Aktuelles am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht (GZE)
Einladung zu Sommerkonzert meets Bunter Abend
- Veröffentlicht am Donnerstag, 16. Juni 2022 11:13
- Geschrieben von C Logemann
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Nachdem unsere Konzerte und der Bunte Abend aufgrund der Corona-Pandemie 2020 und 2021 leider ausfallen mussten:
Nun endlich 2022: eine herzliche Einladung zu "Sommerkonzert meets Bunter Abend".
Wir freuen uns auf euch!
Einladung zum Abiturgottesdienst 2022
- Veröffentlicht am Donnerstag, 16. Juni 2022 10:44
- Geschrieben von C Logemann
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Verbesserung in der Busbeförderung ab dem 8. Juni 2022
- Veröffentlicht am Dienstag, 07. Juni 2022 23:50
- Geschrieben von C Logemann
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Nach längeren Verhandlungen zwischen ElternvertreterInnen, dem Landkreis und dem Busunternehmen treten nun Änderungen in Kraft, die die Situation der frühen Ankunft am Standort Edewecht aus dem Bereich Friedrichsfehn/Wildenloh/Kleefeld deutlich verbessern werden:
Die Busse aus Friedrichsfehn fahren erst um 7:10 Uhr ab, sodass die Ankunftszeit an der Außenstelle auf 30 Minuten vor Schulbeginn reduziert wird.
Zudem werden künftig die Schülerinnen und Schüler für den Standort Bad Zwischenahn morgens mit der Linie 379 über Petersfehn nach Bad Zwischenahn fahren und die Schülerinnen und Schüler für den Standort Edewecht weiterhin mit der Linie 387.
Um nach den Sommerferien reibungslos starten zu können, sollen die Änderungen bereits am 8. Juni 2022 in Kraft treten, um eventuell auftretende Schwächen im System bis zu den Sommerferien bereinigen zu können.
Schülersammelzeitticket / 9 €-Ticket
- Veröffentlicht am Dienstag, 31. Mai 2022 10:35
- Geschrieben von Matthias Aumann
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Informationen zur Schulbuchausleihe 2022/23
- Veröffentlicht am Samstag, 14. Mai 2022 19:56
- Geschrieben von C Logemann
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Anmeldung für die Lehrmittelausleihe und -ausgabe
Die Listen für die im nächsten Schuljahr verwendeten Lehrmittel und Informationen zur Ausleihe bzw. Lehrmittelausgabe sind in den letzten Tagen in den Klassen verteilt worden. Sie sind zusammen mit den Informationen zur Ausleihe und Anmeldezetteln auch auf der Homepage unter Infos Sek I/II >Schulbücher zu finden.
In den Klassenstufen 5-6 und 9-11 wird die Lehrbuchausleihe wie bisher stattfinden. Hier werden Print-Ausgaben der verwendeten Lehrbücher zur Verfügung gestellt. In Jahrgang 11 findet eine Teilausleihe statt. Für diese Ausleihe ist eine Neuanmeldung erforderlich.
In Jahrgang 7 und 8 wird im kommenden Schuljahr mit Tablets gearbeitet. Dadurch werden in diesen Jahrgängen verstärkt e-books zum Einsatz kommen. Die Lehrmittelausgabe wird für diese Jahrgänge eine Mischung aus Print-Ausgaben und e-book-Lizenzen bereitstellen. Da auch Lizenzen für kostenpflichtige Apps (Heftführung und Taschenrechner) von allen gekauft werden müssen, ist für den jeweiligen Jahrgang eine Neuanmeldung erforderlich. Hinweis: Eine eingelöste e-book-Lizenz kann nicht zurückgegeben, ersetzt oder ausgetauscht werden (z. B. beim Wechsel des Religions-/Werte-und-Normen-Kurses)!
In den Jahrgängen 9-13 ist die Arbeit mit e-books im Unterricht zulässig, die entsprechenden Lizenzen müssen jedoch selbst beschafft werden. Die Schule stellt im Rahmen der Lehrbuchausleihe nur gedruckte Bücher zur Verfügung. Wird die Arbeit mit e-books gewünscht, ist eine Teilnahme an der Ausleihe nicht sinnvoll. Der Vertrag müsste bis zum 15. Juni gekündigt werden. Hinweis: Wird wegen des Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen der Gebrauch des Tablets untersagt, müssen innerhalb einer Woche selbstständig Druckversionen der Lehrbücher beschafft werden, da im Unterricht nicht mehr auf die e-books zugegriffen werden kann.
WICHTIG! Die Teilnahmegebühr für die Lehrmittelausleihe bzw. -ausgabe muss bis zum 30.05.2022 auf dem Lehrmittelkonto (s. Informationen unter Infos Sek I/II>Schulbücher) eingegangen sein. Bei nicht fristgerechter Zahlung kann die Versorgung mit Lehrmitteln zum Schuljahrsbeginn nicht gewährleistet werden. Dann müssen die Lehrmittel selbst besorgt werden.
Schulfrei während des mündlichen Abiturs 2022
- Veröffentlicht am Donnerstag, 05. Mai 2022 13:35
- Geschrieben von C Logemann
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Abstimmen für das GZE beim Sparda-Umweltpreis 2022
- Veröffentlicht am Montag, 02. Mai 2022 23:54
- Geschrieben von Karin Müller
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Abstimmen für das GZE beim Sparda-Umweltpreis 2022
Das GZE beteiligt sich am Wettbewerb Sparda-Umweltpreis 2022 mit dem Beitrag "Energiesparend heizen und lüften".
