Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht - Kontakt: Bad Zwischenahn icon---Email gelb / Tel.: 04403-94880 | Edewecht icon---Email gelb / Tel.: 04405-9856611

Schulelternrat

 

Der Schulelternrat ist ein Mitwirkungsorgan für Eltern an unserer Schule. Er soll eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Schule und Elternhäusern ermöglichen und Eltern an allen wesentlichen, die Schule betreffenden Entscheidungen beteiligen.

Aktuelles:

Sehr geehrte Besucher des Internetauftritts des Schulelternrats (SER) am GZE!

Es ist uns als Team ein Anliegen, möglichst viele von Ihnen in die laufenden Prozesse des Schulalltags aus Elternsicht einzubinden und Sie alle ereignisorientiert, umfassend, neutral und frühzeitig informiert zu halten. 

Zusätzlich haben die gewählten Vertreter des SER Zugang zum geschützten Bereich dieses Auftritts, in dem Protokolle und schulinterne Informationen vergangener Schuljahre archiviert und jederzeit abrufbar sind. Bitte wenden Sie sich dazu bei Einzelfragen an Ihre gewählten Klassenvertreter.

Wir freuen uns über Anregungen, Fragen und Mitarbeit und stehen Ihnen unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gern zur Verfügung.

 

Aktuelles:

 

Protokoll der 2.SER-Sitzung vom 19.02.2025 ist eingestellt

 Einladung zur 2.SER-Sitzung am 19.02.2025 ist eingestellt

Protokoll der 1.SER-Sitzung vom 24.10.2024 ist eingestellt 

Einladung zur 1.SER-Sitzung am 24.10.2024 ist eingestellt

Info: Tablet- und Notebookversicherung

Bei Busproblemen bitte direkt an den Landkreis wenden (siehe Vordruck).

 

Elternarbeit:

Elternarbeit:

Hier finden Sie Hinweise und weiterführende Informationen rund um das Thema Elternarbeit.

 

Rechtliches:

Rechtliches:

Neu: Geschäftsordnung des SER am GZE (01.10.2019)

Hier befinden sich auszugsweise die rechtlichen Grundlagen des Schulelternrats (zu finden unter http://www.schure.de/nschg/nschg/nschg5.htm)

F ü n f t e r   T e i l
Elternvertretung

Erster Abschnitt
Elternvertretung in der Schule

§ 88
Allgemeines

(1) Die Erziehungsberechtigten wirken in der Schule mit durch:

  1. Klassenelternschaften,
  2. den Schulelternrat,
  3. Vertreterinnen und Vertreter im Schulvorstand, in Konferenzen und Ausschüssen.

(2) Die Erziehungsberechtigten haben bei Wahlen und Abstimmungen für jede Schülerin oder jeden Schüler zusammen nur eine Stimme.

(3) In den Ämtern der Elternvertretung sollen Frauen und Männer gleichermaßen vertreten sein. Ferner sollen Erziehungsberechtigte ausländischer Schülerinnen und Schüler in angemessener Zahl berücksichtigt werden.

[...]

§ 90
Schulelternrat

(1) Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat. In der Berufsschule gehören auch die Vorsitzenden der Bereichselternschaften dem Schulelternrat an.

(2) Wird eine Schule von mindestens zehn ausländischen Schülerinnen oder Schülern besucht und gehört von deren Erziehungsberechtigten niemand dem Schulelternrat an, so können diese Erziehungsberechtigten aus ihrer Mitte ein zusätzliches Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied des Schulelternrats wählen.

(3) Der Schulelternrat wählt die Elternratsvorsitzende oder den Elternratsvorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter oder mehrere Stellvertreterinnen oder Stellvertreter aus seiner Mitte sowie die Vertreterinnen oder Vertreter und eine gleiche Anzahl von Stellvertreterinnen oder Stellvertretern in der Gesamtkonferenz, in den Teilkonferenzen, außer denen für organisatorische Bereiche, und in den entsprechenden Ausschüssen nach §39 Abs.1.

(4) Die oder der Vorsitzende lädt den Schulelternrat mindestens zweimal im Jahr zu einer Sitzung ein. Eine Sitzung des Schulelternrats ist auch einzuberufen, wenn ein Fünftel der Mitglieder oder die Schulleitung es unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt.

