Aktuelles am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht (GZE)
Systematische Gestaltung der Berufseinstiegsphase am GZE
- Veröffentlicht am Montag, 22. April 2013 14:23
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Neue Kolleginnen und Kollegen, die als Berufseinsteiger(innen) ihre Tätigkeit am GZE aufgenommen haben, werden - bereits seit dem Schuljahr 2009/2010 - im Rahmen eines schuleigenen Konzeptes zur Berufseinstiegsphase systematisch betreut.
Einen zentralen Baustein bei der Umsetzung des Konzeptes stellt die Betreuung und Beratung durch fachbezogene Mentor(inn)en dar. Zudem finden verschiedene Informationsveranstaltungen (Begrüßungstreffen, Orientierungstreffen zur Berufsein-gangsphase und zum Seminarfach, Orientierungstreffen zur Planung einer Kursfahrt), erste Hospitationen in künftigen eigenen Lerngruppen und Gespräche mit der Schulleitung statt. Die Kolleginnen und Kollegen erhalten Informationsmaterial mit Hinweisen zu Arbeitsabläufen am GZE sowie rechtlichen Vorgaben im Kontext des Schulalltags. Zudem stehen eine Mappe zur Klassenleitung und der Leitfaden des NiLS zur Berufseingangsphase im Lehrerzimmer bereit. Externe Fortbildungen (z.B. des Oldenburger Fortbildungszentrums ofz) können zusätzlich besucht werden.
Die Evaluation der Gestaltung der Berufseinstiegsphase am GZE erfolgte in den ersten Durchgängen am Ende des Schuljahres in Form narrativer Interviews bei den neuen Kolleg(inn)en, per Fragebögen bei den Mentor(inn)en. Dabei wurde deutlich, dass die systematische Beratung und Betreuung als sehr hilfreiches und sinnvolles Angebot wahrgenommen wurde.
Alle neuen Kolleg(inn)en zeigten sich sehr interessiert an den Angeboten. Allein die Größe des schulischen Systems GZE und die im Regelfall höhere Stundenzahl verglichen mit der Ausbildung erforderten Umstellungsprozesse, die es zu begleiten galt. Bezüglich der Herausforderungen wurde mehrfach die Befürchtung geäußert, den gestellten Anforderungen nicht vollständig gerecht werden zu können.
Gerade hier erwies sich nach Ansicht der Betroffenen die Betreuung und Beratung durch fachbezogene Mentor(inn)en mit umfangreicher Berufserfahrung als sehr sinnvoll. Hilfestellungen konnten zugeschnitten auf die Einzelperson gegeben werden, ohne dass Leistungen bewertet oder kontrolliert wurden.
Besondere Schwerpunkte bildeten hier die Materialsuche für den Unterricht, die systematische Planung des Schuljahresablaufes sowie die Gestaltung und Korrektur von Klassenarbeiten. Die Mentor(inn)en erlebten viele Kolleg(inn)en als hilfreiche Bezugspersonen, sowohl in fachlicher als auch in menschlicher Hinsicht. Sie betrachteten sich als intensiv betreut - auch im Vergleich zu Kolleg(innen) an anderen Schulen. Letztlich ist von den einzelnen Personen abhängig, ob konkreter Unterstützungsbedarf erkennbar ist und entsprechende Angebote gemacht werden können. Ergänzend können die beteiligten Fachbereiche den Berufseinstieg unter-stützen.
Verschiedene betreuende Lehrende formulierten es als Selbstverständlichkeit, neuen Kolleg(inn)en unterstützend zur Seite zu stehen – mit oder ohne Entlastung. Dass sich auf diese Weise eine Kooperation entwickeln kann, so dass beide Seiten davon profitieren, wurde festgestellt.
Die Treffen und Gespräche haben zudem das Kennenlernen des neuen Umfeldes und die Aufnahme ins Kollegium nach Ansicht der Beteiligten vereinfacht.
Die bereitgestellten Materialien zur Information wurden dankend angenommen, konnten aber erst nach und nach gesichtet werden. Sie wurden ebenfalls als hilfreich und informativ beurteilt. Externe Fortbildungsveranstaltungen spielten bisher eine untergeordnete Rolle.
Zu danken ist allen Beteiligten, insbesondere den Kolleg(inn)en, die sich als Mentor(inn)en zur Verfügung gestellt haben!
Insgesamt lässt sich für das Konzept zur Berufseingangsphase am GZE eine positive Bilanz ziehen, seine Umsetzung sollte fortgesetzt werden. (Mey)
Beratungskonzept der Beratungslehrerin
- Veröffentlicht am Montag, 22. April 2013 14:23
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Ansprechpartner bei Schulproblemen sind alle Lehrer(innen), besonders Klassenlehrer(innen) und Tutoren(innen), die ihre Lerngruppen genau kennen, sowie die Schulleitung.
Die Beratungslehrer - BL - (Frau Helm-Brandau und Herr Frerichs) bieten ein freiwilliges Zusatzangebot für Schüler(innen), Eltern und Lehrer an. Der Einzelne steht hier im Mittelpunkt. Die Beratung kann sich auf die Schulschwierigkeiten, z.B. soziale Probleme wie Gewalt, auf individuelle Lern-, Leistungs- und Verhaltensschwierigkeiten in Schule und Familie beziehen, bis hin zu Schullaufbahnfragen.
Die BL hat den „Blick von außen", sie hört genau zu, stellt offene Fragen, strukturiert, bietet Lösungswege an, sucht mit der/dem Ratsuchenden nach Maßnahmen, ermutigt zu neuen Wegen. Transparenz während der Gespräche, aber auch Abmachungen und Verabredungen gehören zu diesem kooperativen Prozess.
Die BL hält darüber hinaus Kontakte zu außerschulischen Institutionen und Partnern, z.B. Jugendamt, Suchtstellen.
Der Beratung liegen vier sog. ethische und professionelle Grundhaltungen („Grundpfeiler") zugrunde:
- Freiwilligkeit (Beratung ist ein Angebot für Schüler, Eltern und Lehrer),
- Verschwiegenheit (die Privatsphäre der Ratsuchenden wird von der BL geschützt),
- Unabhängigkeit (Beratung ist frei von Weisungen oder persönlichen Verpflichtungen, aber im Rahmen der Erlassvorgaben),
- kein Freiraum mit Sonderrechten (Beratung findet im Kontext der Verantwortungsstruktur der Schule statt).
Der Beratungsraum in Bad Zwischenahn liegt im 1. Stock – Raum 104, in Edewecht befindet er sich in Jahrgangshaus 8. Kontakte können telefonisch über 04403/ 948826, über die Briefkästen in Haupt- und Außenstelle oder über die Sekretärinnen aufgenommen werden.
Förderung des Zusammenhalts und der Identifikation mit der Schule
- Veröffentlicht am Montag, 22. April 2013 14:23
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Dazu gibt es verschiedene Veranstaltungen, z.B. Jahrgangsfeier für alle 5. Klassen, Schulversammlungen dreimal im Jahr in der Sporthalle, Adventaktionen des Schülerrats, Schulausflüge mit sportlichen Aktivitäten (z.B. Fahrt der gesamten Schule nach Norderney alle 4 bis 5 Jahre); Ehemaligentreffen, Pensionärstreffen, Kollegiumsausflüge, Kollegiumsstammtisch, Weihnachtsfeier des Kollegiums; gute Kooperation mit den Mitarbeitern (z.B. Sekretärinnen, Schulassistenten, Hausmeister und Gehilfen, Cafeteria-Kräfte).
Schüler helfen Schülern
- Veröffentlicht am Montag, 22. April 2013 14:23
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Im Januar 2007 initiierte Herr Dettmer das Projekt ShS. Dieses entstand aufgrund zahlreicher Gespräche sowie Nachfragen und Anregungen von Schüler(inne)n und Eltern vor dem Hintergrund, dass Schüler(innen) aus ganz unterschiedlichen Gründen Defizite in bestimmten Fächern haben. Diese können durch fachliche Lücken oder auch durch methodische Probleme bei der Organisation des Lernens begründet sein.
Mit dem Projekt wird eine Form der Förderung am GZE (s. Förderkonzept) angeboten. In jedem Halbjahr besteht für die Schüler(innen) sowohl an der Hauptstelle in Bad Zwischenahn als auch an der Nebenstelle in Edewecht die Möglichkeit, neu am Projekt teilzunehmen. In der ersten Runde im Frühjahr 2007 konnten Schüler(innen) der Jahrgänge 5 und 6 Kurse im Fach Mathematik belegen. Gegenwärtig werden Kurse für die Jahrgänge 5 bis 10 in allen Fächern angeboten, wobei hauptsächlich Kurse in Mathematik, Latein, Französisch, Englisch und in Rechtschreibung/ Grammatik nachgefragt werden. In aller Regel finden die Kurse an beiden Standorten statt, sodass ein Pendeln der Kursteilnehmer(innen) vermieden wird.
Die Kurse werden von Schüler(inne)n der Jahrgänge 10 bis 13 geleitet. Für diese Kursleiter(innen) bedeutet die freiwillige Betreuung einer Gruppe die Übernahme von sozialer Verantwortung am GZE. Sie werden gefordert durch die begleitete Einarbeitung in neue Aufgabengebiete wie zum Beispiel Methodik und sie müssen sich einlassen in die fachliche Beratung der Kursteilnehmer(innen) in den jeweiligen Fächern.
Mit dem Projekt „Schüler helfen Schülern" wird ein weiterer Baustein im Bereich Fördern und Fordern am GZE gesetzt. Dadurch werden verschiedene Aspekte des Leitbildes des GZE berücksichtigt.
- Das GZE versteht sich als lebendige und offene Schule. In dem Projekt wird das System einer festgefügten Klasse aufgebrochen, verschiedene Jahrgänge arbeiten als Kursteilnehmer(innen) und -leiter(innen) sowie auch im Projektleitungsteam miteinander.
- Es entstehen kooperative Strukturen. Damit wird ein zweites Ziel im Leitbild der Schule angesprochen: Das GZE versteht sich als kooperative Schule, in der sich Schüler(innen) gegenseitig helfen und unterstützen. Auf diese Weise übernehmen Schüler(innen) in einem gewissen Maße Verantwortung füreinander. Die Schüler(innen) im Leitungsteam übernehmen Verantwortung in der Organisation und der Durchführung des Gesamtprojektes, damit zeigen sie im hohen Maße soziales Engagement an „ihrer" Schule. Kursleiter(innen) und -teilnehmer(innen) vereinbaren die Inhalte der einzelnen Stunden.
- Sie arbeiten in einem engagierten Miteinander leistungsbereit zusammen. Damit werden Kriterien einer soliden Schule angesprochen.
Das Schulprogramm des GZE
- Veröffentlicht am Donnerstag, 22. November 2012 19:51
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(verabschiedet am 18.05.2009; aktualisierte Fassung beschlossen am 14.06.2022)
Kommunikation:
Kommunikation
Wer wir sind:
- Schulstandorte: Hauptstelle in Bad Zwischenahn für die Jahrgänge 5 bis 13; Außenstelle in Edewecht für die Jahrgänge 5 bis 9
- Schulnummer: 68585
- Schulträger: Gemeinde Bad Zwischenahn und Gemeinde Edewecht
- Zahl der Schülerinnen und Schüler: 1365, davon 640 Jungen, 725 Mädchen 0 Divers; 925 Schülerinnen und Schüler in der Hauptstelle, 440 in der Außenstelle (Stichtag: 31.08.2023)
- Zahl der Lehrerkräfte: 125 Lehrerinnen und Lehrer waren am Stichtag aktiv am GZE im Schuldienst (darunter 6 Referendar*innen, 1 Vertretungslehrkraft, 7 Pädagogische Mitarbeiter*innen).
- Klassen:
- 45 Klassen in den Jahrgängen 5 bis 11, davon 17 Klassen an der Außenstelle
- 10,5 (rechnerische) Lerngruppen in der Qualifikationsphase mit insgesamt 210 Schülerinnen und Schülern (4,3 Lerngruppen im Jg. 12, 6,2 Lerngruppen im Jg. 13)
- Abschlüsse: Abschlüsse der Sekundarstufe I (Gleichstellungsvermerk im Zeugnis)/ Schulischer Teil der Fachhochschulreife / Allgemeine Hochschulreife
- Schwerpunkte in der gymnasialen Oberstufe: sprachlicher Schwerpunkt, musisch-künstlerischer Schwerpunkt, gesellschaftswissenschaftlicher Schwerpunkt, naturwissenschaftlicher Schwerpunkt
- Stundentafel: Die Gesamtkonferenz des GZE hat die Stundentafel 1 des Erlasses „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums" beschlossen.
- Nach einer einjährigen Probephase und einer Befragung von Eltern, Schülern und Lehrern hat der Schulvorstand im Juni 2010 die Einführung des Doppelstundenmodells beschlossen.
- Fremdsprachen: Englisch als erste Fremdsprache, Französisch oder Latein als zweite Fremdsprache, als Wahlsprache (abhängig vom Wahlverhalten der Schülerinnen und Schüler) Französisch oder Latein, Latein als neu begonnene Fremdsprache in der gymnasialen Oberstufe (Kurseinrichtung ist abhängig vom Wahlverhalten der Schülerinnen und Schüler), wechselndes bilinguales Angebot (Englisch) in Biologie, Erdkunde bzw. Geschichte in verschiedenen Jahrgängen.
- Fächerangebot und Wahl der Prüfungsfächer in der gymnasialen Oberstufe: Ob ein Kurs tatsächlich stattfindet oder nicht, hängt von der Anzahl der Anwahlen ab.
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Wählbar als |
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Aufgabenfeld |
Fach |
Schwerpunktfach |
3. Prüfungsfach |
4. Prüfungsfach |
5. Prüfungsfach |
A | Deutsch | X | X | X | X |
Englisch | X | X | X | X | |
Französisch ab 6 | X | X | X | X | |
Latein ab 11 | |||||
Latein | X | X | |||
Russisch | Nur als AG | ||||
Spanisch | Nur als AG | ||||
Kunst | X | X | X | X | |
Musik | X | ||||
Darstellendes Spiel | |||||
B | Politik-Wirtschaft | X | X | X | |
Geschichte | X | X | X | X | |
Erdkunde | X | ||||
Wirtschaftslehre | |||||
Philosophie | X | ||||
ev. Religion | X | X | |||
kath. Religion | X1 | X1 | |||
Werte und Normen | |||||
C | Mathematik | X | X | X | X |
Biologie | X | X | X | X | |
Chemie | X | X | X | X | |
Physik | X | X | X | X | |
Informatik | |||||
sonstige Fächer | Sport |
1) SuS nehmen am evangelischen Religionsunterricht teil.
Wie man uns erreicht:
Homepage: http://www.gze-ni.de/
Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht
Humboldtstraße 1
26160 Bad Zwischenahn
Telefon: (04403) 94880
Fax: (04403) 948829
Email:
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Außenstelle Edewecht
Göhlenweg 3
26188 Edewecht
Telefon: (04405) 9856611
Fax: (04405) 9856699
E-Mail:
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Unser Leitbild:
Unser Leitbild
Das GZE hat sich auf der Grundlage eines intensiven Austausches innerhalb des Kollegiums und nach Rücksprache mit der Eltern- und Schülerschaft ein Leitbild gegeben, das die zentralen Werte und leitenden Ziele von Lehrer(inne)n, Schüler(inne)n und Eltern dokumentiert. Im Rahmen einer Schulinternen Lehrerfortbildung und unter Beteiligung der Schüler(innen) und Eltern wurde das vorhandene Leitbild erneut reflektiert und auf der Gesamtkonferenz am 07. Mai 2014 in der folgenden Neufassung beschlossen.
Leitbild des GZE (Neufassung beschlossen auf der Gesamtkonferenz am 07.05.2014)
Das GZE versteht sich als eine lebendige und offene Schule.
Ihre Lebendigkeit erhält unsere Schule durch ein breites Bildungsangebot und das Engagement von Lehrer(inne)n, Schüler(inne)n und Eltern bei der Gestaltung eines aktiven Schullebens, das die Vielfalt der Interessen und Talente widerspiegelt.
Der Schulalltag am GZE zeichnet sich aus durch Freundlichkeit und Weltoffenheit. Ehrlichkeit und Respekt sowie die Fähigkeit, konstruktive Kritik zu üben und anzunehmen, werden als vorbildliche Verhaltensweisen auf allen Ebenen schulischen Handelns und Entscheidens angesehen. Dies schafft Vertrauen, das den Ausbau kooperativer Strukturen und kreative Freiräume ermöglicht.
Das GZE versteht sich als solide Schule.
Der Unterricht steht im Mittelpunkt unseres schulischen Handelns. Fachwissen und eigenverantwortliches Lernen werden kompetent und nachhaltig vermittelt. Unser solides Arbeiten bedeutet, in einem engagierten Miteinander leistungsbereit und konsequent zu handeln und Kriterien transparent zu gestalten. Entscheidend ist dabei Verlässlichkeit, die sich im Einhalten von verbindlichen Absprachen und Regeln zeigt. Wir überprüfen unsere selbst gesetzten Ziele regelmäßig.
Das GZE versteht sich als kooperative Schule.
Wir – Lehrer(innen), Schüler(innen), Eltern, Mitarbeiter(innen) und Schulleitung – kooperieren miteinander und mit (außer)schulischen Institutionen. Kommunikation und Zusammenarbeit erfolgen auf der Basis von Toleranz, Fairness und Verbindlichkeit. Sie schaffen Transparenz und ermöglichen Mitgestaltung. Wir unterstützen Projekte und Formen von Unterricht, die selbstständiges Denken und Handeln fördern und zur Leistung ermutigen. Schüler(innen) helfen sich gegenseitig und übernehmen Verantwortung. Der am GZE praktizierte Dialog und die Kooperation sollen beispielgebend wirken für solidarisches Handeln, auch über den schulischen Kontext hinaus.
Das GZE versteht sich als umwelt- und gesundheitsbewusste Schule.
Unsere Schule engagiert sich im Arten- und Naturschutz. Gedanken zur Nachhaltigkeit und zum gesunden Leben werden allen an der Schule Beteiligten durch Aktionen und im Unterricht nahe gebracht. Eine Atmosphäre der gegenseitigen Wertschätzung und des Vertrauens, ein achtsamer Umgang mit sich selbst, mit seinen Mitmenschen und seinem Umfeld sind wichtige Ziele des GZE.
Ist-Stand:
Ist-Stand
Orientiert am Leitbild unserer Schule können wir für den gegenwärtigen Stand unserer Arbeit hinsichtlich des Unterrichts sowie der schulischen und außer-schulischen Aktivitäten am GZE den nachfolgend dokumentierten Ist-Stand unserer Schule ableiten.
Die Bestandsaufnahme verdeutlicht die Vielfalt und Stärken unseres Schullebens. Sie bezieht Ergebnisse der Befragung zur Totalevaluation (SEIS – Selbstevaluation in Schulen), die 2013 und 2010 am GZE durchgeführt wurde, ein und greift verschiedene Bereiche des Orientierungsrahmens „Schulqualität in Niedersachsen" (2014) auf.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit erfolgt die Darstellung in Stichpunkten.
Das GZE – lebendig und offen
- das GZE ist eine anerkannte UNESCO-Projektschule
- das GZE ist eine anerkannte Schule im Programm Erasmus+
- das GZE ist offene Ganztagsschule (Teilbindung für einen Tag in Jahrgang 8 und 9)
- das GZE als Ausbildungsschule
- Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Institutionen, insbesondere der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
- drei Säulen der Studien- und Berufsorientierung
- fächerspezifisches Informationsangebot über zentrale Inhalte, schuleigene Arbeitspläne, Projekte etc.
- erfolgreiche Teilnahme an Wettbewerben (z.B. Jugend forscht, Schule und Wirtschaft, InTech, Lesewettbewerb, Bundesfremdsprachenwettbewerb, Big Challenge, IHK...)
- Vielzahl an Arbeitsgemeinschaften (AG) aus unterschiedlichsten Themengebieten, u.a. in den Bereichen Musik, Theater, Sport und Informatik
- GZE-Kulturfabrik
- Tamiga-Projekt
- zahlreiche an unterrichtliche Inhalte gebundene Exkursionen (s. schuleigene Arbeitspläne der Fächer)
- Klassen-, Projekt- und Studienfahrten, insb. Kennenlerntage in Jahrgang 5, Klassenfahrten in Jahrgang 7 und Studienfahrten in der Oberstufe
- abwechslungsreiche Austauschprogramme, z.B. die deutsch-französischen Austauschprojekte „Brigitte-Sauzay" und „Voltaire"
- Comenius-Projekt
- außerschulische Bildungsangebote/Schülerakademien
- Sprachlernklasse
- Inklusion von Schüler(innen)
- Patensystem für neue Schüler(innen)
- Gestaltung des Schulgebäudes durch Ausstellungen von Arbeiten der Schüler(innen)
- Gestaltung des Schulhofes und des Außengeländes durch Schüler(innen) und Lehrer(innen)
- Zusammenarbeit mit Werder Bremen sowie dem DFB und zahlreiche weitere sportliche Aktivitäten (schulintern und schulformübergreifend)
- vielfältiges Informationsangebot durch die Homepage, den Online-Vertretungsplan, den schulischen Info-Monitor und den Schulflyer, intensive Öffentlichkeitsarbeit auch durch Presseartikel
- Vorstellung des unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Angebots der Schule im Rahmen des Tages der offenen Tür
- GZE-Schülerkalender SuSKa
- Schuljahresanfangs- und abschlussveranstaltung mit allen Schüler(inne)n
- Engagement beim Neubau des GZE-Ruderhauses
- Kulturabende der Oberstufe und Schüler(innen)-Aktionen
Das GZE – solide
- breites Bildungsangebot
- bilingualer Unterricht und Sprachdiplome wie DELF/DALF oder Cambridge Certificate oder Business English erweitern den Fremdsprachenlehrgang
- systematische Fortbildungsplanung und regelmäßige Schulinterne Lehrerfortbildungen
- regelmäßige Projekttage (UNESCO) und einmalige Projekte
- regelmäßige Projekte im Programm Erasmus+
- Individuelle Lernentwicklung – Förderkonzept (Förderung und Forderung)
- transparente Grundsätze zur Leistungsbewertung
- Evaluation von Klassenarbeiten und Klausuren
- Anerkennung und Würdigung guter Leistungen
- Transparenz der Zuständigkeiten in der Schule
- Zufriedenheit mit Unterrichts- und Pausenorganisation
- hohe Verbindlichkeit von Absprachen und Regeln
- Methoden- und Medienkonzept
- Seminar für neue Klassen- bzw. Schülersprecher(innen)
- Ganztagskonzept
- überarbeitetes schulisches Leitbild
- regelmäßige Durchführung einer Selbstevaluation – SEIS-Befragungen 2013 und 2010 (vgl. Reiter "SEIS" der Qualitätsentwicklung)
- systematische Arbeit zur Verbesserung der Unterrichtsqualität
- jährliche Evaluation der Arbeit in den Fachbereichen und in der Projektarbeit
- Schulentwicklungsprozess in Qualitätszyklen
- regelmäßige Aktualisierung des Schulprogramms
- Jahresterminplan
Das GZE – kooperativ
- Kooperation innerhalb der Schule, mit schulischen und außerschulischen Institutionen
- Nutzung von IServ zur schulischen Kommunikation
