Anmeldung Jahrgang 5 2024/25
Liebe Eltern,
hier finden Sie die für die Anmeldung wichtigen Formulare. Die Checkliste gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Unterlagen von Ihnen auszufüllen bzw. einzureichen sind. Die vollständigen und unterschriebenen Anmeldeunterlagen sollten bis zum 30.04.2024 bei uns per Post eingehen oder in unsere Postkästen eingeworfen werden:
Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht Humboldtstr. 1 26160 Bad Zwischenahn |
oder | Außenstelle des Gymnasiums Bad Zwischenahn-Edewecht Göhlenweg 3 26188 Edewecht |
- Checkliste
- Formular „Anmeldung"
- Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Fotos etc.Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Fotos etc.
- Benutzerordnung der Schulbibliotheken
- Kopie des Halbjahreszeugnisses der 4. Klasse
- Kopie des Impfausweises (Nachweis Masernschutzimpfung)
- Informationsschreiben über die Abfrage von Vorerkrankungen
- Anmeldung zum Schülerbusverkehr
Verfahren der Schulbuchausleihe
- Information Schulbuchausleihe Jahrgang 5
- Allgemeine Informationen zur Schulbuchausleihe
- Anmeldung Schulbuchausleihe
- Schulbuchliste 5. Klasse
- Die Bedeutung der Abkürzungen auf den Bücherlisten des GZE
Anmeldung zum offenen Ganztag
Aktuelles am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht (GZE)
Tägliche Testungen mindestens bis 31.01.2022
- Veröffentlicht am 13. Januar 2022
- Geschrieben von Klaus Friedrich
- Zugriffe: 419
Bis vorerst zum Ende des Schuljahres am 31.01.2022 müssen sich weiterhin ungeimpfte Schülerinnen und Schüler täglich testen. Der Kultusminister weist in seinem neuesten Brief daraufhin, dass es aktuell "rechtlich noch nicht möglich, auch geimpfte und genesene Personen zur Testung zu verpflichten, ihnen wird aber ausdrücklich empfohlen, dies freiwillig zu tun." Nur im Falle eines AnlassBezogenen Intensiven Testens (ABIT) testet sich die gesamte Lergruppe, - "unabhängig vom Impfstatus".
Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind zum Tragen einer medizinischen Maske verpflichtet. Mehrtägige Schulfahrten und schulische Veranstaltungen mit Übernachtung bleiben über den Halbjahreswechsel hinaus bis zu den Osterferien untersagt, "da gerade das gemeinsame Übernachten ein hohes Infektionsrisiko" berge.
Weiterhin heißt es aus dem MK: "Die angekündigten Neuregelungen für Quarantäne und Isolation werden voraussichtlich am Freitag, 14.01.2022, auf Bundesebene in eine entsprechende Verordnung gegossen. Dem folgt auf Landesebene eine Absonderungsverordnung auf Grundlage der Bundesregelung", die dann bekannt gemacht wird.