Anmeldung Jahrgang 5 2024/25
Liebe Eltern,
hier finden Sie die für die Anmeldung wichtigen Formulare. Die Checkliste gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Unterlagen von Ihnen auszufüllen bzw. einzureichen sind. Die vollständigen und unterschriebenen Anmeldeunterlagen sollten bis zum 30.04.2024 bei uns per Post eingehen oder in unsere Postkästen eingeworfen werden:
Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht Humboldtstr. 1 26160 Bad Zwischenahn |
oder | Außenstelle des Gymnasiums Bad Zwischenahn-Edewecht Göhlenweg 3 26188 Edewecht |
- Checkliste
- Formular „Anmeldung"
- Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Fotos etc.Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Fotos etc.
- Benutzerordnung der Schulbibliotheken
- Kopie des Halbjahreszeugnisses der 4. Klasse
- Kopie des Impfausweises (Nachweis Masernschutzimpfung)
- Informationsschreiben über die Abfrage von Vorerkrankungen
- Anmeldung zum Schülerbusverkehr
Verfahren der Schulbuchausleihe
- Information Schulbuchausleihe Jahrgang 5
- Allgemeine Informationen zur Schulbuchausleihe
- Anmeldung Schulbuchausleihe
- Schulbuchliste 5. Klasse
Anmeldung zum offenen Ganztag
Aktuelles am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht (GZE)
Appell des Landkreises
- Veröffentlicht am 24. September 2020
- Geschrieben von Klaus Friedrich
- Zugriffe: 555
Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes in Schulbussen und an Haltestellen
Landrat Jörg Bensberg appelliert an alle Eltern und Erziehungsberechtigten sowie an alle Schülerinnen und Schüler, den Mundschutz zu tragen. Das Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht unterstützt diesen Appel vollem Umfang und weist daraufhin, dass die Mundschutzpflicht nicht nur in den Bussen und an den Haltestelle gilt, sondern auch auf dem gesamten Schulgelände und in den Gebäuden. Erst im Klassenraum darf der Mundschutz abgenommen werden.
"Der Landkreis Ammerland richtet aus gegebenem Anlass einen dringenden Appell an alle Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Lehrkräfte, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung ausnahmslos und durchgängig sowohl in Schulbussen als auch an den Haltestellen einzuhalten.
Der Mund-Nasenschutz ist und bleibt eines der wichtigsten Instrumente bei der Eindämmung des Coronavirus. Gerade in Zeiten steigender Infektionszahlen ist es wichtiger denn je, dass sich alle an die vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregeln halten. Der zurzeit teilweise nachlassenden Disziplin und Bereitschaft eine Alltagsmaske im Schulbus oder insbesondere an der Haltestelle zu tragen, müssen alle Beteiligten gemeinsam und entschieden
entgegenwirken.
Der Landkreis ist dabei auf Ihre Unterstützung angewiesen und bittet die Schulleitungen, Lehrkräfte und besonders die Eltern und Elternvertreter, die Schülerinnen und Schüler bzw. Kinder und Jugendlichen auf die absolute Notwendigkeit und die Pflicht zum Tragen der Maske hinzuweisen – insbesondere dort, wo ein Mindestabstand nicht gewährleistet werden kann und vom Kohortenprinzip abgewichen werden muss. ...
Jörg Bensberg, Landrat"