 

Zusammensetzung:

Zusammensetzung:

 

1. Vorsitzender 2. Vorsitzende
Hartmut Behrens   Christine Bellmann
 Hartmut Behrens  Christine Bellmann
   
Beisitzerin Birte Rosendahl
Beisitzerin Sarah Rodehau
Beisitzerin Anke Schliep
   
Erweiterung:
Zuständig für
die Homepage des SER
Andreas Zimmer

 

 

 

 

 

 

Kontakt:

Kontakt zum Schulelternrat aufnehmen:

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Links und Adressen:

Links und Adressen zum Thema Schule und Elternrat:

Links:


Adressen und Telefonnummern:

Landkreis Ammerland, Schul- und Kulturamt

Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede
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Schulangelegenheiten: Tel. 04488-56-2770
Schülerbeförderung: Tel. 04488-56-2750


Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern im Landkreis Ammerland

Haupteinrichtung:

Lange Straße 15
26655 Westerstede

Nebenstelle:

Oldenburger Str. 70c
26188 Edewecht

Kontakt:

Zentrales Sekretariat: 04488 565900

Krisentelefon: 0800-26 22 22 6 (14-22 Uhr)

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

http://www.ammerland.de/beratungsstelle.php



 

 

 

 

TdoT 2021 - AG Capoeira

berimbauDie AG "Capoeira"

Capoeira wird oft als brasilianischer Kampftanz bezeichnet, da Musik und Rhythmus direkt auf den „Kampf" Einfluss nehmen. Dabei ist die Spielweise („Toque") und Spiel-geschwindigkeit des Leitinstruments (der „Berimbau") ausschlaggebend, wie die Capoeiristas spielen. Neben der Berimbau gibt es Tamburine („Pandeiro"), Kongas („Atabaque"), und weitere Rhythmusinstrumente, die von Klatschen und Singen begleitet werden.

Es gibt zwei Hauptrichtungen der Capoeira, die sich im Stil, in der Geschwindigkeit, aber auch in formalen, ideologischen und historischen Aspekten unterscheiden: Capoeira Angola und Capoeira Regional. Erstere wurde hauptsächlich von Mestre Pastinha (1889–1981) ent-wickelt und greift eine ursprüngliche, von afrikanischen Sklaven in Bahia entwickelte, Capoeira auf.

Capoeira Regional hingegen ist eine sich stets weiterentwickelnde Form der Capoeira, verwoben mit turnerischen, akrobatischen Elementen, beeinflusst von asiatischen Kampf-sportarten. Begründer dieser Stilrichtung ist Mestre Bimba (1899-1974). Beide Richtungen sind mittlerweile weltweit vertreten, wobei die Capoeira Regional insgesamt von weitaus mehr Menschen praktiziert wird.

Breakdance ist der Capoeira Regional in einigen Aspekten recht ähnlich, da dieses viele Bewegungen der Capoeira aufgegriffen und leicht verändert hat.

Neben den zwei Hauptzweigen gibt es noch zahlreiche weitere Stilrichtungen, wie z.B. Miudinho („das kleine Spiel"), entwickelt von Mestre Suassuna oder auch Benguela (eine Form ähnlich der Capoeira Angola). Der Begriff „Capoeira" geht wahrscheinlich auf ein Wort aus einer indianischen Sprache zurück, das ursprünglich für „Waldwirtschaft" und später für „Wald" verwendet wurde. Der Grund dafür liegt darin, dass zur Zeit des Capoeira-Verbots in Brasilien versteckte „Dörfer" in den Regenwäldern entstanden, in denen entflohene Sklaven Zuflucht fanden.

In diesen Dörfern wurden neben Capoeira auch andere Kämpfe, wie z.B. Makulélé praktiziert, eine Art Stocktanzkampf (damals wurden statt Stöcker Macheten verwendet). Weitere Tänze, die oft mit Capoeira assoziiert werden, sind der Kriegertanz, der Feuertanz und das Samba.

Hier ein kleiner Eindruck in Form eines Videos:

Literatur:
  • Capoeira, Mestre Nestor: Capoeira – Kampfkunst und Tanz aus Brasilien., 5. Auflage 2001, Verlag Weinmann.
  • Lowell-Lewis, John: Ring of Liberation: Deceptive Discourse in Brazilian Capoeira, 1. Auflage 1992, University of Chicago Press.

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