Antragsverfahren zur Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe des GZE
Antragsverfahren zur Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe des GZE,
Einführungsphase - Schuljahr 2026/2027 (10.02.2026 bis 27.02.2026)
Liebe Eltern,
das Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht stellt den Schülerinnen und Schülern der Oberschulen und der berufsbildenden Schulen die für die Aufnahme in den 11. Jahrgang, Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe, wichtigen Formulare und Informationen hier zum Download bereit.
Voraussetzung für die Aufnahme ist der Erweiterte Sekundarabschluss I.
Die Checkliste gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Unterlagen von Ihnen auszufüllen bzw. einzureichen sind. Die vollständigen und unterschriebenen Anmeldeunterlagen sollten bis zum 27.02.2026 per Post eingehen oder im Postkasten des GZE eingeworfen sein:
| Gymnasium Bad Zwischenahn-EdewechtHumboldtstr. 126160 Bad Zwischenahn |
- Anschreiben und allgemeine Informationen
- Checkliste
- Formular „Anmeldung“ (zwei Seiten)
- Erklärung zur Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe
- Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Fotos etc.
- Benutzerordnung der Schulbibliotheken
- Kopie des Halbjahreszeugnisses der 10. Klasse
- Kopie des Impfpasses über den Nachweis der Masernschutzimpfung
- Kopie des Schwimmpasses (Nachweis Schwimmabzeichen)
- Informationsschreiben Klassenfahrten
- Informationsbrief Eltern-IServ
Unsere Informationen und Hinweise:
Aktuelles am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht (GZE)
Schulvorstand
- Veröffentlicht am Sonntag, 24. Februar 2013 20:15
- Zugriffe: 17009
Das Protokoll der letzten Schulvorstandssitzung vom 12.03.2024 ist im Download-Bereich eingestellt.
Aktuelles:
Aktuelles:
- Das Protokoll der Schulvorstandssitzung vom 15.06.2021 liegt für Mitglieder des Schulvorstands im Downloadbereich einsehbar vor.
- Die Kommunikationsliste (Stand: November 2021) liegt für Mitglieder des Schulvorstands im Downloadbereich einsehbar vor.
Service zum Erlass „Übertragung erweiterter Entscheidungsspielräume an "Eigenverantwortliche Schulen"
Ab sofort finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums neben dem verbindenden Haupterlass „Übertragung erweiterter Entscheidungsspielräume an "Eigenverantwortlichen Schulen" auch alle 20 plus 2 angesprochenen Erlasse, die teilweise oder ganz zur eigenen Gestaltung in die Hand der Schulen gegeben wurden. Diese 20 plus 2 Erlasse haben die derzeit gültige Textform vom Januar 2008. Im Text dieses Haupterlasses sind jeweils in den Überschriften der Einzelerlasse Links zur jeweiligen Volltextversion vorhanden.
http://www.mk.niedersachsen.de/master/C44955749_N44954963_L20_D0_I579.html
Zusammensetzung:
Die Zusammensetzung des gewählten Schulvorstandes:
| Elternvertreter | Schülervertreter | Lehrervertreter |
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Stand: November 2021 *= Nachrücker/in |
Stand: September 2023 (jährliche Wahl) |
Stand: Oktober 2023
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Kontakt:











