Anmeldung Jahrgang 5 2024/25
Liebe Eltern,
hier finden Sie die für die Anmeldung wichtigen Formulare. Die Checkliste gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Unterlagen von Ihnen auszufüllen bzw. einzureichen sind. Die vollständigen und unterschriebenen Anmeldeunterlagen sollten bis zum 30.04.2024 bei uns per Post eingehen oder in unsere Postkästen eingeworfen werden:
Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht Humboldtstr. 1 26160 Bad Zwischenahn |
oder | Außenstelle des Gymnasiums Bad Zwischenahn-Edewecht Göhlenweg 3 26188 Edewecht |
- Checkliste
- Formular „Anmeldung"
- Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Fotos etc.Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Fotos etc.
- Benutzerordnung der Schulbibliotheken
- Kopie des Halbjahreszeugnisses der 4. Klasse
- Kopie des Impfausweises (Nachweis Masernschutzimpfung)
- Informationsschreiben über die Abfrage von Vorerkrankungen
- Anmeldung zum Schülerbusverkehr
Verfahren der Schulbuchausleihe
- Information Schulbuchausleihe Jahrgang 5
- Allgemeine Informationen zur Schulbuchausleihe
- Anmeldung Schulbuchausleihe
- Schulbuchliste 5. Klasse
Anmeldung zum offenen Ganztag
Aktuelles am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht (GZE)
Weiter tägliches Testen, auch für Geimpfte und Genesene
- Veröffentlicht am 26. Januar 2022
- Geschrieben von Klaus Friedrich
- Zugriffe: 463
Es bleibt auch im Februar bei der täglichen Testung der Schülerinnen und Schüler. Neu ist, dass nach den Zeugnisferien auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler der Testpflicht unterliegen. Ausgenommen von der Testpflicht sind lediglich geboosterte Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung („Booster“-Impfung) erhalten haben. Als „geboostert“ gelten hierbei Personen, die entweder dreimal geimpft sind oder zweimal geimpft plus genesen sind. Eine gute Übersicht dazu finden Sie unter https://www.niedersachsen.de/assets/image/216846 oder im nebenstehenden Kasten "Schule in Corona-Zeiten - Informationen und Verfahren am GZE", wo auch die neuen Briefe des Ministers vom 26.01.2022 hinterlegt sind.
Bedingt durch die tägliche Testung und das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung gehen Kontaktpersonen aus dem schulischen Umfeld in der Regel nicht in Quarantäne.
Eine PCR-Bestätigung eines positiven Selbsttests ist bald nicht mehr erforderlich. Eine Bescheinigung über einen POC-Antigenschnelltest aus dem Testzentrum wird dann ausreichen. Das Freitesten nach sieben Tagen (bzw. fünf Tagen für Schülerinnen und Schüler) Quarantäne oder Isolation ist schon jetzt auch mit einem POC-Antigenschnelltest möglich.
Der verkürzte Genesenenstatus gilt derzeit 28 Tage nach dem positiven PCR-Test bis 90 Tage danach. Vor und nach diesem Zeitraum ist eine Testung notwendig, es sei denn, die Person ist bereits vollständig geimpft. Eine Übersicht finden Sie hier: https://www.niedersachsen.de/assets/image/216934"