Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht - Kontakt: Bad Zwischenahn icon---Email gelb / Tel.: 04403-94880 | Edewecht icon---Email gelb / Tel.: 04405-9856611

Förderkonzept des GZE

Stand 20. Juli 2015

Allgemeine Informationen:

Allgemeine Informationen:

Das Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht, kurz GZE, gehört mit ca. 1.350 Schülerinnen und Schülern in den Jahrgängen 5 bis 12 sowie etwa 120 Lehrerinnen und Lehrern zu den größeren Gymnasien des Landes Niedersachsen.
Die Schülerinnen und Schüler rekrutieren sich im Wesentlichen aus den umliegenden ländlich strukturierten Bereichen der Gemeinden Bad Zwischenahn und Edewecht. Der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund ist dabei vergleichsweise gering.
Nach den im Leitbild der Schule festgeschriebenen zentralen Werten und leitenden Zielen der Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern versteht sich das GZE als eine lebendige und offene, solide, kooperative, umwelt- und gesundheitsbewusste Schule, in der ein besonderes Augenmerk auf die Entwicklung bildungssprachlicher Kompetenzen gelegt wird.
Als Umweltschule in Europa sowie anerkannte UNESCO-PROJEKT-SCHULE zeichnet sich das Gymnasium zudem durch sein außergewöhnlich großes, vielfältiges und auch bedarfsgerecht ausgerichtetes Angebot in Form von Arbeitsgemeinschaften, Projekten, Arbeitsgruppen sowie Veranstaltungen aus, das über den Fachunterricht hinaus Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zur individuellen Ausgestaltung ihres schulischen Lebens bietet.
Das Förderkonzept des Gymnasiums Bad Zwischenahn-Edewecht ist ausgehend von der Teilnahme an der Pilotphase zur Entwicklung von Konzepten zur Umsetzung der individuellen Lernentwicklung im Schuljahr 2005/ 2006 über viele Jahre hinweg Schritt für Schritt aufgebaut, durchgeführt, evaluiert, modifiziert und kontinuierlich ergänzt worden.
Es versteht sich als ein Konzept im Fluss, das durch stetige Weiterentwicklung und Fortschreibung, genau wie die individuelle Lernentwicklung selbst, immer auch einem Prozess unterliegt. Es entwickelt sich aus den Gegebenheiten der Schule, orientiert sich an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler und erklärt, wie und womit im Bereich der individuellen Lernentwicklung am GZE gearbeitet wird zur individuellen Begleitung von Schülerinnen und Schülern in ihrem Lernprozess. Als besonders tragende Säulen des Hauses zur individuellen Lernentwicklung sind das Programm der Begabtenförderung im Rahmen des KOV (vgl. Säule 6), das Konzept der Jahrgangsberatung für versetzungsgefährdete Schülerinnen und Schüler (vgl. Säule 5) sowie der Bereich des Übergangs von der Grundschule zu benennen (vgl. Säule 3 und Säule 7).

Foerderkonzept Saeulen 2015 11

K. Vogel.

Säule 1:

Säule 1: Umsetzung im Ablauf des Schuljahres, Aufgabenkatalog

Umsetzung im Ablauf des Schuljahres am GZE

Zeit

Maßnahme

Schuljahresbeginn Information der Eltern des neuen 5. Jahrgangs über das System der ILE beim ersten allgemeinen Elternabend;

Information der Eltern der Jahrgänge 6-9 über das Programm „Schüler helfen Schülern", Installation von Kursen für jeweils ein Schulhalbjahr;

Beginn von Maßnahmen zur Begabtenförderung für von abgebenden Grundschulen ausgewählte Schülerinnen und Schüler sowie für Schülerinnen und Schüler, die auf Beschluss der Klassenkonferenz ein Angebot erhalten und dieses angenommen haben

Bis zu den Herbstferien DB für alle Deutsch - Fachlehrkräfte im Jahrgang 5;
Lernstandserhebungen im Fach Deutsch im Jahrgang 5;

DB für alle Lehrkräfte, die in den Jahrgängen 5, 6, 7, 8 und 9 in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Latein und/ oder als Klassenlehrkraft eingesetzt sind und die noch an keiner DB zur ILE teilgenommen haben;

Qualifizierung von Schülerinnen und Schülern, die im Rahmen des Programms „Schüler helfen Schülern" Nachhilfe anbieten, zu „Lernbegleitern"

Vorgegebener Zeitpunkt jeweils bis zur Mitte
des 1. Halbjahres
Eintragung der individuellen Lernentwicklung
  • Lehrkräfte der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch (und ab Klasse 6 der zweiten Fremdsprache)
  • Lehrkräfte weiterer Fächer nach Bedarf
  • Beteiligung der Klassenlehrkraft
Vorgegebener Zeitraum nach der Eintragung
der individuellen
Lernentwicklung
Pädagogische Dienstbesprechung
  • erörtert die individuelle Lernentwicklung
  • beschließt sich daraus ergebende Maßnahmen z.B.: Empfehlung der Teilnahme am Förderunterricht, an der Hausaufgabenanleitung1, am Programm „Schüler helfen Schülern", am Programm zur Begabtenförderung, am Programm zur Jahrgangsberatung2 usw.
  • Festhalten der Maßnahmen auf ILE-Bogen (Rückseite)
  • ggf. Erstellung von temporären Förderplänen

DB für alle Lehrkräfte des Förderunterrichts für Schülerinnen und Schüler mit Kenntnisdefiziten

Vorgegebener Zeitpunkt
nach den Pädagogischen
Dienstbesprechungen
Eltern - Schüler- Beratungssprechtage:
  • Beratung über die individuelle Lernentwicklung mit Erziehungsberechtigten und Lernenden (Selbsteinschätzung)
  • Vereinbarung von Maßnahmen auf der päd. DB empfohlene Maßnahmen (s.o.) werden verbindlich festgehalten oder abgelehnt
  • ggf. Festhalten von Maßnahmen in temporärem Förderplan
  • Dokumentation von Ablehnungen
Herbst bis Frühjahr Durchführung von Förder- und Fordermaßnahmen sowie
-programmen
Halbjahreskonferenzen Klassenkonferenz beschließt für Schülerinnen und Schüler Vorschlag zur Teilnahme am Programm der Begabtenförderung
Beginn des zweiten Schulhalbjahres Nach Bedarf Weiterführung der Kurse im Rahmen des Programms „Schüler helfen Schülern" und Installation neuer Kurse
Vorgegebener Zeitpunkt i.d.R. im März Eintragung der individuellen Lernentwicklung
  • Lehrkräfte der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch (und ab Klasse 6 der zweiten Fremdsprache)
  • Lehrkräfte weiterer Fächer nach Bedarf
  • Beteiligung der Klassenlehrkraft
Vorgegebener Zeitraum nach der Eintragung
der individuellen
Lernentwicklung (nur bei Bedarf)
Pädagogische Dienstbesprechung
  • Evaluation durchgeführter Maßnahmen
  • erörtert die individuelle Lernentwicklung
  • beschließt sich daraus ergebende Maßnahmen (s.o.)
  • Festhalten der Maßnahmen auf ILE-Bogen (Rückseite)
  • ggf. Erstellung von temporären Förderplänen
Vorgegebener Zeitpunkt
nach den Pädagogischen
Dienstbesprechungen
Eltern - Schüler- Beratungssprechtage:
  • Evaluation durchgeführter Maßnahmen
  • Beratung über die individuelle Lernentwicklung mit Erziehungsberechtigten und Lernenden (Selbsteinschätzung)
  • Vereinbarung von Maßnahmen ggf. veränderter Förder- bzw. Forder-Bedarf (s.o.)
  • ggf. Festhalten von Maßnahmen in temporärem Förderplan
  • Dokumentation von Ablehnungen
Ab Frühjahr Durchführung von Förder- und Fordermaßnahmen sowie
-programmen
Versetzungskonferenz Klassenkonferenz beschließt für Schülerinnen und Schüler Vorschlag zur Teilnahme am Programm der Begabtenförderung

Aufgabenkatalog:

