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Schüler helfen Schülern neu

Hier werden zukünftig die Infos zu "Schüler helfen Schülern" stehen. 

Das Ganztagskonzept des GZE

Ganztagskonzept: Das Gymnasium Bad Zwischenahn/Edewecht als Ganztagsschule

Allgemeines:

aktuelle Fassung: 09.06.2020

Allgemeines

Die Ganztagsschule ermöglicht, bei entsprechenden materiellen und personellen Vor- und Dauerleistungen, eine vielfältige Landschaft des Lernens. In der Ausbildung für die Zukunft spielen Schlüsselqualifikationen eine Rolle, die mit einem entsprechenden Angebot an einer Ganztagsschule mit zeitlich erweiterten Möglichkeiten verstärkt gefördert werden können. Dazu gehören im Besonderen

  • Aufbau von Techniken der Beschaffung und Sicherung von Strategie- und Zugriffswissen
  • Stärkung der Schülerpersönlichkeit
  • Erkenntnis, dass Lernen nicht allein in der Schule stattfindet (Stichwort: Lebenslanges Lernen)
  • Vertiefung der im Pflichtunterricht eingeübten Grundtechniken der Kooperation mit anderen
  • Werteerziehung sowohl im religiös-ethischen wie auch im darauf basierenden sozialen Bereich

Eine der wesentlichen Forderungen, die an die Ganztagsschule gestellt werden, ist die Erziehung zur Nachhaltigkeit: Ausgehend von der Tatsache, dass das Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht zwar in der Nähe eines städtischen Zentrums, aber in einem eher ländlich geprägten Raum mit noch zum großen Teil intakten Familienstrukturen liegt, kann das Angebot nur auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruhen. Das GZE ist demnach eine offene Ganztagsschule. Ein weiterer wesentlicher Faktor ist, dass in das Nachmittagsangebot, dort wo es sinnvoll, angemessen und möglich ist, außerschulische Kooperationspartner integriert werden, um so das vor Ort vorhandene reichhaltige Vereins- und Verbandsleben zu nutzen und nicht zu beeinträchtigen. Hier wird der Grundsatz einer Kooperation der am Standort befindlichen (Ganztags-)Schulen verwirklicht - denn nicht nur GymnasialschülerInnen nehmen das Angebot von Sportvereinen und Musikschulgruppen wahr.

Das freiwillige Angebot des GZE im Sinne einer offenen Ganztagsschule folgt dem Bildungsauftrag des Gymnasiums. Es besteht aus vier Säulen:

1. Erweiterndes Lernen

2. Übendes und unterstützendes Lernen

3. Helfendes Angebot

4. Sport, Spiel, Theater, Kunst und Musik

 

Die vier Säulen des Konzepts des freiwilligen Angebots finden Sie unter den nächsten Reitern:

 

Säule 1 - Erweiterndes Lernen:

 

Erweiterndes Lernen

Das erweiternde Lernen wird durch die Teilnahme an Projekten und Arbeitsgemeinschaften ermöglicht:

Prävention

Die Präventions-AG bietet Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten aller Jahrgänge verschiedene Formen der Beteiligung an Präventionsarbeit an (vgl. Präventionskonzept des GZE).

UNESCO-Projektschule

Die Mitarbeit im Netz der UNESCO - Schulen erfolgt in dem Bemühen um eine Kultur des Friedens mit den Schwerpunkten Menschenrechte, Toleranz, Demokratie, interkulturelles Lernen, Umwelt, globale Entwicklung und Verantwortung. Die Arbeit erfolgt in Seminarform und an praktischen Aufgaben in Zusammenarbeit mit anderen UNESCO-Schulen weltweit und regionalen Anbietern (vgl. Unesco-Projekt des GZE).

Tamiga-Projekt

Das Schulentwicklungsprogramm in Burkina Faso / Westafrika besteht in Kooperation mit dem Verein für Schulpartnerschaften, finanziell gefördert durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit. Um den am Tamiga-Projekt mitwirkenden Schülerinnen und Schülern die wichtige Erfahrung der Originalbegegnung zu ermöglichen, fährt regelmäßig eine Gruppe in das Dorf (vgl. Tamiga-Projekt des GZE).

Umweltschule in Europa

Für die Umweltbildung gibt es vielfältige Möglichkeiten der Verwirklichung. Sowohl in den Unterrichtsfächern als auch in unterschiedlichsten praktischen Aktivitäten findet der nachhaltige und vernünftige Umgang mit der Umwelt seinen Niederschlag. Die Gestaltung des Schulgeländes, Nistkastenbau und Vogelansiedlung, Aquariumspflege und Abfallbetreuung sind nur einige Schwerpunkte (vgl. Umweltkonzept des GZE).

Begabtenförderung

Für Schülerinnen und Schüler, welche als besonders begabt eingestuft werden, bietet das GZE als eine Form der äußeren Differenzierung das Programm zur Begabtenförderung an. Die für die Begabtenförderung in Frage kommenden Schülerinnen und Schüler werden auf unterschiedlichen Wegen erfasst: Zum einen werden die Schülerinnen und Schüler zum Zeitpunkt des Übergangs von den drei kooperierenden Grundschulen dem GZE gemeldet und können somit auf besonderen Wunsch zu Beginn des 5. Schuljahres direkt in passende Maßnahmen eingegliedert werden, zum anderen werden Schülerinnen und Schüler durch die sie unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer ausgewählt. Bereits auf der ersten pädagogischen Konferenz im Oktober eines jeden Schuljahres kann bei der Erörterung der individuellen Lernentwicklung die Empfehlung zur Teilnahme am Programm der Begabtenförderung ausgesprochen werden.

Darüber hinaus werden bei den Zeugniskonferenzen zweimal im Jahr Schülerinnen und Schüler für das Programm gesichtet. Die pädagogische Entscheidung zur Empfehlung der Förderung erfolgt dabei stets nicht allein über das Notenbild, sondern v.a. auch durch den Austausch von Beobachtungen im Unterricht. Besondere Begabungen in einzelnen Fachbereichen können so bekannt gemacht und speziell gefördert werden (vgl. Förderkonzept des GZE).

Sprachprüfungen/Lizenzen

Zum schulischen Programm gehören darüber hinaus bereits die Vorbereitung und Durchführung von Sprachprüfungen (u. a. DELF/DALF, CC, Business English) und der Erwerb von Lizenzen der DLRG (Schwimmabzeichen und Rettungsschwimmabzeichen) und der Erste-Hilfe-Ausbildung (im Rahmen des Schulsanitätsdienstes).

Schülerwettbewerbe/Turniere

Die Teilnahme an Schülerwettbewerben wird nach Schülerinteresse verabredet, vorbereitet und begleitet. Dazu gehört dann auch die schulinterne, eventuell gemeindliche Präsentation der Ergebnisse. Im Bereich des Sports wird mit Erfolg an diversen Turnieren (Schulspielrunde, Ammerlandturniere, Jugend trainiert für Olympia) teilgenommen. Hier kommt auch die Kooperation mit dem DFB zum Tragen, denn das GZE ist beurkundete Stützpunktschule, d.h. mit einem Talentförderprogramm des DFB ausgestattet. Des Weiteren nimmt die Schule jährlich am RoboCup teil.

Bücherei

Erweiterndes Lernen in größerer Selbstverantwortung findet in der Nutzung der Bücherei statt. Das Lesen, Recherchieren, Schreiben am und mit dem Buch, aber auch die Möglichkeiten des Computers unter Einbeziehung des Internets sind wichtige Aspekte gymnasialer Arbeit.. Schülergruppen nehmen auch weiterhin an Seminaren der Landesbibliothek Oldenburg teil und übernehmen in Edewecht und Bad Zwischenahn Büchereidienste.

Vermittlung außerschulischer Aktivitäten

Vermittlung von Schülerinnen und Schüler in Angebote außerschulischer Anbieter (Sommercamps, Seminare an Akademien, Teilnahme an Planspielen wie z.B. Modell-UN "OLMUN").

 

Säule 2 - Übendes und unterstützendes Lernen:

 

Übendes und unterstützendes Lernen

Das übende und unterstützende Lernen in einer Umgebung, die das Lernen allein durch ihre sächliche Ausstattung befördert, soll u. a. helfen, soziale Unterschiede in der Gesellschaft zu verringern und die Chancengleichheit für sozial benachteiligte Kinder zu erhöhen.

 

Betreuungskonzept (Hausaufgabenbetreuung)

Das GZE bietet im Rahmen des Betreuungskonzeptes ein Betreuungsangebot für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5, 6 und 7 an. Das Betreuungsangebot umfasst ein gemeinsames Mittagessen, eine Hausaufgabenbetreuung und eine Entspannungs- und Bewegungszeit und wird von montags bis donnerstags von 13.15 Uhr bis 15.30 Uhr angeboten.

Mit diesem Angebot will das GZE zum einen unseren Schülerinnen und Schülern bei einer sinnvollen Freizeitgestaltung und der Strukturierung des Nachmittags helfen. Zum anderen sollen Eltern bei den zunehmend komplexer werdenden Erziehungsaufgaben und bei der Vereinbarung von Familie und Beruf unterstützt werden. (vgl. Betreuungskonzept des GZE)

Frühbetreuung

In den ersten beiden Unterrichtsstunden wird für Schülerinnen und Schüler, die trotz eines Unterrichtsausfalles aufgrund des Bustransportes ab 7:55 Uhr in der Schule anwesend sind, eine Frühbetreuung angeboten. Schülerinnen und Schüler können unter Anleitung Unterrichtsinhalte nachbereiten und gesondertes Übungsmaterial bearbeiten und erhalten somit eine individuelle, eigenverantwortliche Lern- und Übungszeit.

Projekt „Schüler helfen Schülern“

Das Projekt „Schüler helfen Schülern“ ist ein Baustein der am GZE angebotenen Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit Kenntnisdefiziten. In jedem Halbjahr besteht für die Schülerinnen und Schüler sowohl an der Hauptstelle in Bad Zwischenahn als auch an der Außenstelle in Edewecht erneut die Möglichkeit, gegen ein geringes Entgelt am Projekt teilzunehmen. Dabei wird zunächst der Bedarf der Schülerinnen und Schüler an nach Jahrgängen und Fächern differenzierten Förderangeboten abgefragt, um diesen dann in Form von bedarfsgerecht ausgerichteten Angeboten bedienen zu können. Darüber hinaus kann auch sowohl auf der ersten pädagogischen Dienstbesprechung im Oktober bei der Erörterung der individuellen Lernentwicklung( vgl. Förderkonzept des GZE) als auch im Rahmen der Jahrgangsberatung (vgl. Beratungskonzept des GZE) im Januar für die Jahrgänge 9 und 10 die Empfehlung zur Teilnahme am Projekt „Schüler helfen Schülern“ ausgesprochen werden.

Förderung im Rahmen von „Deutsch als Zweitsprache"

Im Sinne einer durchgängigen Sprachbildung bietet das GZE Schülerinnen und Schülern nicht deutscher Herkunftssprache oder mit bildungsfernen Hintergrund eine Sprach- und Schreibförderung an, die bei dem Sprachaufbau unterstützt und hilft.

Zusammenarbeit mit der „Koordinierten Lernförderung im Ammerland im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets“ - KoLA

Das Ziel der KoLa besteht in der Eröffnung besserer Lebens- und Entwicklungschancen für Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Lernförderung ist ein wichtiger Schritt, um schulische Defizite zu beheben. Das GZE informiert regelmäßig Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern über die Lernförderung und unterstützt die KoLA bei der Koordination.

 

Säule 3 - Helfendes Angebot:

 

Helfendes Angebot (Beratung)

Diese Angebote umfassen im Wesentlichen die Beratungsangebote der Beratungslehrkraft (vgl. Beratungskonzept des GZE), die der Jahrgangsberatung (vgl. Beratungskonzept des GZE, insbesondere Jahrgangsberatung), die der Studien- und Berufsberatung (vgl. Beratungskonzept des GZE, insbesondere Studien- und Berufsberatung) und die der Präventions-AG (vgl. Präventionskonzept des GZE) am GZE.

 

Säule 4 - Sport, Spiel, Theater, Kunst und Musik:

 

Sport, Spiel, Theater, Kunst und Musik

Diese Aktivitätsbereiche bieten sich in besonderer Weise sowohl zur sinnvollen Gestaltung von Freizeit als auch zum Einüben sozialer Basiskompetenzen an. Die Zielsetzung ist deshalb nicht allein in der momentanen Erholungsfunktion zu sehen, sondern auch in der Verstärkung sozialer Umgangsformen zwischen Schülerinnen und Schülern, aber auch zwischen Schüler/-in und Betreuer/-in. Übungsfelder und Kompetenzen für eine lebenslange sinnvolle Gestaltung der Freizeit können so erschlossen werden. Geschlechterspezifische Grenzbereiche erfahren, Vorurteile abbauen, Stärkung des Selbstvertrauens und des Selbstverständnisses sind nur einige Ziele, die angestrebt werden. Den Kindern und Jugendlichen wird spielerisch vermittelt, dass die Erwachsenenwelt bewältigt werden kann, wobei auch Widerstandsstrukturen gegen Gewalt oder Bedrohung eingeübt werden sollen.

Das große Angebot an Arbeitsgemeinschaften bietet vielfältige und individuelle Möglichkeiten, die beschriebenen Ziele zu erreichen. Im AG-Bereich stehen die Initiative und die Selbstorganisation unter Anleitung von Lehrerinnen und Lehrern sowie externen Fachkräften (z. B. Sportübungsleiter/-in im Verein, Jugendgruppen, Jugendfeuerwehr, DRK, DLRG, KVHS etc.) im Vordergrund. Die Arbeit in freien Verbänden zeigt, zu welchem Engagement Jugendliche in Leitungsaufgaben bereit und willens sind.

Das AG- und Projektangebot des Gymnasiums Bad Zwischenahn-Edewecht ist für Schülerinnen und Schüler in Bad Zwischenahn und in Edewecht gleichermaßen zugänglich.

Betreuungskonzept (Entspannung- und Bewegungszeit)

Im Rahmen des Betreuungskonzeptes wird nach dem Erstellen der Hausaufgaben eine Entspannungs- und Bewegungszeit angeboten. Spiel- und Sportangebote werden angeleitet.

Für die Entspannung aller Schüler/Schülerinnen und Lehrer/Lehrerinnen (Spazierengehen, Ruhen, Spielen) ist das Schulgelände weiterhin umzugestalten. Die bisherige Arbeit der Umwelt AG ist hervorzuheben, die maßgeblich an der Veränderung des Schulhofgeländes gewirkt hat. Für Sportspiele auf dem Schulhof, Rasenfreiflächen und dem Sportplatz ist dennoch eine Erweiterung nötig. Eine Zielplanung wird zurzeit zwischen der Gemeinde als Schulträger und den drei betroffenen Schulen erarbeitet (vgl. Umweltkonzept des GZE). Die Spielhütten auf dem Schulhofgelände und das Projekt „Offene Halle“ tragen zur sinnvollen und aktiven Gestaltung der Pausen bei.

Die Mittagsverpflegung am GZE

In der Mittagspause zwischen 13.15 und 14.00 Uhr können die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer in ihren jeweiligen Rückzugsarealen ihr Mittagessen einnehmen. Die Schule hält in Bad Zwischenahn ein Angebot in der Mensa sowie in der Pausenhalle (Schulkiosk) vor. In Edewecht können Schülerinnen und Schüler in der Mittagspause eine warme Mahlzeit in der Mensa zu sich nehmen.

 

Das Umweltkonzept am GZE

GYMNASIUM

Bad Zwischenahn-Edewecht

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Umweltkonzept

Stand: März 2021 (aktualisierte Diskussionsfassung)

 

 1.         Rahmenbedingungen

1.1.      Umweltbildung als Bestandteil des Schulprogramms

Das Umweltkonzept in der vorliegenden Form ist Bestandteil des Schulprogramms des Gymnasiums Bad Zwischenahn – Edewecht (GZE).

Jedes neue Schulmitglied erhält mit seinem Eintritt in die Schulgemeinschaft einen Verweis auf die digitale Form des Umweltkonzepts. Zusätzlich wird es den Schülerinnen und Schülern mündlich erläutert. Es ist für alle Mitglieder der Schule verbindlich. Das Konzept soll über nachhaltiges Handeln und Verhalten aufklären und zu einer positiven Entwicklung des Umweltbewusstseins bei allen Schulmitgliedern beitragen. Die dem Konzept zu Grunde liegenden Gedanken müssen deshalb im Schulunterricht ihren Niederschlag finden.

 

1.2.      Arbeitskreis „Umwelt am GZE“

Um den besonderen Stellenwert der Umweltbildung am GZE als übergeordneten Lehr- und Lernbereich hervorzuheben, wurde ein Arbeitskreis „Umwelt am GZE“ eingerichtet. Die Leitung dieses Arbeitskreises obliegt zwei KollegInnen, die sich die Aufgabenbereiche teilen. Mitglieder des Arbeitskreises, der sich etwa vier Mal im Jahr trifft, sind Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern.

Wesentliche Aufgabe des Arbeitskreises ist es, die Umsetzung und Einhaltung des Konzepts zu prüfen, die Weiterentwicklung zu betreiben, Arbeitsgruppen zu speziellen Umweltthemen einzurichten, die Arbeit der entsprechenden Gruppen zu koordinieren, nachhaltiges Handeln in die verschiedenen Gremien zu implementieren und der Umweltbildung durch Aktionen und Maßnahmen in der Schulöffentlichkeit Präsenz zu verleihen.

In den Arbeitsplänen der einzelnen Schulfächer sollen fachspezifische Umweltthemen hinreichend berücksichtigt werden und gesondert ausgewiesen werden. Diese Unterrichtsthemen werden von dem „Arbeitskreis Umwelt“ in einem „Leitfaden zur Umweltbildung am GZE“ zusammengefasst.

Der „Arbeitskreis Umwelt“ ist Ansprechpartner für alle das GZE betreffenden Umweltfragen und muss bei Entscheidungen zu baulichen Maßnahmen, Schulhofgestaltung, Renovierungsarbeiten, Ersatzbeschaffungen sowie Umwelt-Aktionen mit einbezogen werden.

Auf den Gesamtkonferenzen eines jeden Schuljahres berichten die Umweltbeauftragten über die Projekte im Bereich „Umwelt am GZE“.

 

1.3       Umweltetat

Dem „Arbeitskreis Umwelt am GZE“ wird ein eigenes Budget im Schuletat zugewiesen.

 

 

2          Umwelt und Schule

2.1       Umwelt im Unterricht

Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer behandeln die in dem gültigen „Leitfaden zur Umweltbildung am GZE“ zusammengefassten und für ihr Fach relevanten Themen. Zu Beginn der Schulzeit am GZE werden den Schülerinnen und Schülern in mindestens einer Doppelstunde die Grundsätze des Umweltkonzepts klassenweise erläutert.

Es sollte weiterhin geprüft werden, ob sich der Unterricht zu einzelnen Themen bzw. entsprechend den Vorschlägen als Projektarbeit fach- bzw. lerngruppenübergreifend organisieren lässt. Weiterhin gibt es in der Oberstufe ein Seminarfach im Bereich Umwelt.

Interessierten Schülerinnen und Schülern wird über den planmäßigen Unterricht hinaus die Möglichkeit geboten, an Arbeitsgemeinschaften zu Umweltthemen teilzunehmen.

Für diese Arbeitsgemeinschaften werden Lehrerstunden zur Verfügung gestellt.

 

2.1.1        Materialien zu Umweltthemen

Viele Materialien für umweltbezogene Themen stehen zur Verfügung: Messgeräte für den Stromverbrauch, für Temperaturmessungen und Beleuchtungsmessungen; eine Sonnenkollektor-Modellanlage, ein Photovoltaik-Koffer, eine PC-gestützte Wetterstation, ein CO2-Messgerät, ein Schalldruckmessgerät, Fachbücher, Unterrichtsmaterialien, Broschüren, Videos und DVDs zum Thema.

In den Schulbibliotheken befindet sich Literatur zu Umweltthemen.

 

2.1.2       Information der Schulöffentlichkeit

In den Pausenhallen befinden sich „Schwarze Bretter“ für Umwelt-Informationen. Die Gestaltung der Bretter obliegt dem „Arbeitskreis Umwelt“. Ebenso wird auf der Homepage des GZE regelmäßig über aktuelle Aktionen berichtet.

 

2.2          Umwelt im außerunterrichtlichen Schulleben

Außerunterrichtliche Aktivitäten bieten viele Gelegenheiten, Umweltbildung zu betreiben, z.B. bei Klassen-, Kurs- oder Schulfahrten und anderen Schulveranstaltungen.

 

2.2.1       Klassen-, Kurs- und Schulfahrten

In der Mittelstufe sollten Reiseziele in der näheren Umgebung gewählt werden.

Bei der Planung von Oberstufenfahrten soll bei jeder Fahrt genaustes geprüft werden, ob der erwünschte Lernerfolg nicht mit einem näher gelegenen Reiseziel erreicht werden kann. Während aller Fahrten soll mindestens einmal ein spezifischer Umweltaspekt der bereisten Region thematisieret werden. Grundsätzlich sollte der Benutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel Vorrang gewährt werden. Flugreisen sollten nach Möglichkeit vermieden werden. Zusätzlich werden in einem Arbeitskreis Probleme vom Flugreisen besprochen und über mögliche Ausgleichsmaßnahmen beraten.

 

2.2.2          Schulveranstaltungen

Bei Schulveranstaltungen ist schon in der Planung darauf zu achten, dass die Veranstaltung möglichst Ressourcen schonend durchgeführt werden kann. Die Planungsgruppe achtet darauf, dass der Energieeinsatz gering gehalten wird und dass möglichst wenig Abfall anfällt.

Bei Schulveranstaltungen mit Verköstigung ist das Angebot unter den Gesichtspunkten der Abfallvermeidung und einer gesunden Ernährung zu prüfen. Die Schule steht eventuellen Mehrausgaben aufgrund der besseren Umweltverträglichkeit aufgeschlossen gegenüber.

 

 

3.         Maßnahmen zur Umweltbildung

3.1       Einsparung von Ressourcen

Im Zentrum steht das Einsparen von Ressourcen durch Verhaltensänderung. Alle Mitglieder der Schule sind aufgefordert, durch ihr alltägliches Verhalten zum schonenden Umgang mit Ressourcen beizutragen und andere dafür zu gewinnen.

Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft ist verpflichtet darauf zu achten, dass sparsam mit Wärmeenergie, elektrischer Energie, Wasser und Papier umgegangen wird und ist gefordert, von anderen ggf. angemessene Verhaltensweisen zu verlangen. Den Schulmitgliedern wird die Verwendung von Pappheftern und Recyclingpapier in Collegeblöcken empfohlen. Reinigungs- und Hygieneartikel sollen umweltverträglich sein.

Um das Einsparpotenzial zu erfassen, soll der „Arbeitskreis Umwelt“ die Verbrauchszahlen von Wasser, Strom, Gas, ggf. auch Papier und Abfallvolumen erfassen und dokumentieren. Mit Blick auf die globalen Auswirkungen unseres Handelns wird eine Bilanzierung der Kohlenstoffdioxid-Emission angestrebt.

Auf der Grundlage dieser Zahlen werden Strategien zur Senkung des Verbrauchs entwickelt.

Der Schulleiter verhandelt mit dem Schulträger, welcher Anteil des Gegenwerts der Einsparungen dem Schuletat zur besonderen Verwendung zufließen kann. Gegenwärtig ist von einer Beteiligung von 50% des eingesparten Geldes auszugehen.

Zu ressourcenschonenden Verhaltensweisen gehören ebenso der schonende Umgang mit dem Mobiliar und die Vermeidung von Abfällen.

Um eine wesentliche Verringerung des Abfallvolumens am GZE zu erreichen, verzichtet jedes Schulmitglied möglichst auf Produkte in Einwegverpackungen oder Produkte, die nur für den Einmalgebrauch (z. B. Batterien usw.) gedacht sind. Der Verwendung von Brotdosen und dauerhaften Trinkgefäßen ist Vorrang vor aufwändig eingepackten Lebensmitteln und Einweggefäßen zu gewähren. Dies wir den Grundschülern und Grundschülerinnen bei der Schulanmeldung bereits schriftlich mitgeteilt.

 

3.2          Ordnungsdienst

Der Schulleiter beauftragt eine Lehrkraft, einen von der Schülerschaft wahrzunehmenden Dienst zu organisieren, der mitverantwortlich darauf achtet, dass sparsam mit Energie und Wasser umgegangen wird und dass die täglich anfallenden Abfälle sachgerechter Entsorgung zugeführt werden. Die Schülerinnen und Schüler kennen Zeit, Ort und Umfang des Dienstes. Die beauftragte Lehrkraft kümmert sich um die Bereitstellung der Gerätschaften für die Abfallentsorgung. Unsachgemäße Abfallentsorgung oder ein verschwenderischer Umgang mit Wasser oder Energie gilt als Verstoß gegen die Schulordnung.     

                              

3.3      UmweltmanagerInnen-Ausbildung

Jeweils drei SchülerInnen aller 5. Klassen erhalten in Kooperation mit dem Umweltbildungszentrum Ammerland eine Umweltschulung.  Ihre Aufgabe ist es, ihr Wissen anschließend ihrer Klasse mitzuteilen, d.h. auf das richtige Lüften zu achten, Müll zu vermeiden, die Vorzüge von regionalen und saisonalen Nahrungsmitteln herauszustellen, darauf zu achten, dass Elektrogeräte und Lampen beim Verlassen der Unterrichtsräume ausgeschaltet werden sowie den Aspekt Mobilität zu thematisieren.

 

3.4       Pflege und Umgestaltung des Schulgeländes

Zur Pflege des Schulgeländes wird auf den Einsatz umweltbelastender Stoffe verzichtet.

Teile des Schulgeländes sollen unter ökologischen Gesichtspunkten umgestaltet werden. Allen neuen Schulmitgliedern werden bei ihrem Eintritt möglichst die Umweltmaßnahmen auf dem Gelände gezeigt.

 

3.5       Kooperation mit außerschulischen Partnern

Eine Kooperation mit außerschulischen Partnern wird angestrebt. Für die 5. Klassen findet alljährlich in Kooperation mit dem Park der Gärten eine Rallye im Park der Gärten statt und für die Oberstufenkurse finden Exkursionen zu abiturrelevanten Ökosystemen in Kooperation mit dem Umweltbildungszentrum Ammerland statt.

Weiterhin bietet das Umweltbildungszentrum für den 5. Jahrgang einen Projekttag zum Thema „Wolf“ an, bei dem auch die örtliche Jägerschaft involviert ist.

 

Mitwirkende Schulmitglieder an der Neufassung des Umweltkonzepts in alphabetischer Reihenfolge:

SchülervertreterInnen: Luca Bosse, Ida Dierks, Anna Diers, Angelus Dreß, Melina Heyne, Mayrah Jung, Nils Kamphuis

Lehrkräfte: Franziska Fiehne, Renate Kilian, Karin Müller, Petra Möller, Sabine Weigand

 

 

 

 

 

Leitbild des GZE

Logo 200pxIm Jahre 2007 hat sich das GZE auf der Grundlage eines intensiven Austausches innerhalb des Kollegiums und nach Rücksprache mit Eltern- und Schülerschaft ein Leitbild gegeben, das die zentralen Werte und leitenden Ziele von Lehrer(inne)n, Schüler(inne)n und Eltern dokumentiert. Es ist orientiert an Attributen, die die Inspektoren der Niedersächsischen Schulinspektion dem GZE im Herbst 2006 zugewiesen haben und die infolge ausführlicher Diskussionen innerhalb der Schulöffentlichkeit zu vier leitenden Kennzeichen des GZE abgewandelt worden sind:

  • lebendig und offen,
  • umwelt- und gesundheitsbewusst,
  • kooperativ und
  • solide.

Diese Leitattribute werden in unserer täglichen Arbeit durch das Akronym LUKS zusammengefasst.

Im Rahmen einer Schulinternen Lehrerfortbildung und unter Beteiligung der Schüler(innen) und Eltern wurde es reflektiert und in der unten angeführten Neufassung auf der letzten Gesamtkonferenz am 07. Mai 2014 beschlossen.


Leitbild des GZE (Neufassung von der Gesamtkonferenz beschlossen am 07.05.2014)

Das GZE versteht sich als eine lebendige und offene Schule.

Ihre Lebendigkeit erhält unsere Schule durch ein breites Bildungsangebot und das Engagement von Lehrer(inne)n, Schüler(inne)n und Eltern bei der Gestaltung eines aktiven Schullebens, das die Vielfalt der Interessen und Talente widerspiegelt.
Der Schulalltag am GZE zeichnet sich aus durch Freundlichkeit und Weltoffenheit. Ehrlichkeit und Respekt sowie die Fähigkeit, konstruktive Kritik zu üben und anzunehmen, werden als vorbildliche Verhaltensweisen auf allen Ebenen schulischen Handelns und Entscheidens angesehen. Dies schafft Vertrauen, das den Ausbau kooperativer Strukturen und kreative Freiräume ermöglicht.

Das GZE versteht sich als solide Schule.

Der Unterricht steht im Mittelpunkt unseres schulischen Handelns. Fachwissen und eigenverantwortliches Lernen werden kompetent und nachhaltig vermittelt. Unser solides Arbeiten bedeutet, in einem engagierten Miteinander leistungsbereit und konsequent zu handeln und Kriterien transparent zu gestalten. Entscheidend ist dabei Verlässlichkeit, die sich im Einhalten von verbindlichen Absprachen und Regeln zeigt. Wir überprüfen unsere selbst gesetzten Ziele regelmäßig.

Das GZE versteht sich als kooperative Schule.

Wir – Lehrer(innen), Schüler(innen), Eltern, Mitarbeiter(innen) und Schulleitung – kooperieren miteinander und mit (außer)schulischen Institutionen. Kommunikation und Zusammenarbeit erfolgen auf der Basis von Toleranz, Fairness und Verbindlichkeit. Sie schaffen Transparenz und ermöglichen Mitgestaltung. Wir unterstützen Projekte und Formen von Unterricht, die selbstständiges Denken und Handeln fördern und zur Leistung ermutigen. Schüler(innen) helfen sich gegenseitig und übernehmen Verantwortung. Der am GZE praktizierte Dialog und die Kooperation sollen beispielgebend wirken für solidarisches Handeln, auch über den schulischen Kontext hinaus.

Das GZE versteht sich als umwelt- und gesundheitsbewusste Schule.

Unsere Schule engagiert sich im Arten- und Naturschutz. Gedanken zur Nachhaltigkeit und zum gesunden Leben werden allen an der Schule Beteiligten durch Aktionen und im Unterricht nahe gebracht. Eine Atmosphäre der gegenseitigen Wertschätzung und des Vertrauens, ein achtsamer Umgang mit sich selbst, mit seinen Mitmenschen und seinem Umfeld sind wichtige Ziele des GZE.

Allgemeine Informationen:

Qualitätsentwicklung

Qualitätsentwicklung:

Qualitätsentwicklung am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht: Schwerpunkte der Schulentwicklungsarbeit

Um die Qualität der Schulentwicklung zu sichern und voranzutreiben, erfolgt sie seit 2007 in Qualitätszyklen. Das GZE arbeitet aktuell im fünften schuleigenen Qualitätszyklus (2022-2025) - nach Abschluss der Arbeit im vierten Qualitätszyklus (2019-2022). Zuvor waren 2019 der dritte, 2016 der zweite und 2012 der erste von unserer Schule entwickelte Qualitätszyklus abgeschlossen worden.

Koordiniert wird die Schulentwicklungsarbeit durch die Steuergruppe des GZE, die regelmäßig tagt und in der aktuell folgende Kolleginnen und Kollegen mitarbeiten:

Klaus Friedrich (Schulleiter), Annika Bollmann, Christine Hermann, Niklas Kämmerer, Thomas Marienfeld, Anke Meyer, Karin Müller, Angela Smit-Fornfeist und Carsten Schwinde (Leitung).

Für den aktuellen fünften schuleigenen Qualitätszyklus, der den Zeitraum der Schuljahre 2022/2023 bis 2024/2025 umfasst, sind von der Gesamtkonferenz am 14.06.2022 folgende Ziele zur Schulentwicklung (Entwicklungsbereiche) vereinbart worden:

  • Unterrichtsentwicklung: systematische Verbesserung der Unterrichtsqualität
    (auch unter Berücksichtigung der BNE-Initiative)
  • Digitale Bildung: systematische Implementierung des Umgangs mit digitalen Medien (im Rahmen eines weitergeführten Medien- und Methodenkonzepts im Verbund mit unserem Medienbildungskonzept)
  • Berufliche Bildung: Erweiterung fach(gruppen)spezifischer Maßnahmen beruflicher Orientierung (z. B. um externe Aspekte)

 

Zentrale Bausteine zur Qualitätssicherung:

- Schulentwicklung in zyklischen Prozessen (s. Reiter "Beispiele zyklischer Prozesse")

- regelmäßige Erhebungen zur Selbstevaluation/Durchführung von SEIS (s. Reiter "SEIS") und schulinternen Evaluationen

- kontinuierliche Weiterentwicklung des Schulprogramms

- Kooperation bei der Schulentwicklungsarbeit insb. zwischen Schülerinnen und Schülern, Eltern, Kollegium, Steuergruppe und Schulleitung

- etablierte Steuergruppenarbeit

- Entwicklung pädagogischer Innovationen (Bsp.: Lehrerkooperation, evidenzbasierte Methoden zur Unterrichtsentwicklung)

- kontinuierliche Fortschreibung des Qualifizierungskonzeptes 

Beispiele zyklischer Prozesse:

Beispiele zyklischer Prozesse:


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SEIS:

Selbstevaluation in Schulen (SEIS) – Befragung am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht 2013

Die SEIS-Befragung stellt einen Baustein im gesamtschulischen Evaluationsprozess dar. Befragt wurden alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 7 und 10 sowie deren Eltern, das gesamte Lehrerkollegium sowie die nichtpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Schule.

Die Evaluation wurde am GZE mit großer Beteiligung der Befragungsgruppen (Rücklaufquoten: 7. Klasse: 96 % der Schülerinnen/Schüler, 72 % der Eltern; 10. Klasse: 94 % der Schülerinnen/Schüler, 66 % der Eltern; 75 % der Lehrerinnen/Lehrer; 56 % der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter) durchgeführt.

Der zweite schuleigene Qualitätszyklus, der die Schwerpunkte der Schulentwicklungsarbeit bis zum Schuljahr 2015/16 beinhaltet, greift die Ziele zur Schulentwicklung auf, die auf der am 10. Juni 2013 in der Gesamtkonferenz vorgenommenen Priorisierung der Ergebnisbereiche der SEIS-Erhebung basieren. Die Bereiche resultierten aus der Interpretation der Daten durch den schulischen Auswertungsausschuss (Schüler- und Elternvertretung, Personalratsvertreter, Lehrkräfte) und der Steuergruppe.

In diesem Durchgang der Erhebung ermöglichen die schuleigenen Items eine Evaluation von Aspekten zur Projektarbeit, insbesondere zur UNESCO-Projektarbeit sowie in den Bereichen Umwelt und Prävention, deren Ergebnisse direkt in den einzelnen Arbeitsgruppen genutzt werden können. Positiv evaluiert wurde im schuleigenen Kriterium das Informations- und Beratungsangebot für die Oberstufe, das nach der letzten Befragung neu konzipiert worden war.

Das GZE stellt für den Zeitraum des zweiten Qualitätszyklus' folgende Ziele zur Schulentwicklung in den Mittelpunkt (Beschluss der Gesamtkonferenz vom 07.05.2014): Klärung des schulischen Selbstverständnisses und Verbesserung des Schul-Images, Ausbau innerer Differenzierung im Unterricht sowie Verbesserung praktischer Handlungskompetenz. Maßnahmen zur Realisierung wurden in den genannten Bereichen eingeleitet (siehe Schulprogramm).

Selbstevaluation in Schulen (SEIS) – Befragung am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht 2010

Im März 2010 hat das GZE eine Totalerhebung zur Selbstevaluation (SEIS) durchgeführt. Befragt wurden alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 7 und 10 sowie deren Eltern, das gesamte Lehrerkollegium sowie die nichtpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Schule. Die Beteiligung der Befragungsgruppen war insgesamt groß (Rücklaufquoten: 7. Klasse: 90 % der Schülerinnen/Schüler, 73 % der Eltern; 10. Klasse: 90 % der Schülerinnen/Schüler, 55 % der Eltern; 82 % der Lehrerinnen/Lehrer; 75 % der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter). Die Daten wurden systematisch unter Einbezug der beteiligten Dialoggruppen ausgewertet.

Zehn selbst erstellte Items konnten in den Erhebungsbogen eingebracht werden, am GZE wurde die Einführung des Doppelstundenmodells zu Beginn des Schuljahres 2009/2010 reflektiert. Dabei zeigte sich, dass alle Befragungsgruppen die Organisation des Unterrichts in Doppelstunden mehrheitlich als positiv bewerten: 82 % der Schülerinnen und Schüler des 7. Jahrgangs sowie 90 % ihrer Eltern sowie 88 % der Jugendlichen in Jahrgang 10 und 89 % der Eltern. 85 % des Lehrerkollegiums stimmten hier voll oder eher zu.

Folgende Ziele zur Schulentwicklung wurden auf der Basis der Ergebnisse festgelegt (Beschluss des Schulvorstandes vom 30.08.2010):

Ziele SEIS IDie genannten Ziele basieren auf der am 10. Juni 2010 in der Gesamtkonferenz vorgenommenen Priorisierung der Ergebnisbereiche. Sie resultieren aus der Interpretation der Daten durch den schulischen Auswertungsausschuss (Schüler- und Elternvertretung, Personalratsvertreter, Lehrkräfte) und der Steuergruppe.

Maßnahmen zur Realisierung der formulierten Ziele wurden im Schuljahr 2010/2011 in allen genannten Bereichen eingeleitet.

Zur Verbesserung der schulischen Situation für Jahrgang 10 wurde u. a. ein Konzept zur Einbettung der Kurswahlen in eine umfassende Beratung und Information erstellt, welches folgende Bausteine enthält:
- Informationsveranstaltung für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern
- Informationsverzeichnis der angebotenen Fächer zu Themen und Arbeitsweisen in der Qualifikationsphase (Fachobleute)
- Einblicke in Anforderungen der vierstündigen Kurse auf grundlegendem und erhöhtem Niveau in Einzelstunden des Fachunterrichts (Fachlehrerinnen und Fachlehrer)
- Individuelle Beratung der Schülerinnen und Schüler nach Anmeldung (Fachlehrerinnen und Fachlehrer)
- „Checkliste" für Schülerinnen und Schüler bezogen auf Informationsangebote
- Durchführung der Kurswahlen

Dem Ziel eines Ausbau der Kooperationsstrukturen am GZE entsprechen u. a. die Erstellung eines Konzeptes zu Klassenleitungsteams in Klasse 5 sowie der Aufbau von Klassenleitungsteams in weiteren Jahrgängen, die systematische Gestaltung der Berufseinstiegsphase am GZE, die Unterrichtsentwicklung im Rahmen des Kooperationspools und Fortbildungsangebote im Kontext des schuleigenen Fortbildungskonzeptes.

Bezüglich der Systematisierung der Mechanismen zur Konfliktintervention kooperiert das GZE eng mit den benachbarten Schulen (u.a. Pausenaufsichten im Team). Zudem entwickelt und reflektiert die PräventionsAG verschiedene Strategien.

Archiv: Qualitätszyklen I, II, III und IV:

Seit 2007 setzen wir Schwerpunkte unserer Schulentwicklungsarbeit in Qualtätszyklen. Das GZE arbeitet aktuell im fünften schuleigenen Qualitätszyklus (2022-2025) - nach Abschluss der Arbeit im vierten Qualitätszyklus 2022. Zuvor waren 2019 der dritte, 2016 der zweite und 2012 der erste von unserer Schule entwickelte Qualitätszyklus abgeschlossen worden.

 

Qualitätszyklus IV (2019-2022):

1. Unterrichtsentwicklung: systematische Verbesserung der Unterrichtsqualität (auch unter Berücksichtigung des UNESCO-Gedankens)

2. Digitale Bildung: systematische Implementierung des Umgangs mit digitalen Medien (im Rahmen eines weitergeführten Medien- und Methodenkonzepts)

3. Berufliche Bildung: Erweiterung und Verstetigung fach(gruppen)spezifischer Maßnahmen beruflicher Orientierung im schulischen Rahmen

 

Qualitätszyklus III (2016-2019):

1. Unterrichtsentwicklung: systematische Verbesserung der Unterrichtsqualität

2. Gestaltung des Übergangs zu G9

3. Förderung der Sprachbildung und Integration von Flüchtlingskindern

 

Qualitätszyklus II (2012-2016):

1. Schulisches Selbstverständnis und Schulimage (Schuljahre 2012/2013 und 2013/2014)

2. Innere Differenzierung im Unterricht (Schuljahre 2014/2015 und 2015/2016)

 

Qualitätszyklus I (2007-2012):

Seit dem Schuljahr 2007/2008 bildet am GZE das Kooperationsprojekt „Bildung von Lehrerteams" einen zentralen Gegenstand der pädagogischen Arbeit. Fokussiert auf Prozesse der Unterrichtsentwicklung arbeiten verschiedene Fachgruppen in diesem Bereich.

Das GZE entwickelte im Schuljahr 2009/2010 ein Konzept zur systematischen Gestaltung der Berufseinstiegsphase von Berufsanfänger(inne)n, das seitdem umgesetzt und evaluiert wird.

Neben der Selbstevaluation bildete im Schuljahr 2010/2011 die Transparenz im Schulleitungshandeln einen Schwerpunkt der Schulentwicklungsarbeit am GZE mit dem Ziel einer Verbesserung der Transparenz bei schulischen Entscheidungsprozessen in verschiedenen Bereichen (z.B. Optimierung schulischer Informationsflüsse). Eine Maßnahme bildete u.a. die Überarbeitung des Info-Brettes im Lehrerzimmer in Bad Zwischenahn.

