Anmeldung Jahrgang 5 2024/25
Liebe Eltern,
hier finden Sie die für die Anmeldung wichtigen Formulare. Die Checkliste gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Unterlagen von Ihnen auszufüllen bzw. einzureichen sind. Die vollständigen und unterschriebenen Anmeldeunterlagen sollten bis zum 30.04.2024 bei uns per Post eingehen oder in unsere Postkästen eingeworfen werden:
Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht Humboldtstr. 1 26160 Bad Zwischenahn |
oder | Außenstelle des Gymnasiums Bad Zwischenahn-Edewecht Göhlenweg 3 26188 Edewecht |
- Checkliste
- Formular „Anmeldung"
- Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Fotos etc.Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Fotos etc.
- Benutzerordnung der Schulbibliotheken
- Kopie des Halbjahreszeugnisses der 4. Klasse
- Kopie des Impfausweises (Nachweis Masernschutzimpfung)
- Informationsschreiben über die Abfrage von Vorerkrankungen
- Anmeldung zum Schülerbusverkehr
Verfahren der Schulbuchausleihe
- Information Schulbuchausleihe Jahrgang 5
- Allgemeine Informationen zur Schulbuchausleihe
- Anmeldung Schulbuchausleihe
- Schulbuchliste 5. Klasse
Anmeldung zum offenen Ganztag
Aktuelles am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht (GZE)
Neue Regelungen für Infizierte und Kontaktpersonen
- Veröffentlicht am 22. April 2022
- Geschrieben von Klaus Friedrich
- Zugriffe: 606
In der Rundverfügung 05/2022 hat das Kultusministerium neue Regelungen für Covid-19-Infizierte Personen in der Schule festgelegt bzw. bestätigt, die allerdings nur bis zum 30.04.2022 gelten:
"Eine Verkürzung der häuslichen Isolation ist auf sieben Kalendertage (entspricht fünf Schultagen) möglich. Dazu muss ein negatives Antigenschnelltest-ergebnis oder ein negativer PCR-Test vorliegen.
Die Tests zur Verkürzung der Absonderungspflicht müssen in einem Testzentrum, einer Apotheke oder in einer Arztpraxis vorgenommen und offiziell bescheinigt werden. Sie sind für die Betroffenen kostenlos. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest ist nicht ausreichend.
Schülerinnen und Schüler, die nur aufgrund eines Kontaktes in der Schule Kontaktperson sind und keine Symptome haben, sind von der Pflicht zur Quarantäne ausgenommen, soweit sie sich an den fünf auf den letzten Kontakt folgenden Schultagen jeweils einem anerkannten PoC-Antigen-Test oder einem im Rahmen schulischer Testkonzepte verwendeten Test unterziehen und dieser jeweils ein negatives Ergebnis erbringt.
Über die Regelungen nach dem 30. April 2022 werden Sie rechtzeitig informiert."