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Aktuelles am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht (GZE)

Entfall der Kennenlerntage der Klasse 5g am Montag und Dienstag

ACHTUNG: Da die Trainer von emotions eV krankheitsbedingt ausfallen und kein Ersatz gefunden werden konnte, finden die geplanten Kennenlerntage der Klasse 5g  am Montag und Dienstag vorerst NICHT statt.

Ob ein Ersatztermin gefunden werden kann wird momentan geprüft und zeitnah an die Klassenelternschaft weitergegeben werden.

VBN-Verkehrserhebung 2021

schulbusLiebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

der Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN) lässt im Verbundgebiet im Zeitraum 04.10.-11.12.2021 auf vielen Bus- und Bahnlinien eine Verkehrserhebung durchführen. Für die Vorbereitung und Durchführung der Erhebung ist die GVS (Gesellschaft für Verkehrsberatung und Systemplanung) aus Hannover verantwortlich.

Bei der Erhebung wird bei allen Fahrgästen die Einstiegs- und Ausstiegshaltestelle aufgenommen, es wird nach der Fahrkarte, der Preisstufe und dem Fahrpreis, dem Umstieg sowie nach dem Fahrzweck gefragt. Namen oder andere persönliche Daten werden nicht aufgenommen.

In Ihrem Bereich werden auf den Linien 330, 340, 370, 374, 375 und 399 Verkehrserhebungen durchgeführt werden.

Näheres entnehmen Sie bitte dem hier verlinkten PDF.

Für Rückfragen stehen die VBN GmbH oder die Verkehrsunternehmen gerne zur Verfügung.

Neue Briefe des Kultusministers und eine Absonderungsverordnung des Sozialministeriums

Heute sind in Niedersachsen sowohl die neue Corona-Landesverordnung als auch eine neue Absonderungsverordnung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in Kraft getreten. Informationen zu beiden Verordnungen finden Sie in den Ministerbriefen an die Elten, dem Brief an die SuS der Sek I und dem Brief an die SuS der Sek II.
 
Außerdem haben wir die aktuelle Presseinformation des Sozialministeriums eingestellt. Sie enthält noch weitere, über den Schulbetrieb hinausreichende Informationen und Erklärungen zur erwähnten Absonderungsverordnung. Diese Verordnung regelt, dass Personen, die einen Selbsttest durchgeführt und dabei ein positives Testergebnis erhalten haben, verpflichtet sind, sich zunächst in Absonderung zu begeben. Sie sind zudem gehalten, das Testergebnis an das jeweils zuständige Gesundheitsamt zu übermitteln und verpflichtet, unverzüglich einen PCR-Test zur Abklärung vornehmen zu lassen
 
Alle Schreiben gehen den Eltern sowie den Schülerinnen und Schülern auch per Mail zu.
 
Darüber hinaus ist der neue nds. Rahmenhygieneplan Corona Schule 8.0 herausgekommen, der auch im nebenstehenden Kasten "Schule und Corona - Informationen und Verfahren am GZE einsehbar ist.

Studien- und Wiederholungstag am Mittwoch, 29.09.2021

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

liebe Schüler und Schülerinnen,

am Mittwoch, 29.09.2021 findet für alle Schüler und Schülerinnen der Klassen 5-13 ein häuslicher Studien- und Wiederholungstag statt. Der Unterricht an diesem Tag fällt aufgrund einer schulinternen Lehrerfortbildung (SchiLf) für das gesamte Kollegium zum Thema Möglichkeiten digitaler Medien im Unterricht 3.0 aus.

Die Schülerinnen und Schüler erhalten von ihren Lehrkräften, bei denen sie am Mittwoch Unterricht hätten, Aufgaben zur Wiederholung und zum Training von Unterrichtsinhalten. Die Schülerinnen und Schüler des 9. und 10. Jg. erhalten nur Aufgaben für die ersten 4 Stunden. Danach werden diese Schülerinnen und Schüler eigenständig im Homeoffice ihre Lernausgangsdiagnose im Fach Mathematik am PC bearbeiten.

Der Unterricht findet ab Donnerstag, 30.09.2021 wieder regulär nach Plan statt.

Maskenpflicht im Unterricht zunächst nur die ersten 3 Wochen

Der Kultusminister hat in Briefen an Eltern, Schülerinnen und Schüler (SuS) sowie Schulleitungen und Lehrkräfte verschiedene Präzisierungen vorgenommen. Die Briefe sind im nebenstehenden Kasten "Schule in Corona Zeiten - Informationen und Verfahren am GZE" nachzulesen. Die Dokumente sind auch an die Adressaten versendet worden.

Sehr wesentlich sind folgende Aspekte:

Die Testpflicht besteht in den ersten 7 Tagen täglich, danach dreimal in der Woche, am GZE i.d.R. am Montag, Mittwoch und Freitag. Entgegen der durch die Presse verbreiteten Aussagen des Ministerpräsidenten vom Anfang dieser Woche sind nachweislich geimpfte und genesene Personen (natürlich auch SuS, Lehrkräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) "von der Testpflicht befreit".

