Aktuelles am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht (GZE)
Informationen zum Unterrichtsausfall vom 16.03. bis 18.04.2020
- Veröffentlicht am 13. März 2020
- Geschrieben von Klaus Friedrich
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Unterrichtsuntersagung, aber Notbetreuung für bestimmte Berufsgruppen
Nach aktueller Bewertung der durch das Corona-Virus bedingten Infektionslage durch die zuständigen Stellen in Niedersachsen hat die Landesregierung entschieden, dass ab Montag, 16.03.2020 (voraussichtlich) bis zum 18.04.2020 landesweit allen Schulen die Erteilung von Unterricht untersagt wird.
Für das GZE, wie für alle Schulen, bedeutet dies, dass ab dem 16.03.2020 (einschließlich) der Unterrichtsbetrieb in Lerngruppen oder im Klassenverband in den Räumlichkeiten der Schulen bzw. in anderen alternativen Örtlichkeiten (z. B. Sporthallen, Schwimmhallen, außerschulischen Lernorten) einschließlich des Ganztagsbetriebes nicht mehr stattfindet und ersatzlos ausfällt. Schülerinnen und Schüler werden nicht mehr beschult.
Ausgenommen von der Unterrichtsuntersagung ist eine Notbetreuung in der Schule für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis einschließlich 8 (am GZE also der Jahrgänge 5 bis 8).
Die Notbetreuung ist auf das notwendige Maß zu begrenzen. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind.
Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
- Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
- Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
- Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
Ausgenommen von dieser Verfügung ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen (etwa drohende Kündigung oder Verdienstausfall). (Vgl. Rundverfügung 4/2020 der LSchB)
Die Notbetreuung wird am GZE nur am Standort Bad Zwischenahn in der Zeit von 7.55 Uhr bis 13.15 Uhr angeboten. Da alle Busunternehmen in Abstimmung mit den Landkreisen und dem Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) im Regionalbusverkehr auf den Ferienfahrplan umstellen, werden alle Schulbusfahrten eingestellt. Die Eltern, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen dürfen, müssen also den Transport ihrer Kinder selbst organisieren.
Die Erziehungsberechtigten müssen Ihre Kinder für die Notbetreuung schriftlich per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bis spätestens Sonntag,15.03.2020, 15.00 Uhr anmelden.
Ich wünsche allen Schülerinnen Schülern, allen Eltern und Kolleginnen und Kollegen, dass wir diese schwere Not-Zeit der Corona-Pandemie gemeinsam und solidarisch überstehen.
Mit herzlichen Grüßen
Friedrich, Schulleiter