Aktuelles am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht (GZE)
Neue Handreichung "Absonderung sowie Quarantäne- und Isolierungsdauern"
- Veröffentlicht am 02. Februar 2022
- Geschrieben von Klaus Friedrich
- Zugriffe: 456
Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Niedersächsische Absonderungsverordnung ist jede COVID-19 krankheitsverdächtige Person, jede positiv getestete Person, jede Verdachtsperson und jede Kontaktperson unabhängig von einer Anordnung der zuständigen Behörde verpflichtet, sich unverzüglich in die eigene Wohnung, an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder in eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich dort abzusondern.
Die nds. Absonderungsverordnung sieht vor, dass jede mit einem Schnelltest (wie die von der Schule ausgegebenen Testkits), einem zertifizierten Antigentest oder einem PCR-Test positiv geteste Person eine Verdachtsperson ist und sich daher absondern muss.
Die Handreichung "Absonderung sowie Quarantäne- und Isolierungsdauern" sowie zwei weitere Handlungsrahmen zur Versorgung der Schule mit Testkits und zur "Zusammenarbeit von Schule und Gesundheitsamt unter Omikron" sind in dem nebenstehenden Kasten "Schule in Corona-Zeiten - Informationen und Verfahren am GZE" einzusehen.