- Förderung der Zusammenarbeit der Schüler(innen) mit anderen
- „freundliche, konstruktive, fachlich anspruchsvolle" und unterstützende Arbeitsatmosphäre im Unterricht und im Kollegium
- harmonisches Arbeitsverhältnis zwischen Lehrkräften und sonstigen Mitarbeiter(inne)n
- Stärkung der Professionalität der Lehrkräfte und Förderung der Teamentwicklung im Kollegium
- systematische Gestaltung der Berufseinstiegsphase neuer Kolleg(inn)en
- Integration der Eltern in die pädagogische Arbeit, Zusammenarbeit mit dem Schulelternrat
- vgl. Reiter "Elternarbeit" auf den Seiten des Schulelternrats
- Informations- und Beratungsangebote zum Übergang in die Einführungs- und in die Qualifikationsphase und zum Abitur für Schüler(innen) und deren Eltern
- Beratungskonzept der Beratungslehrer (in) (Kooperation zwischen Beratungslehrer(in), Schüler(inne)n, Klassenleitung, Fachlehrkräften und Eltern)
- Jahrgangsberatung für die Klassen 10
- Schüler(innen) helfen Schüler(inne)n
- Einfluss der Schüler(innen)vertretung bei wichtigen schulischen Entscheidungen
- Kooperation zwischen Projektgruppen und Schülerrat
- enger Kontakt und gute Zusammenarbeit mit anderen Schulen und die damit verbundene Erleichterung der Integration neuer Schüler(innen), besonders: Englisch (Übergang von der Grundschule ins Gymnasium), Kunst (Begabtenförderung)
- Kooperationskreis von Oberschule und GZE
- Teamaufsichten (Oberschule, Gymnasium)
- Runder Tisch (Umweltbeauftragter, Schulleitung, Gemeindevertretung Bad Zwischenahn)
- Fortbildung der Steuergruppe in Form eines Besuches des Geschwister-Scholl-Gymnasiums in Lüdenscheid (2014) (Preisträger des Deutschen Schulpreises 2014)
- enge Kooperation mit dem Sprachbildungszentrum Oldenburg (Netzwerk für Deutsch als Zweit- und Bildungssprache)
Das GZE – umwelt- und gesundheitsbewusst
- GZE als „Umweltschule in Europa"
- Umweltkonzept
- BNE-Konzept
- „Umwelt am GZE" - Zusammenschluss der Fachbereichskonferenz Umwelt am GZE und der AG Nachhaltigkeit
- Natur-AG
- Präventionskonzept
- Lions-Quest-Programm
- Entlastungen durch Doppelstundenmodell
- Schulinterne Lehrerfortbildungen zur Gesundheitsförderung
- Schulsanitätsdienst
- breites Sportangebot und Sportveranstaltungen, z.B. Schulspielrunde, schulformübergreifendes Spiel- und Sportfest für die 5. Klassen, Volleyball-Tunier in Jahrgang 10
- Sponsorenlauf für Tamiga (zusätzlich für das Ruderhaus des GZE)
- Angebot der „Offenen Halle“ in den Pausen für die Jahrgänge 5-7
- Schulhofgestaltung mit Bewegungsangeboten
- Mensa Bad Zwischenahn/Mittagstisch in Edewecht
Entwicklungsziele:
Entwicklungsziele
Um die Qualität der Schulentwicklung zu sichern und voranzutreiben, erfolgt sie in Qualitätszyklen im Umfang von drei bis fünf Jahren. Das GZE arbeitet aktuell im fünften schuleigenen Qualitätszyklus.
Koordiniert wird die Schulentwicklungsarbeit, die insgesamt kontinuierlich in zyklischen Prozessen (vgl. Beispiele zyklischer Prozesse) verläuft, durch die Steuergruppe, verantwortlich ist die Schulleitung.
Das GZE hat mit Beschluss der Gesamtkonferenz vom 14.06.2022 für den fünften schuleigenen Qualitätszyklus, der den Zeitraum der Schuljahre 2022/2023 bis 2024/2025 umfasst, folgende Ziele zur Schulentwicklung (Entwicklungsbereiche) in den Mittelpunkt gestellt:
- Unterrichtsentwicklung: systematische Verbesserung der Unterrichtsqualität
(auch unter Berücksichtigung der BNE-Initiative) - Digitale Bildung: systematische Implementierung des Umgangs mit digitalen Medien (im Rahmen eines weitergeführten Medien- und Methodenkonzepts im Verbund mit unserem Medienbildungskonzept)
- Berufliche Bildung: Erweiterung fach(gruppen)spezifischer Maßnahmen beruflicher Orientierung (z. B. um externe Aspekte)
Die festgelegten Entwicklungsbereiche sind in unserem Leitbild verortet. In unserem schulischen Leben streben wir eine kontinuierliche Entwicklung darin an, unsere Ziele "solide", "lebendig und offen", "kooperativ" und "umwelt- und gesundheitsbewusst" zu handeln systematisch zu verfolgen.
Verschiedene Akteure, die in diesem Schulprogramm aufgenommen sind, haben neben einer Darstellung der Grundlagen ihrer Arbeit und deren Verortung im Leitbild ihre jeweiligen Ziele und Maßnahmen selbst formuliert (s. Einzelbeiträge im Bereich „Ist-Stand").
Insgesamt berühren die benannten Entwicklungsziele vor allem die Handlungsebene des Unterrichts und der Schule.
Maßnahmen:
Maßnahmen
Die mit Blick auf den aktuellen Qualitätszyklus V angepasste Fortschreibung der Schwerpunkte der Entwicklung des Schulprogramms am GZE finden Sie hier in der Maßnahmenplanung für das Schuljahr 2023/24:
Das Qualifizierungskonzept des GZE
- Veröffentlicht am Sonntag, 17. März 2013 13:00
- Geschrieben von Carsten Schwinde
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Vorbemerkungen:
Vorbemerkungen
Fortbildungsplanung ist auf die Realisierung des Schulprogramms ausgerichtet und gleichzeitig auch selbst ein zentrales Element des Schulprogramms. Das Schulprogramm enthält u. a. eine Beschreibung der Entwicklungsziele der Schule, die jeweils auf das Schuljahr bezogenen Arbeitspläne sowie Planungen zur Evaluation und Evaluationsergebnisse. Fortbildung stützt die Schulprogrammarbeit und trägt durch Personalentwicklung zur Umsetzung des Schulprogramms bei.
Ein Fortbildungskonzept integriert Fort- und Weiterbildung in die Entwicklungs- und Veränderungsprozesse der einzelnen Schule.
Fortbildungsplanung ist sowohl als kontinuierlicher Prozess des Aushandelns von aus dem Schulprogramm begründetem Bedarf und individueller Fortbildungsbedürfnisse zu verstehen als auch als ein Instrument zur Planung und Koordinierung schulischer Fortbildungsaktivitäten.
Fortbildungsplanung vertieft und entwickelt langfristig und systematisch die maßgeblichen Kompetenzen der Lehrerinnen und Lehrer für die Schule.
Fortbildungsplanung ist nicht Aufgabe für ein Schuljahr oder für eine begrenzte Zeitspanne, sondern sie ist eine Daueraufgabe, die systematisch in den schulischen Alltag eingeführt und verankert werden muss.
Ziele:
Ziele des Qualifizierungskonzepts am GZE
Das Qualifizierungskonzept unserer Schule ...
- orientiert sich am Schulprogramm, an den Zielen und dem Bedarf der Fachgruppen, an individuellen Bedürfnissen und an aktuellen Projekten der Schule,
- unterstützt die effektive (unterrichtliche) Umsetzung von fortbildungsbedingtem Kompetenzzuwachs,
- gewährleistet Transparenz zu allen Aspekten der Fortbildung an unserer Schule,
- zeigt das Verfahren der Ermittlung von Fortbildungsbedarfen innerhalb des Kollegiums auf,
- wird kontinuierlich fortgeschrieben.
Bedarfsermittlung:
Bedarfsermittlung und Entscheidungsgrundlagen
Bedarfsermittlung: Welche Fortbildungen brauchen wir?
