Anmeldung Jahrgang 5 2024/25
Liebe Eltern,
hier finden Sie die für die Anmeldung wichtigen Formulare. Die Checkliste gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Unterlagen von Ihnen auszufüllen bzw. einzureichen sind. Die vollständigen und unterschriebenen Anmeldeunterlagen sollten bis zum 30.04.2024 bei uns per Post eingehen oder in unsere Postkästen eingeworfen werden:
Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht Humboldtstr. 1 26160 Bad Zwischenahn |
oder | Außenstelle des Gymnasiums Bad Zwischenahn-Edewecht Göhlenweg 3 26188 Edewecht |
- Checkliste
- Formular „Anmeldung"
- Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Fotos etc.Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Fotos etc.
- Benutzerordnung der Schulbibliotheken
- Kopie des Halbjahreszeugnisses der 4. Klasse
- Kopie des Impfausweises (Nachweis Masernschutzimpfung)
- Informationsschreiben über die Abfrage von Vorerkrankungen
- Anmeldung zum Schülerbusverkehr
Verfahren der Schulbuchausleihe
- Information Schulbuchausleihe Jahrgang 5
- Allgemeine Informationen zur Schulbuchausleihe
- Anmeldung Schulbuchausleihe
- Schulbuchliste 5. Klasse
Anmeldung zum offenen Ganztag
Aktuelles am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht (GZE)
Einladungen zu den Elternabenden zum Schuljahresbeginn 2021/22
- Veröffentlicht am Dienstag, 07. September 2021 16:17
- Geschrieben von Matthias Aumann
- Zugriffe: 708
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler des GZE,
unter den folgenden Links finden Sie die Einladungen zu den Elternabenden für die Klassen 5, 7, 9, 10 und 11 sowie des 12ten Jahrgangs.
Maskenpflicht im Unterricht zunächst nur die ersten 3 Wochen
- Veröffentlicht am Mittwoch, 01. September 2021 15:34
- Geschrieben von Klaus Friedrich
- Zugriffe: 702
Der Kultusminister hat in Briefen an Eltern, Schülerinnen und Schüler (SuS) sowie Schulleitungen und Lehrkräfte verschiedene Präzisierungen vorgenommen. Die Briefe sind im nebenstehenden Kasten "Schule in Corona Zeiten - Informationen und Verfahren am GZE" nachzulesen. Die Dokumente sind auch an die Adressaten versendet worden.
Sehr wesentlich sind folgende Aspekte:
Die Testpflicht besteht in den ersten 7 Tagen täglich, danach dreimal in der Woche, am GZE i.d.R. am Montag, Mittwoch und Freitag. Entgegen der durch die Presse verbreiteten Aussagen des Ministerpräsidenten vom Anfang dieser Woche sind nachweislich geimpfte und genesene Personen (natürlich auch SuS, Lehrkräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) "von der Testpflicht befreit".
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht (für SuS ab 14 Jahre mit medizinischer Maske, jüngere SuS auch mit Alltagsmaske) wird präzisiert: "für die ersten drei Wochen". Am 22.09.2021 läuft die derzeit gültige Corona-Landesverordnung aus, so dass für die Zeit danach neu entschieden werden muss. Maskenfreie Zeiten werden am GZE gewährleistet, z.B. während der Pausen bei Aufenthalt im Freien. Auf Lüftungsanlagen geht der Minister ebenfalls kurz ein, die nur "ergänzend zu sehen" seien und kein Ersatz zum Masken-Tragen.
Darüber hinaus kündigt der Minister Finanzzuweisungen für die Schulen in den nächsten Tagen an, mit denen das bereits vor den Sommerferien veröffentlichte Aktionsprogramm "Startklar in die Zukunft" umgesetzt werden soll. Erst danach können die Schulen beginnen, Personal für schulische Projekte und Fördermaßnahmen zu finden und anzustellen.
