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Aktuelles am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht (GZE)

Achtung Bus-Verspätungen wegen Baumaßnahmen möglich:

Betroffene Linien:

Fahrbahnsanierung in Ofen – Auswirkungen auf die Linien 372 und 373

Vom 12.10. bis zum 04.11. wird die Fahrbahn der Kreisstraße 348 in der Ortslage Ofen saniert.
Während der Baumaßnahme kann die Linie 373 folgende Haltestellen nicht anfahren:

  • Wehnen, Karl-Jaspers-Klinik, Ofen (Dürerstr., Feldkamp, Schule).

Nach den Herbstferien, ab dem 26.10. bis zum Ende der Baumaßnahme, kann es in der Schülerbeförderung auf der Linie 372 (Grundschule Ofen) und auf der Linie 373 (Ofen – Bad Zwischenahn) zu Verspätungen kommen. Für Schülerinnen und Schüler aus dem Bereich Ofen ist eine Ersatzhaltestelle am Parkplatz der Kirche in Ofen (Kirchstr.) eingerichtet. Die Linie 373 fährt dort um 7:16 Uhr und 8:17
Uhr ab. Weitere Informationen sind am Ende der Herbstferien unter www.vbn.de/vbn/verkehrshinweise/bus-und-strassenbahnverkehr/ zu erfahren.

Hinweis: Der Doppeldecker der Linie 379 nach Petersfehn hält an sämtlichen Haltestellen, wenn der Busfahrer entsprechend informiert wird.

Baumaßnahme Elmendorfer Str. – Auswirkungen auf Busverkehr

Vom 19.10 bis voraussichtlich 04.12. wird die Elmendorfer Str. vom Park der Gärten bis zur Kreuzung Elmendorfer Str. und Langebrügger Str. saniert.
Hiervon ist auch der Busverkehr der Linien 350, 370, 371, 377, 396, 399 und in der Folge auch einzelne Fahrten der Linien 336 und 346 betroffen.
Es kann auf einzelnen Fahrten zu Verspätungen kommen, die auch Auswirkungen auf Anschlussfahrten des Gymnasiums und der Oberschule Bad Zwischenahn sowie den morgendlichen Fahrten auf der Linie 336 zur KGS Rastede und der Linie 346 zur KGS Rastede, GS Feldbreite, Schule am Voßbarg und GS Leuchtenburg haben können.

Detaillierte Infos zu den einzelnen Linien, welche Haltestellen NICHT angefahren werden können und welche Ersatzhaltestellen zur Verfügung stehen, sowie ggf. geänderte Abfahrtzeiten, sind ab Ende nächster Woche der Seite www.vbn.de/vbn/verkehrshinweise/bus-und-strassenbahnverkehr zu entnehmen.

Der Schulelternrat lädt ein

Entfall SER-Sitzung

Nach den Herbstferien: Schule am GZE wie bisher im eingeschränkten Regelbetrieb

Das GZE setzt den eingeschränkten Regelbetrieb mit Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler nach den Herbstferien fort.

Um den Präsenzbetrieb zu gewährleisten und gleichzeitig den Gesundheitsschutz für alle Personen an der Schule zu erhöhen, hat das Kultusministerium in der aktuellen Lage mit steigenden Infektionen mit SARS-CoV-2 Anpassungen verfügt:
 
Ab 50 Inzidenzien in den letzten 7 Tagen in einem Landkreis sollen alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 auch im Unterricht einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Der Wert der 7-Tage-Inzidenz liegt im Landkreis Ammerland am 24.10.2020 bei 19,2, so dass im Augenblick noch kein MNS im Unterricht am GZE getragen werden muss.
In 14 Tagen wird überprüft und ggf. eine flächendeckende Verpflichtung zum MNS im Unterricht und/oder der Wechsel in das Szenario B (Wechselmodell) verfügt.
 
Für SuS mit vulnerablen Familienangehörigen ist eine Befreiung vom Präsenzunterricht bei einer 7-Tage-Inzidenz von > 35 per Antrag möglich.
 