Wer? Was? Wann?
ILE-Koordinatorin
  • Information der Eltern des neuen 5. Jg. beim ersten allgemeinen Elternabend
  • Anlegen der ILE-Ordner
  • Erstellen des ILE-Jahresplans
  • Durchführung einer DB zur ILE für alle beteiligten Lehrkräfte, die mit dem Verfahren noch nicht vertraut sind
  • Durchführung einer DB zur Förderplanung bei Schülerinnen und Schülern mit spU1 für alle beteiligten Lehrkräfte, die damit noch nicht vertraut sind (bei Bedarf)
  • Organisation der Eintragungen der ILE

  • Initiieren der Einladung zur päd. DB bzw. Initiieren der Durchführung

  • Überprüfung der ILE-Ordner
  • Schuljahresbeginn

  • Schuljahresbeginn
  • Schuljahresbeginn
  • bis zu den Herbstferien

  • bis zu den Herbstferien


  • Zeitpunkt jeweils bis zur Mitte des Hj.
  • kurzer Zeitraum nach den Eintragungen der ILE
  • im Schuljahresverlauf
Fachschaft Deutsch/
Fachlehrkräfte
Jg. 5
  • Durchführung einer DB für alle Deutsch-Fachlehrkräfte im Jg. 5 zur Lernstandserhebung
  • Organisation und Durchführung der Lernstandserhebungen im Fach Deutsch im Jg. 5
  • bis zu den Herbstferien

  • bis zu den Herbstferien
Klassenlehrkräfte
  • Information der Schülerinnen und Schüler des neuen 5. Jg.
  • Eintragung der ILE

  • Pflege und Kontrolle der ILE-Ordner
  • Durchführung der päd. DB


  • Festhalten von Maßnahmen auf ILE-Bögen

  • ggf. Weiterleitung von Beschlüssen zur Durchführung der Maßnahmen
  • ggf. Erstellung, Durchführung und Evaluation von Förderplänen
  • Eltern-Schüler-Beratungssprechtag zur ILE
  • Schuljahresbeginn

  • Zeitpunkt jeweils bis zur Mitte des Hj
  • im Schuljahresverlauf
  • kurzer Zeitraum nach den Eintragungen der ILE
  • bei päd. DB bzw. jederzeit
  • nach päd. DB bzw. jederzeit
  • bei bzw. nach päd. DB bzw. jederzeit
  • Zeitpunkt nach päd. DB
Fachlehrkräfte
  • Eintragung der ILE

  • ggf. Mitwirkung an päd. DB


  • ggf. Erstellung, Durchführung und Evaluation von Förderplänen
  • Eltern-Schüler-Beratungssprechtag zur ILE
  • Zeitpunkt jeweils bis zur Mitte des Hj
  • kurzer Zeitraum nach den Eintragungen der ILE
  • bei bzw. nach päd. DB bzw. jederzeit
  • Zeitpunkt nach päd. DB
Päd. DB
  • Erörterung der ILE und ggf. Beschluss von sich daraus ergebenden Maßnahmen bzw. ggf. Erstellung von Förderplänen
  • ggf. Evaluation von durchgeführten Maßnahmen bzw. von Förderplanungen
  • nach den Eintragungen der ILE

  • nach den Eintragungen der ILE im 2. Hj bzw. jederzeit

Säule 2:

Säule 2: Dokumentation, Kriterienkatalog AV/ SV, Förderplan, Maßnahmenkatalog

2.1: Der ILE-Bogen und das Verfahren der Dokumentation

1. Herkunft:

Der Bogen ist in seiner ersten Version im Jahre 2006 am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht in einer Arbeitsgruppe entwickelt und seitdem regelmäßig in verschiedenen Teilbereichen aktualisiert und modifiziert worden.

2. Schwerpunktsetzung des Bogens:

Der Bogen verbindet die prozessual angelegte Dokumentation der individuellen Lernentwicklung mit der eher kriterien- und normbezogenen Dokumentation von Schulhalbjahres- und Schuljahresendnoten sowohl in den einzelnen fachspezifischen Kompetenzen bzw. Unterrichtsfächern als auch im Arbeits- und Sozialverhalten äußerst übersichtlich auf zunächst einer einzigen Seite pro Schüler pro Schuljahr. Darüber hinaus bietet die Rückseite des ILE-Bogens ausreichend Raum zum Festhalten schulischer Maßnahmen sowie sonstiger Anmerkungen, Beobachtungen, Stärken bzw. Schwierigkeiten oder für Angaben zu festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf.
Förderpläne, Protokolle von Klassenkonferenzen o.ä. sind gesondert hinter den Bogen zu heften. Unterschieden wird dabei zwischen dem sog. Temporären Förderplan, der z. B. im Rahmen eines kurzzeitig zu fördernden Defizits zur Anwendung kommt, und dem Sonderpädagogischen Förderplan, der weiter ausdifferenziert ist und im Rahmen eines bestehenden oder vermuteten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs eingesetzt wird (vgl. Säule 7, Inklusion).

3. Verfahren:

Auf dem ILE-Bogen werden im Laufe eines Schuljahres regelmäßig Eintragungen zur individuellen Lernentwicklung, zu schulischen Maßnahmen usw. vorgenommen. Diese umfassen:

  • die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung sowohl für die fachspezifischen Kompetenzen (Hj. 1) als auch für das Arbeits- und Sozialverhalten (i.d.R. NV=November)
  • das Festhalten von auf pädagogischen Dienstbesprechungen beschlossenen schulischen Förder- bzw. Fordermaßnahmen (vgl. Maßnahmenkatalog), sonstiger Anmerkungen, Beobachtungen, Stärken, Schwierigkeiten sowie das Festhalten von auf der Klassenkonferenz beschlossenen Formen des Nachteilsausgleichs o.ä. im Halbjahr 1
  • das Eintragen der Zeugnisnoten für das 1. Halbjahr sowie des für das Zeugnis zu dokumentierenden Arbeits- und Sozialverhaltens (Halbjahr 1). Hierzu gehören auch Zeugnisbemerkungen oder z. B. die Eintragung von Fehltagen (V1/ U1)
  • die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung sowohl für die fachspezifischen Kompetenzen (Hj. 2) als auch für das Arbeits- und Sozialverhalten (i.d.R. MZ = März)
  • das Festhalten von auf pädagogischen Dienstbesprechungen beschlossenen schulischen Förder- bzw. Fordermaßnahmen (vgl. Maßnahmenkatalog), sonstiger Anmerkungen, Beobachtungen, Stärken, Schwierigkeiten sowie das Festhalten von auf der Klassenkonferenz beschlossenen Formen des Nachteilsausgleichs o.ä. im Halbjahr 2
  • das Eintragen von Aprilwarnungen
  • das Eintragen der Zeugnisnoten für das Schuljahr sowie des für das Zeugnis zu dokumentierenden Arbeits- und Sozialverhaltens (Halbjahr 2). Hierzu gehören auch Zeugnisbemerkungen oder z. B. die Eintragung von Fehltagen (V12/ U12)
  • das jederzeit mögliche Festhalten von in Anlehnung an die individuelle Lernentwicklung beschlossenen schulischen Förder- bzw. Fordermaßnahmen (vgl. Maßnahmenkatalog), sonstigen Anmerkungen, Beobachtungen, Stärken, Schwierigkeiten sowie das jederzeit mögliche Festhalten von auf der Klassenkonferenz beschlossenen Formen des Nachteilsausgleichs o.ä.

Die kontinuierliche Beschäftigung mit der individuellen Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler sowie v.a. auch mit der damit verbundenen Förderung und Forderung ist damit in dem Verfahren selbst direkt angelegt.
Die so dokumentierte individuelle Lernentwicklung ist auch mit Grundlage der Unterrichtung und Beratung von Eltern über die schulische Entwicklung ihres Kindes.

Im Folgenden können die jeweiligen Dokumente eingesehen und heruntergeladen werden:

Säule 3:

Säule 3: Übergang, Zusammenarbeit mit den Grundschulen und Lernstandserhebung im Jahrgang 5

3.1: Zum Übergang und seinen Instrumenten

Am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht wird die von der Grundschule dokumentierte individuelle Lernentwicklung für die Schülerinnen und Schüler in den Jahrgängen 5 bis 9 (bzw. ab dem Schuljahr 2017/ 2018 in den Jahrgängen 5 bis 10) erlassgemäß fortgeschrieben.
Im Rahmen eines Arbeitskreises zur Abstimmung der Gestaltung sowie der Form des Übergangs der individuellen Lernentwicklung wurde im Februar 2010 mit den Grundschulen sowie den weiterführenden Schulen der Gemeinde Bad Zwischenahn ein Übergangsbogen1 entwickelt, welcher neben den an der Grundschule erstellten Dokumentationen der individuellen Lernentwicklung den weiterführenden Schulen jeweils zum Zeitpunkt des Übergangs zugeht.
Am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht findet der Übergangsbogen zusammen mit einer Kopie des letzten Grundschulzeugnisses sowie der Schullaufbahnempfehlung direkt Eingang in den nach Schülernamen sortierten ILE-Ordner der jeweiligen Klasse, während alle weiteren die Schülerin bzw. den Schüler begleitenden Unterlagen in der Regel der Schülerakte zugeführt werden.
Beginnend mit dem Schuljahr 2016/ 2017 kann der hier entwickelte und bewährte Übergangsbogen mit dem Wegfall der Schullaufbahnempfehlungen der Grundschulen ersetzt werden durch einen von den Grundschulen voraussichtlich verbindlich einzusetzenden Protokollbogen im Rahmen der beiden Elternberatungsgespräche anlässlich des Übergangs am Ende der Grundschulzeit. Das Beratungsprotokoll2 umfasst neben detaillierten Angaben zur individuellen Lernentwicklung der fachspezifischen Kompetenzen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und Englisch sowie des Arbeits- und Sozialverhaltens zudem Angaben zu Stärken, Schwierigkeiten, schulischen Maßnahmen, festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf usw. und wird zusammen mit Lernstandserhebungen, Förderplänen und sonstigen Anhängen weitergegeben.
Ein besonderes Augenmerk erfahren Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf oder mit besonderem pädagogischen Unterstützungsbedarf, die von der Grundschule an das Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht übergehen (vgl. Säule 7, Inklusion).

Im Folgenden kann der Übergangsbogen eingesehen und heruntergeladen werden:

Zusammenarbeit mit Grundschulen

Zur Gestaltung der Zusammenarbeit mit den Grundschulen finden regelmäßig Dienstbesprechungen der Schulleiterinnen und Schulleiter (sowie Konrektoren bzw. Ständigen Vertreter) des jeweils gemeinsamen Schulstandortes statt, an denen auch die jeweils anderen weiterführenden Schulen sowie der jeweilige Schulträger teilnehmen.
Darüber hinaus kooperieren die Fachkonferenzen der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik beider Schulformen nicht nur durch regelmäßigen fachlichen Austausch, sondern auch durch Beteiligungen an Konferenzen. Gegenseitige Hospitationen sind in den vergangenen Schuljahren immer wieder angeregt, ermöglicht und z.T. auch durchgeführt worden.
Jedes Jahr lädt das Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht zudem von allen Grundschulen des Einzugsbereichs beider Standorte die Schulleiterinnen und Schulleiter sowie die abgebenden Grundschullehrkräfte des letzten 4. Jahrgangs zu einer Dienstbesprechung mit den Klassenlehrkräften der 5. Klassen ein. Neben einer eher allgemein gehaltenen Behandlung der Thematik des Übergangs mit allen Beteiligten zusammen werden hier vor allem auch in Einzelgesprächen zwischen abgebenden und aufnehmenden Lehrkräften Beobachtungen und Entwicklungen zu einzelnen Schülerinnen und Schülern ausgetauscht. Darüber hinaus erhalten die Grundschulen ein zweites Mal am Ende der 6. Klasse eine schriftliche Rückmeldung zur individuellen Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler, die im jeweils vorletzten Jahr von ihrer Schule an das Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht übergegangen sind.
Für die Grundschulen werden so auch zur Überprüfung und Weiterentwicklung der der Schullaufbahnempfehlung (und künftig weiterhin der Elternberatung) zugrunde liegenden Bewertungs- und Empfehlungskriterien Entwicklungen transparent gemacht.

Lernstandserhebung im Jahrgang 5

Bereits seit dem Schuljahr 2009/ 2010 wird im Fach Deutsch im Jahrgang 5 vor der ersten pädagogischen Dienstbesprechung in der Mitte des 1. Halbjahres eine umfassende Lernstandserhebung durchgeführt.
Nach erstmaliger Durchführung des Procedere sowie anschließender Evaluation des angewandten Verfahrens wurde im März 2010 von allen Beteiligten einstimmig die Fortführung einer umfassenden Lernstandserhebung unter Verwendung eines OnlineVerfahrens beschlossen. Dabei wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Online-Verfahren erprobt, bevor schließlich die Festlegung auf eines erfolgte, das sich bewährt hat.
Eine Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler mit Kenntnisdefiziten im Jahrgang 5 im Fach Deutsch kann damit auf der ersten pädagogischen Dienstbesprechung nicht nur auf der Grundlage der von der Grundschule dokumentierten und weitergegebenen individuellen Lernentwicklung sowie auf der Grundlage eigener bis dahin gewonnener Unterrichtsbeobachtungen und -ergebnisse der Fachlehrkraft erfolgen, sondern zusätzlich auch noch unter Hinzuziehung der Ergebnisse der Lernstandserhebung.
Vor der Durchführung der Lernstandserhebungen findet jeweils eine vorbereitende Dienstbesprechung mit allen beteiligten Deutschlehrkräften des Jahrgangs 5 statt. Die Durchführung der Lernstandserhebungen wird dann von einer von der Fachschaft Deutsch beauftragten Lehrkraft für alle Klassen zentral organisiert.

Säule 4:

Säule 4: Pädagogische Dienstbesprechungen

Die pädagogischen Dienstbesprechungen erfolgen jeweils in der Mitte des Schulhalbjahres und liegen damit zeitlich nach den Eintragungen in die ILE-Bögen und vor den Eltern-Schüler-Beratungssprechtagen. Sie finden unter Beteiligung der Klassenlehrkräfte sowie der Lehrkräfte der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch bzw. Latein statt. Die Teilnahme weiterer Fachlehrkräfte sowie ggf. der Förderlehrkräfte ist zudem erwünscht.
Die Organisation und Durchführung der Dienstbesprechungen liegt i.d.R. bei den Klassenlehrkräften, die dabei auf die Unterstützung durch die ILE-Koordinatorin zugreifen können.
Die Aufgabe der pädagogischen Dienstbesprechungen liegt vor allem in der Erörterung der individuellen Lernentwicklung sowohl positiv als auch negativ besonders auffälliger Schülerinnen und Schüler, ggf. im Beschluss von sich daraus ergebenden Maßnahmen1 und in der Evaluation durchgeführter Maßnahmen sowie zudem ggf. in der Erstellung von Förderplänen und in der Evaluation durchgeführter Förderplanungen. Dabei stehen neben fachlichen Kompetenzen auch das Arbeits- und Sozialverhalten im Mittelpunkt der Betrachtung.
Zur Dokumentation der pädagogischen Dienstbesprechungen findet zunächst das Deckblatt eines jeden ILE-Ordners Anwendung. Beschlossene Maßnahmen werden zudem in Anlehnung an den Maßnahmenkatalog auf der Rückseite des jeweiligen ILE-Bogens2 festgehalten, ggf. in einen Förderplan überführt, der hinter den Schülerbogen geheftet wird, und/ oder zur Durchführung einer Maßnahme in Form der äußeren Differenzierung auf einem bereitgestellten Formular an den Verantwortlichen/ die Verantwortliche weitergegeben.
Die Durchführung einer zweiten pädagogischen Dienstbesprechung in der Mitte des 2. Halbjahres ist optional. Der Bedarf wird im Vorfeld von der Klassenlehrkraft mit Unterstützung der ILE-Koordinatorin abgefragt. Findet keine zweite pädagogische Dienstbesprechung statt, so ist auch dieses auf dem Deckblatt im ILE-Ordner festzuhalten. Ggf. veränderter Förder- oder Forderbedarf ist dann unter den Kolleginnen und Kollegen einer Klasse schriftlich abzufragen und entsprechend weiterzuleiten.
Die so in dem Verfahren selbst implizierte Dokumentation der pädagogischen Dienstbesprechungen auf dem Deckblatt sowie der beschlossenen Maßnahmen o.ä. auf der Rückseite der einzelnen Schülerbögen lässt die zusätzliche Erstellung eines Protokolls wenig sinnvoll erscheinen, macht diese also entbehrlich.
Zur Vorbereitung und Durchführung der pädagogischen Dienstbesprechungen steht ein Leitfaden zur Verfügung:

Säule 5:

Säule 5: Förderung für Schülerinnen und Schüler mit Kenntnisdefiziten

Für Schülerinnen und Schüler mit Kenntnisdefiziten enthält der Maßnahmenkatalog als Form der äußeren Differenzierung sowohl die Hausaufgabenanleitung (5.1), den Fach-Förderunterricht (5.2) und das Förderangebot Deutsch als Bildungssprache (5.3) als auch das Programm Schüler helfen Schülern (5.4) und die Jahrgangsberatung (5.5).
Darüber hinaus gibt es spezielle Maßnahmen für so genannte Seiteneinsteiger (5.6), d. h. für Schülerinnen und Schüler, die mit Anfängerkenntnissen der deutschen Sprache im laufenden Schuljahr an das Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht kommen.

5.1: Hausaufgabenanleitung (Jahrgänge 5 bis 7)

Die Hausaufgabenanleitung findet im Rahmen der Teilnahme an der Mittags- und Nachmittagsgruppe statt. Diese umfasst zunächst ein gemeinsames Mittagessen sowie die sich anschließende Hausaufgabenanleitung und endet schließlich mit einer gemeinsamen Entspannungs- und Bewegungszeit. Von montags bis donnerstags von jeweils 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr kann an einem Tag, an zwei, drei oder vier Tagen in der Woche daran teilgenommen werden.
Die Hausaufgabenanleitung findet jeweils von ca. 14.15 bis 15.00 Uhr im Rahmen der Teilnahme an der Mittags- und Nachmittagsgruppe statt, die somit den organisatorischen Rahmen bietet für die selbstständige Erledigung der Hausaufgaben, die das erklärte Ziel der Hausaufgabenanleitung darstellt. Die Schülerinnen und Schüler werden bei der Bearbeitung der Hausaufgaben von einem Betreuer/ einer Betreuerin unterstützt und angeleitet. Der Betreuende beschränkt sich dabei jedoch zum einen auf eine organisatorische Unterstützung sowie zum anderen auf das Formulieren strategischer Tipps. Die Schülerinnen und Schüler sollen die schriftlichen Hausaufgaben in dieser Zeit erledigen können, um eine weitere Bearbeitung am späteren Nachmittag oder am Abend zu vermeiden. Die Hausaufgabenanleitung umfasst keine Nachhilfe und bietet keine Kontrolle des Erledigten auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.

5.2: Fach-Förderunterricht (Jahrgänge 5 bis 8) Zur Zeit wird die Lernwerkstatt erprobt

Teilnahme:

Die Teilnahme am Fach-Förderunterricht erfolgt auf Beschluss der pädagogischen Dienstbesprechung und/ oder auf Vorschlag der betreffenden Fachlehrkraft in Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten.

Verfahren:

Ausgangspunkt der Förderung für Schülerinnen und Schüler mit Kenntnisdefiziten soll zunächst eine fundierte individuelle Bestimmung der Lernausgangslage sein, auf deren Grundlage dann jeweils ein Förderplan zu erstellen ist. Jeder Schüler/ jede Schülerin arbeitet sodann in Anlehnung an den individuellen Förderplan mit eigens auf ihn/ sie zugeschnittenen Materialien. Ergänzend sollen bereits behandelte und damit von der Fachlehrkraft vorausgesetzte Themenbereiche, Inhalte und Kompetenzen nach Bedarf systematisch wiederholt und geübt werden.

Konkrete Umsetzung:

  • Das Ergebnis der Lernstandserhebung wird den Schülerinnen und Schülern sowie ggf. deren Erziehungsberechtigten bekannt gemacht und findet Eingang in den Ordner zur individuellen Lernentwicklung und ihrer Dokumentation.
  • Ausgehend von dem so ermittelten Förderbedarf werden jeweils individuelle Förderpläne erstellt. Diese können auf der Grundlage der Erhebung in Teilbereichen auch Überschneidungen aufweisen.
  • Die Förderpläne finden ebenfalls Eingang in den Ordner zur individuellen Lernentwicklung und ihrer Dokumentation und werden ggf. auch mit den Erziehungsberechtigten besprochen.
  • Nach der Bearbeitung der Fördermaterialien erfolgt eine Evaluation in Form von Nachtests, welche wiederum eine Auswertung sowie ggf. einen entsprechend modifizierten Förderplan nach sich ziehen.
  • Optional können auch Selbsteinschätzungsbögen Eingang in das Procedere finden. Auch diese sollten ggf. mit abgeheftet werden.
  • Die Förderlehrkräfte arbeiten mit den Fachlehrkräften der Schülerinnen und Schüler sowie ggf. mit den Förderlehrkräften des Parallelkurses zusammen.
  • Die Teilnahme der Förderlehrkräfte an den im Zusammenhang mit der individuellen Lernentwicklung und ihrer Dokumentation im 2. Halbjahr ggf. stattfindenden pädagogischen Dienstbesprechungen wird angestrebt.

Organisation

Förderunterricht findet in der Regel im Jahrgang 5 im Fach Deutsch, im Jahrgang 6 im Fach Englisch, im Jahrgang 7 im Fach Mathematik sowie im Jahrgang 8 in den Fächern Latein und Französisch statt. In den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik werden jeweils zwei Förderkurse pro Fach und Jahrgang angeboten. Die Empfehlung zur Teilnahme am Förderunterricht wird in der Regel auf der ersten pädagogischen Dienstbesprechung in der Mitte des 1. Halbjahres bei der Erörterung der individuellen Lernentwicklung, ggf. aber auch zu einem späteren Zeitpunkt ausgesprochen. Die Angebote zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Kenntnisdefiziten beginnen entsprechend zeitlich nach den pädagogischen Dienstbesprechungen. Für die jeweils eingesetzten Förderlehrkräfte findet vor Beginn des Unterrichts eine Dienstbesprechung zum Förderunterricht, zu dessen Durchführung und Zielen statt.

5.3: Förderangebot Deutsch als Bildungssprache (jahrgangsübergreifend)

Das Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht bietet Schülerinnen und Schülern jahrgangsübergreifend eine Schulung zur Sprachbildung an. Sie zielt darauf, Kindern mit und ohne Migrationshintergrund zu ermöglichen, ihre Sprachpraxis im Bildungskontext zu verbessern.

Teilnahme:

Die Teilnahme an diesem Angebot erfolgt auf Beschluss der pädagogischen Dienstbesprechung und/ oder auf Vorschlag der Klassenlehrkräfte bzw. der Fachlehrkraft Deutsch in Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten. Das Sprachbildungsangebot beginnt entsprechend zeitlich nach den pädagogischen Dienstbesprechungen.

Im Ordner zur individuellen Lernentwicklung und ihrer Dokumentation wird die Teilnahme festgehalten.

Konkrete Umsetzung:

Der Fokus liegt auf den individuellen Voraussetzungen und Notwendigkeiten der Schülerinnen und Schüler sowie dem jeweils aktuellen Bedarf (z. B. bezüglich der Unterrichtsinhalte oder Methoden). Orientiert an der jeweiligen Lernausgangslage werden unterschiedliche Materialien bearbeitet und Sprach-/Schreibspiele durchgeführt.