Zur Qualitätssicherung unserer Arbeit soll eine zielorientierte Bedarfsplanung die Unterrichtsqualität verbessern:
Nicht die Fortbildungsangebote verschiedener Anbieter, sondern der Bedarf der Fachkonferenzen bzw. der KollegInnen darin soll der Ausgangspunkt der Fortbildungsplanung sein. Dazu ist jede Fachkonferenz aufgerufen, entsprechende Bedarfe zu ermitteln und anzumelden. Die Bedarfsabfrage wird durch die Fachkonferenzleitung organisiert. Auch die Steuergruppe oder die Schulleitung oder einzelne Kolleg*innen können Bedarf anmelden.
Entscheidungsgrundlagen: Nach welchen Kriterien werden Fortbildungen genehmigt?
Schulinterne Lehrerfortbildungen (SchiLf = Dienstveranstaltungen) sind für alle Lehrkräfte verpflichtend, für die die SchiLf konzipiert ist (Gesamt-SchiLf oder Teil-SchiLf). Darüber hinaus gibt es freiwillige Fortbildungsteilnahmen in angebotenen "Mini-SchiLf"-Veranstaltungen.
Die Teilnahme an externen Fortbildungen ist an die Genehmigung durch den Schulleiter gebunden. Er entscheidet unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
- Entwicklung des allgemeinen schulischen Handelns unter den Aspekten
- Umsetzung rechtlicher Vorgaben
- Umsetzung schulspezifischer Schwerpunkte (Schulprogramm)
- Qualifizierung von Funktionsträger/innen / Multiplikator/innen
- Erweiterung fachdidaktischer und methodischer Kompetenzen
- Erweiterung pädagogischer und sozialer Kompetenzen
- Förderung der Kommunikation mit Kolleg/innen, Schülern und Eltern
- Entwicklung des individuellen Lehrerhandelns im Hinblick auf
- fachliche Kompetenz
- pädagogische Kompetenz
- digitale Kompetenz
- Selbstmanagement (Zeit- und Stressmanagement, Gesundheitsfürsorge, ...)
- Unterrichtsausfall
- Reduzierung der Kosten (damit möglichst viele an einer Fortbildung teilnehmen können).
Der Schulleiter unterstützt die Fortbildungsbereitschaft des Kollegiums nach Kräften und erteilt Genehmigungen, sofern nicht dringende dienstliche Gründe einer Teilnahme entgegenstehen.
Die Teilnehmer*innen an einer Fortbildung berichten den entsprechenden schulischen Gremien. Die angesprochenen Gremien (z. B. die Fachschaften) diskutieren, wie die weiter gegebenen Kompetenzen allen zugänglich gemacht werden können (z. B. in einer Fachschafts-Teil-SchiLf).
Finanzen:
Finanzierung von Fortbildungen und Kostenerstattung
Der Schule steht ein jährliches Basisbudget zur Finanzierung von Reisekosten (Klassen-, Studien- und Austauschfahrten, Fahrten zu Fortbildungen) und Fortbildungsmaßnahmen zur Verfügung. Aus diesem Budget müssen alle anfallenden Kosten für Kolleg*innen und Referent*innen beglichen werden. Reicht dieses Basisbudget zur Begleichung der gestellten Anträge auf Erstattung von Kosten nicht aus, wird eine Regelung zur Verteilung der begrenzten Mittel erarbeitet und den zuständigen Gremien vorgelegt.
Grundsätzlich werden aus den zur Verfügung stehenden Mitteln zunächst die Kosten für die Klassen- und Studienfahrten erstattet.
Grundsätzlich werden die Referentenkosten im Rahmen einer SchiLf vollständig erstattet. Kosten, die im Rahmen einer SchiLf für Kolleg*innen entstehen, können in der Regel nicht erstattet werden.
Die Erstattung von Reisekosten zu Fortbildungsveranstaltungen und eine anfallende Teilnahmegebühr sowie Unterbringungskosten ist gebunden an die Genehmigung der Teilnahme durch den Schulleiter.
Bei der Teilnahme mehrerer Kolleg*innen an derselben Fortbildung sind kostengünstige Fahrgemeinschaften zu bilden.
Referendaren wird in der Regel die vollständige Kostenübernahme zugesichert (Einzelfallklärung im Vorfeld).
Zu beachten ist, dass die Anträge auf Kostenerstattung mit Belegen spätestens nach vier Wochen über das Sekretariat beim zuständigen Koordinator einzureichen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass Fahrten- oder Fortbildungskosten von der Steuer abgesetzt werden können.
Angebotsermittlung:
Die Angebotsermittlung: Wer bietet welche Fortbildungen an?
Grundsätzlich sehen sich die Fachkonferenzen selbst nach Fortbildungsmöglichkeiten um. Darüber hinaus können folgende Hilfen in Anspruch genommen werden:
- Alle Angebote des NILS finden Sie unter www.nils.nibis.de.
- Eingehende E-Mails zu Fortbildungsangeboten des NLQ und der Fortbildungsregion werden über die Schulleitung an die zuständige Fachkonferenz und den Qualifizierungsbeauftragten weitergeleitet.
- Für die regionale Lehrerfortbildung zuständiges Kompetenzzentrum: Oldenburger Fortbildungszentrum (OFZ) an der Universität Oldenburg; Fortbildungsverantwortliche: Ulrike Heinrichs (0441/7893036)
- Broschüren regionaler Fortbildungen
Der Schulleiter weist auf besondere Fortbildungsveranstaltungen hin (Mitteilungsbuch, Ständer neben dem Mitteilungsbuch, E-Mail an vermutete Interessent*innen...). Vor allem aber die Qualifizierungs-/Fortbildungsbeauftragte informiert vermutete Interessent*innen und/oder die Fachkonferenzleitungen über Fortbildungsangebote.
Kolleg/innen, die von erfolgreichen Fortbildungen an anderen Schulen hören, informieren die Qualifizierungsbeauftragte.
Neue SchiLf-Formate:
Neue Formate schulinterner Lehrerfortbildungen
Seit dem Schuljahr 2019/2020 werden am GZE – anknüpfend an die positiven Erfahrungen der seit September 2019 mittlerweile vier durchgeführten „Digi-SchiLf" – neue schulinterne Fortbildungsformate, die "Mini-SchiLfs" genannte werden, angeboten und durchgeführt.
„Mini-SchiLfs" sind zum einen Fortbildungen im „Klein-Format", die durch eigene Kolleg*innen oder ggf. auch externe Referent*innen für Teil- oder Gesamt-Fachgruppen durchgeführt werden können. Fachobleute können – auch auf Anregung ihrer Fachgruppenmitglieder – hierzu Wünsche und Realisierungsvorschläge zu Themen aller Art (digital und „analog") angeben und solche „Mini-SchiLfs" beantragen oder ggf. auch in Fach-Dienstbesprechungen integrieren.
„Mini-SchiLfs" sind zum anderen kleine Fortbildungen, die jederzeit flexibel durch eigene Kolleg*innen angeboten und umgesetzt werden können. Solche flexiblen Fortbildungen sollen „auf kurzem Wege" den im Kollegium bereits vorhandenen Kompetenzen und Expertisen Zeit und Raum zur Weitergabe ermöglichen. Sie können stattfinden, sobald mindestens vier Kolleg*innen an einem Angebot interessiert sind, und können in selbst gewählten und mit den Interessent*innen abgestimmten Zeiten (ohne Unterrichtsausfall oder Vertretung) durchgeführt werden.
Für Kolleg*innen, die bereit sind „Min-SchiLfs" als Referent*in zu gestalten, hat der Schulleiter die Möglichkeit der Gewährung von Entlastungsstunden (ab einer von ihm festgelegten Anzahl durchgeführter SchiLfs: derzeit für zehn SchiLf-Stunden à 45 min 0,5 Std. Entlastung) zugesagt.
Umfang:
Umfang der jährlichen Abwesenheit
Grundsätzlich ist bei der Fortbildungsplanung darauf zu achten, dass so wenig Unterricht wie möglich ausfällt.
Hinsichtlich Fortbildungen besteht ein Anspruch auf Freistellung von fünf Unterrichtstagen pro Kalenderjahr.
