Einführungsphase Jahrgang 11, Schuljahr 2025/26 - Anmeldung am GZE ab dem 01.02.2025 online möglich
Ab dem 01.02.2025 beginnt das Online-Anmeldeverfahren für den 11. Jahrgang des Schuljahres 2025/2026. Die für die Anmeldung wichtigen Formulare und Informationen für Schüler und Schülerinnen der Oberschulen und der berufsbildenden Schulen stehen in der Zeit vom 01.02.2025 bis zum 16.02.2025 zum Download bereit. Schüler und Schülerinnen, die das GZE derzeit besuchen, müssen sich nicht erneut anmelden.
Die Voraussetzung für die Zulassung ist der Erweiterte Sekundarabschluss I.
Am 11.02.2025 um 18:30 Uhr findet im Forum der OBS die Informationsveranstaltung zur Einführungsphase (Jg. 11) statt.
Schulverwaltungsblatt 10/2014 - Thema des Monats
- Zuletzt aktualisiert am 06. November 2014
- Veröffentlicht am 23. Oktober 2014
- Geschrieben von Kerstin Vogel (GZE)
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Organisation des Bereichs "Individuelle Lernentwicklung" (ILE)
Am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht ist eine schulfachliche Koordinatorin unter anderem für die individuelle Lernentwicklung zuständig. Die Aufgaben, die diese ILE-Koordinatorin sowie alle anderen beteiligten Lehrkräfte im Prozess der Umsetzung des Konzepts der individuellen Lernentwicklung übernehmen, sind in einem Aufgabenkatalog verbindlich festgeschrieben. Eltern sowie Schülerinnen und Schüler des 5. Jahrgangs werden mit Schulbeginn am Gymnasium über das System informiert, das sie von nun an im Sekundarbereich begleiten wird.
Bis zu den Herbstferien werden im gesamten 5. Jahrgang Lernstandserhebungen in Deutsch und - erstmalig in diesem Schuljahr - in Mathematik durchgeführt, um frühzeitig Förderbedarf zu erkennen.
In der Mitte des ersten Schulhalbjahres werden die Schülerbögen zur individuellen Lernentwicklung von den Lehrkräften ausgefüllt. Sie sind die Beratungsgrundlage für die pädagogische Dienstbesprechung, in der die individuelle Lernentwicklung erörtert wird und Fördermaßnahmen beschlossen, festgehalten und gegebenenfalls in Förderpläne überführt werden. Es schließen sich Beratungssprechtage mit den Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten an.
Die Fördermaßnahmen beginnen unmittelbar danach in der Mitte des ersten Schulhalbjahres. Zum einen werden dabei temporäre Förderpläne eingesetzt, die im Rahmen des Fachunterrichts der gesamten Klasse von der einzelnen Schülerin / dem einzelnen Schüler individuell umgesetzt werden können. Zum anderen gibt es Fördermaßnahmen in Form der äußeren Differenzierung, wie zum Beispiel den Fach-Förderunterricht, das Förderangebot Deutsch als Bildungssprache und das Programm "Schüler helfen Schülern". Auch hier, so zum Beispiel im Fach-Förderunterricht, kommen wiederum gegebenenfalls temporäre Förderpläne zum Einsatz.
Im zweiten Halbjahr wiederholt sich der beschriebene Kreislauf aus Dokumentation und Fördermaßnahmen. Alle Maßnahmen enden mit dem Schuljahr.
Eine besondere Funktion bei der Umsetzung der individuellen Lernentwicklung und ihrer Dokumentation kommt der ILE-Beauftragten zu, Diese legt zu Beginn des neuen Schuljahres zunächst die neuen Ordner zur Dokumentation der individuellen Lernentwicklung mit den einzelnen Schülerbögen an. Sie passt den Zeitplan zur Umsetzung im Ablauf des Schuljahres den Gegebenheiten des neuen Schuljahres an, lädt zur Dienstbesprechung ein, führt diese durch und informiert die Erziehungsberechtigten des neuen 5. Jahrgangs im Rahmen eines Elternabends. Vor allem aber trägt sie Sorge, dass der Zeitplan im Ablauf des Schuljahres eingehalten wird und die Umsetzung auch tatsächlich erfolgt. Dazu wird z.B. des Kollegium jeweils zur Mitte des Schulhalbjahres zur Eintragung der individuellen Lernentwicklung in die einzelnen Schülerbögen aufgefordert. Der organisatorische Rahmen für die Durchführung der pädagogischen Dienstbesprechungen wird geschaffen, Klassenlehrkräften werden angeleitet, unterstützt, beraten, erinnert.