Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht - Kontakt: Bad Zwischenahn icon---Email gelb / Tel.: 04403-94880 | Edewecht icon---Email gelb / Tel.: 04405-9856611

Anmeldung Jahrgang 5 2024/25

Liebe Eltern,

hier finden Sie die für die Anmeldung wichtigen Formulare. Die Checkliste gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Unterlagen von Ihnen auszufüllen bzw. einzureichen sind. Die vollständigen und unterschriebenen Anmeldeunterlagen sollten bis zum 30.04.2024 bei uns per Post eingehen oder in unsere Postkästen eingeworfen werden:

Gymnasium
Bad Zwischenahn-Edewecht
Humboldtstr. 1
26160 Bad Zwischenahn
oder Außenstelle des  Gymnasiums
Bad Zwischenahn-Edewecht
Göhlenweg 3
26188 Edewecht

 

Verfahren der Schulbuchausleihe 

Anmeldung zum offenen Ganztag 

Weitere Informationen zum 5. Jahrgang

Aktuelles am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht (GZE)

Sprachaufenthalt im französischsprachigen Ausland

GZEAchtung! Attention! Achtung! Attention! Achtung! Attention! Achtung! Attention! Achtung! Attention!

                                                                                                         

Austausch FrankreichDu hast Lust, für einige Zeit ins französischsprachige Ausland zu gehen?

Es ist Zeit für eine Abwechslung?

Bist du bereit für einen Blick über den eigenen Tellerrand? Für ein Praktikum, einen Austausch (2-3 Monate: Brigitte-Sauzay/6 Monate: Voltaire) oder einen Sprachaufenthalt?

Auch in Zeiten der Coronapandemie ist dies prinzipiell möglich!

Melde dich bei Interesse an einem Aufenthalt in einem der französischsprachigen EU-Mitgliedstaaten bis zum 20. 02. 2022 bei: Ute Harder  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!   (Beauftragte für den individuellen Frankreichaustausch am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht)

 

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Entfall der Projekttage " Wir sind stark"

Aufgrund der Coronalage müssen die Projekttage "Wir sind stark" für den 6. Jahrgang im Februar und März in Bad Zwischenahn und in Edewecht leider ausfallen. An den geplanten Projekttagen findet daher der Unterricht planmäßig laut Stundenplan statt.

Neue Handreichung "Absonderung sowie Quarantäne- und Isolierungsdauern"

Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Niedersächsische Absonderungsverordnung ist jede COVID-19 krankheitsverdächtige Person, jede positiv getestete Person, jede Verdachtsperson und jede Kontaktperson unabhängig von einer Anordnung der zuständigen Behörde verpflichtet, sich unverzüglich in die eigene Wohnung, an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder in eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich dort abzusondern.

Schülerinnen und Schüler haben die Schulleitung über den Beginn und das Ende der Absonderung zu unterrichten. Die Pflicht zur Isolierung endet regelhaft nach 10 Tagen (ohne abschließenden Test). Die Dauer kann auf 7 Tage verkürzt werden, wenn zuvor 48 Stunden Symptomfreiheit (bei Infizierten) bestanden hat und frühestens am 7. Tag ein negativer PCR-Test oder zertifizierter Antigentest durchgeführt worden ist."
 

Die nds. Absonderungsverordnung sieht vor, dass jede mit einem Schnelltest (wie die von der Schule ausgegebenen Testkits), einem zertifizierten Antigentest oder einem PCR-Test positiv geteste Person eine Verdachtsperson ist und sich daher absondern muss. 

Die Handreichung "Absonderung sowie Quarantäne- und Isolierungsdauern" sowie zwei weitere Handlungsrahmen zur Versorgung der Schule mit Testkits und zur "Zusammenarbeit von Schule und Gesundheitsamt unter Omikron" sind in dem nebenstehenden Kasten "Schule in Corona-Zeiten - Informationen und Verfahren am GZE" einzusehen.

Weiter tägliches Testen, auch für Geimpfte und Genesene

Es bleibt auch im Februar bei der täglichen Testung der Schülerinnen und Schüler. Neu ist, dass nach den Zeugnisferien auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler der Testpflicht unterliegen. Ausgenommen von der Testpflicht sind lediglich geboosterte Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung („Booster“-Impfung) erhalten haben. Als „geboostert“ gelten hierbei Personen, die entweder dreimal geimpft sind oder zweimal geimpft plus genesen sind. Eine gute Übersicht dazu finden Sie unter https://www.niedersachsen.de/assets/image/216846 oder im nebenstehenden Kasten "Schule in Corona-Zeiten - Informationen und Verfahren am GZE", wo auch die neuen Briefe des Ministers vom 26.01.2022 hinterlegt sind.