Das Lüften in den Klassenräumen soll, wie auch bisher, im Abstandswechsel von 20 / 5 /20 Minuten erfolgen: 20 Minuten geschlossene Fenster, 5 Minuten Lüften, wieder 20 Minuten geschlossene Fenster, kein Dauerlüften von auf Kipp gestellten Fenstern nötig. "Gewissenhaftes und regelmäßiges Lüften ist derzeit die wirkungsvollste Maßnahme des Infektionsschutzes. ... Durch Stoß- und Querlüften wird die Raumtemperatur auch im Winter nur geringfügig beeinträchtigt, mit einer den herbstlichen Temperaturen angepassten Kleidung sollte das kein Problem sein. Niemand muss dauerhaft im Kalten sitzen!" (vgl. Ministerbriefe vom 22.10.2020). Wie schon vor den Ferien von der Schule mehrfach informiert, ist jahreszeitlich angepasste Kleidung unbedingt nötig. Auch der SER-Vorsitzende des GZE hat bereits in der letzten Woche noch einmal alle Elternvertreterinnen und -vertreter unserer Schule auf "wärmende Pullover und Jacken" hingewiesen.
 
Die aktuellen Briefe des Kultusministers an die Schülerinnen und Schüler, die Eltern, die Lehrkräfte und die Schulleitungen, weitere Hinweise und Antragsformulare sowie der überarbeitete Niedersächsischen Rahmehygienplan sind in den nebenstehenden Kasten "Schule in Corona-Zeiten" eingestellt und nachzulesen.

Informationspflicht und Schulfahrten

In ihrer neuesten Rundverfügung Nr. 25/2020 legt die Nds. Landesschulbehörde die Informationspflicht der Schule gegenüber der Schulöffentlichkeit bei einer Infektionsschutz-maßnahme des Gesundheitsamtes sowie das weitere Vorgehen bei Schulfahrten fest:

A. Die Schule hat die Schulöffentlichkeit unverzüglich in geeigneter Weise zu informieren, sobald das örtliche Gesundheitsamt eine Infektionsschutzmaßnahme an der Schule verhängt. "Die Schule genügt ihrer Informationspflicht dadurch, dass sie die entsprechende Information – ohne Nennung personenbezogener Daten – auf ihrer Schulhomepage veröffentlicht".

B. "Aufgrund des derzeitigen Infektionsgeschehens und der unsicheren Lage wird den Schulen in öffentlicher Trägerschaft (im aktuellen Szenario A, eingeschränker Regelbetrieb) bis auf Weiteres dringend empfohlen, von der Planung und Buchung von Schulfahrten ins In- und Ausland abzusehen." In den Szenarien B (Wechselmodell) und C (Lockdown) sind Schulfahrten untersagt.

Die Rundverfügung Nr. 25/2020 ist, wie alle anderen Dokumente, auch in dem neben-stehenden Kasten "Schule in Corona Zeiten" einzusehen.

Appell des Landkreises

Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes in Schulbussen und an Haltestellen

Landrat Jörg Bensberg appelliert an alle Eltern und Erziehungsberechtigten sowie an alle Schülerinnen und Schüler, den Mundschutz zu tragen. Das Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht unterstützt diesen Appel vollem Umfang und weist daraufhin, dass die Mundschutzpflicht nicht nur in den Bussen und an den Haltestelle gilt, sondern auch auf dem gesamten Schulgelände und in den Gebäuden. Erst im Klassenraum darf der Mundschutz abgenommen werden.

"Der Landkreis Ammerland richtet aus gegebenem Anlass einen dringenden Appell an alle Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Lehrkräfte, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung ausnahmslos und durchgängig sowohl in Schulbussen als auch an den Haltestellen einzuhalten.

Der Mund-Nasenschutz ist und bleibt eines der wichtigsten Instrumente bei der Eindämmung des Coronavirus. Gerade in Zeiten steigender Infektionszahlen ist es wichtiger denn je, dass sich alle an die vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregeln halten. Der zurzeit teilweise nachlassenden Disziplin und Bereitschaft eine Alltagsmaske im Schulbus oder insbesondere an der Haltestelle zu tragen, müssen alle Beteiligten gemeinsam und entschieden
entgegenwirken.

Der Landkreis ist dabei auf Ihre Unterstützung angewiesen und bittet die Schulleitungen, Lehrkräfte und besonders die Eltern und Elternvertreter, die Schülerinnen und Schüler bzw. Kinder und Jugendlichen auf die absolute Notwendigkeit und die Pflicht zum Tragen der Maske hinzuweisen – insbesondere dort, wo ein Mindestabstand nicht gewährleistet werden kann und vom Kohortenprinzip abgewichen werden muss. ...