Zentrale Inhalte stellen dar: Anwendung grammatischer Strukturen (z. B. Kasus, Passiv), Umgang mit Arbeitsanweisungen/Operatoren, Ausdrucksschulung (schriftlich und mündlich), Begriffe/Wortschatzerweiterung, Textsortenbewusstsein.

Die Evaluation erfolgt insbesondere in Form einer Selbsteinschätzung der Schülerinnen und Schüler und im Rahmen der Kooperation mit den Fachlehrkräften.

5.4: Programm Schüler helfen Schülern (alle Jahrgänge)

Seit Januar 2007 gibt es das Projekt Schüler helfen Schülern am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht. Es entstand aufgrund zahlreicher Gespräche, Nachfragen und Anregungen von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern vor dem Hintergrund, dass Schülerinnen und Schüler aus ganz unterschiedlichen Gründen Defizite in bestimmten Fächern, erfahrungsgemäß meist in den Langfächern (Sprachen, Mathematik) haben. Diese können durch fachliche Lücken oder auch durch methodische Probleme bei der Organisation des Lernens begründet sein.

Das Programm ist ein Baustein der am GZE angebotenen Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit Kenntnisdefiziten. In jedem Schulhalbjahr besteht für die Schülerinnen und Schüler sowohl an der Hauptstelle in Bad Zwischenahn als auch an der Außenstelle in Edewecht die Möglichkeit, gegen ein geringes Entgelt an diesem Programm teilzunehmen.

Dabei wird zunächst in den Jahrgängen 5-9 der Bedarf der Schülerinnen und Schüler an nach Jahrgängen und Fächern differenzierten Förderangeboten abgefragt, während zeitgleich in den Jahrgängen 9-12 eruiert wird, welche Fächer von leistungsstärkeren Schülerinnen und Schülern angeboten werden können. Anschließend werden bedarfsgerecht ausgerichtete Kurse mit jeweils höchstens drei zu fördernden Schülerinnen und Schülern zusammengestellt.

Die Kurse beginnen etwa in der dritten Woche eines Schulhalbjahres und sind bis zum Ende des jeweiligen Schulhalbjahres vorgesehen. Die finanzielle Betreuung (Verwaltung der einbezahlten Schülerbeiträge und Bezahlung der „Lernbegleiter" am Ende eines Schulhalbjahres) erfolgt durch den Förderverein in Zusammenarbeit mit der für das Programm zuständigen Lehrkraft.

Da Leistungsschwächen und Lerndefizite nicht in allen Fällen bereits zu Beginn eines Schulhalbjahres absehbar sind, kann auch auf der ersten pädagogischen Dienstbesprechung in der Mitte des 1. Halbjahres bei der Erörterung der individuellen Lernentwicklung, nach Gesprächen im Rahmen des ersten Elternsprechtages, im Zusammenhang mit der Jahrgangsberatung im Januar für die Jahrgänge 9 oder in Einzelfällen bei akutem Handlungsbedarf zu jedem anderen Zeitpunkt eines Schulhalbjahres die Empfehlung zur Teilnahme am Programm Schüler helfen Schülern ausgesprochen bzw. von Schülerinnen und Schülern oder deren Erziehungsberechtigten erfragt werden. Nach Möglichkeit werden dann umgehend bestehende Kurse ergänzt oder neue Lerngruppen zusammengestellt.

Derzeit bestehen, der Nachfrage entsprechend, Kurse für die Jahrgänge 5 bis 9 in den Fächern Mathematik, Latein, Französisch, Englisch. In aller Regel finden die Kurse wöchentlich je 60-minütig (i.d.R. 14.00-15.00 Uhr, Wochentag nach individueller Absprache zwischen allen Teilnehmenden) statt. Nach Möglichkeit werden Kurse an beiden Standorten eingerichtet, sodass ein Pendeln der Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer weitestgehend vermieden werden kann.

Alle Kurse werden von leistungsstarken Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 9 bis 12 geleitet. Für die Kursleiterinnen und -leiter bedeutet die freiwillige Betreuung einer Gruppe Übernahme von sozialer Verantwortung am GZE. Sie werden gefordert durch die begleitete Einarbeitung in fachübergreifende Aufgabengebiete (Lernpsychologie, Pädagogik) und müssen sich einlassen auf die individuelle fachliche Begleitung der Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer in den jeweiligen Fächern.

Alle Kursleiterinnen und Kursleiter werden in einer Qualifizierungsmaßnahme, die 10 Zeitstunden umfasst, zu „Lernbegleitern" ausgebildet. Dabei erlangen sie zunächst fachübergreifend Kenntnisse und Anregungen zu den Schwerpunkten Lernpsychologie („Wie lernt man richtig?") und Pädagogik („Wie lehrt man richtig?"). In einem weiteren Schritt werden die Schülerinnen und Schüler entsprechend der Fächer, in denen sie Nachhilfeunterricht erteilen, im Hinblick auf fachspezifische Aspekte bei der Erteilung von Nachhilfestunden beraten.

Dieses außerunterrichtliche Engagement (die Teilnahme an den fachübergreifenden und fachspezifischen Ausbildungsmodulen und die Erteilung von Nachhilfestunden) wird auf dem Zeugnis dokumentiert und in Form eines Zertifikats bescheinigt.

Das Programm Schüler helfen Schülern wird nach jedem Schulhalbjahr evaluiert, um die Arbeitsabläufe, Methoden und Inhalte zu optimieren.

5.5: Jahrgangsberatung für versetzungsgefährdete Schülerinnen und Schüler (Jahrgänge 9 und 10)

Für versetzungsgefährdete Schülerinnen und Schüler enthält der Maßnahmenkatalog1 als Form der äußeren Differenzierung auch das Programm zur Jahrgangsberatung.
Was bedeutet „Jahrgangsberatung"?
Versetzungsgefährdungen werden oft zu spät erkannt, analysiert und bearbeitet, sodass viele Schülerinnen und Schüler das Klassenziel nicht erreichen oder knapp versetzt werden und in der Oberstufe die Anforderungen nicht mehr erfüllen können. In dieser schwierigen Situation übernehmen die Jahrgangsberater die Aufgabe, betroffene Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern beratend zu begleiten. Dabei werden individuelle Fördermaßnahmen initiiert, alternative Schullaufbahnen aufgezeigt und es wird ggf. Kontakt zu anderen Beratungseinrichtungen innerhalb und außerhalb des Gymnasiums Bad Zwischenahn-Edewecht hergestellt.
Darüber hinaus gewinnen die Jahrgangsberater im Laufe ihrer Tätigkeit einen neutralen Überblick, der es ihnen ermöglicht, als Bindeglied zwischen Schülerinnen und Schülern, Klassen- und Fachlehrkräften sowie Eltern zu wirken.

Wer berät?

Die Kolleginnen und Kollegen der Jahrgangsberatung (hier: Jahrgangsberater) durchlaufen eine in mehrere Phasen eingeteilte Weiterbildung: Vor Beginn der ersten Beratungsgespräche werden sie in einem auf sie inhaltlich abgestimmten Seminar in Gesprächsführung und Konfliktmanagement geschult. Darauf aufbauend erfolgen gegenseitige Hospitationen der Gespräche, die anschließend gemeinsam reflektiert werden. Ergänzend dazu erhalten die Jahrgangsberater eine intensive Einführung in schulrechtliche Grundlagen (z. B. Durchlässigkeits- und Versetzungsverordnung, Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I, Schulpflichterlass) sowie einen Einblick in andere Beratungseinrichtungen innerhalb und außerhalb des Gymnasiums Bad Zwischenahn-Edewecht. Darüber hinaus treffen sich die Jahrgangsberater mit Vertretern der Berufsbildenden Schule Ammerland, die sie über mögliche Schulwege und Abschlüsse an der BBS unterrichten. Um die Weiterbildung nachhaltig zu gestalten, finden in regelmäßigen Abständen kollegiale Supervisionen statt, in denen die Jahrgangsberater die Möglichkeit haben, sich auszutauschen.