Im Schuljahr 2011/2012 wurde der Bereich ‚Transparenz im Unterricht' reflektiert.

 

Zyklus GZE I

 

 

Die Schulordnung des GZE

Die Schulordnung regelt über den gesetzlichen Rahmen hinaus das Zusammenleben an der Schule. Dieses soll von Mitverantwortung, gegenseitigem Respekt, gegenseitiger Rücksichtnahme und Beachtung des Umweltschutzes getragen sein.

Die Schulordnung des Standorts Bad Zwischenahn:

Standort Bad Zwischenahn:

A. Verhalten in Schule und Unterricht

  1. Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer erscheinen pünktlich zum Unterricht.
  2. Wenn eine Lehrkraft fünf Minuten nach Beginn der Stunde noch nicht zum Unterricht erschienen ist, meldet sich die Klassensprecherin oder der Klassensprecher im Sekretariat.
  3. Jede Schülerin und jeder Schüler ist mitverantwortlich für die Sauberkeit im Schulgebäude und auf dem Freigelände und für den sparsamen Umgang mit Energie.
  4. Wer Schuleigentum oder das Eigentum seiner Mitschülerinnen und Mitschüler grob fahrlässig oder vorsätzlich beschädigt, muss Ersatz leisten. Ausstellungsgegenstände und Bilder dürfen nicht angetastet werden.
  5. In den Klassen 5-10 werden Ordnungsdienste eingerichtet. Zu deren Aufgaben gehören die Reinigung der Tafel, Kontrolle der Sauberkeit und Ordnung im Klassenraum und auf dem dazugehörigen Flur, das Lüften u.ä. Zur Erledigung dieser Aufgaben dürfen die für den Dienst verantwortlichen Schülerinnen und Schüler in den Pausen im Klassenraum bleiben.
  6. Handys und Geräte mit ähnlichen Funktionen (MP3-Player, Tablets, Laptops, PCs) sind grundsätzlich stumm und vibrationsfrei in der Tasche aufzubewahren. Den Schülerinnen und Schülern der Jg. 5-9 ist die Nutzung der oben genannten Geräte grundsätzlich überall auf dem Schulgelände verboten. Davon ausgenommen ist die Kommunikation (Telefonieren, Verschicken von Nachrichten) in einer speziell dafür ausgewiesenen Kommunikationszone. Diese befindet sich im Windfang des Haupteinganges. Den Schülerinnen und Schülern der Jg. 10-13 ist die geräuschlose Nutzung der oben genannten Geräte in Pausenzeiten sowie in unterrichtsfreien Stunden in der Bibliothek und in der Pausenhalle an den vier Tischgruppen vor dem Büro des Hausmeisters, den Schülerinnen und Schülern der Jg. 11-13 auch im Oberstufenraum erlaubt. Die Aufnahme von Bild-, Video- und Tonmaterial ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung, durch Lehrkräfte sowie des Einverständnisses der betreffenden Personen. Inhalte, die jugendgefährdend sind oder illegal erworben wurden, sowie Inhalte, die Persönlichkeitsrechte anderer verletzen, dürfen nicht gezeigt werden. Im Falle des Verdachts eines Verstoßes gegen diese Regelungen kann das Gerät von einer Lehrkraft in Verwahrung genommen und ggf. nach Unterrichtsschluss im Sekretariat, im Lehrerzimmer oder bei der Schulleitung abgeholt werden. Im Wiederholungsfall können die Erziehungsberechtigten zu einem Gespräch gebeten werden. Es können auch Erziehungsmittel angewendet werden.
  7. Die I-Serv-Nutzungsordnung ist Teil der Schulordnung.
  8. Das Essen sowie das Kauen von Kaugummi sind im Unterricht nicht gestattet. Über das Trinken im Unterricht befindet die Lehrkraft.
  9. Für den Schulbesuch wird angemessene Kleidung erwartet. Aufschriften auf T-Shirts oder Sweatshirts müssen grundgesetzkonform sein und den Regeln des allgemeinen „guten Geschmacks" entsprechen. In Konfliktfällen entscheidet die Schulleitung.
  10. Jacken und Mäntel sowie Kopfbedeckungen werden während des Unterrichts abgelegt und wenn möglich vor den Klassenräumen aufgehängt.

B. Pausen und Aufsicht

  1. Die Schülerinnen und Schüler verlassen zu Beginn der Pausen die Klassenräume. Falls der folgende Unterricht außerhalb des Klassenraumes stattfindet, nehmen sie alle dafür benötigten Sachen mit. Die Klassenräume sind in den Pausen verschlossen, die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-10 halten sich auf dem Schulhof und im Erdgeschoss in der Pausenhalle auf. Über Ausnahmen (z.B. schlechtes Wetter) entscheidet die Schulleitung.
  2. Die Schülerinnen und Schüler der Sek. II können die Pausen auf den Fluren im 1. und 2. Obergeschoss verbringen. Sie unterstützen die Lehrkräfte bei der Aufsicht.
  3. Alle Lehrerinnen und Lehrer sowie andere Bedienstete sind zur Aufsicht berechtigt und verpflichtet. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Alle Schülerinnen und Schüler sind gegenüber allen Lehrkräften und Bediensteten des Gymnasiums, der Realschule und der Hauptschule auskunftspflichtig. Die Auskunftspflicht bezieht sich ausschließlich auf die Daten, die benötigt werden, um eine Schülerin oder einen Schüler eindeutig der zuständigen Schule zuordnen zu können. Darüber hinaus haben alle am Schulzentrum tätigen Lehrkräfte und Bedienstete das Recht, den Schülerinnen und Schülern, gleich welcher Schule, im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht und ihres Erziehungsauftrags Weisungen zu erteilen.
  4. Klassenräume, Flure und die Pausenhalle sind Ruhezonen. Hier darf nicht getobt werden.
  5. Bewegungsspiele sind nur auf dem Schulfreigelände erlaubt. Für das Spielen mit großen Bällen (z.B. Fußball) stehen die Flächen hinter der Turnhalle zur Verfügung. Das Werfen mit Schneebällen ist gemäß Nds. Schulgesetz verboten.
  6. Die Schülerinnen und Schüler der Sek. II dürfen in Freistunden und Pausen das Schulgelände auf eigene Verantwortung verlassen. Den Schülerinnen und Schülern der Sek.I ist dies nur nach Unterrichtsschluss erlaubt. Ausnahmen müssen durch eine Lehrkraft genehmigt werden.

C. Drogen und Waffen

  1. Auf dem gesamten Schulgelände sind das Rauchen und der Konsum von Alkohol und anderen Drogen verboten.
  2. Waffen und andere gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit zur Schule gebracht werden
    (RdErl. d. MK v. 6.8.2014 - 36.3-81704/03 (Nds. MBl. Nr. 29/2014 S. 543; SVBl. 9/204 S. 458) - VORIS 22410 - ).

D. Fahrräder, Autos

  1. Die Schüler halten sich an den Fahrradständen nur zum Abstellen oder Abholen ihrer Fahrräder auf.
  2. Das Parken von Autos erfolgt nur auf den dafür vorgesehenen Parkflächen.

E. Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen

Bei Verstößen gegen die Schulordnung und das Nds. Schulgesetz werden Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen eingeleitet. Diese Maßnahmen beruhen auf den folgenden Grundsätzen:

  • Die Einsicht soll gefördert werden.
  • Entstandener Schaden soll wieder gutgemacht werden.
  • Ein Einsatz für die Schulgemeinschaft soll geleistet werden.

Bei schwerwiegenden Eingriffen in den Schulalltag (z.B. Diebstahl, Gewalt) schaltet die Schulleitung erlassgemäß die Polizei ein.

Diese Schulordnung wird in der jeweils letzten Gesamtkonferenz des Schuljahres neu beraten.

Beschlossen von der Gesamtkonferenz am 18.06.2006, 01.07.2014, 29.01.2019, zuletzt überarbeitet und beschlossen am 20.11.2019.

Die Schulordnung der Außenstelle Edewecht:

Außenstelle Edewecht:

A. Verhalten in Schule und Unterricht

  1. Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer erscheinen pünktlich zum Unterricht.
  2. Wenn eine Lehrkraft fünf Minuten nach Beginn der Stunde noch nicht zum Unterricht erschienen ist, meldet sich die Klassensprecherin oder der Klassensprecher im Sekretariat.
  3. Jede Schülerin und jeder Schüler ist mitverantwortlich für die Sauberkeit im Schulgebäude und auf dem Freigelände und für den sparsamen Umgang mit Energie.
  4. Wer Schuleigentum oder das Eigentum seiner Mitschülerinnen und Mitschüler grob fahrlässig oder vorsätzlich beschädigt, muss Ersatz leisten. Ausstellungsgegenstände und Bilder dürfen nicht angetastet werden.
  5. In den Klassen 5-9 werden Ordnungsdienste eingerichtet. Zu deren Aufgaben gehören die Reinigung der Tafel, Kontrolle der Sauberkeit und Ordnung im Klassenraum und auf dem dazugehörigen Flur, das Lüften u.ä. Zur Erledigung dieser Aufgaben dürfen die für den Dienst verantwortlichen Schülerinnen und Schüler in den Pausen im Klassenraum bleiben.
  6. Handys und Geräte mit ähnlichen Funktionen (MP3-Player, Tablets, Laptops, PCs) sind grundsätzlich stumm und vibrationsfrei in der Tasche aufzubewahren. Den Schülerinnen und Schülern der Jg. 5-9 ist die Nutzung der oben genannten Geräte grundsätzlich überall auf dem Schulgelände verboten. Davon ausgenommen ist die Kommunikation (Telefonieren, Verschicken von Nachrichten) in einer speziell dafür ausgewiesenen Kommunikationszone. Diese befindet sich im Wartebereich vor dem Sekretariat. Die Aufnahme von Bild-, Video- und Tonmaterial ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung, durch Lehrkräfte sowie des Einverständnisses der betreffenden Personen. Inhalte, die jugendgefährdend sind oder illegal erworben wurden, sowie Inhalte, die Persönlichkeitsrechte anderer verletzen, dürfen nicht gezeigt werden. Im Falle des Verdachts eines Verstoßes gegen diese Regelungen kann das Gerät von einer Lehrkraft in Verwahrung genommen und ggf. nach Unterrichtsschluss im Sekretariat, im Lehrerzimmer oder bei der Schulleitung abgeholt werden. Im Wiederholungsfall können die Erziehungsberechtigten zu einem Gespräch gebeten werden. Es können auch Erziehungsmittel angewendet werden.
  7. Die I-Serv-Nutzungsordnung ist Teil der Schulordnung.
  8. Das Essen sowie das Kauen von Kaugummi sind im Unterricht nicht gestattet. Über das Trinken im Unterricht befindet die Lehrkraft.
  9. Für den Schulbesuch wird angemessene Kleidung erwartet. Aufschriften auf T-Shirts oder Sweatshirts müssen grundgesetzkonform sein und den Regeln des allgemeinen „guten Geschmacks" entsprechen. In Konfliktfällen entscheidet die Schulleitung.
  10. Jacken und Mäntel sowie Kopfbedeckungen werden während des Unterrichts abgelegt und wenn möglich vor den Klassenräumen aufgehängt.

A. Pausen und Aufsicht

  1. Die Schülerinnen und Schüler verlassen zu Beginn der Pausen die Klassenräume. Falls der folgende Unterricht außerhalb des Klassenraumes stattfindet, nehmen sie alle dafür benötigten Sachen mit, dazu gehören auch Pausenbrote und Getränke. Die Klassenräume, die Jahrgangshäuser sowie der Bereich der Fachunterrichtsräume sind in den Pausen verschlossen, alle Schülerinnen und Schüler halten sich in den großen Pausen auf dem Schulhof, in dem überdachten Verbindungsgang zwischen den Jahrgangshäusern oder im Bereich der Cafeteria auf. Der Bereich des Foyers ist nur unter Aufsicht einer Lehrkraft zu betreten.
  2. Alle Lehrerinnen und Lehrer sowie andere Bedienstete sind zur Aufsicht berechtigt und verpflichtet. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.
  3. Klassenräume, Flure und der Bereich der Cafeteria sind Ruhezonen. Hier darf nicht getobt werden.
  4. Bewegungsspiele sind nur auf dem Schulfreigelände erlaubt. Das Werfen mit Schneebällen ist durch das Nds. Schulgesetz verboten.
  5. Die Schülerinnen und Schüler begeben sich mit dem ersten Gong zu ihrem Unterrichtsraum.
  6. Den Schülerinnen und Schülern ist das Verlassen des Schulgeländes nur nach Unterrichtsschluss erlaubt.

B. Drogen und Waffen

  1. Auf dem gesamten Schulgelände sind das Rauchen und der Konsum von Alkohol und anderen Drogen verboten.
  2. Waffen und andere gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit zur Schule gebracht werden
    (RdErl. d. MK v. 6.8.2014 - 36.3-81704/03 (Nds. MBl. Nr. 29/2014 S. 543; SVBl. 9/204 S. 458) - VORIS 22410 - ).

C. Fahrräder

Die Schülerinnen und Schüler halten sich an den Fahrradständen nur zum Abstellen oder Abholen ihrer Fahrräder auf.

D. Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen

Bei Verstößen gegen die Schulordnung und das Nds. Schulgesetz werden Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen eingeleitet. Diese Maßnahmen beruhen auf den folgenden Grundsätzen:

  • Die Einsicht soll gefördert werden.
  • Entstandener Schaden soll wieder gutgemacht werden.
  • Ein Einsatz für die Schulgemeinschaft soll geleistet werden.

Bei schwerwiegenden Eingriffen in den Schulalltag (z.B. Diebstahl, Gewalt) schaltet die Schulleitung erlassgemäß die Polizei ein.

Diese Schulordnung wird in der jeweils letzten Gesamtkonferenz des Schuljahres neu beraten.

Beschlossen von der Gesamtkonferenz am 18.06.2006, am 01.07.2014, am 29.01.2019 und zuletzt überarbeitet und beschlossen am 20.11.2019.


 

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