Aktuelles am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht (GZE)
Informationspflicht und Schulfahrten
- Veröffentlicht am 19. Oktober 2020
- Geschrieben von Klaus Friedrich
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In ihrer neuesten Rundverfügung Nr. 25/2020 legt die Nds. Landesschulbehörde die Informationspflicht der Schule gegenüber der Schulöffentlichkeit bei einer Infektionsschutz-maßnahme des Gesundheitsamtes sowie das weitere Vorgehen bei Schulfahrten fest:
A. Die Schule hat die Schulöffentlichkeit unverzüglich in geeigneter Weise zu informieren, sobald das örtliche Gesundheitsamt eine Infektionsschutzmaßnahme an der Schule verhängt. "Die Schule genügt ihrer Informationspflicht dadurch, dass sie die entsprechende Information – ohne Nennung personenbezogener Daten – auf ihrer Schulhomepage veröffentlicht".
B. "Aufgrund des derzeitigen Infektionsgeschehens und der unsicheren Lage wird den Schulen in öffentlicher Trägerschaft (im aktuellen Szenario A, eingeschränker Regelbetrieb) bis auf Weiteres dringend empfohlen, von der Planung und Buchung von Schulfahrten ins In- und Ausland abzusehen." In den Szenarien B (Wechselmodell) und C (Lockdown) sind Schulfahrten untersagt.
Die Rundverfügung Nr. 25/2020 ist, wie alle anderen Dokumente, auch in dem neben-stehenden Kasten "Schule in Corona Zeiten" einzusehen.