Aktuelles am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht (GZE)
Regelungen u. a. zur Versetzung, zur Nachprüfung und zum freiwilligen Zurücktreten im Sj. 2021/22
- Veröffentlicht am Mittwoch, 23. Februar 2022 10:12
- Geschrieben von Klaus Friedrich
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Zwei neue Erlasse zur Versetzung, zur Nachprüfung und zum freiwilligen Zurücktreten regeln in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in den Jahrgängen im Schuljahr 2021/2022 u. a. Folgendes :
- Verbindliche Anwendung der Ausgleichsregelung bei Versetzungen.
- Anspruch auf eine Nachprüfung für Schülerinnen und Schüler des 5. bis 9. Schuljahrgangs, die am Ende des Schuljahrgangs 2021/2022 wegen mangelhafter Leistungen in zwei Fächern nicht versetzt werden.
- Anträge für ein freiwilliges Zurücktreten können bis zum 10. Juni 2022 gestellt werden.
Die aktuellen Erlasse für die SEK I sind im nebenstehenden Kasten "Schule in Corona Zeiten - Informationen und Verfahren am GZE" einzusehen.
Schrittweiser Exit-Plan aus der Pandemie für Schulen
- Veröffentlicht am Donnerstag, 17. Februar 2022 14:05
- Geschrieben von Klaus Friedrich
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Der Kultusminister hat schrittweise Lockerungen bis Ende April angekündigt:
- Die tägliche Testpflicht soll nach und nach bis Ende April in ein freiwilliges Testangebot überführt werden.
- Der Ausstieg aus der Maskenpflicht im Unterricht wird in mehreren Zwischenschritten bis Ende April umgesetzt.
- Nach den Osterferien sollen wieder mehrtägige Schulfahrten stattfinden können.
Der konkrete Fahrplan ist unter dem Namen "Exit-Plan" zusammen mit den Briefen an Eltern und Schülerinnen und Schüler der Sek. I und Sek. II im nebenstehenden Kasten "Schule in Corona Zeiten - Informationen und Verfahren am GZE" einzusehen.
Schulausfall am Donnerstag (17.02.2022)
- Veröffentlicht am Mittwoch, 16. Februar 2022 19:41
- Geschrieben von Klaus Friedrich
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Auf Beschluss des Landkreises Ammerland fällt wegen extremer Witterungsverhältnisse an allen allgemein- und berufsbildenden Schulen der Unterricht
am Donnerstag, 17. Februar 2022 für alle Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht aus.
Der Distanzunterricht findet statt. Es erfolgt keine Schülerbeförderung.
Geplante Klassenarbeiten für die Schülerinnen und Schüler werden auf neue Termine verlegt und diese zeitnah bekannt gegeben.
Friedrich, Schulleiter, 16.02.2022, 19:30 Uhr
„Girls‘ Day/ Boys‘ Day“ (Zukunftstag) am 28.04.2022 - die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt auch bei Schülerbetriebspraktika
- Veröffentlicht am Dienstag, 15. Februar 2022 14:00
- Geschrieben von Klaus Friedrich
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am 28. April 2022 ist es wieder so weit: Der „Girls‘ Day/ Boys‘ Day“ (Zukunftstag) findet statt.
Sprachaufenthalt im französischsprachigen Ausland
- Veröffentlicht am Sonntag, 13. Februar 2022 19:01
- Geschrieben von C Logemann
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Achtung! Attention! Achtung! Attention! Achtung! Attention! Achtung! Attention! Achtung! Attention!
Du hast Lust, für einige Zeit ins französischsprachige Ausland zu gehen?
Es ist Zeit für eine Abwechslung?
Bist du bereit für einen Blick über den eigenen Tellerrand? Für ein Praktikum, einen Austausch (2-3 Monate: Brigitte-Sauzay/6 Monate: Voltaire) oder einen Sprachaufenthalt?
Auch in Zeiten der Coronapandemie ist dies prinzipiell möglich!
Melde dich bei Interesse an einem Aufenthalt in einem der französischsprachigen EU-Mitgliedstaaten bis zum 20. 02. 2022 bei: Ute Harder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (Beauftragte für den individuellen Frankreichaustausch am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht)
Entfall der Projekttage " Wir sind stark"
- Veröffentlicht am Mittwoch, 02. Februar 2022 20:00
- Geschrieben von C Logemann
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Aufgrund der Coronalage müssen die Projekttage "Wir sind stark" für den 6. Jahrgang im Februar und März in Bad Zwischenahn und in Edewecht leider ausfallen. An den geplanten Projekttagen findet daher der Unterricht planmäßig laut Stundenplan statt.
