Aktuelles am Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht (GZE)
Der Schulelternrat lädt ein
- Veröffentlicht am Samstag, 24. Oktober 2020 14:31
- Geschrieben von Matthias Aumann
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Nach den Herbstferien: Schule am GZE wie bisher im eingeschränkten Regelbetrieb
- Veröffentlicht am Samstag, 24. Oktober 2020 12:27
- Geschrieben von Schulleiter
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Um den Präsenzbetrieb zu gewährleisten und gleichzeitig den Gesundheitsschutz für alle Personen an der Schule zu erhöhen, hat das Kultusministerium in der aktuellen Lage mit steigenden Infektionen mit SARS-CoV-2 Anpassungen verfügt:
Informationspflicht und Schulfahrten
- Veröffentlicht am Montag, 19. Oktober 2020 12:00
- Geschrieben von Schulleiter
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In ihrer neuesten Rundverfügung Nr. 25/2020 legt die Nds. Landesschulbehörde die Informationspflicht der Schule gegenüber der Schulöffentlichkeit bei einer Infektionsschutz-maßnahme des Gesundheitsamtes sowie das weitere Vorgehen bei Schulfahrten fest:
A. Die Schule hat die Schulöffentlichkeit unverzüglich in geeigneter Weise zu informieren, sobald das örtliche Gesundheitsamt eine Infektionsschutzmaßnahme an der Schule verhängt. "Die Schule genügt ihrer Informationspflicht dadurch, dass sie die entsprechende Information – ohne Nennung personenbezogener Daten – auf ihrer Schulhomepage veröffentlicht".
B. "Aufgrund des derzeitigen Infektionsgeschehens und der unsicheren Lage wird den Schulen in öffentlicher Trägerschaft (im aktuellen Szenario A, eingeschränker Regelbetrieb) bis auf Weiteres dringend empfohlen, von der Planung und Buchung von Schulfahrten ins In- und Ausland abzusehen." In den Szenarien B (Wechselmodell) und C (Lockdown) sind Schulfahrten untersagt.
Die Rundverfügung Nr. 25/2020 ist, wie alle anderen Dokumente, auch in dem neben-stehenden Kasten "Schule in Corona Zeiten" einzusehen.
Appell des Landkreises
- Veröffentlicht am Donnerstag, 24. September 2020 11:19
- Geschrieben von Schulleiter
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Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes in Schulbussen und an Haltestellen
Landrat Jörg Bensberg appelliert an alle Eltern und Erziehungsberechtigten sowie an alle Schülerinnen und Schüler, den Mundschutz zu tragen. Das Gymnasium Bad Zwischenahn-Edewecht unterstützt diesen Appel vollem Umfang und weist daraufhin, dass die Mundschutzpflicht nicht nur in den Bussen und an den Haltestelle gilt, sondern auch auf dem gesamten Schulgelände und in den Gebäuden. Erst im Klassenraum darf der Mundschutz abgenommen werden.
"Der Landkreis Ammerland richtet aus gegebenem Anlass einen dringenden Appell an alle Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Lehrkräfte, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung ausnahmslos und durchgängig sowohl in Schulbussen als auch an den Haltestellen einzuhalten.
Der Mund-Nasenschutz ist und bleibt eines der wichtigsten Instrumente bei der Eindämmung des Coronavirus. Gerade in Zeiten steigender Infektionszahlen ist es wichtiger denn je, dass sich alle an die vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregeln halten. Der zurzeit teilweise nachlassenden Disziplin und Bereitschaft eine Alltagsmaske im Schulbus oder insbesondere an der Haltestelle zu tragen, müssen alle Beteiligten gemeinsam und entschieden
entgegenwirken.
Der Landkreis ist dabei auf Ihre Unterstützung angewiesen und bittet die Schulleitungen, Lehrkräfte und besonders die Eltern und Elternvertreter, die Schülerinnen und Schüler bzw. Kinder und Jugendlichen auf die absolute Notwendigkeit und die Pflicht zum Tragen der Maske hinzuweisen – insbesondere dort, wo ein Mindestabstand nicht gewährleistet werden kann und vom Kohortenprinzip abgewichen werden muss. ...
Jörg Bensberg, Landrat"
Erkältungssymptome - Darf mein Kind in die Schule?
- Veröffentlicht am Donnerstag, 24. September 2020 10:38
- Geschrieben von Schulleiter
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Die kalte Jahreszeit steht vor der Tür und Erkältungskrankheiten mit ihr. Das Kultusministerium hat Informationen für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte und Schulleitungen bzw. Lehrkräfte über den richtigen Umgang mit Kindern mit Erkältungssymptomen zusammengestellt.
