Aktuelles am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht (GZE)
Neue Regelungen für Infizierte und Kontaktpersonen
- Veröffentlicht am 22. April 2022
- Geschrieben von Klaus Friedrich
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In der Rundverfügung 05/2022 hat das Kultusministerium neue Regelungen für Covid-19-Infizierte Personen in der Schule festgelegt bzw. bestätigt, die allerdings nur bis zum 30.04.2022 gelten:
"Eine Verkürzung der häuslichen Isolation ist auf sieben Kalendertage (entspricht fünf Schultagen) möglich. Dazu muss ein negatives Antigenschnelltest-ergebnis oder ein negativer PCR-Test vorliegen.
Die Tests zur Verkürzung der Absonderungspflicht müssen in einem Testzentrum, einer Apotheke oder in einer Arztpraxis vorgenommen und offiziell bescheinigt werden. Sie sind für die Betroffenen kostenlos. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest ist nicht ausreichend.
Schülerinnen und Schüler, die nur aufgrund eines Kontaktes in der Schule Kontaktperson sind und keine Symptome haben, sind von der Pflicht zur Quarantäne ausgenommen, soweit sie sich an den fünf auf den letzten Kontakt folgenden Schultagen jeweils einem anerkannten PoC-Antigen-Test oder einem im Rahmen schulischer Testkonzepte verwendeten Test unterziehen und dieser jeweils ein negatives Ergebnis erbringt.
Über die Regelungen nach dem 30. April 2022 werden Sie rechtzeitig informiert."