Dabei ist unerheblich, ob diese Fortbildungen von der Lehrkraft besucht oder selbst angeboten werden. Auf begründeten Antrag kann die Schulleitung mehr Freistellungstage genehmigen.
Fortbildungsplan - Rückblick:
Rückblick auf Fortbildungen der vergangenen Schuljahre
In den vergangenen Jahren sind am GZE zahlreiche Fortbildungen durchgeführt worden.
Seit dem zweiten Halbjahr 2019/2020 hat pandemiebedingt die Zahl der Präsenzfortbildungen abgenommen und sich dafür die Frequenz der Teilnahme an Online-Fortbildungen und Webinaren, die vielfach im privaten Rahmen durchgeführt werden und deshalb nicht alle bekannt gemacht werden, deutlich zugenommen. Auch die Möglichkeit zur Durchführung von Inhouse-Seminaren war und ist pandemiebedingt immer noch nicht im in den Vorjahren gewohnten Umfang möglich.
Auch die bereits seit 2020 von der Steuergruppe – zusammen mit und gefördert von der Heraeus-Bildungsstiftung (Hanau) – vorgeplante Klausurtagung „Gemeinsam den Wandel gestalten – Veränderungsmanagement an Schulen“, an der 38 Vertreter*innen schulgestalterisch tätiger Gruppen (erweiterte Schulleitung, Steuergruppe, alle Fachkonferenzleiter*innen, Vertreter*innen aus IT-Gruppe, iPad-Team, UNESCO, Umwelt, Beratung, Personalrat, Gleichstellung, Schulsozialarbeit) teilnehmen sollen, konnte pandemiebedingt bislang nicht durchgeführt und musste nach abgesagten Terminen im Februar 2021, Februar 2022 und August 2022 bereits zum dritten Mal vertagt werden. Der Nachholtermin ist nun für den 11./12.10.2023 in Dreibergen vorgesehen.
Folgende Fortbildungsveranstaltungen haben am GZE in den letzten Jahren stattgefunden:
Schuljahr 2022/2023:
- 09.09.2022: Mini-SchiLf "Einsatz von iPads im Unterricht" (15 Teiln.)
- 15.09.2022: "Lions-Quest-Update-Seminar" für das Programm „Erwachsen werden" (8 Teiln.)
- Okt./Nov. 2022: drei Auffrischungskurse "Erste Hilfe" (33 Teiln.)
- 03.-05.11.2022: Lions-Quest-Einführungsseminar in das Programm „Erwachsen werden" (10 Teiln.)
- 25.11.2022: Mini-SchiLf "Classroom-App" (12 Teiln.)
- 13.12.2022: Mini-SchiLf "TI-App" (5 Teiln.)
- 14./15.02.2023: Klausurtagung der erweiterten Schulleitung (in Stadtland-Seefeld, 8 Teiln.)
- 27.04.2023: Gesamt-SchiLf "Lernkultur unter Bedingungen der Digitalisierung" (mit zwölf externen Referent*innen)
- 07.06.2023: Mini-SchiLf "Sprachbildung im Unterricht" (für Klassenleiter*innen mit Schüler*innen aus der Ukraine, 15 Teiln.)
Schuljahr 2021/2022:
- 29.09.2021: Gesamt-SchiLf - "Digi-SchiLf 3.0"
- 16.02.2022: Teil-SchiLf Physik/Chemie: Digitale Messwerterfassung (12 Teiln.)
- 22.02.2022: Mini-SchiLf "Explain Basics" (21 Teiln.)
- 01.03.2022: Mini-SchiLf "Grundfunktionen des iPads" (5 Teiln.)
- 09.03.2022: Mini-SchiLf "Erste Schritte am iPad" (7 Teiln.)
- 28.04.2022: Gesamt-SchiLf - "Digi-SchiLf 4.0"
Schuljahr 2020/2021:
- 02.09.2020: Teil-SchiLf Französisch: "Digitale Medien im Französischunterricht" (11 Teiln.)
- 08.09.2020: Teil-SchiLf "Stressmanagement" (mit Julie Rottmann, Arbeitspsychologin RLSB Osnabrück; 16 Teiln.)
- 27.10.2020: Teil-SchiLf Sport: Auffrischungskurs "Nachweis der Rettungsfähigkeit" (7 Teiln.)
- 19.11.2021: Mini-SchiLf "Explaoin Video" (5 Teiln.)
- 25.02.,2021: Mini-SchiLf "Tablet als Tafel" (47 Teiln.)
- 22.04.2021: Online-Klausurtagung für Schulleitung, Steuergruppe, Fachobleute, IT-Team, iPad-Team: "Vorbereitung nächster digitaler Schrtitte" (39 Teiln.)
- 27.04.2021: 2 Mini-SchiLf "Explain everything (4+5 Teiln.)
- 29.04.2021: Mini-SchiLf "Explain everything" (5 Teiln.)
- 01.06.2021: Mini-SchiLf "Explain everything (4 Teiln.)
- Mai/Juni 2021: zwei Auffrischungskurse "Erste Hilfe" (insgesamt 17 Teiln.)
- 19.07.2021: Gesamt-SchiLf - "Digi-SchiLf 2.0"
Schuljahr 2019/2020:
- 13.-15.09.2019: Lions-Quest-Lehrerfortbildungsseminar: Einführungsseminar in das Programm „Erwachsen werden" (5 Teiln.)
- 25.09.2019: Gesamt-SchiLf - "Digi-SchiLf 1.0 - Markt der Möglichkeiten digitaler Medien im Unterricht"
- 23.10.19: Workshop für Lehrkräfte: Rechte Jugendkultur als Herausforderung für Schule (11 Teiln.)
- 26.10. und 09.11.2019 (zwei Termine): "Erste Hilfe" Auffrischungskurs (31 Teiln.)
- 25.11. und 26.11.2019 (zwei Tage): "Starke Stimme - erfolgreich im Beruf" - Seminar zur Prävention von Stimmstörungen (ermöglicht durch das NLQ; 7 Teiln.)
- 20.02.2020: Klausurtagung von Schulleitung, Steuergruppe und Fachobleuten(im Akademiehotel Rastede; 32 Teiln.) : „Hilfsmittel für unser künftiges Medienbildungskonzept 2.0" (Referent: Maik Riecken, Medienpädagogischer Berater im NLQ und im Medienzentrum Cloppenburg)
- nach Corona-bedingtem Lockdown am 16.03.2020 - statt Gesamt-SchiLf:
18.-27.03.2019: Online-Schulungen zu diversen IServ-Modulen, Online-Tagungen aller Fachgruppen zu den Ziel- und Maßnahmenplanungen
Schuljahr 2018/2019:
- 22./23.08.2018: Teil-SchiLf "Klassenentwicklung steuern - Konflikte und Mobbing auflösen" - Seminar für (Klassen-)Lehrkräfte - ermöglicht durch die Heraeus-Bildungsstiftung, Hanau (Jagdhaus Eiden, Bad Zwischenahn; 15 Teiln.)
- 12.09.2018: "Actionbound" (8 Teiln.)
- 13.-15.09.2018: "Lions Quest" Einführungsseminar (in Dreibergen; 5 Teiln.)
- 17.+18.10./20.10./17.11.2018 (drei Termine): "Erste Hilfe" Auffrischungskurs (insgesamt 42 Teiln.)
- 26.11. und 04.12.2018 (zwei Tage): "Starke Stimme - erfolgreich im Beruf" - (Aufbau-)Seminar für Lehrkräfte zur Prävention von Stimmstörungen (ermöglicht durch das NLQ; 14 Teiln.)
- 18./19.02.2019: Klausurtagung von Schulleitung, Steuergruppe und Fachobleuten (im St. Antoniushaus in Vechta; 31 Teiln.): "Digitale Bildung - wozu und wo?" (Referentin: Prof. Dr. Ira Diethelm, Informatik-Didaktikerin, Universität Oldenburg)
- 04.03.2019: Teil-SchiLf für den Fachbereich Mathematik zum KC (16 Teiln.)