Neue Handreichung "Absonderung sowie Quarantäne- und Isolierungsdauern"
- Veröffentlicht am Mittwoch, 02. Februar 2022 16:27
- Geschrieben von Klaus Friedrich
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Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Niedersächsische Absonderungsverordnung ist jede COVID-19 krankheitsverdächtige Person, jede positiv getestete Person, jede Verdachtsperson und jede Kontaktperson unabhängig von einer Anordnung der zuständigen Behörde verpflichtet, sich unverzüglich in die eigene Wohnung, an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder in eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich dort abzusondern.
Die nds. Absonderungsverordnung sieht vor, dass jede mit einem Schnelltest (wie die von der Schule ausgegebenen Testkits), einem zertifizierten Antigentest oder einem PCR-Test positiv geteste Person eine Verdachtsperson ist und sich daher absondern muss.
Die Handreichung "Absonderung sowie Quarantäne- und Isolierungsdauern" sowie zwei weitere Handlungsrahmen zur Versorgung der Schule mit Testkits und zur "Zusammenarbeit von Schule und Gesundheitsamt unter Omikron" sind in dem nebenstehenden Kasten "Schule in Corona-Zeiten - Informationen und Verfahren am GZE" einzusehen.
Weiter tägliches Testen, auch für Geimpfte und Genesene
- Veröffentlicht am Mittwoch, 26. Januar 2022 17:37
- Geschrieben von Klaus Friedrich
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Es bleibt auch im Februar bei der täglichen Testung der Schülerinnen und Schüler. Neu ist, dass nach den Zeugnisferien auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler der Testpflicht unterliegen. Ausgenommen von der Testpflicht sind lediglich geboosterte Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung („Booster“-Impfung) erhalten haben. Als „geboostert“ gelten hierbei Personen, die entweder dreimal geimpft sind oder zweimal geimpft plus genesen sind. Eine gute Übersicht dazu finden Sie unter https://www.niedersachsen.de/assets/image/216846 oder im nebenstehenden Kasten "Schule in Corona-Zeiten - Informationen und Verfahren am GZE", wo auch die neuen Briefe des Ministers vom 26.01.2022 hinterlegt sind.
Bedingt durch die tägliche Testung und das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung gehen Kontaktpersonen aus dem schulischen Umfeld in der Regel nicht in Quarantäne.
Eine PCR-Bestätigung eines positiven Selbsttests ist bald nicht mehr erforderlich. Eine Bescheinigung über einen POC-Antigenschnelltest aus dem Testzentrum wird dann ausreichen. Das Freitesten nach sieben Tagen (bzw. fünf Tagen für Schülerinnen und Schüler) Quarantäne oder Isolation ist schon jetzt auch mit einem POC-Antigenschnelltest möglich.
Der verkürzte Genesenenstatus gilt derzeit 28 Tage nach dem positiven PCR-Test bis 90 Tage danach. Vor und nach diesem Zeitraum ist eine Testung notwendig, es sei denn, die Person ist bereits vollständig geimpft. Eine Übersicht finden Sie hier: https://www.niedersachsen.de/assets/image/216934"
Tägliche Testungen mindestens bis 31.01.2022
- Veröffentlicht am Donnerstag, 13. Januar 2022 17:13
- Geschrieben von Klaus Friedrich
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Bis vorerst zum Ende des Schuljahres am 31.01.2022 müssen sich weiterhin ungeimpfte Schülerinnen und Schüler täglich testen. Der Kultusminister weist in seinem neuesten Brief daraufhin, dass es aktuell "rechtlich noch nicht möglich, auch geimpfte und genesene Personen zur Testung zu verpflichten, ihnen wird aber ausdrücklich empfohlen, dies freiwillig zu tun." Nur im Falle eines AnlassBezogenen Intensiven Testens (ABIT) testet sich die gesamte Lergruppe, - "unabhängig vom Impfstatus".
Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind zum Tragen einer medizinischen Maske verpflichtet. Mehrtägige Schulfahrten und schulische Veranstaltungen mit Übernachtung bleiben über den Halbjahreswechsel hinaus bis zu den Osterferien untersagt, "da gerade das gemeinsame Übernachten ein hohes Infektionsrisiko" berge.
Weiterhin heißt es aus dem MK: "Die angekündigten Neuregelungen für Quarantäne und Isolation werden voraussichtlich am Freitag, 14.01.2022, auf Bundesebene in eine entsprechende Verordnung gegossen. Dem folgt auf Landesebene eine Absonderungsverordnung auf Grundlage der Bundesregelung", die dann bekannt gemacht wird.