Wer wird beraten?

Die Jahrgangsberatung richtet sich an Schülerinnen und Schüler des 9. und 10. Jahrgangs, deren Versetzung in besonderer Weise gefährdet ist (mindestens zwei mangelhafte Zeugnisnoten).
Im 9. Jahrgang kann auf der ersten pädagogischen Dienstbesprechung in der Mitte des 1. Halbjahres bei der Erörterung der individuellen Lernentwicklung die Empfehlung zur Teilnahme am Programm der Jahrgangsberatung ausgesprochen werden. Darüber hinaus sichten die Jahrgangsberater sowohl im 9. als auch im 10. Jahrgang die Halbjahreszeugnisse und schlagen in Absprache mit den Klassenlehrkräften zu beratende Schülerinnen und Schüler vor. Anschließend wählt die Gruppe der Jahrgangsberater die zu betreuenden Schülerinnen und Schüler aus. Da die Kapazitäten der Jahrgangsberatung begrenzt sind, können nicht alle versetzungsgefährdeten Schülerinnen und Schüler beraten werden. Hier erfolgt die Auswahl nach dem Kriterium der Dringlichkeit jedes einzelnen Falles. Rücksprachen mit der Klassenlehrkraft sowie den Fachlehrkräften helfen bei diesem Entscheidungsprozess mit.

Wie verläuft die Schullaufbahnberatung?

Nach Rücksprache zwischen dem Jahrgangsberater und der Klassenlehrkraft erfolgt ein erstes Gespräch zwischen dem Schüler/ der Schülerin und dem ihm/ ihr zugeteilten Jahrgangsberater. Im Anschluss daran werden die Eltern zu einem gemeinsamen Gespräch mit dem Schüler/ der Schülerin und dem Jahrgangsberater eingeladen. In diesem wird die Situation des Schülers/ der Schülerin erörtert, individuelle Fördermaßnahmen werden eingeleitet und Alternativen aufgezeigt. Am Ende dieses Gesprächs sollte ein gemeinsamer Katalog an Zielvereinbarungen stehen, der im Laufe des Schuljahres regelmäßig überprüft wird.

Wann wird beraten?

Im 9. Jahrgang wird entweder nach der ersten pädagogischen Dienstbesprechung in der Mitte des 1. Halbjahres oder im Zeitraum zwischen den Halbjahreszeugnissen und dem 1. April beraten. Im 10. Jahrgang, der erlassgemäß nicht mehr Teil des Verfahrens der individuellen Lernentwicklung und ihrer Dokumentation ist, erfolgt die erste Kontaktaufnahme Mitte bis Ende Januar und damit in zeitlicher Nähe zu den Halbjahreszeugnissen.

5.6: Leitfaden zum Übergangsmanagement von Seiteneinsteigern in Regelklassen

Für so genannte Seiteneinsteiger, d. h. für Schülerinnen und Schüler, die mit Anfängerkenntnissen der deutschen Sprache im laufenden Schuljahr an das Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht kommen, gilt es, spezielle Maßnahmen in den Blick zu nehmen. Um den Lehrkräften den Übergang von Schülerinnen und Schülern aus der Sprachlernklasse in den Regelunterricht zu erleichtern, sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden, die sich auch in unserem Sprachförderkonzept wiederfinden:

  • Es muss Kontakt mit der Sprachlernklassenlehrkraft aufgenommen werden, damit alle Erstinformationen ausgetauscht werden können (z. B. Familie, Herkunftsland, Status, Bildungsbiografie usw.).
  • Zum Eingewöhnen können die Schülerinnen und Schüler an ausgewählten Tagen und ausgewählten Stunden in die Regelklasse kommen. Für die Probezeit bekommen sie alle Schulbücher von der Schule zur Verfügung gestellt.
  • Die aufnehmende Klassenleitung sorgt für die soziale Integration in die neue Klasse. Vor dem ersten Besuch sollten Berührungsängste abgebaut und Informationen über die Vorgeschichte (Sensibilisierung für das Herkunftsland) besprochen werden. (Wer könnte Patin/Pate werden? Wie kann sich die Klasse den Schüler/die Schülerin willkommen heißend aufstellen? Wer könnte ihn/ sie zum ersten Besuch abholen? Welchen sinnvollen Sitzplatz könnte man finden? Wer verbringt die ersten Pausen mit ihm/ihr?)
  • Die Schülerinnen und Schüler haben ca. 1 Jahr lang Deutschkenntnisse in einer Sprachlernklasse erwerben können. Der Spracherwerbsprozess ist damit keineswegs abgeschlossen. In der Regel geht man von 6-8 Jahren für den Zweitspracherwerb aus. Deshalb muss eine Anschlussförderung in Form von Förderkursen und Förderunterricht (Deutsch als Zweitsprache) stattfinden.
  • Konsequenz: Der Spracherwerbsprozess muss in allen Fächern, von allen Lehrkräften unterstützt werden.
  • Bei Überprüfungen und Bewertungen gilt in den ersten zwei Jahren ein vorübergehender Notenverzicht bzw. Notenschutz: d. h. Leistungen bis einschließlich ausreichend werden als Note verzeichnet, alle anderen Bewertungen werden als verbale Einschätzung des Lern- und Leistungsfortschritts dokumentiert und mit den Schülerinnen und Schülern besprochen.
  • Eine Sprachfeststellungsprüfung in der Herkunftssprache und die erreichte Zensur können die Englischnote ersetzen. Die Zensur ist versetzungs- und abschlussrelevant. Sie wird bei der Berechnung des Notendurchschnitts einbezogen. Die Überprüfung stellt die Schülerinnen und Schüler nicht vom Englischunterricht frei.
  • Nach Ablauf der zwei Jahre kann auf Beschluss der Klassenkonferenz Nachteilsausgleich gewährt werden.
  • Damit die Zusammenarbeit zwischen dem Elternhaus und der Schule gelingt, sollte die Schule innovativ auf die Eltern zugehen: z. B. durch mehrsprachige Elternbriefe, Einschalten von Übersetzern bei Gesprächen, Informationen zum Schulsystem, Schulregularien usw.
  • Es empfiehlt sich ein „Sprachheft" der Schülerinnen und Schüler in allen Fächern aktiv zu nutzen (Eintragen von Fachwörtern, Definitionen, Operatoren, gängige Satzstrukturen, Erklärungen zu Arbeitsaufträgen) und dabei die Herkunftssprache nutzbar zu machen.
  • Es gibt viele Möglichkeiten für Hilfe und Unterstützung zu sorgen: Gemeinde, Migrantenvereine, Dolmetscher, Bildungspaten, Integrationslotsen, Nachhilfe über Bildungs- und Teilhabeagenturen usw.

Säule 6:

Säule 6: Begabtenförderung im Rahmen des KOV

Für Schülerinnen und Schüler, welche als besonders begabt eingestuft werden, enthält der Maßnahmenkatalog als Form der äußeren Differenzierung auch das Programm zur Begabtenförderung.

Kooperationsverbund:

Im Jahre 2006 gründete das Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht zusammen mit der Grundschule (seit dem Schuljahr 2012/2013 Grund- und Oberschule) Friedrichsfehn, der Grundschule Ofen und der Grundschule „Am Wiesengrund" in Bad Zwischenahn einen Kooperationsverbund (KOV) Hochbegabung. Die Arbeit des Kooperationsverbundes wird durch eine Steuergruppe koordiniert, in der Vertreter aller Schulen zusammenkommen. In regelmäßig stattfindenden Arbeitssitzungen stehen die KOV-Schulen in regem Austausch und arbeiten an einem gemeinsamen Konzept, das sukzessive fortgeschrieben wird, sowie an gemeinsamen Projekten. Um Interessierten einen Eindruck von der Arbeit des KOV zu vermitteln, wurde eine gemeinsame Homepage erstellt, auf der Informationen zu diesen Projekten zu finden sind (http://gze-ni.de/index.php/allgemeine-informationen-kov).