- 28.03.2019 ("Zukunftstag" Schulentwicklung): Gesamt-SchiLf zur Unterrichtsentwicklung (Weiterarbeit an der und Evaluation für die Ziel- und Maßnahmenplanung 2018/2019 - Planung der und Arbeitsbeginn an der Ziel- und Maßnahmenplanung 2019/2020)
Schuljahr 2017/2018:
- 24.-26.08.2017: "Lions Quest" (Einführungsseminar)
- 28.10.2017: "Erste Hilfe" (Auffrischungskurs)
- 15.02.2018: Klausurtagung von Schulleitung, Steuergruppe und Fachobleuten (im Akademiehotel Rastede): "Die Fachgruppe als Schulentwicklungsteam?!" (Referentin: Stephanie Bartsch, Schulentwicklungsberaterin und Coach, Osnabrück)
- März 2018: "Explain everything" (Whiteboard-Software / App, drei Einführungskurse)
- 04.04.2018: Gesamt-SchiLf zum neuen Kerncurriculum Sek II in allen Fachbereichen
- 26.04.2018 ("Zukunftstag"): Gesamt-SchiLf zur Unterrichtsentwicklung (Weiterarbeit an der und Evaluation für die Ziel- und Maßnahmenplanung 2017/18 - Planung der und Arbeitsbeginn an der Ziel- und Maßnahmenplanung 2018/19)
- Mai 2018: Iserv-Schulung: IServ 3
- 05.06.2018: Teil-SchiLf "Stimmprävention für Lehrkräfte" (14 Teiln.)
Schuljahr 2016/2017:
- 17./18.08.2016 und 14./15.11.2016: Teil-SchiLf "Der Klassenlehrer im Kontakt" (Seminar für (Klassen-)Lehrkräfte (ermöglicht durch die Heraeus-Bildungsstiftung; 15 Teiln.)
- 29.10.2016: "Erste Hilfe" (Auffrischungskurs)
- 26.11.2016: Teil-SchiLf "Stimmbildung" (Seminar für 8 Lehrkräfte)
- 08./09.02.2017: Klausurtagung von Schulleitung, Steuergruppe und Fachobleuten (im St. Antoniushaus in Vechta): "Unterrichtsentwicklung am GZE" (Referent: Franz Wester, Berater für Schul- und Unterrichtsentwicklung)
- 28.04.2017 ("Zukunftstag"): Gesamt-SchiLf zur Unterrichtsentwickung (Ziel- und Maßnahmenplanung 2017/18)
Fortbildungsplan - Ausblick:
Ausblick auf aktuelle und künftige Fortbildungen
Die Planung der Fortbildungen erfolgt auch für das Schuljahr 2023/2024 wie üblich nach der Ermittlung des Bedarfs in Rücksprache mit dem Kollegium und aufgrund aktueller Angebote. Den Anteil digitaler Fortbildungsteilnahmen dürfte sich weiterhin erhöhen.
Bislang sind folgende Fortbildungsveranstaltungen vorgesehen bzw. in Planung:
- Lions Quest für das Programm "Erwachsen werden" (Einführungssemiar und ggf. "Refresher"-Seminar)
- Auffrischungskurse "Erste Hilfe"
- Nachweis der Rettungsfähigkeit (für Sportlehrer*innen)
- Rückenschule (mit ausgebildeter Reha-Übungsleiterin)
- Mini-SchiLf zum Programm "kits - Kompetent in Technik und Sprache"
- vorauss. 30.01.24: Teil-SchiLf der Fachgruppe Deutsch: "Lesen 4.0 - Analoge und digitale Lesekompetenz fördern (Referentin : Karin Kottenhoff, Münster/Essen)
- 25.04.2024, 8.00-15.30 Uhr ("Zukunftstag"): Gesamt-SchiLf
- weitere Mini-SchiLf-Angebote zur Arbeit mit iPads und zu div. anderen Themen
Die bereits seit November 2021 von der Steuergruppe – zusammen mit und gefördert von der Heraeus-Bildungsstiftung (Hanau) – vorgeplante Klausurtagung „Gemeinsam den Wandel gestalten – Veränderungsmanagement an Schulen“, an der 38 Vertreter*innen schulgestalterisch tätiger Gruppen (erweiterte Schulleitung, Steuergruppe, alle Fachkonferenzleiter*innen, Vertreter*innen aus IT-Gruppe, iPad-Team, UNESCO, Umwelt, Beratung, Personalrat, Gleichstellung, Schulsozialarbeit) teilnehmen sollen, konnte pandemiebedingt bislang nicht durchgeführt und musste nach Absagen im Februar 2021, Februar 2022 und August 2022 bereits dreimal vertagt werden. Der Nachholtermin ist nun für den 11./12.10.2023 in Dreibergen vorgesehen.
Wer an Fortbildungen teilgenommen hat, informiert i. d. R. als Multiplikator*in die (Fach-)Kolleg*innen. Die (Fach-) Konferenzteilnehmer*innen stimmen ab, ob und welche weitere Maßnahmen der Multiplikation im Team erfolgen sollen.
Bericht:
Fortbildungsbericht: Wie schaffen wir Transparenz?
Die Qualifizierungsbeauftragte informiert einmal jährlich im Schulvorstand und in der Gesamtkonferenz über die durchgeführten Fortbildungen, die entstandenen und erstatteten Kosten sowie über die Rückmeldungen der beteiligten Kolleg*innen. Dabei wird auch ein Ausblick auf das kommende Haushaltsjahr gegeben.
Hier finden sich die Fortbildungsberichte der vergangenen Schuljahre.
Genehmigung:
Genehmigung des Qualifizierungskonzeptes
Das Qualifizierungskonzept und seine kontinuierlichen Überarbeitungen werden nach Rücksprache mit dem Personalrat durch die Gesamtkonferenz genehmigt. Es erfolgt eine Aussprache über den Jahresbericht der Qualifizierungsbeauftragten.
(Stand: 08.07.2023)
Lions-Quest am GZE
- Veröffentlicht am Donnerstag, 17. Dezember 2015 21:02
- Geschrieben von Karin Müller und Malte Hümme
- Zugriffe: 13903
Lions-Quest-Konzept
des Gymnasiums Bad Zwischenahn-Edewecht
Grundlagen des Programms
Schwerpunktthemen
Fortbildungen
Kooperationspartner
Konkrete Umsetzung des Lions-Quest-Programmes im Unterricht
Lions-Quest-Evaluationen
Kommunikation und Transparenz
Prozessbegleitung
Medienbildungskonzept
- Veröffentlicht am Sonntag, 31. Oktober 2021 16:04
- Geschrieben von Matthias Aumann
- Zugriffe: 3702
Die verschiedenen Gremien am GZE
- Veröffentlicht am Mittwoch, 08. Mai 2013 11:15
- Zugriffe: 29610
Hier finden Sie kurze Tätigkeitsbeschreibungen der verschiedenen Gremien am GZE sowie Verlinkungen auf die jeweiligen Seiten derselben, um genauere Informationen und die aktuellen Zusammensetzungen der Gremien zu erhalten.
Förderkreis:
Förderkreis für das Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht e.V.:
Der Förderkreis des Gymnasiums Bad Zwischenahn-Edewecht ist als gemeinnütziger Verein für die Unterstützung der Schule für die Bereiche geschaffen worden, für die eigene Mittel bzw. Mittel des Schulträgers nicht zur Verfügung stehen. Näheres und Aktuelles erfahren Sie auf den Seiten des Förderkreises.
Gesamtkonferenz:
Gesamtkonferenz:
(Auszüge aus "Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) §§ 32- 49")
§ 34
Gesamtkonferenz
(1) In der Gesamtkonferenz wirken die an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten in pädagogischen Angelegenheiten zusammen.
(2) Die Gesamtkonferenz entscheidet, soweit nicht die Zuständigkeit einer Teilkonferenz oder einer Bildungsgangs- oder Fachgruppe gegeben ist, über
- das Schulprogramm,
- die Schulordnung,
- die Geschäfts- und Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse,
- den Vorschlag der Schule nach § 44 Abs. 3 sowie
- Grundsätze für
- Leistungsbewertung und Beurteilung und
- Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung.
