Aktuelles am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht (GZE)
Maskenpflicht im Unterricht zunächst nur die ersten 3 Wochen
- Veröffentlicht am 01. September 2021
- Geschrieben von Klaus Friedrich
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Der Kultusminister hat in Briefen an Eltern, Schülerinnen und Schüler (SuS) sowie Schulleitungen und Lehrkräfte verschiedene Präzisierungen vorgenommen. Die Briefe sind im nebenstehenden Kasten "Schule in Corona Zeiten - Informationen und Verfahren am GZE" nachzulesen. Die Dokumente sind auch an die Adressaten versendet worden.
Sehr wesentlich sind folgende Aspekte:
Die Testpflicht besteht in den ersten 7 Tagen täglich, danach dreimal in der Woche, am GZE i.d.R. am Montag, Mittwoch und Freitag. Entgegen der durch die Presse verbreiteten Aussagen des Ministerpräsidenten vom Anfang dieser Woche sind nachweislich geimpfte und genesene Personen (natürlich auch SuS, Lehrkräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) "von der Testpflicht befreit".
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht (für SuS ab 14 Jahre mit medizinischer Maske, jüngere SuS auch mit Alltagsmaske) wird präzisiert: "für die ersten drei Wochen". Am 22.09.2021 läuft die derzeit gültige Corona-Landesverordnung aus, so dass für die Zeit danach neu entschieden werden muss. Maskenfreie Zeiten werden am GZE gewährleistet, z.B. während der Pausen bei Aufenthalt im Freien. Auf Lüftungsanlagen geht der Minister ebenfalls kurz ein, die nur "ergänzend zu sehen" seien und kein Ersatz zum Masken-Tragen.
Darüber hinaus kündigt der Minister Finanzzuweisungen für die Schulen in den nächsten Tagen an, mit denen das bereits vor den Sommerferien veröffentlichte Aktionsprogramm "Startklar in die Zukunft" umgesetzt werden soll. Erst danach können die Schulen beginnen, Personal für schulische Projekte und Fördermaßnahmen zu finden und anzustellen.