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Das GZE

Leitbild des GZE

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Logo 200pxIm Jahre 2007 hat sich das GZE auf der Grundlage eines intensiven Austausches innerhalb des Kollegiums und nach Rücksprache mit Eltern- und Schülerschaft ein Leitbild gegeben, das die zentralen Werte und leitenden Ziele von Lehrer(inne)n, Schüler(inne)n und Eltern dokumentiert. Es ist orientiert an Attributen, die die Inspektoren der Niedersächsischen Schulinspektion dem GZE im Herbst 2006 zugewiesen haben und die infolge ausführlicher Diskussionen innerhalb der Schulöffentlichkeit zu vier leitenden Kennzeichen des GZE abgewandelt worden sind:

  • lebendig und offen,
  • umwelt- und gesundheitsbewusst,
  • kooperativ und
  • solide.

Diese Leitattribute werden in unserer täglichen Arbeit durch das Akronym LUKS zusammengefasst.

Im Rahmen einer Schulinternen Lehrerfortbildung und unter Beteiligung der Schüler(innen) und Eltern wurde es reflektiert und in der unten angeführten Neufassung auf der letzten Gesamtkonferenz am 07. Mai 2014 beschlossen.


Leitbild des GZE (Neufassung von der Gesamtkonferenz beschlossen am 07.05.2014)

Das GZE versteht sich als eine lebendige und offene Schule.

Ihre Lebendigkeit erhält unsere Schule durch ein breites Bildungsangebot und das Engagement von Lehrer(inne)n, Schüler(inne)n und Eltern bei der Gestaltung eines aktiven Schullebens, das die Vielfalt der Interessen und Talente widerspiegelt.
Der Schulalltag am GZE zeichnet sich aus durch Freundlichkeit und Weltoffenheit. Ehrlichkeit und Respekt sowie die Fähigkeit, konstruktive Kritik zu üben und anzunehmen, werden als vorbildliche Verhaltensweisen auf allen Ebenen schulischen Handelns und Entscheidens angesehen. Dies schafft Vertrauen, das den Ausbau kooperativer Strukturen und kreative Freiräume ermöglicht.

Das GZE versteht sich als solide Schule.

Der Unterricht steht im Mittelpunkt unseres schulischen Handelns. Fachwissen und eigenverantwortliches Lernen werden kompetent und nachhaltig vermittelt. Unser solides Arbeiten bedeutet, in einem engagierten Miteinander leistungsbereit und konsequent zu handeln und Kriterien transparent zu gestalten. Entscheidend ist dabei Verlässlichkeit, die sich im Einhalten von verbindlichen Absprachen und Regeln zeigt. Wir überprüfen unsere selbst gesetzten Ziele regelmäßig.

Das GZE versteht sich als kooperative Schule.

Wir – Lehrer(innen), Schüler(innen), Eltern, Mitarbeiter(innen) und Schulleitung – kooperieren miteinander und mit (außer)schulischen Institutionen. Kommunikation und Zusammenarbeit erfolgen auf der Basis von Toleranz, Fairness und Verbindlichkeit. Sie schaffen Transparenz und ermöglichen Mitgestaltung. Wir unterstützen Projekte und Formen von Unterricht, die selbstständiges Denken und Handeln fördern und zur Leistung ermutigen. Schüler(innen) helfen sich gegenseitig und übernehmen Verantwortung. Der am GZE praktizierte Dialog und die Kooperation sollen beispielgebend wirken für solidarisches Handeln, auch über den schulischen Kontext hinaus.

Das GZE versteht sich als umwelt- und gesundheitsbewusste Schule.

Unsere Schule engagiert sich im Arten- und Naturschutz. Gedanken zur Nachhaltigkeit und zum gesunden Leben werden allen an der Schule Beteiligten durch Aktionen und im Unterricht nahe gebracht. Eine Atmosphäre der gegenseitigen Wertschätzung und des Vertrauens, ein achtsamer Umgang mit sich selbst, mit seinen Mitmenschen und seinem Umfeld sind wichtige Ziele des GZE.