(3) Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet die Gesamtkonferenz über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule.
§ 36
Zusammensetzung und Verfahren der Konferenzen
(1) Mitglieder der Gesamtkonferenz sind
- mit Stimmrecht:
- die Schulleiterin oder der Schulleiter,
- die weiteren hauptamtlich oder hauptberuflich an der Schule tätigen Lehrkräfte,
- so viele Vertreterinnen oder Vertreter der anderen Lehrkräfte, wie vollbeschäftigte Lehrkräfte nötig wären, um den von den anderen Lehrkräften erteilten Unterricht zu übernehmen,
- die der Schule zur Ausbildung zugewiesenen Referendarinnen und Referendare, Anwärterinnen und Anwärter,
- die hauptamtlich oder hauptberuflich an der Schule tätigen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
- eine Vertreterin oder ein Vertreter der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einem unmittelbaren Dienstverhältnis zum Land stehen,
- eine Vertreterin oder ein Vertreter der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einem unmittelbaren Dienstverhältnis zum Schulträger stehen,
- in Gesamtkonferenzen mit
- mehr als 70 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je 18,
- 51 bis 70 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je 14,
- 31 bis 50 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je zehn,
- 11 bis 30 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je sechs,
- bis zu 10 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je vier
Vertreterinnen oder Vertreter der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler;
- beratend:
- die nicht stimmberechtigten Lehrkräfte,
- eine Vertreterin oder ein Vertreter des Schulträgers,
- je zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, sofern die Schule eine Berufsschule ist oder eine solche umfasst.
In Abendgymnasien, Kollegs und Fachschulen gehören der Gesamtkonferenz doppelt so viele Vertreterinnen oder Vertreter der Schülerinnen und Schüler als stimmberechtigte Mitglieder an, wie sich aus Satz 1 Nr.1 Buchst. h ergeben würde.
(2) Die Gesamtkonferenz kann allgemein beschließen, dass auch die beratenden Mitglieder stimmberechtigt sind.
Personalrat:
Personalrat:
(Auszüge aus "Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG) in der Fassung vom 22. Januar 2007")
§ 59
Allgemeine Aufgaben des Personalrats
Der Personalrat hat folgende allgemeine Aufgaben:
- dafür zu sorgen, dass alle Beschäftigten der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede unterschiedliche Behandlung von Personen wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, sexuellen Identität, politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder nach Maßgabe der Nummer 5 wegen ihres Geschlechts unterbleibt,
- darauf zu achten, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Vereinbarungen nach § 81, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsvorschriften durchgeführt werden,
- darauf hinzuwirken, dass Maßnahmen durchgeführt werden, die der Dienststelle und ihren Beschäftigten dienen,
- Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und, soweit sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken,
- darauf zu achten, dass die der Gleichberechtigung von Frauen und Männern dienenden Maßnahmen, insbesondere aufgrund von Plänen zur Herstellung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, durchgeführt werden,
- die Eingliederung und berufliche Entwicklung jugendlicher Beschäftigter und Auszubildender, Schwerbehinderter, nicht ständig Beschäftigter und anderer schutzbedürftiger Beschäftigter zu fördern,
- die Eingliederung und berufliche Entwicklung ausländischer Beschäftigter und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Beschäftigten zu fördern,
- auf die Wahl der Schwerbehindertenvertretung hinzuwirken,
- mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Wahrung der Interessen der jugendlichen Beschäftigten und Auszubildenden eng zusammenzuarbeiten; er kann zu diesem Zweck Vorschläge und Stellungnahmen anfordern.
Schülervertretung:
Schülervertretung:
(Auszüge aus "Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vom 3. März 1998")
§ 74
Schülerrat
(1) 1 Die Klassenvertretungen bilden den Schülerrat der Schule. 2 Dieser wählt die Schülersprecherin oder den Schülersprecher und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter oder mehrere Stellvertreterinnen oder Stellvertreter aus seiner Mitte sowie die Vertreterinnen oder Vertreter in der Gesamtkonferenz, in den Teilkonferenzen, außer denen für organisatorische Bereiche, und in den entsprechenden Ausschüssen nach § 39 Abs. 1 oder 2.
(2) Wird eine Schule von mindestens zehn ausländischen Schülerinnen oder Schülern besucht und gehört von ihnen niemand dem Schülerrat an, so können die ausländischen Schülerinnen und Schüler aus ihrer Mitte ein zusätzliches Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied des Schülerrats wählen.
Schulelternrat:
Schulelternrat:
(Auszüge aus "Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vom 3. März 1998")
§ 90
Schulelternrat
(1) Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat. In der Berufsschule gehören auch die Vorsitzenden der Bereichselternschaften dem Schulelternrat an.
(2) Wird eine Schule von mindestens zehn ausländischen Schülerinnen oder Schülern besucht und gehört von deren Erziehungsberechtigten niemand dem Schulelternrat an, so können diese Erziehungsberechtigten aus ihrer Mitte ein zusätzliches Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied des Schulelternrats wählen.
(3) Der Schulelternrat wählt die Elternratsvorsitzende oder den Elternratsvorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter oder mehrere Stellvertreterinnen oder Stellvertreter aus seiner Mitte sowie die Vertreterinnen oder Vertreter und eine gleiche Anzahl von Stellvertreterinnen oder Stellvertretern in der Gesamtkonferenz, in den Teilkonferenzen, außer denen für organisatorische Bereiche, und in den entsprechenden Ausschüssen nach § 39 Abs. 1.
(4) Die Vorsitzende oder der Vorsitzende lädt den Schulelternrat mindestens zweimal im Jahr zu einer Sitzung ein. Eine Sitzung des Schulelternrats ist auch einzuberufen, wenn ein Fünftel der Mitglieder oder die Schulleitung es unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt.
Schulvorstand:
Schulvorstand:
(Auszüge aus: "Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vom 3. März 1998")
§ 38 a
Aufgaben des Schulvorstandes
(1) Im Schulvorstand wirken der Schulleiter oder die Schulleiterin mit Vertreterinnen oder Vertretern der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.
(2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulvorstand über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Umsetzung des Schulprogramms sowie den Stand der Verbesserungsmaßnahmen nach § 32 Abs. 3.
(3) Der Schulvorstand entscheidet über
- die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume,
- den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,
- die Beteiligung berufsbildender Schulen an Maßnahmen Dritter (§ 21 Abs. 3),
- Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung einer besonderen Organisation (§ 23),
- die Zusammenarbeit mit anderen Schulen (§ 25 Abs. 1),
- die Führung einer Eingangsstufe (§ 6 Abs. 4),
- die Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 45 Abs. 1 Satz 3), der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters (§ 52 Abs. 3 Satz 1) sowie anderer Beförderungsstellen (§ 52 Abs. 3 Satz 2),
- die Abgabe der Stellungnahmen zur Herstellung des Benehmens bei der Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 45 Abs. 2 Satz 1 und § 48 Abs. 2 Satz 1) und bei der Besetzung der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters (§ 52 Abs. 3 Satz 3),
- die Form, in der die Oberschule geführt wird (§ 10 a Abs. 2 Satz 1), und darüber, in welchen Fächern und Schuljahrgängen der Oberschule der Unterricht jahrgangsbezogen und in welchen er schulzweigspezifisch erteilt wird,
- die Ausgestaltung der Stundentafel,
- Schulpartnerschaften,
- die von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen (§ 107),
- Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulversuchen (§ 22),
- Vorschläge der berufsbildenden Schulen an den Schulträger für Anträge auf Genehmigung schulorganisatorischer Entscheidungen sowie
- Grundsätze für
- die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Grundschulen,
- die Durchführung von Projektwochen,
- die Werbung und das Sponsoring in der Schule und
- die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3.
(4) Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung. Will die Gesamtkonferenz von den Entwürfen des Schulvorstandes für das Schulprogramm oder für die Schulordnung abweichen, so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand herzustellen.