Aktuelles am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht (GZE)
Regelungen u. a. zur Versetzung, zur Nachprüfung und zum freiwilligen Zurücktreten im Sj. 2021/22
- Veröffentlicht am 23. Februar 2022
- Geschrieben von Schulleiter
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Zwei neue Erlasse zur Versetzung, zur Nachprüfung und zum freiwilligen Zurücktreten regeln in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in den Jahrgängen im Schuljahr 2021/2022 u. a. Folgendes :
- Verbindliche Anwendung der Ausgleichsregelung bei Versetzungen.
- Anspruch auf eine Nachprüfung für Schülerinnen und Schüler des 5. bis 9. Schuljahrgangs, die am Ende des Schuljahrgangs 2021/2022 wegen mangelhafter Leistungen in zwei Fächern nicht versetzt werden.
- Anträge für ein freiwilliges Zurücktreten können bis zum 10. Juni 2022 gestellt werden.
Die aktuellen Erlasse für die SEK I sind im nebenstehenden Kasten "Schule in Corona Zeiten - Informationen und Verfahren am GZE" einzusehen.