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Aktuelles am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht (GZE)

Die Schulordnung des GZE

Die Schulordnung regelt über den gesetzlichen Rahmen hinaus das Zusammenleben an der Schule. Dieses soll von Mitverantwortung, gegenseitigem Respekt, gegenseitiger Rücksichtnahme und Beachtung des Umweltschutzes getragen sein.

Die Schulordnung des Standorts Bad Zwischenahn:

Standort Bad Zwischenahn:

A. Verhalten in Schule und Unterricht

  1. Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer erscheinen pünktlich zum Unterricht.
  2. Wenn eine Lehrkraft fünf Minuten nach Beginn der Stunde noch nicht zum Unterricht erschienen ist, meldet sich die Klassensprecherin oder der Klassensprecher im Sekretariat.
  3. Jede Schülerin und jeder Schüler ist mitverantwortlich für die Sauberkeit im Schulgebäude und auf dem Freigelände und für den sparsamen Umgang mit Energie.
  4. Wer Schuleigentum oder das Eigentum seiner Mitschülerinnen und Mitschüler grob fahrlässig oder vorsätzlich beschädigt, muss Ersatz leisten. Ausstellungsgegenstände und Bilder dürfen nicht angetastet werden.
  5. In den Klassen 5-10 werden Ordnungsdienste eingerichtet. Zu deren Aufgaben gehören die Reinigung der Tafel, Kontrolle der Sauberkeit und Ordnung im Klassenraum und auf dem dazugehörigen Flur, das Lüften u.ä. Zur Erledigung dieser Aufgaben dürfen die für den Dienst verantwortlichen Schülerinnen und Schüler in den Pausen im Klassenraum bleiben.
  6. Handys und Geräte mit ähnlichen Funktionen (MP3-Player, Tablets, Laptops, PCs) sind grundsätzlich stumm und vibrationsfrei in der Tasche aufzubewahren. Den Schülerinnen und Schülern der Jg. 5-9 ist die Nutzung der oben genannten Geräte grundsätzlich überall auf dem Schulgelände verboten. Davon ausgenommen ist die Kommunikation (Telefonieren, Verschicken von Nachrichten) in einer speziell dafür ausgewiesenen Kommunikationszone. Diese befindet sich im Windfang des Haupteinganges. Den Schülerinnen und Schülern der Jg. 10-13 ist die geräuschlose Nutzung der oben genannten Geräte in Pausenzeiten sowie in unterrichtsfreien Stunden in der Bibliothek und in der Pausenhalle an den vier Tischgruppen vor dem Büro des Hausmeisters, den Schülerinnen und Schülern der Jg. 11-13 auch im Oberstufenraum erlaubt. Die Aufnahme von Bild-, Video- und Tonmaterial ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung, durch Lehrkräfte sowie des Einverständnisses der betreffenden Personen. Inhalte, die jugendgefährdend sind oder illegal erworben wurden, sowie Inhalte, die Persönlichkeitsrechte anderer verletzen, dürfen nicht gezeigt werden. Im Falle des Verdachts eines Verstoßes gegen diese Regelungen kann das Gerät von einer Lehrkraft in Verwahrung genommen und ggf. nach Unterrichtsschluss im Sekretariat, im Lehrerzimmer oder bei der Schulleitung abgeholt werden. Im Wiederholungsfall können die Erziehungsberechtigten zu einem Gespräch gebeten werden. Es können auch Erziehungsmittel angewendet werden.
  7. Die I-Serv-Nutzungsordnung ist Teil der Schulordnung.
  8. Das Essen sowie das Kauen von Kaugummi sind im Unterricht nicht gestattet. Über das Trinken im Unterricht befindet die Lehrkraft.
  9. Für den Schulbesuch wird angemessene Kleidung erwartet. Aufschriften auf T-Shirts oder Sweatshirts müssen grundgesetzkonform sein und den Regeln des allgemeinen „guten Geschmacks" entsprechen. In Konfliktfällen entscheidet die Schulleitung.
  10. Jacken und Mäntel sowie Kopfbedeckungen werden während des Unterrichts abgelegt und wenn möglich vor den Klassenräumen aufgehängt.

