Antragsverfahren zur Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe des GZE
Antragsverfahren zur Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe des GZE,
Einführungsphase - Schuljahr 2026/2027 (10.02.2026 bis 27.02.2026)
Liebe Eltern,
das Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht stellt den Schülerinnen und Schülern der Oberschulen und der berufsbildenden Schulen die für die Aufnahme in den 11. Jahrgang, Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe, wichtigen Formulare und Informationen hier zum Download bereit.
Voraussetzung für die Aufnahme ist der Erweiterte Sekundarabschluss I.
Die Checkliste gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Unterlagen von Ihnen auszufüllen bzw. einzureichen sind. Die vollständigen und unterschriebenen Anmeldeunterlagen sollten bis zum 27.02.2026 per Post eingehen oder im Postkasten des GZE eingeworfen sein:
| Gymnasium Bad Zwischenahn-EdewechtHumboldtstr. 126160 Bad Zwischenahn |
- Anschreiben und allgemeine Informationen
- Checkliste
- Formular „Anmeldung“ (zwei Seiten)
- Erklärung zur Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe
- Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Fotos etc.
- Benutzerordnung der Schulbibliotheken
- Kopie des Halbjahreszeugnisses der 10. Klasse
- Kopie des Impfpasses über den Nachweis der Masernschutzimpfung
- Kopie des Schwimmpasses (Nachweis Schwimmabzeichen)
- Informationsschreiben Klassenfahrten
- Informationsbrief Eltern-IServ
Unsere Informationen und Hinweise:
Aktuelles am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht (GZE)
Unterricht am Freitag, 06.12.13, fällt aus!
- Veröffentlicht am 06. Dezember 2013
- Geschrieben von Schulleiter
- Zugriffe: 3361
Am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht fällt aufgrund der Wetterlage auch am Freitag, den 06.12.2013, der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler aus. (Beschluss des Landkreises Ammerland)
Für die Lehrkräfte gilt folgende Regelung:
1. Bestimmte Lehrkräfte aus der näheren Umgebung der Schulstandorte Bad Zwischenahn und Edewecht werden von der Schulleitung benachrichtigt, um die Betreuung von möglicherweise anwesenden Schülerinnen und Schülern sicherzustellen.
2. Für den Rest der Kolleginnen und Kollegen besteht keine Präsenzpflicht in der Schule. Die Zeit ist eigenverantwortlich zur häuslichen Vor- und Nachbereitung von Unterricht sowie zur Korrektur der Klassenarbeiten und Klausuren zu nutzen.
3. Die ausgefallenen Stunden werden verlagert und nachgeholt.





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