Das GZE
Förderkreis
- Zuletzt aktualisiert am Montag, 04. März 2024 16:52
- Veröffentlicht am Montag, 25. Februar 2013 10:07
- Zugriffe: 18069
Allgemeines:
Allgemeines:
Der Förderkreis des Gymnasiums Bad Zwischenahn-Edewecht ist als gemeinnütziger Verein für die Unterstützung der Schule für die Bereiche geschaffen worden, für die eigene Mittel bzw. Mittel des Schulträgers nicht zur Verfügung stehen. | Aktuelles: |
Der Förderkreis unterstützt und ermöglicht besondere Aktivitäten und Projekte des Gymnasiums, damit die Erziehung und Bildung der Schülerinnen und Schüler am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht weiter profiliert werden kann. Der Förderkreis unterstützt vielfältige Initiativen am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht durch
|
Konkret konnten in den letzten Jahren Computer, iPads, Flex-Kameras für die Darstellung von Versuchsabläufen in Chemie und Biologie, Klettergerüste, Ruderboote, Stand-Up-Paddlings, Skiausrüstungen und E-Klaviere angeschafft werden. Zudem bezuschussten wir die individuelle Teilnahme an verschiedenen Klassen- und Kursfahrten. Als besondere Projekte wurden die Ausstattung der Schulbibliothek und das neue Ruderhaus mitfinanziert.
Durch Ihre Mitgliedschaft helfen Sie mit, diese wichtige Arbeit möglich zu machen.
Der Förderkreis verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Folglich können Mitgliederspenden in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Bei einem Regelbeitrag von 12,- EUR pro Jahr ist der Förderkreis auf einen breiten Mitgliederstamm angewiesen, um die dafür notwenigen Mittel aufbringen zu können.
Mitglied können alle werden, die sich dem Gymnasium verbunden fühlen. Ein Passwort für den internen Mitgliederbereich kann angefordert werden unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .
Kontakt:
Kontakt zum Förderkreis aufnehmen:
Förderkreis für das Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht e. V.
Humboldtstr. 1
26160 Bad Zwischenahn
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tessen von Kameke (Vorsitzender) |
Ulrike Leubner (Stellvertretende Vorsitzende) |
Andre Witzel (Rechnungsführer) |
Satzung und Aufnahmeformular:
Auszug aus der Satzung:
§2
(1)Der Förderkreis stellt sich die Aufgabe, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit des Gymnasiums in Bad Zwischenahn zu unterstützen. Dabei ist es nicht beabsichtigt, in die Aufgaben des Schulträgers einzugreifen. Insbesondere will der Förderkreis
a) zusätzliche außerplanmäßige Lehr- und Lernmittel beschaffen,
b) die eigenverantwortliche Gruppentätigkeit (z. B. Arbeitsgemeinschaften der Schüler) fördern,
c) Veranstaltungen - auch kultureller Art - im Rahmen des Schulbetriebes fördern und
d) sonstige im Gemeininteresse der Schüler liegende Aufgaben fördern.
(2) Der Förderkreis verfolgt ausschließlich und unmittelbar die Förderung der Erziehung und damit gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24. 12.1953. (...)
§4
(1)Die zur Erreichung seiner Ziele und zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Mittel erwirbt der Förderkreis durch Beiträge, freiwillige Spenden und Zuwendungen aller Art.
(2)Jedes ordentliche Mitglied des Förderkreises verpflichtet sich zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrages. Die Höhe des Mindestbeitrages wird jährlich durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Der Beitrag ist jährlich im Voraus festzusetzen. Der Mindestbeitrag beträgt 12,00 EUR per anno. (...)
- Die komplette Satzung des Förderkreis des Gymnasiums Bad Zwischenahn-Edewecht e. V.
- Das Aufnahmeformular für den Förderkreis des Gymnasiums Bad Zwischenahn-Edewecht e. V.
{access Förderkreis}
Mitgliederversammlung:
Einladungen und Protokolle der Mitgliederversammlung des Förderkreises:
Interner Bereich:
Interner Bereich:
Hier können zugriffsgeschützt Informationen eingestellt werden, die nur für Mitglieder des Förderkreises sichtbar sein sollen.