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung  auch im Unterricht (für SuS ab 14 Jahre mit medizinischer Maske, jüngere SuS auch mit Alltagsmaske) wird präzisiert: "für die ersten drei Wochen". Am 22.09.2021 läuft die derzeit gültige Corona-Landesverordnung aus, so dass für die Zeit danach neu entschieden werden muss. Maskenfreie Zeiten werden am GZE gewährleistet, z.B. während der Pausen bei Aufenthalt im Freien. Auf Lüftungsanlagen geht der Minister ebenfalls kurz ein, die nur "ergänzend zu sehen" seien und kein Ersatz zum Masken-Tragen.

Darüber hinaus kündigt der Minister Finanzzuweisungen für die Schulen in den nächsten Tagen an, mit denen das bereits vor den Sommerferien veröffentlichte Aktionsprogramm "Startklar in die Zukunft" umgesetzt werden soll. Erst danach können die Schulen beginnen, Personal für schulische Projekte und Fördermaßnahmen zu finden und anzustellen.

Ablauf der ersten Schultage am GZE im Schuljahr 2011/22

GZE Logo KopieAblauf des ersten Schultags

Achtung

Besonderheiten des Ablaufs des ersten Schultages sowie der weiteren Tage entnehmen Sie bitte dem hier angefügten PDF Dokument.

Hinweis zu den Einschulungsfeiern für unsere neuen 5. Klassen

Wir freuen uns, dass die Einschulungsfeiern für den 5. Jahrgang wie geplant stattfinden können.
Bitte beachten Sie die in dem Willkommensbrief genannten Informationen zum Ablauf der Einschulungsfeiern der jeweiligen Klasse Ihres Kindes.

Wir weisen noch einmal darauf hin, dass Eltern bzw. Erziehungsberechtigte gemäß der aktuellen Vorgaben an der Einschulung nur mit einem negativen Testnachweis (PCR-Test 48 Stunden gültig oder PoC-Antigen-Test 24 Stunden gültig) oder einem Impfnachweis (gemäß 2 Nr. 3 SchAusnahmV) oder einen Genesenennachweis (gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV) die Schule betreten dürfen.
Bitte halten Sie die entsprechenden Nachweise bei Ankunft bereit.

Für die Ankunft stehen für die jeweilige Klasse ein eigener Eingang zur Verfügung, der vor Ort deutlich ausgewiesen ist.

Unsere neuen Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen kommen negativ getestet zur Schule. Die Grundschulen haben den Schülerinnen und Schülern für den ersten Schultag einen Selbsttest zur Verfügung gestellt. Falls für die Einschulung ein Selbsttest benötigt wird, kann dieser am Mittwoch, 01.09.2021 in der Zeit von 10:00 – 12:00 Uhr in den Sekretariaten in Bad Zwischenahn bzw. Edewecht abgeholt werden.

Wir freuen uns auf unsere neuen 5.-Klässler!

Neue Rundverfügung 22/2021 und Rahmenhygieneplan Corona Schule 7.0

Das Kultusministerium hat eine neue Rundverfügung 22/2021 sowie den aktuellen Rahmenhygieneplan (RHP) 7.0 veröffentlicht. Beide Texte sind auch in dem nebenstehenden Kasten "Schule in Corona-Zeiten - Informationen und Verfahren am GZE" einzusehen.

Sie finden in den beiden Dokumenten die amtlichen Vorgaben für den Schulunterricht ab Donnerstag 02.09.2021:

- die Verpflichtung zum Tragen von medizinischen Masken (ab dem 14. Lebensjahr, jüngere Schülerinnen und Schüler (SuS): Alltagsmaske) überall im Schulgebäude auch im Unterricht (Ausnahme: Sport und bei Klausuren und Klassenarbeiten am Sitzplatz mit 1,5 m Abstand)

- die Testpflicht: an den ersten sieben Schultagen täglich, danach an drei Tagen in der Woche, am GZE: i.d.R. am Montag,Mittwoch, Freitag. Mit entsprechendem Nachweis sind Geimpfte und Genesene von der Testpflicht ausgenommen, gilt auch für SuS. Auch für die Einschulung des neuen 5. Jg. gilt die 3G-Regel und damit Testpflicht für SuS und begleitende Eltern, wenn sie nicht nachweislich geimpft oder genesen sind.

- Befreiung von der Präzenzpflicht für den Unterricht in der Schule nur in Härtefällen.

Wenn Sie im Ausland waren...

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

nach dem Ende der Sommerferien bitten wir vor dem Schulbesuch um Beachtung der aktuellen Quarantäneregeln nach der Rückkehr von Reisen ins Ausland.

Mit Stand 01.08.2021 (zunächst bis zum 30.09.2021) gelten folgende gesetzliche Vorgaben:

Personen, die sich im Ausland aufgehalten haben und älter als 12 Jahre sind, müssen unabhängig von der Art des Verkehrsmittels (Flugzeug, Bahn, Auto pp.) und unabhängig davon, ob ein Voraufenthalt in einem Hochrisiko- bzw. Virusvariantengebiet stattgefunden hat, grundsätzlich bei Einreise über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen.   ...

Alles Weitere lesen Sie hier oder in "Alles auf einen Blick - Regelungen zum Schulstart, Seite 3"

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