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Wettbewerb Geographie Wissen

Erdkundestartseite

Willkommen auf den Seiten des Fachbereichs Erdkunde.

Bilingualer Unterricht - Erdkunde

Hier erhalten Sie detaillierte Informationen zum bilingualen Unterricht im Fach Erdkunde. Sollten Sie eher an Allgemeinem interessiert sein, so gehen Sie bitte auf die Informationsseite des bilingualen Unterrichts.

 

Bilingualer Unterricht in Erdkunde wird am GZE aktuell in Jahrgang 8 egochal angeboten!

Auch in Klasse 8 ist ein Einstieg in den bilingualen Unterricht möglich! Einfach über das allgemeine Anmeldeformular anmelden!

Als Lehrkraft für den bilingualen Unterricht Erdkunde steht Herr Bollwerk für fachspezifische Fragen zur Verfügung.

 

Dieser Bereich wird aktuell überarbeitet!

schuleigener Arbeitsplan - Erdkunde

Hier finden Sie die schuleigenen Arbeitspläne des Fachbereichs Erdkunde als PDF Dokumente zum Download.

Sekundarstufe I:

Sekundarstufe II:

 

Exkursion EK 62 nach Groningen

K1024 IMG-20180313-WA0010Ein Bericht von Malin Brumme und Carina Herrmann

Am Montag, den 12. März 2018, war der Erdkunde Leistungskurs EK62 von Herrn Scherwitzki für einen Tag auf Exkursion in Groningen, um sich über die Stadt zu informieren. Die 17 Schülerinnen und Schüler des 12. Jahrgangs bereiteten jeweils in Kleingruppen kurze Referate zu bestimmten Themen der Stadt (beispielsweise Kriminalität oder Wirtschaft) vor und konnten so Wissen, welches sie zuvor im Unterricht erworben hatten, auf die niederländische Stadt übertragen:

Klausuren und Klassenarbeiten - Erdkunde

Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht

Fach Erdkunde

Schriftliche Arbeiten – Anzahl, Gewichtung und Grundsätze für die

Erstellung, Korrektur und Bewertung

Bezug:

Kerncurriculum Erdkunde für das Gymnasium der Jahrgänge 5 – 10, 2015;

Erlass ‚Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen, 2013;

Rahmenrichtlinien für das Gymnasium – gymnasiale Oberstufe...Erdkunde 2017;

Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Geographie, 2005;

VO über die gymnasiale Oberstufe, Ergänzende Bestimmungen, letzte Änderung 2025;

1. Anzahl und Gewichtung

Jahrgänge 5 – 10:

  • jeweils eine schriftliche Arbeit pro Halbjahr
  • diese Regelung gilt auch für die Jahrgänge 7 und 8 mit epochalem Unterricht
  • Dauer: nicht mehr als 45 Minuten
  • Gewichtung der schriftlichen Lernkontrolle ca. ein Drittel der jeweiligen Halbjahresnote

Jahrgang 11 (Einführungsphase)

  • jeweils eine schriftliche Arbeit pro Halbjahr
  • Dauer: 1. Halbjahr: 90 Minuten; 2. Halbjahr 45 Minuten
  • Gewichtung: max. 50 Prozent der Halbjahresnote

Jahrgänge 12 – 13 (Qualifikationsphase):

Kurse auf erhöhtem Niveau (P 3):

  • im Jahrgang 11 drei Klausuren pro Schuljahr; die Verteilung auf die Halbjahre erfolgt zu Beginn des Schuljahres durch die Schulleitung
  • Dauer: 1. Klausur zwei Unterrichtsstunden, 2. Klausur drei Unterrichtsstunden, 3. Klausur vier Unterrichtsstunden Gewichtung: bei einer Klausur ca. ein Drittel der Halbjahresnote, bei zwei Klausuren ca. 50 Prozent der Halbjahresnote
  • im Jahrgang 13.1 bis zu zwei Klausuren; im Jahrgang 13.2 eine Klausur
  • Dauer: eine Klausur zwei Unterrichtsstunden; eine Klausur vier Unterrichtsstunden; eine Klausur über 270 Minuten plus Einarbeitungszeit (unter Abiturbedingungen); die Festlegung der Klausur unter Abiturbedingungen erfolgt zu Beginn des Schuljahres durch die Schulleitung;
  • Gewichtung: in 13.1 (bei zwei Klausuren) 50 Prozent; in 13.2 aufgrund des kurzen Halbjahres auch bei einer Klausur 50 Prozent

Ergänzungskurse (zweistündig):

  • in Jahrgang 12 und 13 jeweils eine Klausur pro Semester (Halbjahr);
  • die Dauer aller Klausuren beträgt zwei Unterrichtsstunden
  • Gewichtung: ca. ein Drittel der Halbjahresnote

2. Grundsätze für die Erstellung, Korrektur und Bewertung

2.1.Erstellung

Jahrgänge 5 – 11:

  • Die schriftliche Arbeit bezieht sich auf einen überschaubaren Zeitraum / einer Unterrichtsreihe, z.B. 6 bis 8 Wochen.
  • Die schriftlichen Arbeiten im Fach Erdkunde sollten möglichst materialgebunden sein. Ein wesentliches Material ist der eingeführte Atlas.
  • Umfang, Komplexität und Schwierigkeitsgrad sowohl der Aufgabenstellung als auch des Materials müssen sich mit den Klassenstufen / dem Lernfortschritt allmählich steigern.
  • Bei der Aufgabenstellung sind mit zunehmender Jahrgangsstufe die drei Anforderungsbereiche zu berücksichtigen. Der Schwerpunkt liegt in den Anforderungsbereichen I und II.
  • In allen Jahrgängen sind die gültigen Operatoren für das Fach Erdkunde zu verwenden (vgl. Anlage 1: Operatoren für Erdkunde).
  • Die Aufgabenstellungen sollen im Wesentlichen auf die Überprüfung der Kompetenzen ausgerichtet sein, die im unmittelbar vorangegangenen Unterricht erworben werden konnten. Darüber hinaus soll aber auch ein langfristig erworbener Kompetenzaufbau überprüft werden.
  • In der Jahrgangsstufe 11 steht das Ziel im Vordergrund, auf den Unterricht der Qualifikationsphase vorzubereiten. Dementsprechend sollte der Aufbau der Arbeit den Anforderungen der Qualifikationsphase entsprechen.

