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Aktuelles am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht (GZE)

Regelungen u. a. zur Versetzung, zur Nachprüfung und zum freiwilligen Zurücktreten im Sj. 2021/22

Zwei neue Erlasse zur Versetzung, zur Nachprüfung und zum freiwilligen Zurücktreten regeln in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in den Jahrgängen im Schuljahr 2021/2022 u. a. Folgendes :

  • Verbindliche Anwendung der Ausgleichsregelung bei Versetzungen.
  • Anspruch auf eine Nachprüfung für Schülerinnen und Schüler des  5. bis 9. Schuljahrgangs, die am Ende des Schuljahrgangs 2021/2022 wegen mangelhafter Leistungen in zwei Fächern nicht versetzt werden.
  • Anträge für ein freiwilliges Zurücktreten können bis zum 10. Juni 2022 gestellt werden.

Die aktuellen Erlasse für die SEK I sind im nebenstehenden Kasten "Schule in Corona Zeiten - Informationen und Verfahren am GZE" einzusehen.

Das GZE in der Presse

Auszeichnungen für das GZE

Neues aus Fächern & AGs

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Frau Bohlen
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 Frau Hots  Frau Jäger
 

 

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