprechungen integrieren.
„Mini-SchiLfs" sind zum anderen kleine Fortbildungen, die jederzeit flexibel durch eigene Kolleg*innen angeboten und umgesetzt werden können. Solche flexiblen Fortbildungen sollen „auf kurzem Wege" den im Kollegium bereits vorhandenen Kompetenzen und Expertisen Zeit und Raum zur Weitergabe ermöglichen. Sie können stattfinden, sobald mindestens vier Kolleg*innen an einem Angebot interessiert sind, und können in selbst gewählten und mit den Interessent*innen abgestimmten Zeiten (ohne Unterrichtsausfall oder Vertretung) durchgeführt werden.
Für Kolleg*innen, die bereit sind „Min-SchiLfs" als Referent*in zu gestalten, hat der Schulleiter die Möglichkeit der Gewährung von Entlastungsstunden (ab einer von ihm festgelegten Anzahl durchgeführter SchiLfs: derzeit für zehn SchiLf-Stunden à 45 min 0,5 Std. Entlastung) zugesagt.
Grundsätzlich ist bei der Fortbildungsplanung darauf zu achten, dass so wenig Unterricht wie möglich ausfällt.
Hinsichtlich Fortbildungen besteht ein Anspruch auf Freistellung von fünf Unterrichtstagen pro Kalenderjahr.
Dabei ist unerheblich, ob diese Fortbildungen von der Lehrkraft besucht oder selbst angeboten werden. Auf begründeten Antrag kann die Schulleitung mehr Freistellungstage genehmigen.
In den vergangenen Jahren sind am GZE zahlreiche Fortbildungen durchgeführt worden.
Seit dem zweiten Halbjahr 2019/2020 hat pandemiebedingt die Zahl der Präsenzfortbildungen abgenommen und sich dafür die Frequenz der Teilnahme an Online-Fortbildungen und Webinaren, die vielfach im privaten Rahmen durchgeführt werden und deshalb nicht alle bekannt gemacht werden, deutlich zugenommen. Auch die Möglichkeit zur Durchführung von Inhouse-Seminaren war und ist pandemiebedingt immer noch nicht im in den Vorjahren gewohnten Umfang möglich.
Auch die bereits seit 2020 von der Steuergruppe – zusammen mit und gefördert von der Heraeus-Bildungsstiftung (Hanau) – vorgeplante Klausurtagung „Gemeinsam den Wandel gestalten – Veränderungsmanagement an Schulen“, an der 38 Vertreter*innen schulgestalterisch tätiger Gruppen (erweiterte Schulleitung, Steuergruppe, alle Fachkonferenzleiter*innen, Vertreter*innen aus IT-Gruppe, iPad-Team, UNESCO, Umwelt, Beratung, Personalrat, Gleichstellung, Schulsozialarbeit) teilnehmen sollen, konnte pandemiebedingt bislang nicht durchgeführt und musste nach abgesagten Terminen im Februar 2021, Februar 2022 und August 2022 bereits zum dritten Mal vertagt werden. Der Nachholtermin ist nun für den 11./12.10.2023 in Dreibergen vorgesehen.
Folgende Fortbildungsveranstaltungen haben am GZE in den letzten Jahren stattgefunden:
Schuljahr 2022/2023:
Schuljahr 2021/2022:
Schuljahr 2020/2021:
Schuljahr 2019/2020:
Schuljahr 2018/2019:
Schuljahr 2017/2018:
Schuljahr 2016/2017:
Die Planung der Fortbildungen erfolgt auch für das Schuljahr 2023/2024 wie üblich nach der Ermittlung des Bedarfs in Rücksprache mit dem Kollegium und aufgrund aktueller Angebote. Den Anteil digitaler Fortbildungsteilnahmen dürfte sich weiterhin erhöhen.
Bislang sind folgende Fortbildungsveranstaltungen vorgesehen bzw. in Planung:
Die bereits seit November 2021 von der Steuergruppe – zusammen mit und gefördert von der Heraeus-Bildungsstiftung (Hanau) – vorgeplante Klausurtagung „Gemeinsam den Wandel gestalten – Veränderungsmanagement an Schulen“, an der 38 Vertreter*innen schulgestalterisch tätiger Gruppen (erweiterte Schulleitung, Steuergruppe, alle Fachkonferenzleiter*innen, Vertreter*innen aus IT-Gruppe, iPad-Team, UNESCO, Umwelt, Beratung, Personalrat, Gleichstellung, Schulsozialarbeit) teilnehmen sollen, konnte pandemiebedingt bislang nicht durchgeführt und musste nach Absagen im Februar 2021, Februar 2022 und August 2022 bereits dreimal vertagt werden. Der Nachholtermin ist nun für den 11./12.10.2023 in Dreibergen vorgesehen.
Wer an Fortbildungen teilgenommen hat, informiert i. d. R. als Multiplikator*in die (Fach-)Kolleg*innen. Die (Fach-) Konferenzteilnehmer*innen stimmen ab, ob und welche weitere Maßnahmen der Multiplikation im Team erfolgen sollen.
Die Qualifizierungsbeauftragte informiert einmal jährlich im Schulvorstand und in der Gesamtkonferenz über die durchgeführten Fortbildungen, die entstandenen und erstatteten Kosten sowie über die Rückmeldungen der beteiligten Kolleg*innen. Dabei wird auch ein Ausblick auf das kommende Haushaltsjahr gegeben.
Hier finden sich die Fortbildungsberichte der vergangenen Schuljahre.
Das Qualifizierungskonzept und seine kontinuierlichen Überarbeitungen werden nach Rücksprache mit dem Personalrat durch die Gesamtkonferenz genehmigt. Es erfolgt eine Aussprache über den Jahresbericht der Qualifizierungsbeauftragten.
(Stand: 08.07.2023)