Bedingt durch die tägliche Testung und das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung gehen Kontaktpersonen aus dem schulischen Umfeld in der Regel nicht in Quarantäne

Eine PCR-Bestätigung eines positiven Selbsttests ist bald nicht mehr erforderlich. Eine Bescheinigung über einen POC-Antigenschnelltest aus dem Testzentrum wird dann ausreichen. Das Freitesten nach sieben Tagen (bzw. fünf Tagen für Schülerinnen und Schüler) Quarantäne oder Isolation ist schon jetzt auch mit einem POC-Antigenschnelltest möglich.

Der verkürzte Genesenenstatus gilt derzeit 28 Tage nach dem positiven PCR-Test bis 90 Tage danach. Vor und nach diesem Zeitraum ist eine Testung notwendig, es sei denn, die Person ist bereits vollständig geimpft. Eine Übersicht finden Sie hier: https://www.niedersachsen.de/assets/image/216934"

Tägliche Testungen mindestens bis 31.01.2022

Bis vorerst zum Ende des Schuljahres am 31.01.2022 müssen sich weiterhin ungeimpfte Schülerinnen und Schüler täglich testen. Der Kultusminister weist in seinem neuesten Brief daraufhin, dass es aktuell "rechtlich noch nicht möglich, auch geimpfte und genesene Personen zur Testung zu verpflichten, ihnen wird aber ausdrücklich empfohlen, dies freiwillig zu tun." Nur im Falle eines AnlassBezogenen Intensiven Testens (ABIT) testet sich die gesamte Lergruppe, - "unabhängig vom Impfstatus".

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind zum Tragen einer medizinischen Maske verpflichtet. Mehrtägige Schulfahrten und schulische Veranstaltungen mit Übernachtung bleiben über den Halbjahreswechsel hinaus bis zu den Osterferien untersagt, "da gerade das gemeinsame Übernachten ein hohes Infektionsrisiko" berge.

Weiterhin heißt es aus dem MK: "Die angekündigten Neuregelungen für Quarantäne und Isolation werden voraussichtlich am Freitag, 14.01.2022, auf Bundesebene in eine entsprechende Verordnung gegossen. Dem folgt auf Landesebene eine Absonderungsverordnung auf Grundlage der Bundesregelung", die dann bekannt gemacht wird.

Ab Montag: Tägliches Testen und medizinische Maske tragen!

Am Montag beginnt der Unterricht am GZE wie bereits vor den Ferien abgekündigt: Wir starten im Präsenzbetrieb mit täglichen Testungen in der ersten Schulwoche. Für Schülerinnen und Schüler, die nicht vollständig geimpft und nicht genesen sind, sind diese Testungen verpflichtend, allen anderen wird es ausdrücklich empfohlen. Für das schulische Personal gilt auch weiterhin die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Alle, auch die jüngeren Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren, müssen jetzt eine medizinische Maske tragen.

Impfempfehlung auch für Kinder von 5 bis 11 Jahren

In einer gemeinsamen Information des nds. Kultusminsteriums und des Gesundheitsministerium wird die Impfung auch von 5 bis 11jährigen Kindern empfohlen. Die Ministerien schreiben:

"Die European Medicines Agency (EMA) hat den Impfstoff von Biontech/Pfizer in der EU für die Altersgruppe der 5- bis 11-jährigen Personen bereits zugelassen.

Die Ständige Impfkommission (STIKO), ein unabhängiges Gremium von Expertinnen und Experten, das Impfempfehlungen in Deutschland auf wissenschaftlicher Basis ausspricht, hat eine Impfempfehlung für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren ausgesprochen. Danach wird die Impfung für diese Altersgruppe insbesondere für Kinder mit Vorerkrankungenund mit vulnerablen Angehörigen empfohlen. Darüber hinaus sollen aber auch Impfungen für Kinder von 5-11 Jahren möglich sein, wenn die Eltern dieses wünschen und nachdem eine ärztliche Aufklärung zur COVID 19-Schutzimpfung stattgefunden hat."

"Die Entscheidung, ob Ihr Kind geimpft werden soll oder nicht, liegt ganz allein bei Ihnen als Erziehungsberechtigten. Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte werden Sie in dieser Frage sicherlich gerne beraten." Nach entsprechender Beratung und ärztlicher Aufklärung können Schülerinnen und Schüler auch direkt am GZE geimpft werden.

 

Kein Schullockdown vor Weihnachten, aber Abmeldung vom Präsenzunterricht möglich

Zunächst nur mit Briefen hat der nds. Kultusminister angekündigt, wie vor und nach Weihnachten in den Schulen - so auch am GZE - verfahren werden soll:

Einen Schullockdown vor Weihnachten wird es nicht geben, aber es besteht die Möglichkeit, dass Eltern und Erziehungsberechtigte ihre Kinder von der Präsenzpflicht "vom 20. bis 22. Dezember 2021" auf Antrag befreien können. Der Unterrichtsstoff dieser drei Tage ist zu Hause selbstständig zu erarbeiten, ein Distanz- oder Hybridunterricht findet nicht statt, allerdings auch keine Klassenarbeiten. Die Abmeldung vom Präsenzunterricht gilt nur für den kompletten Zeitraum, sie kann formlos erfolgen oder über das beigefügte Formular." Die kultusministeriellen Briefe sowie das Formular sind im nebenstehenden Kasten "Schule in Corona Zeiten - Informationen und Verfahren am GZE" einzusehen und bei Bedarf herunterzuladen.

"Nach den Ferien starten wir wieder mit täglichen Testungen an fünf Schultagen für alle Schülerinnen und Schüler, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind." Die entsprechenden Testkits werden am GZE am kommenden Freitag ausgeteilt. "Testungen von Geimpften ohne konkreten Anlass" sind zurzeit nicht vorgesehen, außer in einem ABIT-Fall.

Mit der neuen Corona-Landesverordnung ist "nun geregelt, dass ungetesteten Schülerinnen und Schülern generell der Zutritt in die Schule verwehrt wird – das gilt auch bei Klassenarbeiten und sogar bei Abitur- und Abschlussprüfungen. Wenn Schülerinnen und Schüler sich nicht testen lassen und deshalb nicht zu Leistungsüberprüfungen in der Schule erscheinen können, handelt es sich gemäß geltender Erlasslage um ein unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht mit den bekannten Folgen."

In Niedersachsen ist es Kindern im Alter unter 14 Jahren derzeit noch gestattet, Alltagsmasken aus Stoff als Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Ab dem 10. Januar 2022 müssen alle Schülerinnen und Schüler eine medizinische Maske tragen (vgl. Rundverfügung 31/2021).

Alle Informationen, Briefe und Rundverfügungen können Sie auch im neben stehenden Kasten "Schule in Corona-Zeiten - Informationen und Verfahren am GZE" nachlesen.

Vorlesewettbewerb 2021/2022 - Schulentscheid

Am Freitag, den 10.12. fand das Schulfinale unseres diesjährigen Vorlesewettbewerbs der 6. Klassen statt. Wie im letzten Jahr fand die Veranstaltung coronabedingt erst in Edewecht und dann in Bad Zwischenahn statt, wo die Klassensieger Can Sentürk (6a), Nike Novak (6b), Marcel Nawrot (6c), Julian Dietze (6e), Lisa Schleip (6f) und Emilie Lindner (6g) Zuhörer und Jury mit in unterhaltsame Bücherwelten nahmen.
Dabei mussten die Finalisten nicht nur ihre selbst ausgewählten Texte vorlesen, sondern auch unter Beweis stellen, dass sie einen Textauszug aus dem Klassiker Hilfe, die Herdmanns kommen spontan flüssig vortragen und interpretieren können. Eine Aufgabe, die alle prima gemeistert haben!

Am Ende setzte sich Emilie in Edewecht und Nike in Bad Zwischenahn durch. Am Ende der dritten Runde stand abschließend Emilie als Schulsiegerin 2021 fest und wird unsere Schule beim Kreisentscheid vertreten!

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH, EMILIE!!!

 

Sehen Sie nachfolgend einige Bilder der Veranstaltung:


 Weitere Informationen sowie Ziele und Regeln finden sich auf der Seite des Vorlesewettbewerbs:

 

 

Das GZE in der Presse

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