Ablauf der ersten Schultage am GZE im Schuljahr 2011/22
- Veröffentlicht am Dienstag, 31. August 2021 08:11
- Geschrieben von Alexander Nagel
- Zugriffe: 786
Ablauf des ersten Schultags
Besonderheiten des Ablaufs des ersten Schultages sowie der weiteren Tage entnehmen Sie bitte dem hier angefügten PDF Dokument.
Hinweis zu den Einschulungsfeiern für unsere neuen 5. Klassen
- Veröffentlicht am Dienstag, 31. August 2021 08:06
- Geschrieben von Matthias Aumann
- Zugriffe: 714
Wir freuen uns, dass die Einschulungsfeiern für den 5. Jahrgang wie geplant stattfinden können.
Bitte beachten Sie die in dem Willkommensbrief genannten Informationen zum Ablauf der Einschulungsfeiern der jeweiligen Klasse Ihres Kindes.
Wir weisen noch einmal darauf hin, dass Eltern bzw. Erziehungsberechtigte gemäß der aktuellen Vorgaben an der Einschulung nur mit einem negativen Testnachweis (PCR-Test 48 Stunden gültig oder PoC-Antigen-Test 24 Stunden gültig) oder einem Impfnachweis (gemäß 2 Nr. 3 SchAusnahmV) oder einen Genesenennachweis (gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV) die Schule betreten dürfen.
Bitte halten Sie die entsprechenden Nachweise bei Ankunft bereit.
Für die Ankunft stehen für die jeweilige Klasse ein eigener Eingang zur Verfügung, der vor Ort deutlich ausgewiesen ist.
Unsere neuen Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen kommen negativ getestet zur Schule. Die Grundschulen haben den Schülerinnen und Schülern für den ersten Schultag einen Selbsttest zur Verfügung gestellt. Falls für die Einschulung ein Selbsttest benötigt wird, kann dieser am Mittwoch, 01.09.2021 in der Zeit von 10:00 – 12:00 Uhr in den Sekretariaten in Bad Zwischenahn bzw. Edewecht abgeholt werden.
Wir freuen uns auf unsere neuen 5.-Klässler!
Neue Rundverfügung 22/2021 und Rahmenhygieneplan Corona Schule 7.0
- Veröffentlicht am Samstag, 28. August 2021 16:04
- Geschrieben von Klaus Friedrich
- Zugriffe: 488
Das Kultusministerium hat eine neue Rundverfügung 22/2021 sowie den aktuellen Rahmenhygieneplan (RHP) 7.0 veröffentlicht. Beide Texte sind auch in dem nebenstehenden Kasten "Schule in Corona-Zeiten - Informationen und Verfahren am GZE" einzusehen.
Sie finden in den beiden Dokumenten die amtlichen Vorgaben für den Schulunterricht ab Donnerstag 02.09.2021:
- die Verpflichtung zum Tragen von medizinischen Masken (ab dem 14. Lebensjahr, jüngere Schülerinnen und Schüler (SuS): Alltagsmaske) überall im Schulgebäude auch im Unterricht (Ausnahme: Sport und bei Klausuren und Klassenarbeiten am Sitzplatz mit 1,5 m Abstand)
- die Testpflicht: an den ersten sieben Schultagen täglich, danach an drei Tagen in der Woche, am GZE: i.d.R. am Montag,Mittwoch, Freitag. Mit entsprechendem Nachweis sind Geimpfte und Genesene von der Testpflicht ausgenommen, gilt auch für SuS. Auch für die Einschulung des neuen 5. Jg. gilt die 3G-Regel und damit Testpflicht für SuS und begleitende Eltern, wenn sie nicht nachweislich geimpft oder genesen sind.
- Befreiung von der Präzenzpflicht für den Unterricht in der Schule nur in Härtefällen.
Wenn Sie im Ausland waren...
- Veröffentlicht am Mittwoch, 25. August 2021 16:22
- Geschrieben von Klaus Friedrich
- Zugriffe: 657
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
nach dem Ende der Sommerferien bitten wir vor dem Schulbesuch um Beachtung der aktuellen Quarantäneregeln nach der Rückkehr von Reisen ins Ausland.
