Antragsverfahren zur Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe des GZE
Antragsverfahren zur Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe des GZE,
Einführungsphase - Schuljahr 2026/2027 (10.02.2026 bis 27.02.2026)
Liebe Eltern,
das Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht stellt den Schülerinnen und Schülern der Oberschulen und der berufsbildenden Schulen die für die Aufnahme in den 11. Jahrgang, Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe, wichtigen Formulare und Informationen hier zum Download bereit.
Voraussetzung für die Aufnahme ist der Erweiterte Sekundarabschluss I.
Die Checkliste gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Unterlagen von Ihnen auszufüllen bzw. einzureichen sind. Die vollständigen und unterschriebenen Anmeldeunterlagen sollten bis zum 27.02.2026 per Post eingehen oder im Postkasten des GZE eingeworfen sein:
| Gymnasium Bad Zwischenahn-EdewechtHumboldtstr. 126160 Bad Zwischenahn |
- Anschreiben und allgemeine Informationen
- Checkliste
- Formular „Anmeldung“ (zwei Seiten)
- Erklärung zur Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe
- Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Fotos etc.
- Benutzerordnung der Schulbibliotheken
- Kopie des Halbjahreszeugnisses der 10. Klasse
- Kopie des Impfpasses über den Nachweis der Masernschutzimpfung
- Kopie des Schwimmpasses (Nachweis Schwimmabzeichen)
- Informationsschreiben Klassenfahrten
- Informationsbrief Eltern-IServ
Unsere Informationen und Hinweise:
Aktuelles am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht (GZE)
Kurzvorlesung zum Thema Inklusion
- Veröffentlicht am 02. August 2015
- Geschrieben von Oldenburger Fortbildungszentrum
- Zugriffe: 4099
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe "UNI AM MARKT", einem Gemeinschaftsprojekt des Center für lebenslanges Lernen (C3L) der Oldenburger Universität mit dem Oldenburgischen StaatstheaterStaatstheater wird
- am Samstag, 5. September 2015, 11:00 - 12:00 Uhr,
- in die Exerzierhalle am Pferdemarkt
zu einer Kurzvorlesung eingeladen.
Prof. Dr. Heinrich Ricking referiert zum Thema
Es ist normal verschieden zu sein – Inklusion in der Schule: Herausforderung oder Überforderung?
Seit des im Jahre 2009 von der Bundesrepublik ratifizierten Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderung ist der Terminus der Inklusion in aller Munde. Inklusion ist ein gemeingesellschaftlich verankerter Prozess, der in alle Lebensbereiche getragen werden soll und alle Lebensphasen umfasst. Ziel ist es ausgrenzende Prozesse bereits früh auszuschalten oder zu hemmen und nach dem Motto „es ist normal verschieden zu sein" neue Formen des Miteinanders zu entwickeln. Besonders im Rahmen bildungs- und erziehungswissenschaftlicher Diskurse stellt sich die Frage nach der Umsetzung der UN-Konvention im Schulsystem. Bis zum Schuljahr 2017 / 2018 sollen alle Schulen in Niedersachsen inklusive Schulen sein: In ihnen werden Bedingungen geschaffen, die die Partizipation aller Schüler – mit oder ohne Behinderung - am Lernen sowie am kulturellen und sozialen Leben ermöglichen. Diese Aufgabe stellt Lehrkräfte, insbesondere an Grundschulen, vor eine große Herausforderung. Vor diesem Hintergrund leuchtet der Vortrag verschiedene Aspekte der Inklusion aus und thematisiert Optionen der Umsetzung v. a. im Bildungswesen.
Interessierte sind herzlich eingeladen, der Eintritt ist frei.





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