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Aktuelles am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht (GZE)

Neue Rundverfügung 22/2021 und Rahmenhygieneplan Corona Schule 7.0

Das Kultusministerium hat eine neue Rundverfügung 22/2021 sowie den aktuellen Rahmenhygieneplan (RHP) 7.0 veröffentlicht. Beide Texte sind auch in dem nebenstehenden Kasten "Schule in Corona-Zeiten - Informationen und Verfahren am GZE" einzusehen.

Sie finden in den beiden Dokumenten die amtlichen Vorgaben für den Schulunterricht ab Donnerstag 02.09.2021:

- die Verpflichtung zum Tragen von medizinischen Masken (ab dem 14. Lebensjahr, jüngere Schülerinnen und Schüler (SuS): Alltagsmaske) überall im Schulgebäude auch im Unterricht (Ausnahme: Sport und bei Klausuren und Klassenarbeiten am Sitzplatz mit 1,5 m Abstand)

- die Testpflicht: an den ersten sieben Schultagen täglich, danach an drei Tagen in der Woche, am GZE: i.d.R. am Montag,Mittwoch, Freitag. Mit entsprechendem Nachweis sind Geimpfte und Genesene von der Testpflicht ausgenommen, gilt auch für SuS. Auch für die Einschulung des neuen 5. Jg. gilt die 3G-Regel und damit Testpflicht für SuS und begleitende Eltern, wenn sie nicht nachweislich geimpft oder genesen sind.

- Befreiung von der Präzenzpflicht für den Unterricht in der Schule nur in Härtefällen.

Das GZE in der Presse

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