B. Pausen und Aufsicht

  1. Die Schülerinnen und Schüler verlassen zu Beginn der Pausen die Klassenräume. Falls der folgende Unterricht außerhalb des Klassenraumes stattfindet, nehmen sie alle dafür benötigten Sachen mit. Die Klassenräume sind in den Pausen verschlossen, die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-10 halten sich auf dem Schulhof und im Erdgeschoss in der Pausenhalle auf. Über Ausnahmen (z.B. schlechtes Wetter) entscheidet die Schulleitung.
  2. Die Schülerinnen und Schüler der Sek. II können die Pausen auf den Fluren im 1. und 2. Obergeschoss verbringen. Sie unterstützen die Lehrkräfte bei der Aufsicht.
  3. Alle Lehrerinnen und Lehrer sowie andere Bedienstete sind zur Aufsicht berechtigt und verpflichtet. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Alle Schülerinnen und Schüler sind gegenüber allen Lehrkräften und Bediensteten des Gymnasiums, der Realschule und der Hauptschule auskunftspflichtig. Die Auskunftspflicht bezieht sich ausschließlich auf die Daten, die benötigt werden, um eine Schülerin oder einen Schüler eindeutig der zuständigen Schule zuordnen zu können. Darüber hinaus haben alle am Schulzentrum tätigen Lehrkräfte und Bedienstete das Recht, den Schülerinnen und Schülern, gleich welcher Schule, im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht und ihres Erziehungsauftrags Weisungen zu erteilen.
  4. Klassenräume, Flure und die Pausenhalle sind Ruhezonen. Hier darf nicht getobt werden.
  5. Bewegungsspiele sind nur auf dem Schulfreigelände erlaubt. Für das Spielen mit großen Bällen (z.B. Fußball) stehen die Flächen hinter der Turnhalle zur Verfügung. Das Werfen mit Schneebällen ist gemäß Nds. Schulgesetz verboten.
  6. Die Schülerinnen und Schüler der Sek. II dürfen in Freistunden und Pausen das Schulgelände auf eigene Verantwortung verlassen. Den Schülerinnen und Schülern der Sek.I ist dies nur nach Unterrichtsschluss erlaubt. Ausnahmen müssen durch eine Lehrkraft genehmigt werden.

C. Drogen und Waffen

  1. Auf dem gesamten Schulgelände sind das Rauchen und der Konsum von Alkohol und anderen Drogen verboten.
  2. Waffen und andere gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit zur Schule gebracht werden
    (RdErl. d. MK v. 6.8.2014 - 36.3-81704/03 (Nds. MBl. Nr. 29/2014 S. 543; SVBl. 9/204 S. 458) - VORIS 22410 - ).

D. Fahrräder, Autos

  1. Die Schüler halten sich an den Fahrradständen nur zum Abstellen oder Abholen ihrer Fahrräder auf.
  2. Das Parken von Autos erfolgt nur auf den dafür vorgesehenen Parkflächen.

E. Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen

Bei Verstößen gegen die Schulordnung und das Nds. Schulgesetz werden Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen eingeleitet. Diese Maßnahmen beruhen auf den folgenden Grundsätzen:

  • Die Einsicht soll gefördert werden.
  • Entstandener Schaden soll wieder gutgemacht werden.
  • Ein Einsatz für die Schulgemeinschaft soll geleistet werden.

Bei schwerwiegenden Eingriffen in den Schulalltag (z.B. Diebstahl, Gewalt) schaltet die Schulleitung erlassgemäß die Polizei ein.

Diese Schulordnung wird in der jeweils letzten Gesamtkonferenz des Schuljahres neu beraten.

Beschlossen von der Gesamtkonferenz am 18.06.2006, 01.07.2014, 29.01.2019, zuletzt überarbeitet und beschlossen am 20.11.2019.

Die Schulordnung der Außenstelle Edewecht:

Außenstelle Edewecht:

A. Verhalten in Schule und Unterricht

  1. Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer erscheinen pünktlich zum Unterricht.
  2. Wenn eine Lehrkraft fünf Minuten nach Beginn der Stunde noch nicht zum Unterricht erschienen ist, meldet sich die Klassensprecherin oder der Klassensprecher im Sekretariat.
  3. Jede Schülerin und jeder Schüler ist mitverantwortlich für die Sauberkeit im Schulgebäude und auf dem Freigelände und für den sparsamen Umgang mit Energie.
  4. Wer Schuleigentum oder das Eigentum seiner Mitschülerinnen und Mitschüler grob fahrlässig oder vorsätzlich beschädigt, muss Ersatz leisten. Ausstellungsgegenstände und Bilder dürfen nicht angetastet werden.
  5. In den Klassen 5-9 werden Ordnungsdienste eingerichtet. Zu deren Aufgaben gehören die Reinigung der Tafel, Kontrolle der Sauberkeit und Ordnung im Klassenraum und auf dem dazugehörigen Flur, das Lüften u.ä. Zur Erledigung dieser Aufgaben dürfen die für den Dienst verantwortlichen Schülerinnen und Schüler in den Pausen im Klassenraum bleiben.
  6. Handys und Geräte mit ähnlichen Funktionen (MP3-Player, Tablets, Laptops, PCs) sind grundsätzlich stumm und vibrationsfrei in der Tasche aufzubewahren. Den Schülerinnen und Schülern der Jg. 5-9 ist die Nutzung der oben genannten Geräte grundsätzlich überall auf dem Schulgelände verboten. Davon ausgenommen ist die Kommunikation (Telefonieren, Verschicken von Nachrichten) in einer speziell dafür ausgewiesenen Kommunikationszone. Diese befindet sich im Wartebereich vor dem Sekretariat. Die Aufnahme von Bild-, Video- und Tonmaterial ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung, durch Lehrkräfte sowie des Einverständnisses der betreffenden Personen. Inhalte, die jugendgefährdend sind oder illegal erworben wurden, sowie Inhalte, die Persönlichkeitsrechte anderer verletzen, dürfen nicht gezeigt werden. Im Falle des Verdachts eines Verstoßes gegen diese Regelungen kann das Gerät von einer Lehrkraft in Verwahrung genommen und ggf. nach Unterrichtsschluss im Sekretariat, im Lehrerzimmer oder bei der Schulleitung abgeholt werden. Im Wiederholungsfall können die Erziehungsberechtigten zu einem Gespräch gebeten werden. Es können auch Erziehungsmittel angewendet werden.
  7. Die I-Serv-Nutzungsordnung ist Teil der Schulordnung.
  8. Das Essen sowie das Kauen von Kaugummi sind im Unterricht nicht gestattet. Über das Trinken im Unterricht befindet die Lehrkraft.
  9. Für den Schulbesuch wird angemessene Kleidung erwartet. Aufschriften auf T-Shirts oder Sweatshirts müssen grundgesetzkonform sein und den Regeln des allgemeinen „guten Geschmacks" entsprechen. In Konfliktfällen entscheidet die Schulleitung.
  10. Jacken und Mäntel sowie Kopfbedeckungen werden während des Unterrichts abgelegt und wenn möglich vor den Klassenräumen aufgehängt.

A. Pausen und Aufsicht

  1. Die Schülerinnen und Schüler verlassen zu Beginn der Pausen die Klassenräume. Falls der folgende Unterricht außerhalb des Klassenraumes stattfindet, nehmen sie alle dafür benötigten Sachen mit, dazu gehören auch Pausenbrote und Getränke. Die Klassenräume, die Jahrgangshäuser sowie der Bereich der Fachunterrichtsräume sind in den Pausen verschlossen, alle Schülerinnen und Schüler halten sich in den großen Pausen auf dem Schulhof, in dem überdachten Verbindungsgang zwischen den Jahrgangshäusern oder im Bereich der Cafeteria auf. Der Bereich des Foyers ist nur unter Aufsicht einer Lehrkraft zu betreten.
  2. Alle Lehrerinnen und Lehrer sowie andere Bedienstete sind zur Aufsicht berechtigt und verpflichtet. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.
  3. Klassenräume, Flure und der Bereich der Cafeteria sind Ruhezonen. Hier darf nicht getobt werden.
  4. Bewegungsspiele sind nur auf dem Schulfreigelände erlaubt. Das Werfen mit Schneebällen ist durch das Nds. Schulgesetz verboten.
  5. Die Schülerinnen und Schüler begeben sich mit dem ersten Gong zu ihrem Unterrichtsraum.
  6. Den Schülerinnen und Schülern ist das Verlassen des Schulgeländes nur nach Unterrichtsschluss erlaubt.

B. Drogen und Waffen

  1. Auf dem gesamten Schulgelände sind das Rauchen und der Konsum von Alkohol und anderen Drogen verboten.
  2. Waffen und andere gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit zur Schule gebracht werden
    (RdErl. d. MK v. 6.8.2014 - 36.3-81704/03 (Nds. MBl. Nr. 29/2014 S. 543; SVBl. 9/204 S. 458) - VORIS 22410 - ).

C. Fahrräder

Die Schülerinnen und Schüler halten sich an den Fahrradständen nur zum Abstellen oder Abholen ihrer Fahrräder auf.

D. Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen

Bei Verstößen gegen die Schulordnung und das Nds. Schulgesetz werden Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen eingeleitet. Diese Maßnahmen beruhen auf den folgenden Grundsätzen:

  • Die Einsicht soll gefördert werden.
  • Entstandener Schaden soll wieder gutgemacht werden.
  • Ein Einsatz für die Schulgemeinschaft soll geleistet werden.

Bei schwerwiegenden Eingriffen in den Schulalltag (z.B. Diebstahl, Gewalt) schaltet die Schulleitung erlassgemäß die Polizei ein.

Diese Schulordnung wird in der jeweils letzten Gesamtkonferenz des Schuljahres neu beraten.

Beschlossen von der Gesamtkonferenz am 18.06.2006, am 01.07.2014, am 29.01.2019 und zuletzt überarbeitet und beschlossen am 20.11.2019.


 

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