Seit der Gründung des KOV gibt es regelmäßig verschiedene gemeinsame, schulformübergreifende Projekte (wie z. B. Schreibwerkstatt, Mathe-Nacht, Kunstprojekt, Philosophieren mit Kindern), welche in der Vergangenheit z. T. auch in Zusammenarbeit mit der Carl-von-Ossietzky-Universität in Oldenburg durchgeführt wurden. Im Schuljahr 2013/2014 trat die Grundschule „Am Wiesengrund" aus dem KOV aus.

Durch die enge Zusammenarbeit können besondere Begabungen, die nicht immer zwingend mit hervorragenden Zeugnisnoten einhergehen, früh erkannt, individuell gefördert und weiterentwickelt werden.

Begriffsklärung:

Aus Sicht der Schule soll als besonders begabt ein junger Mensch angesehen werden, der dauerhaft Leistungen in einem oder mehreren Wissensgebieten zeigt, die über das Niveau seines Jahrgangs hinausgehen, und der durch ungewöhnliche Äußerungen verblüfft, die auf ein tiefer gehendes Verständnis oder auf kreative Problemlösung schließen lassen. Einen qualitativen Sprung zwischen Begabten und Hochbegabten gibt es nicht, die Grenzen sind fließend. Am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht wird deshalb allgemein von „besonders Begabten" gesprochen.

Auswahl der Schülerinnen und Schüler:

Die für die Förderung in Frage kommenden Schülerinnen und Schüler werden auf unterschiedlichen Wegen erfasst: Zum einen werden die Schülerinnen und Schüler zum Zeitpunkt des Übergangs von den abgebenden Grundschulen durch die Bögen zur individuellen Lernentwicklung bzw. durch Zeugnisbemerkungen für das Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht erkennbar oder sie werden von den im Rahmen des KOV kooperierenden Grundschulen dem GZE direkt gemeldet und können somit nach Absprache zu Beginn des 5. Schuljahres unmittelbar passenden Maßnahmen zugeführt werden. Darüber hinaus werden die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgänge durch die sie unterrichtenden Lehrkräfte ausgewählt. Bereits auf der ersten pädagogischen Dienstbesprechung in der Mitte des 1. Halbjahres eines jeden Schuljahres kann bei der Erörterung der individuellen Lernentwicklung die Empfehlung zur Teilnahme am Programm der Begabtenförderung ausgesprochen werden. Zudem werden bei den Zeugniskonferenzen zweimal im Jahr Schülerinnen und Schüler für das Programm gesichtet. Die pädagogische Entscheidung zur Empfehlung der Förderung erfolgt dabei stets nicht allein über das Notenbild, sondern v.a. auch durch den Austausch von Beobachtungen im Rahmen des Unterrichts. Besondere Begabungen in einzelnen Fachbereichen bzw. fachspezifischen Kompetenzen können so herausgestellt und speziell gefördert werden.

Durchführung:

Ausgewählte Schülerinnen und Schüler werden zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, in der sie über die aktuellen Maßnahmen informiert werden und die Möglichkeit bekommen, aus dem jeweils aktuellen Programm zur Begabtenförderung ein für sie geeignetes Projekt zu wählen. Alle ausgewählten Schülerinnen und Schüler erhalten im Anschluss daran einen Anmeldebogen, den sie auch dann ausfüllen, wenn sie keines der Angebote wahrnehmen möchten.

Besteht ein Interesse an einem oder mehreren Angeboten, tragen sich die Schülerinnen und Schüler über die Kommunikationsplattform I-Serv direkt bei der/den entsprechenden Gruppe/n ein. Über diese Plattform kommuniziert die Lehrkraft mit den interessierten Schülerinnen und Schülern des Angebots, so z. B. über eine mögliche Teilnahme und den zeitlichen Rahmen. Nach der Teilnahme erhalten die Schülerinnen und Schüler neben einer Teilnahmebestätigung im folgenden Zeugnis auch ein Teilnahmezertifikat, auf dem die durchgeführte Maßnahme im Detail ausgewiesen wird und welches zudem als Duplikat Eingang im ILE-Ordner direkt hinter dem jeweiligen aktuellen Schülerbogen findet.

Förderung durch Acceleration und Enrichment:

Zu den Fördermaßnahmen für besonders begabte Schülerinnen und Schüler am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht zählt auch die Acceleration, d. h. das Überspringen eines Schuljahres. Schülerinnen und Schüler, die diese Möglichkeit in Anspruch nehmen, werden nicht nur intensiv beraten, sondern der Einstieg in die nächsthöhere Jahrgangsstufe wird auch pädagogisch begleitet. Grundsätzlich gilt am GZE jedoch der Grundsatz: Enrichment vor Acceleration, womit dem niedersächsischen Begabungskonzept entsprochen wird.

Als favorisiertes Modell zur Förderung besonders begabter Schülerinnen und Schüler dient deshalb ein so genanntes Enrichment-Programm. In diesem werden Inhalte thematisiert, die im alltäglichen Unterricht so nicht vorkommen. Enrichment ersetzt also nicht das übliche Unterrichtsangebot, sondern ergänzt dieses. Enrichment-Angebote werden auf unterschiedliche Weise organisiert. Neben in das Unterrichtsangebot integrierte Maßnahmen (z. B. bilingualer Unterricht) gibt es zudem so genannte Pull-out-Angebote, Arbeitsgemeinschaften, Blockseminare, Schülerakademien, die Möglichkeit des Frühstudiums, Angebote für Auslandsaufenthalte sowie seit dem Schuljahr 2014/2015 speziell auch ein Pull-out-Angebot Mathematik, das während des regulären Vormittagsunterrichts stattfindet.

Bei den Schülerakademien handelt es sich um ein außerschulisches Programm zur Förderung besonders begabter und motivierter Schülerinnen und Schüler, die bereit sind, mit Gleichaltrigen anderer Schulen in Kontakt zu treten und gemeinsam an anspruchsvollen Aufgabenstellungen ihres jeweiligen Interessengebietes unter Begleitung von Fachleuten zu arbeiten und dabei ihre kognitiven und sozialen Kompetenzen auszubauen.

Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit, Kreativität und Kommunikationsfähigkeit stellen die Schlüsselqualifikationen dar, die bei der Konzeption und Durchführung der Schülerakademien im Mittelpunkt stehen. Die inhaltliche Arbeit wird dabei von vielfältigen Kurs übergreifenden Angeboten aus den Bereichen Musik, Sport und Theater ergänzt. Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I sind dabei konkret vor allem die Niedersächsischen Juniorakademien (www.deutsche-juniorakademien.de) zu nennen, die jeweils in den Sommer- und Herbstferien stattfinden, und für die Sekundarstufe II neben zahlreichen regionalen Angeboten (z. B. Schülerakademie in Stapelfeld, Loccumer Schülertagungen) die Deutsche Schülerakademie (www.deutsche-schuelerakademie.de) in den Sommerferien.

Säule 7:

Säule 7: Inklusion, Sonderpädagogischer Förderplan

Schon viele Jahre vor der Einführung der so genannten inklusiven Schule haben Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf oder mit besonderem pädagogischen Bedarf das Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht besucht und hier ihr Abitur absolviert. Erfahrungen liegen bisher in den jeweils zielgleich zu beschulenden Förderschwerpunkten Körperlich-Motorische Entwicklung, Hören und Emotional-Soziale Entwicklung vor.

Übergang von der Grundschule

Bei allen Grundschulen des Einzugsbereichs wird jeweils im Frühjahr eines jeden Jahres schriftlich angefragt, ob es voraussichtlich Schülerinnen und Schüler geben wird, die festgestellten oder beantragten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf, besonderen pädagogischen Bedarf oder besondere Krankheiten haben und die voraussichtlich zum kommenden Schuljahr an das Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht übergehen werden.

Sobald Schülerinnen und Schüler dabei sind, wird der Kontakt zur abgebenden Grundschule aufgenommen, damit der Übergang langfristig vorbereitet und intensiv begleitet werden kann. So hospitieren die zukünftigen Klassenlehrkräfte im Unterricht der Grundschule, lernen die Schülerin/ den Schüler kennen (und umgekehrt), führen Gespräche mit der abgebenden Schulleitung, der abgebenden Klassenlehrkraft und ggf. dem mobilen Dienst sowie der Schulbegleitung. Auch die Eltern werden zu einem ersten Informationsgespräch eingeladen.