{/access}
Personalrat
- Zuletzt aktualisiert am Montag, 19. September 2022 18:09
- Veröffentlicht am Montag, 25. Februar 2013 10:07
- Zugriffe: 13779
Mitglieder des Personalrats für die Amtierungsperiode Mai 2020 - Mai 2024
1. Frau Schmitz (Vorsitzende/Doppelspitze)
2. Herr Grümer (Vorsitzender/Doppelspitze)
3. Frau Finsterhölzl
4. Herr Frerichs
5. Herr Smid
Schulelternrat
- Zuletzt aktualisiert am Freitag, 07. März 2025 09:44
- Veröffentlicht am Montag, 25. Februar 2013 10:07
- Zugriffe: 20169
Der Schulelternrat ist ein Mitwirkungsorgan für Eltern an unserer Schule. Er soll eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Schule und Elternhäusern ermöglichen und Eltern an allen wesentlichen, die Schule betreffenden Entscheidungen beteiligen.
Aktuelles:
Sehr geehrte Besucher des Internetauftritts des Schulelternrats (SER) am GZE!
Es ist uns als Team ein Anliegen, möglichst viele von Ihnen in die laufenden Prozesse des Schulalltags aus Elternsicht einzubinden und Sie alle ereignisorientiert, umfassend, neutral und frühzeitig informiert zu halten.
Zusätzlich haben die gewählten Vertreter des SER Zugang zum geschützten Bereich dieses Auftritts, in dem Protokolle und schulinterne Informationen vergangener Schuljahre archiviert und jederzeit abrufbar sind. Bitte wenden Sie sich dazu bei Einzelfragen an Ihre gewählten Klassenvertreter.
Wir freuen uns über Anregungen, Fragen und Mitarbeit und stehen Ihnen unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gern zur Verfügung.
Aktuelles:
Protokoll der 2.SER-Sitzung vom 19.02.2025 ist eingestellt
Einladung zur 2.SER-Sitzung am 19.02.2025 ist eingestellt
Protokoll der 1.SER-Sitzung vom 24.10.2024 ist eingestellt
Einladung zur 1.SER-Sitzung am 24.10.2024 ist eingestellt
Info: Tablet- und Notebookversicherung
Bei Busproblemen bitte direkt an den Landkreis wenden (siehe Vordruck).
Elternarbeit:
Elternarbeit:
Hier finden Sie Hinweise und weiterführende Informationen rund um das Thema Elternarbeit.
- Leitfaden Elternarbeit
- Elternwahlordnung
- Mustereinladung für einen Elternabend
- Musterliste zur Korrespondenz mit der Klasse per Email
- Fahrtkostenliste für Elternvertreter/-innen in den Gremien: Schulelternrat, Schulvorstand, Konferenzen und Ausschüsse
- Bereich Elternvertetung auf der Homepage der Nds. Landesschulbehörde
- Die Ergänzung zum Schulprogramm "Eltern in der Schule"
Rechtliches:
Rechtliches:
Neu: Geschäftsordnung des SER am GZE (01.10.2019)
Hier befinden sich auszugsweise die rechtlichen Grundlagen des Schulelternrats (zu finden unter http://www.schure.de/nschg/nschg/nschg5.htm)
F ü n f t e r T e i l
Elternvertretung
Erster Abschnitt
Elternvertretung in der Schule
§ 88
Allgemeines
(1) Die Erziehungsberechtigten wirken in der Schule mit durch:
- Klassenelternschaften,
- den Schulelternrat,
- Vertreterinnen und Vertreter im Schulvorstand, in Konferenzen und Ausschüssen.
(2) Die Erziehungsberechtigten haben bei Wahlen und Abstimmungen für jede Schülerin oder jeden Schüler zusammen nur eine Stimme.
(3) In den Ämtern der Elternvertretung sollen Frauen und Männer gleichermaßen vertreten sein. Ferner sollen Erziehungsberechtigte ausländischer Schülerinnen und Schüler in angemessener Zahl berücksichtigt werden.
[...]
§ 90
Schulelternrat
(1) Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat. In der Berufsschule gehören auch die Vorsitzenden der Bereichselternschaften dem Schulelternrat an.
(2) Wird eine Schule von mindestens zehn ausländischen Schülerinnen oder Schülern besucht und gehört von deren Erziehungsberechtigten niemand dem Schulelternrat an, so können diese Erziehungsberechtigten aus ihrer Mitte ein zusätzliches Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied des Schulelternrats wählen.
(3) Der Schulelternrat wählt die Elternratsvorsitzende oder den Elternratsvorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter oder mehrere Stellvertreterinnen oder Stellvertreter aus seiner Mitte sowie die Vertreterinnen oder Vertreter und eine gleiche Anzahl von Stellvertreterinnen oder Stellvertretern in der Gesamtkonferenz, in den Teilkonferenzen, außer denen für organisatorische Bereiche, und in den entsprechenden Ausschüssen nach §39 Abs.1.
(4) Die oder der Vorsitzende lädt den Schulelternrat mindestens zweimal im Jahr zu einer Sitzung ein. Eine Sitzung des Schulelternrats ist auch einzuberufen, wenn ein Fünftel der Mitglieder oder die Schulleitung es unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt.