Allgemeine Informationen:

Qualitätsentwicklung

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Qualitätsentwicklung:

Qualitätsentwicklung am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht: Schwerpunkte der Schulentwicklungsarbeit

Um die Qualität der Schulentwicklung zu sichern und voranzutreiben, erfolgt sie seit 2007 in Qualitätszyklen. Das GZE arbeitet aktuell im fünften schuleigenen Qualitätszyklus (2022-2025) - nach Abschluss der Arbeit im vierten Qualitätszyklus (2019-2022). Zuvor waren 2019 der dritte, 2016 der zweite und 2012 der erste von unserer Schule entwickelte Qualitätszyklus abgeschlossen worden.

Koordiniert wird die Schulentwicklungsarbeit durch die Steuergruppe des GZE, die regelmäßig tagt und in der aktuell folgende Kolleginnen und Kollegen mitarbeiten:

Klaus Friedrich (Schulleiter), Annika Bollmann, Christine Hermann, Niklas Kämmerer, Thomas Marienfeld, Anke Meyer, Karin Müller, Angela Smit-Fornfeist und Carsten Schwinde (Leitung).

Für den aktuellen fünften schuleigenen Qualitätszyklus, der den Zeitraum der Schuljahre 2022/2023 bis 2024/2025 umfasst, sind von der Gesamtkonferenz am 14.06.2022 folgende Ziele zur Schulentwicklung (Entwicklungsbereiche) vereinbart worden:

  • Unterrichtsentwicklung: systematische Verbesserung der Unterrichtsqualität
    (auch unter Berücksichtigung der BNE-Initiative)
  • Digitale Bildung: systematische Implementierung des Umgangs mit digitalen Medien (im Rahmen eines weitergeführten Medien- und Methodenkonzepts im Verbund mit unserem Medienbildungskonzept)
  • Berufliche Bildung: Erweiterung fach(gruppen)spezifischer Maßnahmen beruflicher Orientierung (z. B. um externe Aspekte)

 

Zentrale Bausteine zur Qualitätssicherung:

- Schulentwicklung in zyklischen Prozessen (s. Reiter "Beispiele zyklischer Prozesse")

- regelmäßige Erhebungen zur Selbstevaluation/Durchführung von SEIS (s. Reiter "SEIS") und schulinternen Evaluationen

- kontinuierliche Weiterentwicklung des Schulprogramms

- Kooperation bei der Schulentwicklungsarbeit insb. zwischen Schülerinnen und Schülern, Eltern, Kollegium, Steuergruppe und Schulleitung

- etablierte Steuergruppenarbeit

- Entwicklung pädagogischer Innovationen (Bsp.: Lehrerkooperation, evidenzbasierte Methoden zur Unterrichtsentwicklung)

- kontinuierliche Fortschreibung des Qualifizierungskonzeptes 

Beispiele zyklischer Prozesse:

Beispiele zyklischer Prozesse:


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SEIS:

Selbstevaluation in Schulen (SEIS) – Befragung am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht 2013

Die SEIS-Befragung stellt einen Baustein im gesamtschulischen Evaluationsprozess dar. Befragt wurden alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 7 und 10 sowie deren Eltern, das gesamte Lehrerkollegium sowie die nichtpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Schule.

Die Evaluation wurde am GZE mit großer Beteiligung der Befragungsgruppen (Rücklaufquoten: 7. Klasse: 96 % der Schülerinnen/Schüler, 72 % der Eltern; 10. Klasse: 94 % der Schülerinnen/Schüler, 66 % der Eltern; 75 % der Lehrerinnen/Lehrer; 56 % der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter) durchgeführt.