Bei der Zusammensetzung der neuen 5. Klassen wird neben den üblicherweise zugrunde liegenden Kriterien (wie z. B. der Wahl der zweiten Fremdsprache oder der Wunsch nach einer bestimmten Freundin/ einem Freund in der neuen Klasse) zudem ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse dieser Schülerin/ dieses Schülers gelegt (wie z.B. der Wunsch einer Schülerin/ eines Schülers mit Asperger Syndrom nach einer ganzen Freundschaftsgruppe, die eine deutlich größere Sicherheit beim Übergang zu schaffen vermag).

Am Ende der Sommerferien werden dann alle Kolleginnen und Kollegen, die in der Klasse eingesetzt sind, im Rahmen einer Dienstbesprechung, an der auch die Eltern, die abgebende Grundschullehrkraft sowie ggf. der mobile Dienst und die Schulbegleitung teilnehmen, über den Sachverhalt an sich sowie v.a. auch die Förderplanung und/ oder ggf. von der Klassenkonferenz der Grundschule beschlossene Hilfen im Sinne des Nachteilsausgleichs informiert und zugleich für die neue Schülerin/ den neuen Schüler sensibilisiert. Neben der Gestaltung eines möglichst reibungslosen Übergangs wird so auch die nahtlose Fortführung der bisher erfolgten Förderplanung ermöglicht.

Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf

Schülerinnen und Schüler mit bereits festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf durchlaufen kontinuierlich den Förderkreislauf der Lernstandserhebung, Förderplanung,1 Durchführung der Fördermaßnahmen sowie der Evaluation derselben. Die Förderplanung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem mobilen Dienst und kann ggf. auch in die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs münden.

Am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht erfolgt i.d.R. alle zwei Jahre ein Klassenlehrer- und Fachlehrerwechsel. In diesem Fall findet am Ende der Sommerferien für alle Kolleginnen und Kollegen, die in der Klasse eingesetzt sind, eine Dienstbesprechung statt, an der auch die Eltern, die abgebende Klassenlehrkraft sowie ggf. der mobile Dienst und die Schulbegleitung teilnehmen. Hier werden alle neu eingesetzten Kolleginnen und Kollegen über den Sachverhalt an sich sowie v.a. auch die Förderplanung und/ oder ggf. von der Klassenkonferenz im letzten Halbjahr beschlossene Hilfen im Sinne des Nachteilsausgleichs informiert und zugleich für die neue Schülerin/ den neuen Schüler sensibilisiert.

Schülerinnen und Schüler mit vermutetem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf

Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass bei einer Schülerin/ einem Schüler möglicherweise ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung besteht, wird nach intensiver Elternberatung der mobile Dienst hinzugezogen zu einer ersten Beratung der Schule sowie ggf. im Weiteren zur Beratung und Unterstützung bei der Förderplanung. Anhaltspunkte können sich aus der schulischen Entwicklung, aus Beobachtungen, aus außerschulischen Berichten und Diagnosen sowie aus Angaben der Erziehungsberechtigten ergeben.

Erst wenn alle schulischen Maßnahmen ausgeschöpft sind, kann der Schulleiter bei Schülerinnen und Schülern, bei denen zu erwarten ist, dass sie aufgrund einer bestehenden oder einer drohenden Behinderung die Bildungsziele der Schulform oder die individuellen Bildungsziele nicht oder nur mit sonderpädagogischer Unterstützung erreichen können, ein Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung einleiten.

Organisatorische Formen der Förderung und Rückzugsraum

Die konkrete Durchführung der sonderpädagogischen Förderung orientiert sich in ihrer organisatorischen Form jeweils in Absprache mit allen Beteiligten an den Bedürfnissen der Schülerin/ des Schülers. So finden Förderungen z. B. ebenso in der dem Grundgedanken der Inklusion am ehesten entsprechenden Form der so genannten Doppelsteckung statt (zwei Lehrkräfte in einer Klasse) wie in der Form von zusätzlichen Einzelförderstunden im Rahmen des Nachmittagsunterrichts oder in der Form von regulären Unterricht ersetzenden Einzelförderstunden im Rahmen des Vormittagsunterrichts (jeweils eine Einzelförderstunde anstelle von zwei Unterrichtsstunden im Klassenverband).

An beiden Standorten steht Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ein freundlich eingerichteter heller Raum zur Verfügung, in den sie sich bei Bedarf am Vormittag zusammen mit ihrer Schulbegleitung zurückziehen können. Der Raum wurde jeweils eigens mit einem Sofa ausgestattet und bietet so insbesondere auch körperlich-motorisch beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit, sich zwischendurch auszuruhen.

Nachteilsausgleich als pädagogisches Grundprinzip

Der so genannte Nachteilsausgleich ist auf die Erleichterung des Lernerwerbs und auf das Ermöglichen der Leistungserbringung ausgerichtet. Er bezieht sich auf Hilfen, mit denen die Schülerin/ der Schüler in die Lage versetzt wird, den Leistungsanforderungen im zielgleichen Unterricht zu entsprechen, ohne dass dabei die Anforderungen im Schwierigkeitsgrad reduziert werden. Es geht darum, den Zugang zu den Aufgabenstellungen und die Erledigung der Aufgabe im Rahmen der einschränkenden Bedingungen zu ermöglichen. Entsprechend sind die Möglichkeiten des Ausgleichs auf die „äußeren Bedingungen" der Anforderungssituation zu richten.

Ein festgestellter Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung ist weder Voraussetzung für einen Nachteilsausgleich, noch begründet er per se einen Nachteilsausgleich.

Ein Anspruch auf einen Nachteilsausgleich ist grundsätzlich zu prüfen, wenn zu vermuten oder zu erwarten ist, dass eine Schülerin/ ein Schüler aufgrund besonderer Umstände keinen Zugang zu einem Lerngegenstand oder zu einer Aufgabenstellung hat sowie zu einer gegebenen Zeit das tatsächlich vorhandene Leistungsvermögen nicht realisieren kann.

Durch Beobachtung und pädagogische Diagnose der Voraussetzungen und Fähigkeiten der Schülerin/ des Schülers sowie durch eingehende Beratung mit den Erziehungsberechtigten ist immer im Einzelfall im jeweiligen pädagogischen Zusammenhang eine Entscheidung von den beteiligten Lehrkräften herzuleiten.

Nachteilsausgleiche werden durch Beschluss der Klassenkonferenz gewährt (Erörterung und Festlegung über Art und Umfang der Hilfen) und in der individuellen Lernentwicklung und ihrer Dokumentation4 bzw. im Förderplan5 verankert.

Am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht finden ggf. regelmäßig Klassenkonferenzen zur Erörterung und Festlegung über Art und Umfang von Hilfen im Sinne des Nachteilsausgleichs statt, auch unter Hinzuziehung der Beratung durch den mobilen Dienst.

Der Blick über den Tellerrand

Neben der engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem mobilen Dienst der jeweiligen Förderschulen (je nach Förderschwerpunkt) sowie dem Landkreis, der auf Antrag der Eltern ggf. eine Schulbegleitung zur Verfügung stellt, ist das Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht in verschiedenen Arbeitskreisen vernetzt (so z. B. im Gesprächskreis „Inklusion an Gymnasien") und bewirbt zudem regelmäßig Fortbildungen sowohl für beteiligte als auch für interessierte Kolleginnen und Kollegen (so z. B. auch anlässlich einer SchiLF zum Förderschwerpunkt Hören in diesem Schuljahr).

Allgemeine Informationen:

Unesco Projektschule

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Begabtenförderung

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Umweltschule in Europa

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Tamiga nds Schulen MIT Afrika 100px

PraeventionsAG 100px

 Schulsanitaetsdienst 100px

Werder Lebenslang aktiv hoch 2D 100px

 Comenius Projekt 100px

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