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schuleigener Arbeitsplan - Religion (rk)

Die inhaltlichen Vorgaben des Faches katholische Religion sind der aktuellen Fassung des Kerncurriculums zu entnehmen. Bitte hier anklicken.

Sekundarstufe I

Ausgehend von den curricularen Vorgaben hat die Fachgruppe kath. Religion ein schulinternes Curriculum erarbeitet. Auf der Grundlage der so genannten Leitthemen "Mensch", "Jesus Christus", "Gott", "Kirche", "Ethik", "Weltreligionen", die im Kerncurriculum genannt werden, weist der schuleigene Arbeitsplan (SAP) für die Mittelstufe den Doppeljahrgängen 5/6, 7/8 und 9/10 einzelne Themen zu. Diese werden vom Fachkollegium in Unterrichtseinheiten (UE) konkretisiert und schulintern auf konkrete Jahrgänge festgelegt in einem Leitthemenplan

 

Sekundarstufe II

Wie in den Jahrgängen 5-10 gibt es auch einen schuleigenen Arbeitsplan (SAP) für den Jahrgang 11 und den Doppeljahrgang 12/13 sowie daraus entwickelte Unterrichtseinheiten.

Der grundlegende Schuleigene Arbeitsplan der Qualifikationsphase Jg. 12/13 wird von der Niedersächsischen Prüfungskommission für das Zentralabitur für jeden Abiturdurchgang präzisiert durch die offiziellen "Hinweise zum Abitur", in denen die Themen des Kerncurriculums (bestehend aus ausgewählten Basismodulen + Schwerpunktmodulen)  eingegrenzt und um konkrete Vorgaben zu Themenschwerpunkten ergänzt werden.

Die jeweils verfügbaren Hinweise für die kommenden Jahre finden Sie auf der Seite des Niedersächsischen Bildungsservers NiBiS: Zentralabitur Übersicht der verfügbaren Jahre

Somit muss für die Qualifikationsphase die jeweils gültige Kombination aus dem Basisdokument des SAP und den jeweils gültigen Präzisierungen beachtet werden, z.B.:

Abitur 2021

Abitur 2022

Abitur 2023

 

Hinweis zu coronabedingten Anpassungen des Lernstoffs der Sek I in den Schuljahren 2020-2023 im Fach Katholische Religion:

Im Folgenden ein Auszug aus den Verlautbarungen des Niedersächsischen Kultusministeriums unter dem Titel „Von den jeweiligen Kirchen gegebener Hinweis zum Umgang mit pandemiebedingten Lernrückständen im Fach Religion - Evangelische und katholische Religion am Gymnasium sowie den jeweiligen Schulzweigen einer KGS und ObS":


„(...) Es ist Aufgabe der einzelnen Lehrkraft bzw. der Fachschaft festzustellen, ob über-haupt, und wenn, in welchem Bereich die für das Fach Religion relevante Kompetenzentwicklung für eine ganze Lerngruppe so stark verzögert ist, dass Abhilfe zu schaffen ist. Dabei sollte mit Bedacht vorgegangen und nur Zentrales ausgewählt werden, so dass Überforderungen vermieden werden.
Zu bedenken ist: Auch unter den Bedingungen des Homeschoolings (Szenario C) sowie des Hybridunterrichts bzw. des Unterrichts im Szenario B sind inhaltlich und methodisch allen Einschränkungen zum Trotz wertvolle Fertigkeiten gefördert und erworben worden (z. B. Recherchetätigkeiten, Erstellung von Lernprodukten). Vieles hat den Religionsunterricht sogar bereichert. Dies gilt es wahrzunehmen. Zu bedenken ist ferner: Die Kerncurricula für evangelische und katholische Religion folgen dem spiralcurricularen Prinzip. In jedem Doppeljahrgang begegnen die Schülerinnen und Schüler einer sich wiederholenden Fachstruktur mit sechs Kompetenzbereichen. Anders als das Lernen in klassischen Lehrgangsfächern, das einen kontinuierlichen Aufbau von Wissen und Fertigkeiten zwingend erforderlich macht, lassen sich in den Fächern evangelische und katholische Religion Inhalte, Begriffe und fachliche Verfahren unter Umständen auch nachholend einführen und vermitteln. (...)"     (Quelle: https://cuvo.nibis.de/cuvo.php?p=detail_view&docid=1478 , zuletzt eingesehen C.Hermann, 20.09.2021)

Die Fachgruppe Katholische Religion am GZE schließt sich den Überlegungen der Kirchen an: Im Distanzunterricht wie im Wechselunterricht konnte in Religion am GZE angemessen weitergearbeitet werden, eine Verzögerung für ganze Lerngruppen in wesentlichen Kompetenzen ist nicht aufgetreten. Die erworbenen Kompetenzen werden im Rahmen des üblichen Spiralcurriculums in den nächsten Schuljahren erweitert und vertieft, so dass für das Fach Religion keine Anpassungen des Schulinternen Arbeitsplans erforderlich sind.

 

 

 

 

 

 

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