Mit Stand 01.08.2021 (zunächst bis zum 30.09.2021) gelten folgende gesetzliche Vorgaben:
Personen, die sich im Ausland aufgehalten haben und älter als 12 Jahre sind, müssen unabhängig von der Art des Verkehrsmittels (Flugzeug, Bahn, Auto pp.) und unabhängig davon, ob ein Voraufenthalt in einem Hochrisiko- bzw. Virusvariantengebiet stattgefunden hat, grundsätzlich bei Einreise über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen. ...
Alles Weitere lesen Sie hier oder in "Alles auf einen Blick - Regelungen zum Schulstart, Seite 3"
Das neue Schuljahr beginnt!
- Veröffentlicht am Mittwoch, 25. August 2021 16:00
- Geschrieben von Klaus Friedrich
- Zugriffe: 584
Das nds. Kultusministerium hat Regelungen für den Schulstart 2021/22 bekannt gegeben. Am GZE gilt:
Wir starten in das Schuljahr 2021/2022 im Regelbetrieb mit vollem Präsenzunterricht, allerdings unter erhöhten Schutzmaßnahmen.
Nach den Ferien müssen sich alle Schülerinnen und Schüler in den ersten sieben Schultagen (02.09.21 bis 10.09.21) zu Hause testen. Anschließend sind dann nur noch an drei Tagen pro Woche regelmäßige Testungen verpflichtend, in der Regel am Montag, Mittwoch und Freitag. Alle Schülerinnen und Schüler der neuen Jahrgänge 6-13 haben vor den Ferien ein Testkit erhalten, um sich am ersten Schultag (Donnerstag 02.09.2021) vor dem Unterricht zu Hause testen zu können. Jede Schülerin/jeder Schüler wird dann in der Schule weitere 6 Testkits für die tägliche Testung bis Freitag 10.09.2021 erhalten.
Nachweislich geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler sind von der Testpflicht ausgenommen. Der Nachweis ist in der Schule schriftlich vorzulegen.
Weiterhin ist für die aktuelle Dauer der Corona-Verordnung (bis zum 22.09.21) das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Gebäude und im Unterricht für alle Jahrgänge verpflichtend. Wie in anderen Lebensbereichen (z.B. ÖPNV) müssen dabei Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahren eine medizinische Maske als Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
In dem Schreiben "Alles auf einen Blick - Regelungen zum Schulstart 2021/22" ist eine Übersicht zu folgenden Themen:
- Befreiung von der Präsenzpflicht im Härtefall
- Informationsschreiben für Eltern (Reiserückkehrende)
- Informationen zu Einschulungsfeiern
- Informationen zum Thema Impfen
Dieses Schreiben sowie der Brief des Kultusministers an Eltern und Erziehungsberechtigte sind auch im nebenstehenden Kasten "Schule in Corona-Zeiten - Informationen und Verfahren am GZE" einzusehen.
Schöne Sommerferien 2021!
- Veröffentlicht am Mittwoch, 21. Juli 2021 11:19
- Geschrieben von Matthias Aumann
- Zugriffe: 695
Das GZE wünscht eine schöne und erholsame Ferienzeit!
Bleibt gesund und dann sehen wir uns alle im neuen Schuljahr wieder!
Aktualisierter nds. Rahmen-Hygieneplan Corona Schule 6.1
- Veröffentlicht am Sonntag, 18. Juli 2021 18:39
- Geschrieben von Klaus Friedrich
- Zugriffe: 505
Die aktualisierte Fassung des Rahmen-Hygieneplans Corona Schule (RHP) ist am 16.07.2021, in Kraft getreten. Der RHP ist auch im nebenstehenden Kasten "Schule in Corona-Zeiten - Information und Verfahren am GZE" eingestellt. Die wichtigsten Änderungen finden Sie im Kapitel 0.4 "Änderungen zur vorangegangenen Fassung" des RHP.