Zusammensetzung:
Zusammensetzung:
Kontakt:
Kontakt zum Schulelternrat aufnehmen:
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Links und Adressen:
Links und Adressen zum Thema Schule und Elternrat:
Links:
- Bundeselternrat (mit weiteren Links)
- Landeselternrat Niedersachsen
- Stadtelternrat Oldenburg
- Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Internet-Portal der Niedersächsischen Landesregierung (Schule)
- Homepage des Niedersächsischen Kultusministeriums
- Landkreis Ammerland (Bildung)
- Landkreis Ammerland: Verzeichnis der Schulen, sowie Adressen und weitere Links
- Deutscher Bildungsserver
- NiBiS - Niedersächsischer Bildungsserver
- Schule und Recht in Niedersachsen (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare)
- Homepage der Kultusminister-Konferenz (s. dort Menüpunkt Schule)
- Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen
- Schulweb - Lernen und lehren mit dem World Wide Web
- Schulbezogene Links bei LEO (Informatik,TU München)
- Kindex - Kinder- und Jugendthemen: Webindex Schule
Adressen und Telefonnummern:
Landkreis Ammerland, Schul- und Kulturamt
Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede
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Schulangelegenheiten: Tel. 04488-56-2770
Schülerbeförderung: Tel. 04488-56-2750
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern im Landkreis Ammerland
Haupteinrichtung: Lange Straße 15 |
Nebenstelle: Oldenburger Str. 70c |
Kontakt:Zentrales Sekretariat: 04488 565900 Krisentelefon: 0800-26 22 22 6 (14-22 Uhr) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Steuerungsgruppe zur Koordinierung der Schulentwicklungsarbeit am GZE
- Zuletzt aktualisiert am Samstag, 10. August 2024 13:25
- Veröffentlicht am Mittwoch, 08. Mai 2013 11:14
- Geschrieben von Carsten Schwinde
- Zugriffe: 15209
Aufgaben:
Die Steuergruppe koordiniert die Schulentwicklungsarbeit am GZE.
Mitglieder:
Aktuell arbeiten folgende Kolleginnen und Kollegen in diesem Gremium:
Annika Bollmann, Christine Hermann (Leitung), Niklas Kämmerer, Thomas Marienfeld, Anke Meyer, Karin Müller, Angela Smit-Fornfeist, Carsten Schwinde (Stellv. Schulleiter)
Arbeitsschwerpunkte:
- kontinuierliche Fortschreibung des Schulprogramms (jährlich)
- Entwicklung und Koordination schuleigener Qualitätszyklen - aktuell: Qualitätszyklus V (2022-2025), zuvor: Qualitätsyklen IV (2019-2022), III (2016-2019), II (2012-2016) und I (2007-2012)
- Koordinierung von Entwicklungsschritten in der digitalen Bildung bzw. Nutzung digitaler Medien im Unterricht, ab Schuljahr 2018/2019 (seit Schuljahr 2019/2020: vier "Digi-SchiLf")
- Fokussierung der fachgruppenspezifischen Schulentwicklungsprozesse: jährliche Ziel- und Maßnahmenplanung (zwei bis drei Entwicklungsziele, davon mindestens eines zur Unterrichtsentwicklung) und Etablierung fester jährlicher Termine, SchiLf, ab Schuljahr 2017/2018
- jährliche Klausurtagungen (im Wechsel ein- bis zweitägig) für Fachkonferenzleiter/innen, erweiterte Schulleitung, Steuergruppe, IT-Team, iPad-Team und ggf. Vertreter/innen anderer schulischer Gruppen, ab Schuljahr 2016/2017
- Unterrichtsentwicklung und Schulentwicklungsprozesse im Fokus der Fachgruppenarbeit, ab Schuljahr 2016/2017
- Weiterentwicklung von Prozessen der Unterrichtsentwicklung im Rahmen kollegialer Hospitationen, ab Schuljahr 2015/2016
- Innere Differenzierung, ab Schuljahr 2014/2015
- Reflexion des schulischen Leitbildes, SchiLf, Schuljahr 2013/2014
- Durchführung der Befragung zur Selbstevaluation (SEIS) im Schuljahr 2012/2013
- Auswertung und Dokumentation der SEIS-Ergebnisse ab Schuljahr 2012/2013
- Transparenz im Unterricht, SchiLf, Schuljahr 2011/2012
- Transparenz im Schulleitungshandeln, Schuljahr 2010/2011