Der zweite schuleigene Qualitätszyklus, der die Schwerpunkte der Schulentwicklungsarbeit bis zum Schuljahr 2015/16 beinhaltet, greift die Ziele zur Schulentwicklung auf, die auf der am 10. Juni 2013 in der Gesamtkonferenz vorgenommenen Priorisierung der Ergebnisbereiche der SEIS-Erhebung basieren. Die Bereiche resultierten aus der Interpretation der Daten durch den schulischen Auswertungsausschuss (Schüler- und Elternvertretung, Personalratsvertreter, Lehrkräfte) und der Steuergruppe.

In diesem Durchgang der Erhebung ermöglichen die schuleigenen Items eine Evaluation von Aspekten zur Projektarbeit, insbesondere zur UNESCO-Projektarbeit sowie in den Bereichen Umwelt und Prävention, deren Ergebnisse direkt in den einzelnen Arbeitsgruppen genutzt werden können. Positiv evaluiert wurde im schuleigenen Kriterium das Informations- und Beratungsangebot für die Oberstufe, das nach der letzten Befragung neu konzipiert worden war.

Das GZE stellt für den Zeitraum des zweiten Qualitätszyklus' folgende Ziele zur Schulentwicklung in den Mittelpunkt (Beschluss der Gesamtkonferenz vom 07.05.2014): Klärung des schulischen Selbstverständnisses und Verbesserung des Schul-Images, Ausbau innerer Differenzierung im Unterricht sowie Verbesserung praktischer Handlungskompetenz. Maßnahmen zur Realisierung wurden in den genannten Bereichen eingeleitet (siehe Schulprogramm).

Selbstevaluation in Schulen (SEIS) – Befragung am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht 2010

Im März 2010 hat das GZE eine Totalerhebung zur Selbstevaluation (SEIS) durchgeführt. Befragt wurden alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 7 und 10 sowie deren Eltern, das gesamte Lehrerkollegium sowie die nichtpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Schule. Die Beteiligung der Befragungsgruppen war insgesamt groß (Rücklaufquoten: 7. Klasse: 90 % der Schülerinnen/Schüler, 73 % der Eltern; 10. Klasse: 90 % der Schülerinnen/Schüler, 55 % der Eltern; 82 % der Lehrerinnen/Lehrer; 75 % der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter). Die Daten wurden systematisch unter Einbezug der beteiligten Dialoggruppen ausgewertet.

Zehn selbst erstellte Items konnten in den Erhebungsbogen eingebracht werden, am GZE wurde die Einführung des Doppelstundenmodells zu Beginn des Schuljahres 2009/2010 reflektiert. Dabei zeigte sich, dass alle Befragungsgruppen die Organisation des Unterrichts in Doppelstunden mehrheitlich als positiv bewerten: 82 % der Schülerinnen und Schüler des 7. Jahrgangs sowie 90 % ihrer Eltern sowie 88 % der Jugendlichen in Jahrgang 10 und 89 % der Eltern. 85 % des Lehrerkollegiums stimmten hier voll oder eher zu.

Folgende Ziele zur Schulentwicklung wurden auf der Basis der Ergebnisse festgelegt (Beschluss des Schulvorstandes vom 30.08.2010):

Ziele SEIS IDie genannten Ziele basieren auf der am 10. Juni 2010 in der Gesamtkonferenz vorgenommenen Priorisierung der Ergebnisbereiche. Sie resultieren aus der Interpretation der Daten durch den schulischen Auswertungsausschuss (Schüler- und Elternvertretung, Personalratsvertreter, Lehrkräfte) und der Steuergruppe.

Maßnahmen zur Realisierung der formulierten Ziele wurden im Schuljahr 2010/2011 in allen genannten Bereichen eingeleitet.