Ihr könnt unsere Schule unterstützen, indem ihr nach einem Klick auf den Abstimm-Button unserem Beitrag eure Stimme gebt. Somit könnt ihr mitentscheiden, welche 200 Schulprojekte mit insgesamt 400.000 Euro gefördert werden.
Ihr erreicht die Seite über den Button oder über:
https://www.spardaspendenwahl.de/profile/gymnasium-bad-zwischenahn-edewecht
Wie funktioniert die Abstimmung genau?
Vom 03. Mai um 9:00 Uhr bis zum 31. Mai 2022 um 16:00 Uhr können alle online kostenfrei abstimmen, welche Projekte gefördert werden. Zur Teilnahme an der Abstimmung gebt ihr auf dem Projektprofil eine Mobilfunknummer ein. An diese wird eine SMS mit drei Abstimmcodes versendet. Diese Abstimmcode entsprechen je einer Stimme, mit denen ihr in den darauf folgenden 48 Stunden für das Projekt des GZE abstimmen könnt.
Jede/r kann mit mehreren Stimmen für ihren/seinen Favoriten abstimmen. Die Abstimmung erfordert keine Angabe persönlicher Daten.
Je mehr Stimmen unser Beitrag bekommt, desto größer sind die Chancen, unter die ersten 50 zu kommen und damit einen Geldpreis zu erhalten. Im letzten Jahr konnten wir hier über 1000 Euro erhalten - und es war noch Luft nach oben!
Macht möglichst viele Menschen in eurem Bekanntenkreis auf diesen Wettbewerb aufmerksam und bittet sie, für unseren Beitrag zu stimmen. Es ist auch möglich mit der gesamten Klasse für unser Projekt abzustimmen.
Herzlichen Dank für euer Engagement im Voraus.
Karin Müller und Franziska Fiehne
für den Arbeitskreis Umwelt am GZE
Kein Unterricht am Zukunftstag Donnerstag, 28.04.2022
- Veröffentlicht am Dienstag, 26. April 2022 13:53
- Geschrieben von Klaus Friedrich
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Sehr geehrte Eltern,
der "Zukunftstag für Mädchen und Jungen in Niedersachsen" findet am 28. April 2022 statt. Mädchen und Jungen sollen beim Zukunftstag geschlechteruntypische Berufe erkunden, um so eventuell Impulse für die spätere Berufswahl zu bekommen. Mädchen sollen hierbei einen Einblick in technische, naturwissenschaftliche oder handwerkliche Berufe, Jungen sollen einen Einblick in soziale, pädagogische oder pflegerische Berufe erhalten.
Zeitgleich am Zukunftstag findet am GZE die Digi-SchiLf 4.0 (schulinterne Lehrerfortbildung) statt. An diesem Tag werden sich alle Lehrerinnen und Lehrer in verschiedenen Workshops mit dem „Einsatz des iPads im Unterricht" beschäftigen.
Der Unterricht entfällt daher am Donnerstag, 28. April 2022.
Falls Ihr Sohn/Ihre Tochter am 28. April 2022 am Zukunftstag teilnehmen und in einem Betrieb, einer Hochschule oder einer anderen Einrichtung einen Beruf erkunden will, füllen Sie bitte ein entsprechendes Antragsformular aus. Antragsformulare sind im Sekretariat (bei Frau Pahling bzw. Frau von Aschwege) zu erhalten bzw. abzugeben. Sie können den Antrag auch HIER herunterladen.
Für alle anderen Schülerinnen und Schüler findet am 28. April 2022 ein häuslicher Studientag statt, an dem schulische Aufgaben zu Hause bearbeitet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich
Neue Regelungen für Infizierte und Kontaktpersonen
- Veröffentlicht am Freitag, 22. April 2022 14:52
- Geschrieben von Klaus Friedrich
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In der Rundverfügung 05/2022 hat das Kultusministerium neue Regelungen für Covid-19-Infizierte Personen in der Schule festgelegt bzw. bestätigt, die allerdings nur bis zum 30.04.2022 gelten:
"Eine Verkürzung der häuslichen Isolation ist auf sieben Kalendertage (entspricht fünf Schultagen) möglich. Dazu muss ein negatives Antigenschnelltest-ergebnis oder ein negativer PCR-Test vorliegen.
Die Tests zur Verkürzung der Absonderungspflicht müssen in einem Testzentrum, einer Apotheke oder in einer Arztpraxis vorgenommen und offiziell bescheinigt werden. Sie sind für die Betroffenen kostenlos. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest ist nicht ausreichend.
Schülerinnen und Schüler, die nur aufgrund eines Kontaktes in der Schule Kontaktperson sind und keine Symptome haben, sind von der Pflicht zur Quarantäne ausgenommen, soweit sie sich an den fünf auf den letzten Kontakt folgenden Schultagen jeweils einem anerkannten PoC-Antigen-Test oder einem im Rahmen schulischer Testkonzepte verwendeten Test unterziehen und dieser jeweils ein negatives Ergebnis erbringt.
Über die Regelungen nach dem 30. April 2022 werden Sie rechtzeitig informiert."