Jahrgänge 12 – 13 (Qualifikationsphase):

Kurse auf erhöhtem Niveau (P 3):

  • Ziel ist es, die Schüler an das in den EPA formulierte Niveau der Anforderungen an die schriftliche Abiturprüfung heranzuführen.
  • Die Klausur muss eine Einheit sein und darf nicht aus unzusammenhängenden Teilaufgaben bestehen.
  • Klausuren in der Qualifikationsphase sind materialgebundene Problemerörterungen mit Raumbezug.
  • Arbeitsmittel sind der eingeführte Atlas und das vorgelegte Material. Anzahl, Umfang und Komplexität müssen der Arbeitszeit angemessen sein und sich an den Aufgaben des Zentralabiturs orientieren.
  • Alle drei Anforderungsbereiche müssen in der Aufgabenstellung berücksichtigt werden. Der Schwerpunkt liegt im Anforderungsbereich II. Anteile aus AFB I und III müssen angemessen enthalten sein.
  • Die Komplexität der Aufgabenstellung und die Anzahl der Teilaufgaben müssen ebenfalls der Arbeitszeit angemessen sein. In der Regel sollte pro Teilaufgabe nur eine Arbeitsanweisung erfolgen.
  • Die gültigen Operatoren für das Fach Erdkunde müssen verwendet werden und dürfen sich in einer Teilaufgabe nicht doppeln.

Ergänzungskurse (zweistündig):

  • Grundsätzlich gelten bei der Erstellung der Klausuren für die Ergänzungskurse die gleichen Vorgaben wie für die P 3-Kurse, allerdings ohne den abiturvorbereitenden Charakter. Eine deutliche Reduzierung in den Bereichen Komplexität, Umfang und Anforderungsniveau ist daher zu beachten.

2.2.Korrektur und Bewertung

Allgemein:

  • Die Korrektur und Bewertung müssen für Schüler und Eltern transparent sein (vgl. den Erlass über ‚Schriftliche Arbeiten...’, Punkt 6).
  • Entsprechend hat eine ausführliche Besprechung der Lösung der Aufgaben bei der Rückgabe der Schriftlichen Arbeit / Klausur stattzufinden. Ggf. kann den Schülern eine schriftliche Musterlösung / Erwartungshorizont zur Verfügung gestellt werden.

Jahrgänge 5 – 10:

  • Je nach Klassenstufe und nach Anlage der Arbeit sollen wertende qualifizierende Randbemerkungen – wenn sinnvoll und hilfreich – Vorzüge und Mängel darstellen.
  • Dieses erübrigt sich bei klar ersichtlichen richtig/falsch – Aussagen oder Ankreuzantworten (multiple choice).
  • Möglich ist das Arbeiten mit Rohpunkten, deren qualitative und quantitative Zuordnung bei der Rückgabe ausführlich besprochen werden muss.
  • Am Ende jeder Teilaufgabe soll verdeutlicht werden, welche Teilleistung vom Schüler erbracht wurde. Das kann in Form einer kurzen schriftlichen Stellungnahme oder in Form eines Soll-/Ist-Bestandes der Rohpunkte dieser Teilaufgabe erfolgen.
  • Am Ende der Schriftlichen Arbeit soll, je nach Anlage der Arbeit und der Komplexität der Lösungsvorschläge, in Form eines Soll-/Ist-Bestandes der Rohpunkte und/oder in Form einer zusammenfassenden Gesamtbewertung der Teilergebnisse, ein klar und nachvollziehbares Gesamtergebnis ausgewiesen werden.
  • Die Benotung erfolgt nach den sechs Notenstufen der Kultusministerkonferenz. Es gilt die 30 Prozent-Regel (Genehmigungspflicht bei >30 % mangelhaften und ungenügenden Leistungen).
  • Die Note ‚ausreichend’ soll erteilt werden, wenn vom Schüler ca. 45 Prozent der erwarteten Leistung erreicht worden ist.
  • Die Note soll eindeutig und für Schüler und Eltern verständlich erfolgen. Zwischennoten sind nicht zulässig (vgl. Erlass Punkt 7).

Jahrgänge 11 – 13:

  • Grundsätzlich gelten die Vorgaben für die Klassen 5 – 10.
  • Die wertenden Randbemerkungen müssen aber Vorzüge und Mängel der Klausur stärker herausstellen.
  • Die Zuordnung der Teilaufgaben zu den Anforderungsbereichen (weitgehend aus den Operatoren der Aufgabenstellung ersichtlich) und deren Anteile an der Gesamtwertung (vgl. 2.1) sollen in der Besprechung verdeutlicht werden.
  • Die Bezifferung der Note erfolgt durch die 15 Punkte-Abstufung der gymnasialen Oberstufe. Es gilt die 50-Prozent-Regel (Genehmigungspflicht bei >50 % Leistungen unter 5 Punkten).
  • Die Vorschriften für die sprachliche Richtigkeit, die für das Abitur gelten, sind einzuhalten. Schwerwiegende und gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit führen zu Punktabzügen.

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