Zur Verbesserung der schulischen Situation für Jahrgang 10 wurde u. a. ein Konzept zur Einbettung der Kurswahlen in eine umfassende Beratung und Information erstellt, welches folgende Bausteine enthält:
- Informationsveranstaltung für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern
- Informationsverzeichnis der angebotenen Fächer zu Themen und Arbeitsweisen in der Qualifikationsphase (Fachobleute)
- Einblicke in Anforderungen der vierstündigen Kurse auf grundlegendem und erhöhtem Niveau in Einzelstunden des Fachunterrichts (Fachlehrerinnen und Fachlehrer)
- Individuelle Beratung der Schülerinnen und Schüler nach Anmeldung (Fachlehrerinnen und Fachlehrer)
- „Checkliste" für Schülerinnen und Schüler bezogen auf Informationsangebote
- Durchführung der Kurswahlen

Dem Ziel eines Ausbau der Kooperationsstrukturen am GZE entsprechen u. a. die Erstellung eines Konzeptes zu Klassenleitungsteams in Klasse 5 sowie der Aufbau von Klassenleitungsteams in weiteren Jahrgängen, die systematische Gestaltung der Berufseinstiegsphase am GZE, die Unterrichtsentwicklung im Rahmen des Kooperationspools und Fortbildungsangebote im Kontext des schuleigenen Fortbildungskonzeptes.

Bezüglich der Systematisierung der Mechanismen zur Konfliktintervention kooperiert das GZE eng mit den benachbarten Schulen (u.a. Pausenaufsichten im Team). Zudem entwickelt und reflektiert die PräventionsAG verschiedene Strategien.

Archiv: Qualitätszyklen I, II, III und IV:

Seit 2007 setzen wir Schwerpunkte unserer Schulentwicklungsarbeit in Qualtätszyklen. Das GZE arbeitet aktuell im fünften schuleigenen Qualitätszyklus (2022-2025) - nach Abschluss der Arbeit im vierten Qualitätszyklus 2022. Zuvor waren 2019 der dritte, 2016 der zweite und 2012 der erste von unserer Schule entwickelte Qualitätszyklus abgeschlossen worden.

 

Qualitätszyklus IV (2019-2022):

1. Unterrichtsentwicklung: systematische Verbesserung der Unterrichtsqualität (auch unter Berücksichtigung des UNESCO-Gedankens)

2. Digitale Bildung: systematische Implementierung des Umgangs mit digitalen Medien (im Rahmen eines weitergeführten Medien- und Methodenkonzepts)

3. Berufliche Bildung: Erweiterung und Verstetigung fach(gruppen)spezifischer Maßnahmen beruflicher Orientierung im schulischen Rahmen

 

Qualitätszyklus III (2016-2019):

1. Unterrichtsentwicklung: systematische Verbesserung der Unterrichtsqualität

2. Gestaltung des Übergangs zu G9

3. Förderung der Sprachbildung und Integration von Flüchtlingskindern

 

Qualitätszyklus II (2012-2016):

1. Schulisches Selbstverständnis und Schulimage (Schuljahre 2012/2013 und 2013/2014)

2. Innere Differenzierung im Unterricht (Schuljahre 2014/2015 und 2015/2016)

 

Qualitätszyklus I (2007-2012):

Seit dem Schuljahr 2007/2008 bildet am GZE das Kooperationsprojekt „Bildung von Lehrerteams" einen zentralen Gegenstand der pädagogischen Arbeit. Fokussiert auf Prozesse der Unterrichtsentwicklung arbeiten verschiedene Fachgruppen in diesem Bereich.

Das GZE entwickelte im Schuljahr 2009/2010 ein Konzept zur systematischen Gestaltung der Berufseinstiegsphase von Berufsanfänger(inne)n, das seitdem umgesetzt und evaluiert wird.

Neben der Selbstevaluation bildete im Schuljahr 2010/2011 die Transparenz im Schulleitungshandeln einen Schwerpunkt der Schulentwicklungsarbeit am GZE mit dem Ziel einer Verbesserung der Transparenz bei schulischen Entscheidungsprozessen in verschiedenen Bereichen (z.B. Optimierung schulischer Informationsflüsse). Eine Maßnahme bildete u.a. die Überarbeitung des Info-Brettes im Lehrerzimmer in Bad Zwischenahn.

