Schulelternrat
- Zuletzt aktualisiert am 27. Oktober 2024
- Veröffentlicht am 25. Februar 2013
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Der Schulelternrat ist ein Mitwirkungsorgan für Eltern an unserer Schule. Er soll eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Schule und Elternhäusern ermöglichen und Eltern an allen wesentlichen, die Schule betreffenden Entscheidungen beteiligen.
Aktuelles:
Sehr geehrte Besucher des Internetauftritts des Schulelternrats (SER) am GZE!
Es ist uns als Team ein Anliegen, möglichst viele von Ihnen in die laufenden Prozesse des Schulalltags aus Elternsicht einzubinden und Sie alle ereignisorientiert, umfassend, neutral und frühzeitig informiert zu halten.
Zusätzlich haben die gewählten Vertreter des SER Zugang zum geschützten Bereich dieses Auftritts, in dem Protokolle und schulinterne Informationen vergangener Schuljahre archiviert und jederzeit abrufbar sind. Bitte wenden Sie sich dazu bei Einzelfragen an Ihre gewählten Klassenvertreter.
Wir freuen uns über Anregungen, Fragen und Mitarbeit und stehen Ihnen unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gern zur Verfügung.
Aktuelles:
Protokoll der 1.SER-Sitzung vom 24.10.2024 ist eingestellt
Einladung zur 1.SER-Sitzung am 24.10.2024 ist eingestellt
Protokoll der 2.SER-Sitzung vom 21.02.2024 ist eingestellt
Einladung zur 2.SER-Sitzung am 21.01.2024 ist eingestellt
Info: Tablet- und Notebookversicherung
Bei Busproblemen bitte direkt an den Landkreis wenden (siehe Vordruck).
Elternarbeit:
Elternarbeit:
Hier finden Sie Hinweise und weiterführende Informationen rund um das Thema Elternarbeit.
- Leitfaden Elternarbeit
- Elternwahlordnung
- Mustereinladung für einen Elternabend
- Musterliste zur Korrespondenz mit der Klasse per Email
- Fahrtkostenliste für Elternvertreter/-innen in den Gremien: Schulelternrat, Schulvorstand, Konferenzen und Ausschüsse
- Bereich Elternvertetung auf der Homepage der Nds. Landesschulbehörde
- Die Ergänzung zum Schulprogramm "Eltern in der Schule"
Rechtliches:
Rechtliches:
Neu: Geschäftsordnung des SER am GZE (01.10.2019)
Hier befinden sich auszugsweise die rechtlichen Grundlagen des Schulelternrats (zu finden unter http://www.schure.de/nschg/nschg/nschg5.htm)
F ü n f t e r T e i l
Elternvertretung
Erster Abschnitt
Elternvertretung in der Schule
§ 88
Allgemeines
(1) Die Erziehungsberechtigten wirken in der Schule mit durch:
- Klassenelternschaften,
- den Schulelternrat,
- Vertreterinnen und Vertreter im Schulvorstand, in Konferenzen und Ausschüssen.
(2) Die Erziehungsberechtigten haben bei Wahlen und Abstimmungen für jede Schülerin oder jeden Schüler zusammen nur eine Stimme.
(3) In den Ämtern der Elternvertretung sollen Frauen und Männer gleichermaßen vertreten sein. Ferner sollen Erziehungsberechtigte ausländischer Schülerinnen und Schüler in angemessener Zahl berücksichtigt werden.
[...]
§ 90
Schulelternrat
(1) Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat. In der Berufsschule gehören auch die Vorsitzenden der Bereichselternschaften dem Schulelternrat an.
(2) Wird eine Schule von mindestens zehn ausländischen Schülerinnen oder Schülern besucht und gehört von deren Erziehungsberechtigten niemand dem Schulelternrat an, so können diese Erziehungsberechtigten aus ihrer Mitte ein zusätzliches Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied des Schulelternrats wählen.
(3) Der Schulelternrat wählt die Elternratsvorsitzende oder den Elternratsvorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter oder mehrere Stellvertreterinnen oder Stellvertreter aus seiner Mitte sowie die Vertreterinnen oder Vertreter und eine gleiche Anzahl von Stellvertreterinnen oder Stellvertretern in der Gesamtkonferenz, in den Teilkonferenzen, außer denen für organisatorische Bereiche, und in den entsprechenden Ausschüssen nach §39 Abs.1.
(4) Die oder der Vorsitzende lädt den Schulelternrat mindestens zweimal im Jahr zu einer Sitzung ein. Eine Sitzung des Schulelternrats ist auch einzuberufen, wenn ein Fünftel der Mitglieder oder die Schulleitung es unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt.
Zusammensetzung:
Zusammensetzung:
Kontakt:
Kontakt zum Schulelternrat aufnehmen:
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Links und Adressen:
Links und Adressen zum Thema Schule und Elternrat:
Links:
- Bundeselternrat (mit weiteren Links)
- Landeselternrat Niedersachsen
- Stadtelternrat Oldenburg
- Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Internet-Portal der Niedersächsischen Landesregierung (Schule)
- Homepage des Niedersächsischen Kultusministeriums
- Landkreis Ammerland (Bildung)
- Landkreis Ammerland: Verzeichnis der Schulen, sowie Adressen und weitere Links
- Deutscher Bildungsserver
- NiBiS - Niedersächsischer Bildungsserver
- Schule und Recht in Niedersachsen (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare)
- Homepage der Kultusminister-Konferenz (s. dort Menüpunkt Schule)
- Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen
- Schulweb - Lernen und lehren mit dem World Wide Web
- Schulbezogene Links bei LEO (Informatik,TU München)
- Kindex - Kinder- und Jugendthemen: Webindex Schule
Adressen und Telefonnummern:
Landkreis Ammerland, Schul- und Kulturamt
Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede
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Schulangelegenheiten: Tel. 04488-56-2770
Schülerbeförderung: Tel. 04488-56-2750
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern im Landkreis Ammerland
Haupteinrichtung: Lange Straße 15 |
Nebenstelle: Oldenburger Str. 70c |
Kontakt:Zentrales Sekretariat: 04488 565900 Krisentelefon: 0800-26 22 22 6 (14-22 Uhr) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |