Antragsverfahren zur Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe des GZE
Antragsverfahren zur Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe des GZE,
Einführungsphase - Schuljahr 2026/2027 (10.02.2026 bis 27.02.2026)
Liebe Eltern,
das Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht stellt den Schülerinnen und Schülern der Oberschulen und der berufsbildenden Schulen die für die Aufnahme in den 11. Jahrgang, Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe, wichtigen Formulare und Informationen hier zum Download bereit.
Voraussetzung für die Aufnahme ist der Erweiterte Sekundarabschluss I.
Die Checkliste gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Unterlagen von Ihnen auszufüllen bzw. einzureichen sind. Die vollständigen und unterschriebenen Anmeldeunterlagen sollten bis zum 27.02.2026 per Post eingehen oder im Postkasten des GZE eingeworfen sein:
| Gymnasium Bad Zwischenahn-EdewechtHumboldtstr. 126160 Bad Zwischenahn |
- Anschreiben und allgemeine Informationen
- Checkliste
- Formular „Anmeldung“ (zwei Seiten)
- Erklärung zur Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe
- Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Fotos etc.
- Benutzerordnung der Schulbibliotheken
- Kopie des Halbjahreszeugnisses der 10. Klasse
- Kopie des Impfpasses über den Nachweis der Masernschutzimpfung
- Kopie des Schwimmpasses (Nachweis Schwimmabzeichen)
- Informationsschreiben Klassenfahrten
- Informationsbrief Eltern-IServ
Unsere Informationen und Hinweise:
Aktuelles am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht (GZE)
Es bleibt dabei: 8 Tage täglich testen und Maske-Tragen empfohlen
- Veröffentlicht am 19. April 2022
- Geschrieben von Schulleiter
- Zugriffe: 1006
Pünktlich am Nachmittag des Gründonnerstag teilte das Kultusministerium mit: "Die ersten acht Schultage vom 20.-29.4.2022 testen sich alle Schülerinnen und Schüler - auch die geimpften, genesenen und geboosterten - zuhause nach dem bekannten Verfahren. Ab dem 2. Mai bis zum Ende des Monats findet das Testen dann dreimal pro Schulwoche freiwillig statt."
Ist der Test negativ, dürfen die Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen. Ist der Test positiv, muss zunächst die Schulleitung darüber informiert werden. Dann müssen die Schülerinnen und Schüler eine PCR-Bestätigung bei einem Arzt oder einer Apotheke einholen. Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, müssen die Schülerinnen und Schüler zuhause bleiben. Sie können sich frühestens nach 7 (!) Tagen und, wenn sie symptomfrei sind (!!), erneut selbsttesten. Fällt dieser Test negativ aus, darf die Schule wieder besucht werden, wenn nicht, ab dem Tag, an dem der Test negativ ausfällt.
Eine Maskenpflicht gibt es an den Schulen nicht mehr. Die Möglichkeit für Schulleitungen, eigenständig eine Maskenpflicht zu verhängen, sieht das Bundesinfektionsschutzgesetz nicht vor. Es gilt aber weiterhin die Empfehlung, freiwillig eine Maske zu tragen, weil sie eine einfache und wirkungsvolle Möglichkeit des Selbst- und Fremdschutzes ist.
Die Briefe des Kultusministers an die Eltern, Lehrkräfte und Schulleitung sind im nebenstehenden Kasten "Schule in Corona-Zeiten - Informationen und Verfahrensweisen am GZE" einzusehen.





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