Im Schuljahr 2011/2012 wurde der Bereich ‚Transparenz im Unterricht' reflektiert.

 

Zyklus GZE I

 

 

Einzelprojekte

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Ungezählte mehr oder weniger einmalige Projekte, die entstehen, weil jemand eine Idee und Lust und Zeit und die – von zahlreichen Faktoren abhängige – Genehmigung dafür hat (z.B. Projekt „Literaturverfilmung“ in Steinkimmen, Aufführung von Musicals).

 

Die Schulordnung des GZE

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Die Schulordnung regelt über den gesetzlichen Rahmen hinaus das Zusammenleben an der Schule. Dieses soll von Mitverantwortung, gegenseitigem Respekt, gegenseitiger Rücksichtnahme und Beachtung des Umweltschutzes getragen sein.

Die Schulordnung des Standorts Bad Zwischenahn:

Standort Bad Zwischenahn:

A. Verhalten in Schule und Unterricht

  1. Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer erscheinen pünktlich zum Unterricht.
  2. Wenn eine Lehrkraft fünf Minuten nach Beginn der Stunde noch nicht zum Unterricht erschienen ist, meldet sich die Klassensprecherin oder der Klassensprecher im Sekretariat.
  3. Jede Schülerin und jeder Schüler ist mitverantwortlich für die Sauberkeit im Schulgebäude und auf dem Freigelände und für den sparsamen Umgang mit Energie.
  4. Wer Schuleigentum oder das Eigentum seiner Mitschülerinnen und Mitschüler grob fahrlässig oder vorsätzlich beschädigt, muss Ersatz leisten. Ausstellungsgegenstände und Bilder dürfen nicht angetastet werden.
  5. In den Klassen 5-10 werden Ordnungsdienste eingerichtet. Zu deren Aufgaben gehören die Reinigung der Tafel, Kontrolle der Sauberkeit und Ordnung im Klassenraum und auf dem dazugehörigen Flur, das Lüften u.ä. Zur Erledigung dieser Aufgaben dürfen die für den Dienst verantwortlichen Schülerinnen und Schüler in den Pausen im Klassenraum bleiben.
  6. Handys und Geräte mit ähnlichen Funktionen (MP3-Player, Tablets, Laptops, PCs) sind grundsätzlich stumm und vibrationsfrei in der Tasche aufzubewahren. Den Schülerinnen und Schülern der Jg. 5-9 ist die Nutzung der oben genannten Geräte grundsätzlich überall auf dem Schulgelände verboten. Davon ausgenommen ist die Kommunikation (Telefonieren, Verschicken von Nachrichten) in einer speziell dafür ausgewiesenen Kommunikationszone. Diese befindet sich im Windfang des Haupteinganges. Den Schülerinnen und Schülern der Jg. 10-13 ist die geräuschlose Nutzung der oben genannten Geräte in Pausenzeiten sowie in unterrichtsfreien Stunden in der Bibliothek und in der Pausenhalle an den vier Tischgruppen vor dem Büro des Hausmeisters, den Schülerinnen und Schülern der Jg. 11-13 auch im Oberstufenraum erlaubt. Die Aufnahme von Bild-, Video- und Tonmaterial ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung, durch Lehrkräfte sowie des Einverständnisses der betreffenden Personen. Inhalte, die jugendgefährdend sind oder illegal erworben wurden, sowie Inhalte, die Persönlichkeitsrechte anderer verletzen, dürfen nicht gezeigt werden. Im Falle des Verdachts eines Verstoßes gegen diese Regelungen kann das Gerät von einer Lehrkraft in Verwahrung genommen und ggf. nach Unterrichtsschluss im Sekretariat, im Lehrerzimmer oder bei der Schulleitung abgeholt werden. Im Wiederholungsfall können die Erziehungsberechtigten zu einem Gespräch gebeten werden. Es können auch Erziehungsmittel angewendet werden.
  7. Die I-Serv-Nutzungsordnung ist Teil der Schulordnung.
  8. Das Essen sowie das Kauen von Kaugummi sind im Unterricht nicht gestattet. Über das Trinken im Unterricht befindet die Lehrkraft.
  9. Für den Schulbesuch wird angemessene Kleidung erwartet. Aufschriften auf T-Shirts oder Sweatshirts müssen grundgesetzkonform sein und den Regeln des allgemeinen „guten Geschmacks" entsprechen. In Konfliktfällen entscheidet die Schulleitung.
  10. Jacken und Mäntel sowie Kopfbedeckungen werden während des Unterrichts abgelegt und wenn möglich vor den Klassenräumen aufgehängt.