- Konsequenzen aus den SEIS-Ergebnissen: Erarbeitung von Zielen zur Schulentwicklung und Maßnahmen, ab Schuljahr 2010/2011
- Durchführung der Befragung zur Selbstevaluation (SEIS) im Schuljahr 2009/2010
- Auswertung und Dokumentation der SEIS-Ergebnisse, Schuljahr 2009/2010
- Entwicklung, Durchführung und Evaluation eines schulischen Konzeptes zur Berufseinstiegsphase (BEP), Schuljahr 2009/2010
- stetige Begleitung von Prozessen der Unterrichtsentwicklung im Rahmen des „Kooperationspools":
- 2009/2010 (1. Hj.): Fachschaft Französisch
- 2009/2010 (2. Hj.): Fachschaft Englisch
- 2010/2011 (1. Hj.): Fachschaft Mathematik
- 2010/2011 (2. Hj.): Fachschaft Musik
- 2011/2012 (1. Hj.): Fachschaft Geschichte
- 2012/2013 (1. Hj.): Fachschaft Biologie
- 2012/2013 (2. Hj.): Fachschaft Chemie
- Entwicklung, Durchführung und Evaluation des Kooperationsprojektes ‚Bildung von Lehrerteams' im Schuljahr 2007/2008
- Entwickeln und Verfassen des Schulprogramms, ab Schuljahr 2007/2008
- Entwicklung des Leitbildes, SchiLf, Schuljahr 2007/2008
Ansprechpartnerin:
Christine Hermann
TdoT 2021 - AG Capoeira
- Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 01. April 2021 17:25
- Veröffentlicht am Sonntag, 09. Februar 2020 10:27
- Geschrieben von Matthias Aumann
- Zugriffe: 3424
Die AG "Capoeira"
Capoeira wird oft als brasilianischer Kampftanz bezeichnet, da Musik und Rhythmus direkt auf den „Kampf" Einfluss nehmen. Dabei ist die Spielweise („Toque") und Spiel-geschwindigkeit des Leitinstruments (der „Berimbau") ausschlaggebend, wie die Capoeiristas spielen. Neben der Berimbau gibt es Tamburine („Pandeiro"), Kongas („Atabaque"), und weitere Rhythmusinstrumente, die von Klatschen und Singen begleitet werden.
Es gibt zwei Hauptrichtungen der Capoeira, die sich im Stil, in der Geschwindigkeit, aber auch in formalen, ideologischen und historischen Aspekten unterscheiden: Capoeira Angola und Capoeira Regional. Erstere wurde hauptsächlich von Mestre Pastinha (1889–1981) ent-wickelt und greift eine ursprüngliche, von afrikanischen Sklaven in Bahia entwickelte, Capoeira auf.
Capoeira Regional hingegen ist eine sich stets weiterentwickelnde Form der Capoeira, verwoben mit turnerischen, akrobatischen Elementen, beeinflusst von asiatischen Kampf-sportarten. Begründer dieser Stilrichtung ist Mestre Bimba (1899-1974). Beide Richtungen sind mittlerweile weltweit vertreten, wobei die Capoeira Regional insgesamt von weitaus mehr Menschen praktiziert wird.
Breakdance ist der Capoeira Regional in einigen Aspekten recht ähnlich, da dieses viele Bewegungen der Capoeira aufgegriffen und leicht verändert hat.
Neben den zwei Hauptzweigen gibt es noch zahlreiche weitere Stilrichtungen, wie z.B. Miudinho („das kleine Spiel"), entwickelt von Mestre Suassuna oder auch Benguela (eine Form ähnlich der Capoeira Angola). Der Begriff „Capoeira" geht wahrscheinlich auf ein Wort aus einer indianischen Sprache zurück, das ursprünglich für „Waldwirtschaft" und später für „Wald" verwendet wurde. Der Grund dafür liegt darin, dass zur Zeit des Capoeira-Verbots in Brasilien versteckte „Dörfer" in den Regenwäldern entstanden, in denen entflohene Sklaven Zuflucht fanden.
In diesen Dörfern wurden neben Capoeira auch andere Kämpfe, wie z.B. Makulélé praktiziert, eine Art Stocktanzkampf (damals wurden statt Stöcker Macheten verwendet). Weitere Tänze, die oft mit Capoeira assoziiert werden, sind der Kriegertanz, der Feuertanz und das Samba.
Hier ein kleiner Eindruck in Form eines Videos:
Literatur:
- Capoeira, Mestre Nestor: Capoeira – Kampfkunst und Tanz aus Brasilien., 5. Auflage 2001, Verlag Weinmann.
- Lowell-Lewis, John: Ring of Liberation: Deceptive Discourse in Brazilian Capoeira, 1. Auflage 1992, University of Chicago Press.