Anmeldung Klasse 5 Schuljahr 2025/2026
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
hier finden Sie die für die Anmeldung wichtigen Formulare. Die Checkliste gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Unterlagen von Ihnen auszufüllen bzw. einzureichen sind. Die vollständigen und unterschriebenen Anmeldeunterlagen sollten bis zum 09.05.2025 bei uns per Post eingehen oder in unsere Postkästen eingeworfen werden:
Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht Humboldtstr. 1 26160 Bad Zwischenahn |
oder |
Außenstelle des Gymnasiums Bad Zwischenahn-Edewecht Göhlenweg 3 26188 Edewecht |
- Checkliste
- Anmeldebogen
- Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Fotos etc.
- Benutzerordnung der Schulbibliotheken
- Anmeldung Schülerbusverkehr
- Informationsschreiben an Erziehungsberechtigte zur Abfrage von Vorerkrankungen der an einer Schulfahrt teilnehmenden Kinder
- Informationsschreiben zum Eltern-IServ
- Kopie des Halbjahreszeugnisses der 4. Klasse
- Kopie des Impfpasses (Nachweis Masernschutzimpfung)
- Kopie des Schwimmpasses (Nachweis Schwimmabzeichen)
Verfahren der Schulbuchausleihe
- Information Schulbuchausleihe
- Anmeldung Schulbuchausleihe
- Schulbuchliste 5. Klasse
- Informationen zu den Lernmittellisten, Abkürzungen
Anmeldung zum „offenen Ganztag“
Die nun folgenden Informationen gehören nicht zu den Anmeldeunterlagen. Die Materialien können Ihnen einen Einblick verschaffen über den 5. Jahrgang am GZE und weitere Angebote:
- Der 1. Schultag
- Materialliste 5. Jahrgang
- Kennenlernfahrten
- Stunden- und Pausenzeiten
- Informationen zur iPad-Nutzung
- Belehrung zum Infektionsschutzgesetz
- Hinweise für die Eltern
- Information zum Schwimmabzeichen in Bronze
- Informationen der Gemeinde zur Schulmensa Standort Bad Zwischenahn
- Schulmensa Standort Bad Zwischenahn
- Schulmensa Standort Edewecht
- Voraussichtliche Kosten
Aktuelles am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht (GZE)
Neue Handreichung "Absonderung sowie Quarantäne- und Isolierungsdauern"
- Veröffentlicht am 02. Februar 2022
- Geschrieben von Schulleiter
- Zugriffe: 566
Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Niedersächsische Absonderungsverordnung ist jede COVID-19 krankheitsverdächtige Person, jede positiv getestete Person, jede Verdachtsperson und jede Kontaktperson unabhängig von einer Anordnung der zuständigen Behörde verpflichtet, sich unverzüglich in die eigene Wohnung, an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder in eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich dort abzusondern.
Die nds. Absonderungsverordnung sieht vor, dass jede mit einem Schnelltest (wie die von der Schule ausgegebenen Testkits), einem zertifizierten Antigentest oder einem PCR-Test positiv geteste Person eine Verdachtsperson ist und sich daher absondern muss.
Die Handreichung "Absonderung sowie Quarantäne- und Isolierungsdauern" sowie zwei weitere Handlungsrahmen zur Versorgung der Schule mit Testkits und zur "Zusammenarbeit von Schule und Gesundheitsamt unter Omikron" sind in dem nebenstehenden Kasten "Schule in Corona-Zeiten - Informationen und Verfahren am GZE" einzusehen.