Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht - Kontakt: Bad Zwischenahn icon---Email gelb / Tel.: 04403-94880 | Edewecht icon---Email gelb / Tel.: 04405-9856611

Anmeldung Jahrgang 5 2024/25

Liebe Eltern,

hier finden Sie die für die Anmeldung wichtigen Formulare. Die Checkliste gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Unterlagen von Ihnen auszufüllen bzw. einzureichen sind. Die vollständigen und unterschriebenen Anmeldeunterlagen sollten bis zum 30.04.2024 bei uns per Post eingehen oder in unsere Postkästen eingeworfen werden:

Gymnasium
Bad Zwischenahn-Edewecht
Humboldtstr. 1
26160 Bad Zwischenahn
oder Außenstelle des  Gymnasiums
Bad Zwischenahn-Edewecht
Göhlenweg 3
26188 Edewecht

 

Verfahren der Schulbuchausleihe 

Anmeldung zum offenen Ganztag 

Weitere Informationen zum 5. Jahrgang

Aktuelles am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht (GZE)

Kein Schullockdown vor Weihnachten, aber Abmeldung vom Präsenzunterricht möglich

Zunächst nur mit Briefen hat der nds. Kultusminister angekündigt, wie vor und nach Weihnachten in den Schulen - so auch am GZE - verfahren werden soll:

Einen Schullockdown vor Weihnachten wird es nicht geben, aber es besteht die Möglichkeit, dass Eltern und Erziehungsberechtigte ihre Kinder von der Präsenzpflicht "vom 20. bis 22. Dezember 2021" auf Antrag befreien können. Der Unterrichtsstoff dieser drei Tage ist zu Hause selbstständig zu erarbeiten, ein Distanz- oder Hybridunterricht findet nicht statt, allerdings auch keine Klassenarbeiten. Die Abmeldung vom Präsenzunterricht gilt nur für den kompletten Zeitraum, sie kann formlos erfolgen oder über das beigefügte Formular." Die kultusministeriellen Briefe sowie das Formular sind im nebenstehenden Kasten "Schule in Corona Zeiten - Informationen und Verfahren am GZE" einzusehen und bei Bedarf herunterzuladen.

"Nach den Ferien starten wir wieder mit täglichen Testungen an fünf Schultagen für alle Schülerinnen und Schüler, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind." Die entsprechenden Testkits werden am GZE am kommenden Freitag ausgeteilt. "Testungen von Geimpften ohne konkreten Anlass" sind zurzeit nicht vorgesehen, außer in einem ABIT-Fall.

Mit der neuen Corona-Landesverordnung ist "nun geregelt, dass ungetesteten Schülerinnen und Schülern generell der Zutritt in die Schule verwehrt wird – das gilt auch bei Klassenarbeiten und sogar bei Abitur- und Abschlussprüfungen. Wenn Schülerinnen und Schüler sich nicht testen lassen und deshalb nicht zu Leistungsüberprüfungen in der Schule erscheinen können, handelt es sich gemäß geltender Erlasslage um ein unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht mit den bekannten Folgen."

In Niedersachsen ist es Kindern im Alter unter 14 Jahren derzeit noch gestattet, Alltagsmasken aus Stoff als Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Ab dem 10. Januar 2022 müssen alle Schülerinnen und Schüler eine medizinische Maske tragen (vgl. Rundverfügung 31/2021).

Alle Informationen, Briefe und Rundverfügungen können Sie auch im neben stehenden Kasten "Schule in Corona-Zeiten - Informationen und Verfahren am GZE" nachlesen.

Das GZE in der Presse

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