B. Pausen und Aufsicht

  1. Die Schülerinnen und Schüler verlassen zu Beginn der Pausen die Klassenräume. Falls der folgende Unterricht außerhalb des Klassenraumes stattfindet, nehmen sie alle dafür benötigten Sachen mit. Die Klassenräume sind in den Pausen verschlossen, die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-10 halten sich auf dem Schulhof und im Erdgeschoss in der Pausenhalle auf. Über Ausnahmen (z.B. schlechtes Wetter) entscheidet die Schulleitung.
  2. Die Schülerinnen und Schüler der Sek. II können die Pausen auf den Fluren im 1. und 2. Obergeschoss verbringen. Sie unterstützen die Lehrkräfte bei der Aufsicht.
  3. Alle Lehrerinnen und Lehrer sowie andere Bedienstete sind zur Aufsicht berechtigt und verpflichtet. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Alle Schülerinnen und Schüler sind gegenüber allen Lehrkräften und Bediensteten des Gymnasiums, der Realschule und der Hauptschule auskunftspflichtig. Die Auskunftspflicht bezieht sich ausschließlich auf die Daten, die benötigt werden, um eine Schülerin oder einen Schüler eindeutig der zuständigen Schule zuordnen zu können. Darüber hinaus haben alle am Schulzentrum tätigen Lehrkräfte und Bedienstete das Recht, den Schülerinnen und Schülern, gleich welcher Schule, im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht und ihres Erziehungsauftrags Weisungen zu erteilen.
  4. Klassenräume, Flure und die Pausenhalle sind Ruhezonen. Hier darf nicht getobt werden.
  5. Bewegungsspiele sind nur auf dem Schulfreigelände erlaubt. Für das Spielen mit großen Bällen (z.B. Fußball) stehen die Flächen hinter der Turnhalle zur Verfügung. Das Werfen mit Schneebällen ist gemäß Nds. Schulgesetz verboten.
  6. Die Schülerinnen und Schüler der Sek. II dürfen in Freistunden und Pausen das Schulgelände auf eigene Verantwortung verlassen. Den Schülerinnen und Schülern der Sek.I ist dies nur nach Unterrichtsschluss erlaubt. Ausnahmen müssen durch eine Lehrkraft genehmigt werden.

C. Drogen und Waffen

  1. Auf dem gesamten Schulgelände sind das Rauchen und der Konsum von Alkohol und anderen Drogen verboten.
  2. Waffen und andere gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit zur Schule gebracht werden
    (RdErl. d. MK v. 6.8.2014 - 36.3-81704/03 (Nds. MBl. Nr. 29/2014 S. 543; SVBl. 9/204 S. 458) - VORIS 22410 - ).

D. Fahrräder, Autos

  1. Die Schüler halten sich an den Fahrradständen nur zum Abstellen oder Abholen ihrer Fahrräder auf.
  2. Das Parken von Autos erfolgt nur auf den dafür vorgesehenen Parkflächen.

E. Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen

Bei Verstößen gegen die Schulordnung und das Nds. Schulgesetz werden Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen eingeleitet. Diese Maßnahmen beruhen auf den folgenden Grundsätzen:

  • Die Einsicht soll gefördert werden.
  • Entstandener Schaden soll wieder gutgemacht werden.
  • Ein Einsatz für die Schulgemeinschaft soll geleistet werden.

Bei schwerwiegenden Eingriffen in den Schulalltag (z.B. Diebstahl, Gewalt) schaltet die Schulleitung erlassgemäß die Polizei ein.

Diese Schulordnung wird in der jeweils letzten Gesamtkonferenz des Schuljahres neu beraten.

Beschlossen von der Gesamtkonferenz am 18.06.2006, 01.07.2014, 29.01.2019, zuletzt überarbeitet und beschlossen am 20.11.2019.

Die Schulordnung der Außenstelle Edewecht:

Außenstelle Edewecht:

A. Verhalten in Schule und Unterricht

  1. Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer erscheinen pünktlich zum Unterricht.
  2. Wenn eine Lehrkraft fünf Minuten nach Beginn der Stunde noch nicht zum Unterricht erschienen ist, meldet sich die Klassensprecherin oder der Klassensprecher im Sekretariat.
  3. Jede Schülerin und jeder Schüler ist mitverantwortlich für die Sauberkeit im Schulgebäude und auf dem Freigelände und für den sparsamen Umgang mit Energie.
  4. Wer Schuleigentum oder das Eigentum seiner Mitschülerinnen und Mitschüler grob fahrlässig oder vorsätzlich beschädigt, muss Ersatz leisten. Ausstellungsgegenstände und Bilder dürfen nicht angetastet werden.
  5. In den Klassen 5-9 werden Ordnungsdienste eingerichtet. Zu deren Aufgaben gehören die Reinigung der Tafel, Kontrolle der Sauberkeit und Ordnung im Klassenraum und auf dem dazugehörigen Flur, das Lüften u.ä. Zur Erledigung dieser Aufgaben dürfen die für den Dienst verantwortlichen Schülerinnen und Schüler in den Pausen im Klassenraum bleiben.
  6. Handys und Geräte mit ähnlichen Funktionen (MP3-Player, Tablets, Laptops, PCs) sind grundsätzlich stumm und vibrationsfrei in der Tasche aufzubewahren. Den Schülerinnen und Schülern der Jg. 5-9 ist die Nutzung der oben genannten Geräte grundsätzlich überall auf dem Schulgelände verboten. Davon ausgenommen ist die Kommunikation (Telefonieren, Verschicken von Nachrichten) in einer speziell dafür ausgewiesenen Kommunikationszone. Diese befindet sich im Wartebereich vor dem Sekretariat. Die Aufnahme von Bild-, Video- und Tonmaterial ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung, durch Lehrkräfte sowie des Einverständnisses der betreffenden Personen. Inhalte, die jugendgefährdend sind oder illegal erworben wurden, sowie Inhalte, die Persönlichkeitsrechte anderer verletzen, dürfen nicht gezeigt werden. Im Falle des Verdachts eines Verstoßes gegen diese Regelungen kann das Gerät von einer Lehrkraft in Verwahrung genommen und ggf. nach Unterrichtsschluss im Sekretariat, im Lehrerzimmer oder bei der Schulleitung abgeholt werden. Im Wiederholungsfall können die Erziehungsberechtigten zu einem Gespräch gebeten werden. Es können auch Erziehungsmittel angewendet werden.
  7. Die I-Serv-Nutzungsordnung ist Teil der Schulordnung.
  8. Das Essen sowie das Kauen von Kaugummi sind im Unterricht nicht gestattet. Über das Trinken im Unterricht befindet die Lehrkraft.
  9. Für den Schulbesuch wird angemessene Kleidung erwartet. Aufschriften auf T-Shirts oder Sweatshirts müssen grundgesetzkonform sein und den Regeln des allgemeinen „guten Geschmacks" entsprechen. In Konfliktfällen entscheidet die Schulleitung.
  10. Jacken und Mäntel sowie Kopfbedeckungen werden während des Unterrichts abgelegt und wenn möglich vor den Klassenräumen aufgehängt.

A. Pausen und Aufsicht

  1. Die Schülerinnen und Schüler verlassen zu Beginn der Pausen die Klassenräume. Falls der folgende Unterricht außerhalb des Klassenraumes stattfindet, nehmen sie alle dafür benötigten Sachen mit, dazu gehören auch Pausenbrote und Getränke. Die Klassenräume, die Jahrgangshäuser sowie der Bereich der Fachunterrichtsräume sind in den Pausen verschlossen, alle Schülerinnen und Schüler halten sich in den großen Pausen auf dem Schulhof, in dem überdachten Verbindungsgang zwischen den Jahrgangshäusern oder im Bereich der Cafeteria auf. Der Bereich des Foyers ist nur unter Aufsicht einer Lehrkraft zu betreten.
  2. Alle Lehrerinnen und Lehrer sowie andere Bedienstete sind zur Aufsicht berechtigt und verpflichtet. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.
  3. Klassenräume, Flure und der Bereich der Cafeteria sind Ruhezonen. Hier darf nicht getobt werden.
  4. Bewegungsspiele sind nur auf dem Schulfreigelände erlaubt. Das Werfen mit Schneebällen ist durch das Nds. Schulgesetz verboten.
  5. Die Schülerinnen und Schüler begeben sich mit dem ersten Gong zu ihrem Unterrichtsraum.
  6. Den Schülerinnen und Schülern ist das Verlassen des Schulgeländes nur nach Unterrichtsschluss erlaubt.

B. Drogen und Waffen

  1. Auf dem gesamten Schulgelände sind das Rauchen und der Konsum von Alkohol und anderen Drogen verboten.
  2. Waffen und andere gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit zur Schule gebracht werden
    (RdErl. d. MK v. 6.8.2014 - 36.3-81704/03 (Nds. MBl. Nr. 29/2014 S. 543; SVBl. 9/204 S. 458) - VORIS 22410 - ).

C. Fahrräder

Die Schülerinnen und Schüler halten sich an den Fahrradständen nur zum Abstellen oder Abholen ihrer Fahrräder auf.

D. Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen

Bei Verstößen gegen die Schulordnung und das Nds. Schulgesetz werden Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen eingeleitet. Diese Maßnahmen beruhen auf den folgenden Grundsätzen:

  • Die Einsicht soll gefördert werden.
  • Entstandener Schaden soll wieder gutgemacht werden.
  • Ein Einsatz für die Schulgemeinschaft soll geleistet werden.

Bei schwerwiegenden Eingriffen in den Schulalltag (z.B. Diebstahl, Gewalt) schaltet die Schulleitung erlassgemäß die Polizei ein.

Diese Schulordnung wird in der jeweils letzten Gesamtkonferenz des Schuljahres neu beraten.

Beschlossen von der Gesamtkonferenz am 18.06.2006, am 01.07.2014, am 29.01.2019 und zuletzt überarbeitet und beschlossen am 20.11.2019.


 

Engagement für die Anliegen der Schule

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Die Inspektoren loben, dass viele Lehrkräfte in „hohem Maße bereit sind, für die Verbesserung und die Erweiterung des pädagogischen und fachlichen Profils zusätzliche Arbeit zu leisten“. „Auch die Eltern- und Schülerschaft zeigt ein großes Engagement für ‚ihre’ Schule.“ (vgl. Bericht der Schulinspektion)

Projekttage

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Regelmäßig werden von Schüler(inne)n und Lehrer(inne)n gemeinsam geplante Projekttage durchgeführt, zu der auch außerschulische Institutionen bzw. Privatleute hinzugezogen werden.

Das GZE in der Presse

Unesco Projektschule

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Begabtenförderung

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Umweltschule in Europa

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