Antragsverfahren zur Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe des GZE
Antragsverfahren zur Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe des GZE,
Einführungsphase - Schuljahr 2026/2027 (10.02.2026 bis 27.02.2026)
Liebe Eltern,
das Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht stellt den Schülerinnen und Schülern der Oberschulen und der berufsbildenden Schulen die für die Aufnahme in den 11. Jahrgang, Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe, wichtigen Formulare und Informationen hier zum Download bereit.
Voraussetzung für die Aufnahme ist der Erweiterte Sekundarabschluss I.
Die Checkliste gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Unterlagen von Ihnen auszufüllen bzw. einzureichen sind. Die vollständigen und unterschriebenen Anmeldeunterlagen sollten bis zum 27.02.2026 per Post eingehen oder im Postkasten des GZE eingeworfen sein:
| Gymnasium Bad Zwischenahn-EdewechtHumboldtstr. 126160 Bad Zwischenahn |
- Anschreiben und allgemeine Informationen
- Checkliste
- Formular „Anmeldung“ (zwei Seiten)
- Erklärung zur Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe
- Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Fotos etc.
- Benutzerordnung der Schulbibliotheken
- Kopie des Halbjahreszeugnisses der 10. Klasse
- Kopie des Impfpasses über den Nachweis der Masernschutzimpfung
- Kopie des Schwimmpasses (Nachweis Schwimmabzeichen)
- Informationsschreiben Klassenfahrten
- Informationsbrief Eltern-IServ
Unsere Informationen und Hinweise:
Aktuelles am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht (GZE)
Maskenpflicht im Unterricht bleibt bis 02.04.2022
- Veröffentlicht am 18. März 2022
- Geschrieben von Schulleiter
- Zugriffe: 946
Mit neuen Briefen an Eltern, Schülerinnen und Schüler der Sek. I und der Sek. II sowie an Lehrkräfte und Schulleitungen hat der nds. Kultusminister auf die heutige Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) auf Bundesebene reagiert. In Niedersachsen wird die Möglichkeit einer Übergangsregelung genutzt. D.h. bis zum 02.04.2022 bleibt es bei der Maskenpflicht (medizin. Maske) im Unterricht der Jahrgänge 5 bis 13. Der Exit-Plan behält bis zu den Osterferien seine Gültigkeit.
Anschließend wird weitgehend mit freiwilligen Maßnahmen und Empfehlungen gearbeitet werden müssen, etwas anderes lässt das IfSG leider nicht zu - angesichts der Infektionslage bedauerlicherweise. Es wird deshalb empfohlen - vor allem für die Zeit direkt nach den Osterferien -, im Sek I- und Sek II-Bereich auch weiterhin Masken zu tragen. Außerdem bleibt es dabei, dass direkt nach den Ferien sich alle Schülerinnen und Schüler täglich testen müssen.
Zum Schutz vor Infektionskrankheiten sollten die hier hinterlegten Basismaßnahmen zur Hygiene immer beachtet werden.
Alle aktuellen Briefe und Exit-Pläne finden Sie auch im nebenstehenden Kasten "Schule in Corona Zeiten - Informationen und Verfahrensweisen am GZE".





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