Einführungsphase Jahrgang 11, Schuljahr 2025/26 - Anmeldung am GZE ab dem 01.02.2025 online möglich
Ab dem 01.02.2025 beginnt das Online-Anmeldeverfahren für den 11. Jahrgang des Schuljahres 2025/2026. Die für die Anmeldung wichtigen Formulare und Informationen für Schüler und Schülerinnen der Oberschulen und der berufsbildenden Schulen stehen in der Zeit vom 01.02.2025 bis zum 16.02.2025 zum Download bereit. Schüler und Schülerinnen, die das GZE derzeit besuchen, müssen sich nicht erneut anmelden.
Die Voraussetzung für die Zulassung ist der Erweiterte Sekundarabschluss I.
Am 11.02.2025 um 18:30 Uhr findet im Forum der OBS die Informationsveranstaltung zur Einführungsphase (Jg. 11) statt.
Mehr Sozialarbeiter gefordert
- Zuletzt aktualisiert am 03. Juli 2014
- Veröffentlicht am 19. Juni 2013
- Geschrieben von ??? (NWZ)
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Gymnasien aus der Region bereiten sich gemeinsam vor
Die Diskussion zum Thema Inklusion soll weitergeführt werden. Das nächste Treffen ist für November geplant.
Inklusion ist die Orientierung an den Bedürfnissen der Lernenden. Geschaffen werden soll ein System, in dem alle Kinder teilhaben können, ohne Ausgrenzung. Es geht vor allem um die Integration von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und von Schülern mit Behinderungen an Regelschulen.
Das Thema „Inklusion" ist neben der schulpolitischen Diskussion um die Gründung neuer Gesamtschulen das zentrale Schulthema in Niedersachsen, mit dem sich jede Schulform auseinandersetzen muss. Für die Gymnasien ergäben sich ab dem nächsten Schuljahr spezifische Probleme, wenn Eltern auf ihren Rechtsanspruch bestehen, dass ihr Kind mit einer Behinderung das Gymnasium besuchen soll. Es müsse personelle und räumliche Veränderungen geben, damit ein Kind mit einer Behinderung erfolgreich zum Abitur geführt werden könne. Eine besondere Herausforderung sei das bei Kindern mit einer geistigen Behinderung, einer Lernbehinderung, mit autistischen Kindern, Kindern mit Down-Syndrom und Kindern mit einer Behinderung im Bereich „Hören und Sehen".
Im Mittelpunkt dieses Treffens stand ein Vortrag des Schulleiters der Förderschule Borchersweg aus Oldenburg (www.schule-borchersweg.de) über „Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs". Ohne dieses Verfahren würden an die Regelschulen keine Förderschullehrer von der Landesschulbehörde abgeordnet, die die Gymnasien bei der „Beschulung" von Kindern mit Behinderung unterstützen.
Diskutiert wurden darüber hinaus „die unzureichende räumliche und insbesondere personelle Ausstattung der Gymnasien". Der Schulträger sei verantwortlich dafür, dass die Regelschulen angemessen ausgestattet sind. Am LMG gebe es nur eine Schulsozialarbeiterin. Sie werde aus privaten Mitteln finanziert. Dafür sei jedoch der Schulträger zuständig. Für viele Gymnasien, auch für das LMG, sei eine bessere Ausstattung mit mehr Schulsozialarbeitern erforderlich. Sie sollten vom Schulträger mit unbefristeten Verträgen eingestellt werden. Schulträger des LMG ist der Landkreis Friesland. Die Gymnasien haben den Eindruck, im Vergleich mit den Integrierten Gesamtschulen ungleich behandelt zu werden.
Diskutiert wurde die „unzureichende Ausstattung und die Probleme bei der Umsetzung der Inklusion" mit Vertretern der Landesschulbehörde Osnabrück, der „Bildungsregion Friesland", dem „Autismus-Therapie-Zentrum WHV" und der Wehdeschule Seghorn, Heilpädagogisches Zentrum FRI-Süd.