Das Plakat für Schulleitungen und Lehrkräfte sowie den Handzettel „Erkältungssymptome: Darf mein Kind in die Schule? - Hinweise für Eltern“ können Sie unten anklicken und lesen. Es ist auch in unserem nebenstehenden Kasten "Schule in Corona-Zeiten" eingestellt.
Neuer Rahmenhygieneplan Corona Schule zum Sj. 2020/21 und Hinweise zum Umgang mit coronabedingten Lernrückständen
- Veröffentlicht am Dienstag, 18. August 2020 14:45
- Geschrieben von Schulleiter
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In dem aktualisierten Rahmenhygieneplan Corona Schule stellt das Kultusministerium dar, dass das neue Schuljahr 2020/21 in einem eingeschränkten Regelbetrieb (Szenario A) beginnen wird. Darin sind auch Regelungen zum Schutz von Personen in Schulen enthalten, die besonderen gesundheitlichen Risiken unterliegen.
Das Abstandsgebot zwischen Schülerinnen und Schülern im Klassenraum (!) fällt weg, dafür ist die konsequente Umsetzung der Lüftung neben den weiter einzuhaltenden Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen absolut notwendig (vgl. Begleitschreiben des Ministers zum Rahmenhygienplan). Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb des Unterrichts bleibt weiterhin am GZE verpflichtend.
Allgemein gilt: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig werden.
Das Ministerium weist in einem weiteren Brief daraufhin, dass es aufgrund lokaler oder regionaler Infektionsherde zeitweise notwendig sein kann, den Präsenzunterricht wieder einzuschränken. Wenn es regional wieder zu deutlich erhöhten Infektionszahlen kommen sollte und das örtliche Gesundheitsamt fest-stellt, dass das regionale Infektionsgeschehen einen eingeschränkten Regelbetrieb nicht mehr zulässt, wird auf Veranlassung des örtlichen Gesundheitsamtes in Szenario B (Schule im Wechselmodell) oder Szenario C (Quarantäne und Shutdown) gewechselt.
Weiterhin gibt das Kultusministerium Hinweise Umgang mit coronabedingten Lernrückständen.
Alle 4 Dokumente sind auch im nebenstehenden Kasten "Schule in Coronazeiten - Informationen und Verfahrensweisen" zu finden.
Schöne Sommerferien 2020!
- Veröffentlicht am Mittwoch, 15. Juli 2020 17:19
- Geschrieben von Matthias Aumann
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Das GZE wünscht eine schöne und erholsame Ferienzeit!
Schule in Corona-Zeiten 2.0 - Leitfaden des Niedersächsischen Kultusministeriums für das Schuljahr 2020/21
- Veröffentlicht am Mittwoch, 08. Juli 2020 18:25
- Geschrieben von Schulleiter
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Auf der Grundlage des Leitfadens "Schule in Corona-Zeiten 2.0" des Niedersächsischen Kultusministeriums plant das GZE das kommende Schuljahr 2020/2021.
Es gilt auch weiterhin, den Infektionsschutz mit dem Wunsch nach größtmöglicher „Normalität“ in Einklang zu bringen, und dabei die Bedarfe aller Beteiligten im Blick zu behalten. Das Coronavirus ist nicht verschwunden – das dürfen wir nicht vergessen, auch wenn landesweit die Infektionszahlen seit einigen Wochen erfreulich niedrig sind.
Das Szenario A stellt einen Regelbetrieb mit einigen Einschränkungen bzw. einzuhaltenden Regeln dar. Für das GZE dient es als Grundlage für die weiteren Planungen sowohl bei der Bildung von Klassen, Lerngruppen und Kursen, der Unterichtsverteilung und der Anpassung der Hygieneregelungen.
In dem nebenstehenden Kasten "Schule in Corona-Zeiten - Informationen und Verfahren am GZE" können Sie auch die Handreichung "Distanzlernen" einsehen, die didaktische Hinweise für Lehrkräfte gibt.
Neuer, geänderter und ergänzter Rahmen-Hygieneplan
- Veröffentlicht am Freitag, 03. Juli 2020 19:16
- Geschrieben von Schulleiter
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Den neuen Niedesächsischen Rahmen-Hygieneplan vom 30.06.2020 können Sie hier einsehen.
Er enthält Änderungen und Ergänzungen zur früheren Fassung, die in blauer, kursiver Schrift gekennzeichnet sind.