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Der Datenschutzbeauftragte des GZE
- Zuletzt aktualisiert am 24. Januar 2019
- Veröffentlicht am 02. Januar 2014
- Geschrieben von Matthias Aumann
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Nach § 8a Abs. 3 S. 4 NDSG können sich alle Personen, die sich durch eine öffentliche Stelle in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt fühlen, mit ihrem Begehren unmittelbar an die behördliche Datenschutzbeauftragte (behDSB) oder den behördlichen Datenschutzbeauftragten (behDSB) wenden. Die oder der behDSB nimmt insoweit in der Schule eine datenschutzrechtliche Ombudsfunktion ein. Nicht nur Eltern, Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstige Beschäftigte der Schule, sondern alle Personen, die sich in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung betroffen fühlen, können sich jederzeit an die oder den behDSB wenden. Zur Wahrung der Vertraulichkeit ist durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass diese Eingaben der oder dem behDSB unmittelbar zugehen (s. § 7 NDSG).
Sie können den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Gymnasiums Bad Zwischenahn-Edewecht unter der folgenden Kontaktadresse erreichen:
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