Jörg Bensberg, Landrat"

Erkältungssymptome - Darf mein Kind in die Schule?

Die kalte Jahreszeit steht vor der Tür und Erkältungskrankheiten mit ihr. Das Kultusministerium hat Informationen für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte und Schulleitungen bzw. Lehrkräfte über den richtigen Umgang mit Kindern mit Erkältungssymptomen zusammengestellt.

Das Plakat für Schulleitungen und Lehrkräfte sowie den Handzettel „Erkältungssymptome: Darf mein Kind in die Schule? - Hinweise für Eltern“ können Sie unten anklicken und lesen. Es ist auch in unserem nebenstehenden Kasten "Schule in Corona-Zeiten" eingestellt.

Neuer Rahmenhygieneplan Corona Schule zum Sj. 2020/21 und Hinweise zum Umgang mit coronabedingten Lernrückständen

In dem aktualisierten Rahmenhygieneplan Corona Schule stellt das Kultusministerium dar, dass das neue Schuljahr 2020/21 in einem eingeschränkten Regelbetrieb (Szenario A) beginnen wird. Darin sind auch Regelungen zum Schutz von Personen in Schulen enthalten, die besonderen gesundheitlichen Risiken unterliegen.

Das Abstandsgebot zwischen Schülerinnen und Schülern im Klassenraum (!) fällt weg, dafür ist die konsequente Umsetzung der Lüftung neben den weiter einzuhaltenden Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen absolut notwendig (vgl. Begleitschreiben des Ministers zum Rahmenhygienplan). Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb des Unterrichts bleibt weiterhin am GZE verpflichtend.

Allgemein gilt: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig werden.

Das Ministerium weist in einem weiteren Brief daraufhin, dass es aufgrund lokaler oder regionaler Infektionsherde zeitweise notwendig sein kann, den Präsenzunterricht wieder einzuschränken. Wenn es regional wieder zu deutlich erhöhten Infektionszahlen kommen sollte und das örtliche Gesundheitsamt fest-stellt, dass das regionale Infektionsgeschehen einen eingeschränkten Regelbetrieb nicht mehr zulässt, wird auf Veranlassung des örtlichen Gesundheitsamtes in Szenario B (Schule im Wechselmodell) oder Szenario C (Quarantäne und Shutdown) gewechselt.

Weiterhin gibt das Kultusministerium Hinweise Umgang mit coronabedingten Lernrückständen.

Alle 4 Dokumente sind auch im nebenstehenden Kasten "Schule in Coronazeiten - Informationen und Verfahrensweisen" zu finden.

Schöne Sommerferien 2020!

Das GZE wünscht eine schöne und erholsame Ferienzeit!

sommerferien

 

 

Schule in Corona-Zeiten 2.0 - Leitfaden des Niedersächsischen Kultusministeriums für das Schuljahr 2020/21

Auf der Grundlage des Leitfadens "Schule in Corona-Zeiten 2.0" des Niedersächsischen Kultusministeriums plant das GZE das kommende Schuljahr 2020/2021.
Es gilt auch weiterhin, den Infektionsschutz mit dem Wunsch nach größtmöglicher „Normalität“ in Einklang zu bringen, und dabei die Bedarfe aller Beteiligten im Blick zu behalten. Das Coronavirus ist nicht verschwunden – das dürfen wir nicht vergessen, auch wenn landesweit die Infektionszahlen seit einigen Wochen erfreulich niedrig sind.
Das Szenario A stellt einen Regelbetrieb mit einigen Einschränkungen bzw. einzuhaltenden Regeln dar. Für das GZE dient es als Grundlage für die weiteren Planungen sowohl bei der Bildung von Klassen, Lerngruppen und Kursen, der Unterichtsverteilung und der Anpassung der Hygieneregelungen.

In dem nebenstehenden Kasten "Schule in Corona-Zeiten - Informationen und Verfahren am GZE" können Sie auch die Handreichung "Distanzlernen" einsehen, die didaktische Hinweise für Lehrkräfte gibt.

Das GZE in der Presse

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